WEEE-Registrierung

Wir kümmern uns um die Beantragung Ihrer WEEE-Registrierungsnummer und Ihre Anmeldung bei der stiftung ear.

Verpflichtungen gemäß der EU-Richtlinie WEEE sowie dem ElektroG 

Hersteller und Importeure sind im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung gesetzlich verpflichtet, für eine umweltgerechte Entsorgung ihrer in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte zu sorgen.
Dazu zählen insbesondere die ordnungsgemäße Sammlung, Aufbereitung und das Recycling von Altgeräten.
Voraussetzung für den Verkauf dieser Produkte ist die Registrierung einer WEEE-Nummer.

Jeder Hersteller und Inverkehrbringer muss sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registrieren und eine WEEE-Nummer führen.
Diese dient als Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Entsorgungs- und Recyclingpflichten.

Zusätzlich sind regelmäßige Mengenmeldungen sowie die ordnungsgemäße Lizenzierung, Rücknahme und Berichterstattung an die Behörden erforderlich.

Wer muss eine WEEE-Nummer beantragen?

  • Hersteller mit Sitz in Deutschland, die Elektrogeräte unter eigenem Namen oder Marke verkaufen.

  • Importeure, die Geräte aus dem Ausland nach Deutschland einführen und hier verkaufen – unabhängig davon, ob sie unter eigener Marke oder im Original vertrieben werden.

  • Online-Händler (auch aus dem Ausland), die direkt an Endkunden in Deutschland verkaufen.
    → Auch Marktplatzverkäufer (Amazon, eBay etc.) sind betroffen.

  • Private Label Anbieter, die Produkte von Dritten herstellen lassen und unter eigenem Namen/Marke verkaufen.

  • Eigenimporteure, also Unternehmen oder Privatpersonen, die Geräte aus dem Ausland kaufen und in Deutschland selbst nutzen oder weitergeben.

Nicht sicher, wo Sie anfangen sollen?
Lassen Sie uns einen Compliance Check für Sie durchführen!

Wir prüfen,

  • ob Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit Elektrogeräten erfüllt,
  • ob Prozesse angepasst werden müssen und
  • ob sich Kosten optimiert lassen.

Sie erhalten

  • eine Analyse Ihren Pflichten basierend auf der Struktur Ihres Unternehmens und den Umsätzen in den entsprechenden Ländern,
  • ein klares Bild von den Möglichkeiten und Kosten,
  • Unterstützung bei der Definition Ihrer strategischen Ausrichtung und zeigen Ihnen, was auf Ihre To-Do-Liste gehört.

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Das sagen unsere Kunden

FAQ: WEEE-Registrierung

Was ist die WEEE-Registrierung und warum ist sie notwendig?

Die WEEE-Registrierung ist die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung von Elektro- und Elektronikgeräten bei der zuständigen Behörde – in Deutschland bei der stiftung ear.
Sie dient dazu, die erweiterte Herstellerverantwortung sicherzustellen: Hersteller und Inverkehrbringer müssen die umweltgerechte Entsorgung, Rücknahme und das Recycling ihrer Produkte gewährleisten.

Wer muss sich registrieren lassen und eine WEEE-Nummer beantragen?

Jede Person oder jedes Unternehmen, das Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in einem EU-Land auf den Markt bringt, muss sich registrieren – das gilt für:

  • Hersteller mit Sitz im jeweiligen Land

  • Importeure aus dem Ausland

  • Onlinehändler und Marktplatz-Verkäufer

  • Private-Label-Anbieter (die unter eigenem Markennamen verkaufen)

Brauche ich für jedes EU-Land eine eigene WEEE-Registrierung?

Ja. Die WEEE-Richtlinie wird national umgesetzt, daher ist die Registrierung länderspezifisch.
Wer in mehreren EU-Ländern verkauft, muss sich in jedem einzelnen Land separat registrieren und dort den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlender WEEE-Registrierung?

Ohne gültige WEEE-Nummer ist der Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten nicht erlaubt.
Mögliche Folgen sind:

  • Verkaufsverbot

  • Abmahnungen oder Bußgelder

  • Sperrung auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay

Wie läuft die WEEE-Registrierung in Deutschland ab?

Die Registrierung erfolgt bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) und umfasst folgende Schritte:

  1. Online-Antrag über das ear-Portal mit Angabe der entsprechenden Gerätekategorien

  2. Nachweis über ein geeignetes Rücknahmesystem oder eine individuelle Rücknahmelösung

  3. Prüfung durch die stiftung ear und Vergabe der WEEE-Nummer

  4. Laufende Pflichten wie regelmäßige Mengenmeldungen, Jahresberichte und ggf. Garantiestellungen

Da das Verfahren komplex und bürokratisch sein kann, ist es ratsam, mit spezialisierten Dienstleistern oder einem Bevollmächtigten zusammenzuarbeiten, insbesondere wenn man keinen Sitz in Deutschland hat oder in mehreren EU-Ländern aktiv ist.
Diese übernehmen die operative Umsetzung und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen fristgerecht erfüllt werden.