Juli 2022: 25.000 zusätzliche Rückgabestellen für Elektroaltgeräte
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Händler/innen von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen. Dies trifft auf den größten Teil des Lebensmittelhandels in Deutschland zu.
Die neue Rücknahmepflicht bedeutet für Endkunden ein Plus von mehreren Tausend kostenlosen Rückgabemöglichkeiten. Das erleichtert die Entsorgung, vor allem durch die gute Erreichbarkeit und die flexibleren Öffnungszeiten. Die neu in Kraft getretene gesetzliche Rücknahmepflicht zielt vor allem auf Geräte kleiner 25 cm ab. Größere Geräte können kostenlos zurückgegeben werden, wenn gleichzeitig ein Gerät der gleichen Geräteart neu gekauft wird.
Die Ausweitung der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte auf Vertreiber von Lebensmitteln ist eine der Hauptmaßnahmen aus dem Paket der Novelle des ElektroG zur Verbesserung der Altgerätesammlung und Steigerung der Sammelmenge.
Supermärkte & Discounter müssen Elektroaltgeräte zurücknehmen
Insbesondere Supermärkte und Discounter bringen regelmäßig große Mengen Elektrogeräte in Verkehr, mussten sich in den meisten Fällen allerdings nicht um deren Rücknahme kümmern. Bislang sind nur Geschäfte und Versandhändler mit einer Verkaufsfläche bzw. Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern – sprich große Elektromärkte, zum Teil Baumärkte und größere Onlinehändler – zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet gewesen.
Ziel der neuen Regelung ist es, dass ausgediente Elektrogeräte durch ein flächendeckendes Netz an verbrauchernahen Rückgabemöglichkeiten der korrekten Entsorgung zugeführt werden können. und weniger Altgeräte im Hausmüll, Verpackungsmüll oder der Natur entsorgt werden.
Kleine Altgeräte mit einer Kantenlänge kleiner oder gleich 25 Zentimeter (z. B. Rasierapparat, Uhren, Telefone und Smartphones, Fernbedienung, Toaster, PC-Maus) können Verbraucherinnen und Verbraucher auch ohne gleichzeitigen Kauf eines neuen Gerätes zurückgeben; Altgeräte mit einer Kantenlänge größer 25 Zentimeter (z. B. Waschmaschine, Fernseher, Elektrorasenmäher) müssen vom Händler dagegen nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart zurückgenommen werden.
Die Rückgabe muss entweder direkt im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu möglich sein. Die gleiche Rücknahme- und Rückgaberegelung gilt wie bisher auch weiter für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern.
Als Lebensmittelhändler gelten neben den klassischen Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten auch alle anderen Händler, soweit sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (Anbieten von Lebensmitteln, Mindestverkaufsfläche). Einzelhandelsunternehmen, die beispielsweise nur im Kassenbereich oder saisonal Lebensmittel wie Süßigkeiten anbieten, sind nicht von der Rücknahmepflicht erfasst.
Rücknahmestelle von Elektroaltgeräten muss klar erkennbar sein
Um die Altgeräte-Rücknahmestellen leicht zu erkennen, müssen die Händler laut neuer gesetzlicher Regelung durch gut sicht- und lesbare Schrift- und Bildtafeln im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms bzw. in ihren Darstellungsmedien (z. B. Website) oder mit der Warensendung über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Zudem sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen im Handel sowie in den Kommunen mit einem einheitlichen Sammelstellenlogo versehen sein.