Verpackungsgesetz Onlinehandel – Bedeutung für Onlinehändler
Was hat sich durch die Novellierung am Verpackungsgesetz im Onlinehandel geändert? Zuvor gab es bestimmte Fälle, in denen sich Onlinehändler nicht bei LUCID registrieren mussten, da die Registrierungspflicht mitunter bei den Vorvertreibern lag. Nun sind auch diese dazu verpflichtet, dem Verpackungsgesetz für den Onlinehandel nachzukommen.
Gut zu wissen: Bei einem eigenen Onlineshop müssen Sie der Herstellerverantwortung für Versandverpackungen nachkommen, sollten Sie ein Produkt in einer Versandverpackung verschicken. Nicht verantwortlich sind Sie, wenn die Produkte über Marktplätze vertrieben werden und Sie die Produkte nicht verpacken, somit keinen Kontakt zu den Produkten haben, da die Lagerung über einen Lieferanten erfolgt.
Sind Sie in der Situation, dass Sie als Onlinehändler Waren über einen Marktplatz vertreiben und Ihre versendeten Produkte in einem Zwischenlager gelagert werden (Fulfillment), dann unterliegt nun die beauftragende Person der Lizenzierungspflicht. Darüber hinaus muss sich auch am Dualen System beteiligt werden.
Verpackungsgesetz für Onlinehandel ins Ausland
Welche Auswirkungen hat das Verpackungsgesetz für den Onlinehandel im Falle von Lieferungen über die Landesgrenzen hinaus? Wenn Sie in europäische Nachbarländer liefern, dann müssen Sie unbedingt die dortigen Umsetzungen der EU Verpackungsrichtlinie beachten, die von Land zu Land unterschiedlich aussehen können. Aber für alle gilt die erweiterte Herstellerverantwortung – die Produzenten, Importeure und Onlinehändler sind also in jedem Fall verantwortlich! Möglicherweise müssen Sie als Onlinehändler, der in europäische Länder liefert, außerdem zusätzlich der Systembeteiligungspflicht in dem Land nachkommen.
Nehmen Sie gerne die Verpackungsgesetz Beratung von Deutsche Recycling in Anspruch, in der wir Sie nicht nur bezüglich des Verpackungsgesetzes im Onlinehandel innerhalb Deutschlands, sondern auch auf dem internationalen Markt unterstützen.
Auf der sicheren Seite mit Deutsche Recycling – Verpackungsgesetz Onlinehandel
Sie fragen sich, wie Sie den Überblick behalten und die ganzen Vorgaben richtig umsetzen sollen? Hier kommen wir ins Spiel. Wir haben stehen Ihnen mit unserem Service im Bereich der Umwelt Compliance zur Seite und übernehmen für Sie die Einhaltung der geltenden Vorschriften zum Verpackungsgesetz im Onlinehandel. Vertrauensvoll beraten wir Sie bezüglich Ihrer Produzentenverantwortung und der auf Sie zukommenden Pflichten. Für alle offengebliebenen Fragen zum Thema „Verpackungsgesetz Onlinehandel“ wenden Sie sich gerne an uns. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.