Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt 2025 in Kraft und wird die Regeln für nahezu alle 1,8 Millionen Unternehmen in der EU, die Verpackungen nutzen, fundamental verändern. Die neuen Pflichten zur Recyclingfähigkeit, zum Rezyklateinsatz und zur Abfallreduzierung erfordern sofortiges Handeln.
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ersetzt die bisherige EU-Richtlinie und schafft ab 2026 einheitliche, verbindliche Vorschriften für den gesamten Binnenmarkt. Mit dem Ziel, das Verpackungsaufkommen pro Kopf bis 2040 um 15 % zu senken, betrifft die Verordnung jeden Hersteller, Händler und Importeur. Die neuen Anforderungen an Design, Kennzeichnung und Dokumentation sind komplex und die Übergangsfristen kurz. Unternehmen müssen ihre Verpackungsstrategie jetzt überprüfen, um kostspielige Sanktionen und Marktausschlüsse zu verhindern. Wer noch nicht aktiv geworden ist, muss umgehend handeln, um die Regulatorik zu erfüllen. Die Deutsche Recycling unterstützt Sie dabei, alle Anforderungen schnellstmöglich umzusetzen.
Für Schnellleser
- Die PPWR betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, und wird ab Mitte 2026 verbindlich.
- Bis 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein und strenge Quoten für den Einsatz von Rezyklaten erfüllen.
- Unternehmen müssen sofort handeln, um ihre Verpackungen zu analysieren und anzupassen, da sonst ab 2030 Verkaufsverbote drohen.
Wer ist von der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) betroffen?
Die PPWR richtet sich an alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen innerhalb der EU in Verkehr bringen. Dies umfasst Hersteller von Verpackungen, Produzenten verpackter Waren, Importeure, Online-Händler und stationäre Handelsunternehmen jeder Größe. Selbst Kleinstunternehmen sind nur von wenigen der über 50 neuen Regelungen ausgenommen. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und ersetzt ab Mitte 2026 die bisherigen nationalen Gesetze wie Teile des deutschen Verpackungsgesetzes. Jedes Unternehmen muss daher eine Konformitätsbewertung für seine Verpackungen durchführen. Die neuen Regeln sind weitreichend und erfordern eine sofortige Auseinandersetzung mit dem eigenen Verpackungsportfolio. Die Analyse der Ziele der PPWR zeigt die Dringlichkeit.
Kernpflichten der PPWR: Reduktion, Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung
Die PPWR führt drei zentrale Säulen ein, die Unternehmen ab sofort umsetzen müssen. Erstens müssen die Verpackungsabfälle pro Kopf deutlich reduziert werden: um 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040 im Vergleich zu 2018. Zweitens müssen ab 2030 alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein, bewertet nach einem neuen 5-stufigen System. Drittens werden verbindliche Mehrwegquoten für verschiedene Sektoren eingeführt. Beispielsweise müssen bis 2030 20 % der Getränkeverpackungen im Außer-Haus-Verkauf wiederverwendbar sein. Diese Vorgaben erfordern eine grundlegende Neugestaltung von Verpackungen und Prozessen. Die Zeit drängt, denn wer die neuen, strengen Kriterien nicht erfüllt, riskiert den Marktzugang für seine Produkte. Für weitere Details lesen Sie unseren Beitrag was Sie jetzt wissen sollten.
Unternehmen müssen sich auf folgende konkrete Maßnahmen einstellen:
- Verpackungsminimierung: Der Leerraumanteil in Sammel- und Versandverpackungen wird ab 2030 auf maximal 50 % begrenzt, um unnötiges Füllmaterial zu vermeiden.
- Design for Recycling: Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie sich in ihre Einzelteile zerlegen und hochwertig recyceln lassen.
- Verbot bestimmter Verpackungen: Ab 2030 werden diverse Einwegkunststoffverpackungen verboten, darunter solche für unverarbeitetes Obst und Gemüse unter 1,5 kg und für Kosmetikartikel in Hotels.
- Einführung von Mehrwegsystemen: Betriebe im Take-away-Bereich und im E-Commerce müssen ihren Kunden wiederverwendbare Verpackungsalternativen anbieten.
Diese Pflichten erfordern eine sofortige Analyse und Anpassung des gesamten Verpackungssortiments.
Fokus auf Rezyklateinsatz: Die neuen Quoten für Kunststoffverpackungen
Ein zentraler Hebel der PPWR ist die Pflicht zum Einsatz von Rezyklaten in neuen Kunststoffverpackungen. Bereits ab 2030 müssen Kunststoffverpackungen einen Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklat (PCR) enthalten, der je nach Verpackungsart zwischen 10 % und 35 % liegt. Für kontaktsensible Verpackungen aus PET liegt die Quote bei 30 %, während andere Kunststoffverpackungen 35 % PCR-Anteil aufweisen müssen. Bis 2040 steigen diese Quoten weiter auf bis zu 65 %. Diese Vorgabe soll den Markt für Sekundärrohstoffe stärken und die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen um über 25 % reduzieren. Die Beschaffung zertifizierter Rezyklate in ausreichender Menge und Qualität wird damit zu einer strategischen Herausforderung. Unternehmen müssen jetzt Lieferketten aufbauen, um die Verfügbarkeit für die Produktion ab 2026 sicherzustellen. Die vorläufige Einigung zur PPWR hat diese Quoten bestätigt.
Neue Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten für volle Transparenz
Ab 2028 wird eine EU-weit einheitliche Kennzeichnung für alle Verpackungen Pflicht. Diese Etiketten informieren Verbraucher über die Materialzusammensetzung und die korrekte Entsorgung zur Verbesserung der Mülltrennung. Zusätzlich müssen viele Verpackungen einen QR-Code tragen, der weiterführende Informationen zur Wiederverwendbarkeit und zum Rezyklatgehalt liefert. Hersteller müssen für jede Verpackungsart eine technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung erstellen. Dieses Verfahren belegt, dass alle Anforderungen der PPWR, von der Recyclingfähigkeit bis zum Rezyklateinsatz, erfüllt sind. Die Dokumentation muss den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage jederzeit vorgelegt werden können. Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordert ein robustes Datenmanagement und klare Prozesse, die sofort etabliert werden müssen. Unser Artikel zur PPWR-Zusammenfassung bietet weitere Einblicke.
Die neuen Kennzeichnungspflichten umfassen:
- Harmonisierte Piktogramme: Einheitliche Symbole für die Mülltrennung in der gesamten EU.
- Informationen zur Materialzusammensetzung: Klare Angaben, aus welchen Materialien die Verpackung besteht.
- QR-Code für Zusatzinformationen: Digitale Verknüpfung zu Details über Recyclingfähigkeit und Mehrwegoptionen.
- Nachweis des Rezyklatanteils: Transparente Angabe über den Anteil an recyceltem Material.
Diese Maßnahmen erhöhen die Transparenz für Verbraucher und Behörden erheblich.
Der Zeitplan ist eng: Handeln Sie jetzt, bevor die Fristen verstreichen
Obwohl die PPWR erst Mitte 2026 vollständig zur Anwendung kommt, laufen bereits erste Fristen. Die Umstellung von Produktionsprozessen und die Sicherung von Rezyklat-Lieferketten benötigen einen Vorlauf von mindestens 18-24 Monaten. Ab 2030 dürfen nicht-konforme Verpackungen nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden, was einem Verkaufsverbot gleichkommt. Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Unternehmen, die jetzt nicht handeln, riskieren nicht nur Strafen, sondern auch den Verlust von Marktanteilen. Die Zeit für die Analyse des eigenen Portfolios und die Entwicklung konformer Lösungen ist jetzt. Warten Sie nicht, bis die Verordnung vollständig greift. Informieren Sie sich über den aktuellen Status der PPWR und beginnen Sie mit der Umstellung. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist es höchste Zeit, sich bei der Deutschen Recycling zu melden, um die Regulatorik schnellstmöglich zu erfüllen und Ihr Geschäft zukunftssicher zu machen. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten.
Wen betrifft die PPWR konkret?
Die PPWR betrifft alle Wirtschaftsakteure, die verpackte Waren in der EU auf den Markt bringen. Dazu zählen Hersteller, Importeure, Händler (sowohl online als auch stationär) und Abfüller. Die Verpflichtungen gelten unabhängig von der Unternehmensgröße, auch wenn für Kleinstunternehmen teilweise Ausnahmen vorgesehen sind.
Was sind die wichtigsten Fristen, die ich kennen muss?
Die PPWR wird ab Mitte 2026 angewendet. Wichtige Fristen sind: 2028 für neue Kennzeichnungspflichten, 2030 für die Pflicht zur Recyclingfähigkeit aller Verpackungen und das Erreichen der ersten Rezyklateinsatzquoten sowie 2040 für die finale Stufe der Abfallreduktionsziele.
Muss ich als Online-Händler auch die PPWR beachten?
Ja, Online-Händler sind in vollem Umfang von der PPWR betroffen. Insbesondere die Vorschriften zur Minimierung von Verpackungen (z.B. die 50 %-Leerraumquote für Versandverpackungen), die Pflicht zur Recyclingfähigkeit und die EPR-Verpflichtungen sind für den E-Commerce relevant.
Was passiert, wenn mein Unternehmen die PPWR-Anforderungen nicht erfüllt?
Verpackungen, die den Anforderungen nicht entsprechen, dürfen ab den jeweiligen Stichtagen nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Dies kommt einem Verkaufsverbot gleich. Zudem drohen empfindliche Bußgelder, deren Höhe von den nationalen Behörden festgelegt wird.
Wie kann mich die Deutsche Recycling bei der PPWR-Umsetzung unterstützen?
Die Deutsche Recycling bietet Ihnen eine umfassende Beratung und Full-Service-Lösungen zur Erfüllung aller PPWR-Anforderungen. Wir analysieren Ihr Verpackungsportfolio, unterstützen Sie bei der Umstellung auf konforme Verpackungen, übernehmen die notwendigen Registrierungen und Meldungen und sichern Ihre europaweite Rechtskonformität.
Warum muss ich jetzt schon aktiv werden?
Die Umstellung von Verpackungen, die Anpassung von Prozessen und der Aufbau von Lieferketten für Rezyklate sind zeitaufwändig. Ein Vorlauf von 18-24 Monaten ist realistisch. Wer jetzt nicht beginnt, wird die Fristen ab 2026 nicht einhalten können und riskiert hohe Strafen und den Ausschluss vom Markt. Melden Sie sich bei uns, um Verzögerungen zu vermeiden.
EUR-Lex bietet den offiziellen Gesetzestext der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Umweltbundesamt informiert umfassend über die Produktverantwortung für Verpackungen in Deutschland.
Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die offizielle Plattform des deutschen Verpackungsregisters und bietet Informationen zur Registrierung und Lizenzierung.
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) stellt wichtige Informationen und Positionen zur Kreislaufwirtschaft und den neuen Verpackungsvorschriften für Unternehmen bereit.
Gesetze im Internet bietet den vollständigen und aktuellen Text des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) zur Einsicht.