Wir kümmern uns um Ihre Registrierung und reduzieren Ihren Aufwand bei der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen des Elektrogesetzes in Deutschland.

Verpflichtungen gemäß dem ElektroG und der EU-Richtlinie WEEE
Das ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) setzt in Deutschland die EU-WEEE-Richtlinie um und regelt die Verantwortung von Herstellern, Importeuren und Händlern für Elektro- und Elektronikgeräte – von der Registrierung bis zur Entsorgung.
Jeder Hersteller und Inverkehrbringer von Elektrogeräten muss sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registrieren.
Die ear-Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung dafür, Elektrogeräte in Deutschland verkaufen zu dürfen.
Wer muss eine Registrierung bei der Stiftung ear beantragen?
- Hersteller mit Sitz in Deutschland, die Elektrogeräte unter eigenem Namen oder Marke verkaufen.
- Importeure, die Produkte aus dem Ausland nach Deutschland einführen – egal, ob für den Weiterverkauf oder Eigenbedarf.
- Onlinehändler mit Sitz im Ausland, die direkt an deutsche Endkunden verkaufen (z. B. über einen Onlineshop, Amazon, eBay).
- Private-Label-Anbieter, die Produkte von anderen Herstellern beziehen, aber unter eigener Marke vertreiben.
- Bevollmächtigte, wenn der Hersteller keinen Sitz in Deutschland hat (Pflicht laut ElektroG § 8).
Nicht sicher, wo Sie anfangen sollen?
Lassen Sie uns einen Compliance Check für Sie durchführen!

Wir prüfen,
- ob Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit Elektrogeräten erfüllt,
- ob Prozesse angepasst werden müssen und
- ob sich Kosten optimiert lassen.
Sie erhalten
- eine Analyse Ihren Pflichten basierend auf der Struktur Ihres Unternehmens und den Umsätzen in den entsprechenden Ländern,
- ein klares Bild von den Möglichkeiten und Kosten,
- Unterstützung bei der Definition Ihrer strategischen Ausrichtung und zeigen Ihnen, was auf Ihre To-Do-Liste gehört.
Das sagen unsere Kunden

„Wir fühlen uns durch die Deutsche Recycling seit Jahren gut betreut. Die gute Beratung und die Abwicklung der Meldungen helfen uns dabei, die Komplexität im Bereich Umwelt-Compliance zu reduzieren.“

„Easee vertreibt innovative Ladestationen für Elektrofahrzeuge in ganz Europa. Mit der Einführung neuer EPR-Richtlinien in der EU sahen wir uns vor komplexen regulatorischen Anforderungen. Das Team der Deutschen Recycling hat uns schnell und kompetent durch den gesamten EPR-Prozess geführt. Dank der klaren Prozessstruktur und der hervorragenden Beratung konnten wir unsere gesetzlichen Verpflichtungen effizient und problemlos…

„Wir bei SUSHI Bikes möchten E-Bikes als nachhaltige Mobilitätslösung für eine breite Zielgruppe zugänglich machen und bieten entsprechend bezahlbare Pedelecs für den urbanen Raum an. Als Inverkehrbringer von Akkus, Fahrrädern und Verpackungen nutzen wir den Service von Deutsche Recycling. So können wir sicherstellen, dass wir zum fachgerechten Recycling beitragen und Nachhaltigkeit vollumfänglich leben. Es tut…

„Thorens ist, insbesondere durch hochwertige Plattenspieler, als eine der weltweit führenden Marken im analogen Hifi-Segment bekannt. Als ältestes Unterhaltungselektronikunternehmen der Welt stehen wir seit mehr als 135 Jahren für Tradition und hochwertige Technik. Bei der Sicherstellung der gesetzmäßigen Entsorgung unserer Elektrogeräte, Verpackungen und Batterien setzen wir auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Deutschen Recycling als…

„RZB ist als Global Player in allen wichtigen Exportmärkten vertreten. Die unterschiedlichen und sich ändernden Hersteller-Gesetze setzt die Deutsche Recycling für uns vollumfänglich um, so dass wir uns wieder auf unser Kerngeschäft konzentrieren können. Diese professionelle Unterstützung im regulatorischen Bereich wissen wir sehr zu schätzen.“

„Die Mares S.p.A. ist als Hersteller von professionellem Tauchequipment auf der Suche nach einem kompetenten und verlässlichen Partner gewesen, der die Herstellerpflichten in Deutschland umsetzen kann. Mit dem Service der Deutschen Recycling sind wir sehr zufrieden.“
FAQ: EAR-Registrierung
Was ist die EAR-Registrierung?
Die EAR-Registrierung ist die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung von Elektro- und Elektronikgeräten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear).
Sie ist Voraussetzung dafür, solche Produkte in Deutschland rechtssicher in Verkehr zu bringen und dient der Umsetzung des ElektroG (Elektrogesetzes).
Warum ist die EAR-Registrierung notwendig?
Die Registrierung bei der stiftung ear stellt sicher, dass Hersteller und Vertreiber ihrer gesetzlichen Produktverantwortung nachkommen.
Sie trägt dazu bei, dass Altgeräte ordnungsgemäß gesammelt, recycelt und entsorgt werden – im Sinne des Umweltschutzes und der Kreislaufwirtschaft.
Welche Informationen werden bei der Registrierung benötigt?
Für die Registrierung müssen u. a. folgende Angaben gemacht werden:
Gerätekategorie und Marke
Einordnung als B2B oder B2C
Rücknahmekonzept (bei B2C)
Angaben zur Garantie (bei B2C)
Mengenprognose
ggf. Bevollmächtigter für ausländische Unternehmen
Was ist der Unterschied zwischen B2B- und B2C-Geräten bei der EAR-Registrierung?
Das ElektroG unterscheidet zwischen:
B2C-Geräten (Business-to-Consumer):
Geräte, die typischerweise in privaten Haushalten genutzt werden oder dort genutzt werden können (z. B. Toaster, Fernseher, Laptops).
→ Pflichten: Registrierung, Kennzeichnung, Rücknahme, Mengenmeldungen und insolvenzsichere Garantie.B2B-Geräten (Business-to-Business):
Geräte, die ausschließlich für die gewerbliche Nutzung bestimmt sind und nicht im privaten Haushalt verwendet werden.
→ Pflichten: Registrierung und Mengenmeldungen, aber keine Rücknahmepflicht oder Garantie, solange die gewerbliche Nutzung nachgewiesen werden kann.
Wichtig: Die Zuordnung erfolgt nicht durch den Hersteller allein, sondern wird von der stiftung ear überprüft.
Ein Gerät gilt im Zweifel als B2C, wenn es auch nur theoretisch im Haushalt verwendet werden kann.
Wie läuft die Registrierung ab?
Die Registrierung erfolgt online über das EAR-Portal. Nach vollständiger Antragstellung und Prüfung durch die Stiftung wird eine WEEE-Registrierungsnummer vergeben.
Da der Prozess komplex sein kann, ist es ratsam, mit spezialisierten Dienstleistern oder einem Bevollmächtigten zusammenzuarbeiten – besonders bei internationalen Geschäftsmodellen oder Unsicherheiten in der B2B/B2C-Zuordnung.