WEEE in Irland:
Änderungen der gesetzlichen WEEE Verpflichtungen für B2B Hersteller zum 01.01.2019 in Irland
Auch in Irland müssen Hersteller und/oder Inverkehrbringer von B2B-Elektro- und Elektronikgeräten verschiedenen gesetzlichen Vorschriften nachkommen. In Irland ist für die Durchsetzung dieser WEEE Vorgaben die Environmental Protection Agency (EPA) zuständig.
Wie in vielen anderen Ländern auch muss der Hersteller und/oder Inverkehrbringer den Kunden die Möglichkeit der Rücknahme anbieten. Dies muss schriftlich fixiert, also vertraglich oder auf Rechnungen festgehalten werden.
Somit wird sichergestellt, dass Hersteller und/oder Inverkehrbringer den Rücknahme- und Sammelsystemen ihren Nutzern nach Ablauf des Produktlebenszyklus zur Verfügung stehen. Was bedeutet, dass mit dieser schriftlichen Erklärung verpflichtend sichergestellt wird, dass die elektrischen oder elektronischen Altgeräte nicht mit anderen Abfällen entsorgt werden. Als Hersteller und/oder Inverkehrbringer muss bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten diese zwingend gemäß der WEEE-Vorschriften und WEEELABEX-Norm behandelt werden. Eine Übergabe von Altgeräten zur Behandlung als Metallabfall ist strengstens verboten. Eine entsprechende Dokumentation über die ordnungs- und fachgemäße Entsorgung ist gesetzlich vorgeschrieben. Verbunden ist damit auch in Irland in die Kennzeichnungspflicht mit der durchgestrichenen Mülltonne.
Rücknahme & Recycling im E-Commerce
Der Leitfaden für Onlinehändler
Der Onlinehandel boomt. Was gerade jetzt besonders wichtig ist: Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann. Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher. Leitfaden herunterladen
Mit dieser fachgerechten Entsorgung bekommt der Hersteller und/oder Inverkehrbringer die Auflage, dass die in den WEEE Verordnungen festgeschriebenen Wiedergewinnungsziele erreicht werden. Es muss also jährlich ein Schreiben seitens der Behandlungsanlage angefordert werden, in dem bestätigt wird, dass dort die WEEE-Verwertungsziele eingehalten werden. Dies ist nur mit Zeichnung des Geschäftsführers der Behandlungsanlage gültig.
Eine weitere besondere gesetzliche Vorgabe in Irland ist, dass jeder Hersteller und/oder Inverkehrbringer eine gesetzlich konforme Mitteilung muss. Aus dieser muss hervorgehen, wie die Sammlung, Lagerung, und Behandlung von den von ihm in Irland in Verkehr gebrachten WEEE Geräten geregelt wird.
Ab 2019 werden seitens der EPA Änderungen hinsichtlich der WEEE Verordnung vorgenommen.
Die Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten werden von derzeit 10 auf 6 geändert.
Alle drei Jahre sind Hersteller und/oder Inverkehrbringer verpflichtet der EPA einen Waste Management Plan vorzulegen. Dieser Plan muss online eingestellt werden. Die Vorlagen für den WEEE Waste Management Plan und andere Web-Formulare werden überarbeitet, sodass die Handhabung zukünftig einfacher vorgenommen werden kann. Ab 02. Januar steht das neue Web-Formular für neue Waste Management Pläne zur Verfügung. Frühe Pläne bleiben unverändert.
Seitens der EPA wird für jede Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben Geldstrafen fällig. Diese belaufen sich auf 500,00 € bis 2.000,00 € für jeden Verstoß.
Sie bringen elektrische Geräte in Irland auf den Markt? Haben Fragen oder benötigen Hilfe bei der Umsetzung Ihrer Verpflichtungen? Sprechen Sie uns an und nehmen einfach Kontakt mit uns auf!