Versenden Sie als Online-Händler Waren an Kunden in Österreich? Dann betrifft Sie eine entscheidende Gesetzesänderung, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Ohne einen lokalen Bevollmächtigten riskieren Sie empfindliche Strafen und die Einstellung Ihrer Lieferungen.
Die EU-Richtlinien zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen, besonders beim internationalen Versand. In Österreich wurde die Gesetzgebung verschärft: Seit Anfang 2023 müssen alle ausländischen Unternehmen, die an private Endverbraucher liefern, einen Bevollmächtigten für die Verpackungslizenzierung benennen. Diese Regelung aus der Verpackungsverordnung (VerpackVO) soll sicherstellen, dass alle in Verkehr gebrachten Verpackungen ordnungsgemäß lizenziert und recycelt werden. Für Sie als betroffenes Unternehmen ist es entscheidend, jetzt aktiv zu werden. Dieser Artikel erklärt, wer genau einen Bevollmächtigten benötigt, welche Aufgaben dieser übernimmt und wie Sie die Anforderungen schnell und rechtssicher erfüllen.
Für Schnellleser
- Ausländische Unternehmen, die an Privatkunden in Österreich versenden, müssen seit dem 1. Januar 2023 einen Bevollmächtigten für die Verpackungslizenzierung bestellen.
- Der Bevollmächtigte muss seinen Sitz in Österreich haben und benötigt eine notariell beglaubigte Vollmacht, um rechtsgültig handeln zu können.
- Bei Nichterfüllung drohen hohe Geldstrafen von bis zu 8.400 € und ein Vertriebsverbot auf dem österreichischen Markt.
Gesetzliche Grundlagen: Die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung eines Bevollmächtigten findet sich in der österreichischen Verpackungsverordnung (VerpackVO). Insbesondere der § 16 b der Verordnung schreibt seit dem 1. Januar 2023 vor, dass Fernabsatzhändler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich einen Bevollmächtigten bestellen müssen. Diese Regelung betrifft tausende Online-Händler aus der EU und weltweit, die direkt an österreichische Privatkunden verkaufen. Ziel dieser Novelle ist es, die Verantwortung für das Recycling von Verpackungsabfällen lückenlos durchzusetzen. Die fristgerechte Umsetzung ist keine Option, sondern eine zwingende Voraussetzung für den Marktzugang. Die Verpflichtung gilt für alle Haushaltsverpackungen, die Sie zur Lieferung an private Letztverbraucher nutzen. Ohne einen bestellten Bevollmächtigten dürfen Sie Ihre Waren nicht mehr nach Österreich versenden. Diese Anforderung unterstreicht die Notwendigkeit, einen zuverlässigen Partner vor Ort zu haben.
Wer benötigt zwingend einen Bevollmächtigten in Österreich?
Die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten trifft eine klar definierte Gruppe von Unternehmen. Jeder Fernabsatzhändler, der keinen Firmensitz in Österreich hat und verpackte Waren an private Endverbraucher in Österreich verkauft, ist betroffen. Dies schließt Online-Shops, Marktplatzhändler und Dropshipping-Anbieter aus Deutschland und anderen Ländern ein. Die Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland des Händlers, also für Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU. Ein entscheidender Faktor ist der Verkauf an „private Letztverbraucher“, wodurch der gesamte B2C-Versandhandel erfasst wird. Auch kleinste Versandmengen von nur einem Paket pro Jahr lösen diese Verpflichtung aus. Für den reinen B2B-Handel gibt es zwar Ausnahmen, doch sobald auch nur ein Privatkunde beliefert wird, greift die Pflicht zur Bevollmächtigung. Die korrekte Lizenzierung Ihrer Verpackungen ist somit an diese Struktur gebunden. Die genaue Definition Ihrer Rolle ist der erste Schritt zur Compliance.
Aufgaben und Verantwortung des Bevollmächtigten
Ein Bevollmächtigter ist weit mehr als nur eine formale Adresse. Er übernimmt die volle rechtliche Verantwortung für die Einhaltung aller Pflichten aus der Verpackungsverordnung und dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) in Ihrem Namen. Zu den Kernaufgaben gehören drei wesentliche Bereiche. Erstens schließt er den Vertrag mit einem der lizenzierten Sammel- und Verwertungssysteme in Österreich ab. Zweitens verantwortet er die korrekte und fristgerechte Meldung der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen. Drittens fungiert er als offizieller Ansprechpartner für die österreichischen Behörden, wie das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK). Die Auswahl des Bevollmächtigten ist daher eine strategische Entscheidung. Hier sind die Hauptverantwortlichkeiten zusammengefasst:
- Abschluss und Verwaltung des Lizenzvertrags mit einem Recyclingsystem.
- Führung und Übermittlung der jährlichen Mengenmeldungen.
- Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Fristen und Vorgaben.
- Kommunikation mit den österreichischen Behörden.
- Übernahme der rechtlichen Verantwortung im Falle von Prüfungen oder Verstößen.
Der Bevollmächtigte haftet für die korrekte Abwicklung und sorgt für Ihre Rechtssicherheit. Ein EU-Bevollmächtigter kann diese Aufgaben zentral für mehrere Länder übernehmen. Die Übertragung dieser Pflichten erfordert ein hohes Maß an Vertrauen und Kompetenz.
Der Prozess: So bestellen Sie einen Bevollmächtigten
Die Bestellung eines Bevollmächtigten ist ein formalisierter, mehrstufiger Prozess, der sorgfältig durchgeführt werden muss. Der erste Schritt ist die Auswahl eines geeigneten Dienstleisters, der die strengen gesetzlichen Kriterien erfüllt. Der Bevollmächtigte muss eine natürliche oder juristische Person mit Sitz und einer zustellfähigen Anschrift in Österreich sein. Anschließend müssen Sie dem ausgewählten Partner eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht ist der rechtliche Nachweis, dass der Bevollmächtigter in Ihrem Namen handeln darf. Ohne notarielle Beglaubigung ist die Vollmacht ungültig und wird von den Behörden nicht anerkannt. Der Bevollmächtigte registriert sich dann mit dieser Vollmacht im Register des BMK. Sobald die Registrierung bestätigt ist, kann er mit der Lizenzierung Ihrer Verpackungen bei einem Sammel- und Verwertungssystem beginnen. Die Einhaltung der neuen EU-Verpackungsverordnung wird dadurch sichergestellt. Dieser Prozess stellt sicher, dass alle Akteure rechtlich abgesichert sind.
Risiken bei Nichterfüllung: Strafen und Vertriebsverbote
Die Missachtung der Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten hat gravierende Konsequenzen. Unternehmen, die ohne gültigen Bevollmächtigten Verpackungen nach Österreich versenden, riskieren empfindliche Verwaltungsstrafen. Diese können sich auf bis zu 8.400 € pro Verstoß belaufen. Zudem können die Behörden ein sofortiges Vertriebsverbot für den österreichischen Markt aussprechen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Produkte nicht mehr an Kunden in Österreich liefern dürfen, bis die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Bestehende Verträge mit Recyclingsystemen werden gekündigt, wenn kein Bevollmächtigter nachgewiesen wird. Dies führt zu einem unmittelbaren Verlust der Rechtssicherheit und kann zu erheblichen Umsatzeinbußen führen. Die österreichischen Behörden kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften aktiv, oft durch Abfragen bei den Recyclingsystemen und durch die Überwachung von Online-Plattformen. Es ist daher unerlässlich, proaktiv zu handeln, um diese Risiken zu vermeiden. Die Beauftragung eines Dritten, wie in unserem Artikel über das Beauftragen Dritter nach VerpackG beschrieben, ist der sichere Weg.
Jetzt handeln: Sichern Sie Ihre Compliance mit Deutsche Recycling
Die gesetzlichen Anforderungen in Österreich sind komplex, aber die Lösung ist unkompliziert. Um die EU-Richtlinien zu erfüllen und rechtssicher auf dem österreichischen Markt agieren zu können, müssen Sie jetzt aktiv werden. Warten Sie nicht, bis die Behörden auf Sie zukommen. Unternehmen, die ihre Verpflichtungen noch nicht erfüllt haben, sollten sich umgehend professionelle Unterstützung suchen. Die Deutsche Recycling Service GmbH bietet Ihnen als erfahrener Partner einen vollumfänglichen Service für die europaweite Verpackungslizenzierung. Wir übernehmen die Funktion Ihres Bevollmächtigten in Österreich und stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben zu 100 % erfüllen. Von der notariell beglaubigten Vollmacht über die Registrierung bis hin zur laufenden Mengenmeldung – wir kümmern uns um den gesamten Prozess. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir Ihre Rechtssicherheit gewährleisten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Sie bei der schnellen und unkomplizierten Erfüllung der Regulatorik unterstützen können.
Gilt die Pflicht zur Bevollmächtigung auch für kleine Unternehmen?
Ja, die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Menge der versendeten Verpackungen. Sobald Sie als ausländisches Unternehmen an private Endverbraucher in Österreich liefern, müssen Sie einen Bevollmächtigten bestellen.
Was ist eine notariell beglaubigte Vollmacht?
Dies ist eine Vollmacht, deren Echtheit von einem Notar bestätigt wurde. Diese formale Anforderung ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass der Bevollmächtigte rechtmäßig zur Vertretung Ihres Unternehmens autorisiert ist.
Ich verkaufe nur an Geschäftskunden (B2B) in Österreich. Benötige ich trotzdem einen Bevollmächtigten?
Wenn Sie ausschließlich an Geschäftskunden in Österreich liefern, sind Sie nicht primär verpflichtet, da die Pflicht auf den Importeur übergeht. Wenn Sie jedoch freiwillig die Vorlizenzierung für Ihre Kunden übernehmen möchten, benötigen Sie dafür ebenfalls einen Bevollmächtigten.
Kann mein österreichischer Logistikpartner als Bevollmächtigter fungieren?
Theoretisch ja, sofern er die rechtlichen Kriterien erfüllt (Sitz in Österreich) und bereit ist, die volle rechtliche Verantwortung und Haftung zu übernehmen. In der Praxis ist es jedoch ratsam, einen spezialisierten Dienstleister zu beauftragen, der über das notwendige Fachwissen verfügt.
Wie lange dauert der Prozess der Bevollmächtigung?
Die Dauer hängt von der Beschaffung der notariell beglaubigten Vollmacht und der Bearbeitungszeit der Behörden ab. Mit einem erfahrenen Partner wie Deutsche Recycling kann der Prozess in der Regel innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden, um Ihre Compliance schnellstmöglich sicherzustellen.
Welche Kosten sind mit einem Bevollmächtigten verbunden?
Die Kosten setzen sich in der Regel aus einer jährlichen Gebühr für die Dienstleistung des Bevollmächtigten und den Lizenzgebühren für Ihre Verpackungsmengen zusammen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches und transparentes Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Bundesministerium der Justiz bietet den vollständigen und aktuellen Text des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zur Einsicht.
Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) informiert über die Registrierungspflichten im LUCID-Register und die Aufgaben der ZSVR zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes.
Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erläutert die Pflicht zur Systembeteiligung und listet die zugelassenen dualen Systeme auf, die für die Lizenzierung von Verpackungsmengen zuständig sind.
IDO-Verband bietet Informationen zu seinen Aktivitäten im Bereich der Abmahnungen und des unlauteren Wettbewerbs.
Verband sozialer Wettbewerb e.V. informiert über seine Arbeit als Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverband, der Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht verfolgt.