Egal ob Verpackungsverordnung für Verkaufsverpackung, Batterierichtlinien oder Vorschriften zur Entsorgung von Elektronikschrott. Für Sie als Hersteller gelten heute umfassende Pflichten und Anforderungen bei der Entsorgung oder dem Verkaufsverpackung Recycling. Doch wie dies alles einhalten? Wir von Deutsche Recycling bieten Ihnen im Rahmen der Umwelt Compliance eine umfassende Unterstützung, damit Sie rechtssicher das Verkaufsverpackung Recycling umsetzen.
Verkaufsverpackung – was ist das?
Unter dem Begriff „Verpackungen“ werden zuerst einmal Wertstoffe verstanden, die die Ware verpacken, also nicht zur „Ware“ an sich zählen. Sie werden nach dem Auspacken des Produkts gesammelt, sortiert oder recycelt. Die Verpackungen sind in drei Kategorien unterteilt:
So gibt es Verkaufs- und Produktverpackungen, wie zum Beispiel Blister, Schachteln, Tüten und Dosen, die direkt beim Endverbraucher anfallen, Transportverpackungen, zum Beispiel Versandkartons, und Umverpackungen, beispielsweise Packstoffe, Füllmaterial, Kartonagen und Klebeband.
Verpackungsverordnung für Verkaufsverpackung – eine Definition
Die Verpackungsverordnung Verkaufsverpackung, auch VerpackV genannt, wurde 1991 beschlossen und nahm zum ersten Mal die Hersteller zur Entsorgung ihrer Produkte in die Pflicht, indem Vorgaben zu dem Umgang mit den drei Verpackungsarten gegeben wurden.
Für den Hersteller sind für das Verkaufsverpackung Recycling zwei Punkte wesentlich:
- Die Produktverantwortung
- Die Verkaufsverpackung Rücknahmepflicht
Ziele des Verkaufsverpackung Recycling
Das Verkaufsverpackung Recycling orientiert sich am Ziel der Nachhaltigkeit und dem Umweltschutz und soll die Menge an Abfall, die durch Verpackungen anfällt, verringern. Darüber hinaus soll das Verkaufsverpackung Recycling erhöht werden, um dadurch die Verpackungen in den Wertstoffkreislauf zurückzuführen. So können Umwelt und Ressourcen besser geschont werden.
Kurz und knapp: Produktverantwortung und Rücknahmepflicht
Im Rahmen des Verkaufsverpackung Recyclings ist der Produzent verantwortlich für die Entsorgung bestimmter Verpackungen und nicht mehr die Kommune, die sich zuvor um den Hausmüll kümmerte. Außerdem müssen die Verbraucher die Verpackungen an den Hersteller zurückgeben, während die Hersteller verpflichtet sind, diese wieder anzunehmen. Organisiert wird die Rücknahme über ein Abholsystem. Diese stellen wir Ihnen gerne auf nationaler und internationaler Ebene maßgeschneidert zur Verfügung.
Verkaufsverpackung Recycling – Was gilt für Sie als Hersteller?
Für die Produzenten ist beim Verkaufsverpackung Recycling Folgendes wichtig:
Erstens: Alle Verpackungen, die Sie als Hersteller zum ersten Mal gewerblich in den Umlauf bringen, müssen beim Dualen System Deutschland lizenziert werden – egal ob Füllmaterial, Versandkartons oder Luftpolsterumschläge.
Zweitens: Hersteller müssen sich einem Dualen System (zum Beispiel dem „Grünen Punkt“) anschließen und mit gewerblichen Entsorgern zusammenarbeiten. Das heißt, sie müssen Zahlungen übernehmen, damit das Rücknahmesystem die Verpackungen der Endverbraucher entsorgen kann. Die Höhe der Gebühr hängt dabei von der Menge der anfallenden Verpackungen ab. Das System sorgt dann dafür, dass verwendete Verkaufsverpackungen in regelmäßigen Abständen beim Endkonsumenten abgeholt werden. Auf diese Weise kommen die Hersteller der Rücknahmepflicht im Rahmen des Verkaufsverpackung Recyclings nach.
Gut zu wissen: Anfang 2019 wurde die Verpackungsverordnung Verkaufsverpackung von dem Verpackungsgesetz für Verkaufsverpackung (VerpackG) abgelöst.
Verpackungsverordnung Verkaufsverpackung: Unsere Leistungen für Sie
Als Hersteller kommen im Verkaufsverpackung Recycling einige Pflichten und Auflagen auf Sie zu, die es zu beachten gilt. Damit es Ihnen gelingt, zwischen Produktverantwortung und Rücknahmepflicht den Überblick zu behalten, bieten wir von Deutsche Recycling Ihnen ein umfassendes Service-Angebot. Wir kümmern uns für Sie um die Einhaltung der Verpackungsverordnung Verkaufsverpackung und sorgen dafür, dass Sie bei dem Verkaufsverpackung Recycling so auf der sicheren Seite sind. Durch unserer Verpackungsgesetz Beratung unterstützen wir Sie in ihrem Anliegen und finden für Sie eine kompetente Lösung. Haben Sie noch Fragen zu Ihrer Herstellerverantwortung oder zu unserem Service? Dann können Sie uns jederzeit kontaktieren. Gerne beraten wir Sie nicht nur hinsichtlich des Verkaufsverpackung Recyclings, sondern machen wir für Sie auch den umfassenden Compliance Check.