Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet nahezu jedes Unternehmen in Deutschland zum Handeln. Wer verpackte Ware in Verkehr bringt, muss seine Verpackung melden, sonst drohen empfindliche Strafen von bis zu 200.000 €.
Die EU-Richtlinien und das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzen klare Rahmenbedingungen für die Produktverantwortung von Unternehmen. Jeder Hersteller, Händler und Importeur, der erstmals gewerbsmäßig verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt, unterliegt strengen Registrierungs-, Systembeteiligungs- und Meldepflichten. Diese Regelungen zielen darauf ab, das Recycling von Verpackungsabfällen zu steigern und die Umweltbelastung zu reduzieren. Viele Unternehmen sind sich jedoch unsicher, welche Schritte konkret erforderlich sind. Dieser Artikel führt Sie durch die drei zentralen Pflichten und zeigt, wie Sie diese effizient und rechtssicher umsetzen. Es ist entscheidend, dass Sie bereits jetzt aktiv werden, um alle Vorgaben für 2025 zu erfüllen. Sollten Sie noch nicht gehandelt haben, ist eine umgehende Meldung bei der Deutschen Recycling essenziell, um Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen.
Für Schnellleser
- Jedes Unternehmen, das verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren.
- Für B2C-Verpackungen ist neben der Registrierung ein Vertrag mit einem dualen System zur Verpackungslizenzierung zwingend erforderlich.
- Die gemeldeten Verpackungsmengen müssen identisch an das duale System und an LUCID übermittelt werden, um Bußgelder bis zu 200.000 € zu vermeiden.
Grundlagen des Verpackungsgesetzes: Wer ist betroffen?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) betrifft jedes Unternehmen, das verpackte Waren erstmals in Deutschland in Verkehr bringt. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, vom Kleinunternehmer bis zum Großkonzern. Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) verpflichtet Sie zur Finanzierung des Recyclings Ihrer Verpackungen. Seit dem 1. Juli 2022 wurde die Registrierungspflicht auf alle Verpackungsarten ausgeweitet, inklusive Transport- und B2B-Verpackungen. Jeder, der auch nur eine Verpackung in Umlauf bringt, muss handeln. Die Regelungen gelten für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Damit wird die Basis für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und fairen Wettbewerb geschaffen. Die nächste Stufe nach dem Verständnis der eigenen Betroffenheit ist die offizielle Registrierung.
Schritt 1: Die unumgängliche Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Der erste Schritt zur Rechtskonformität ist die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der Datenbank LUCID. Diese Registrierung ist kostenlos und muss erfolgen, bevor Sie die erste verpackte Ware in Verkehr bringen. Sie erhalten eine individuelle LUCID-Registrierungsnummer (auch EPR-Nummer genannt), die für alle weiteren Prozesse benötigt wird. Die Registrierung ist öffentlich einsehbar, was die Transparenz erhöht und es Wettbewerbern sowie Behörden ermöglicht, die Einhaltung zu prüfen. Ohne gültige LUCID-Nummer dürfen Sie keine verpackten Waren in Deutschland vertreiben. Die Anmeldung erfolgt online in vier Schritten, bei denen Sie Unternehmensdaten und die von Ihnen genutzten Verpackungsarten angeben. Nach der Registrierung folgt die Beteiligung an einem dualen System.
Schritt 2: Systembeteiligungspflicht für B2C-Verpackungen
Für Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen (B2C), reicht die Registrierung allein nicht aus. Sie müssen einen Vertrag mit einem oder mehreren dualen Systemen abschließen, um die Sammlung und Verwertung Ihrer Verpackungen zu finanzieren. Diese Lizenzierung ist ein entscheidender Teil Ihrer Produktverantwortung. Die Kosten richten sich nach Materialart und Gewicht der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen. Ihre LUCID-Registrierungsnummer müssen Sie dem dualen System mitteilen, damit ein Datenabgleich stattfinden kann. Die Systembeteiligung muss lückenlos für das ganze Kalenderjahr erfolgen. Die Auswahl des passenden Systems ist ein wichtiger Schritt, der die Weichen für die anschließende Datenmeldung stellt.
Schritt 3: Verpackung melden durch regelmäßige Datenmeldungen
Nach der Registrierung und Systembeteiligung müssen Sie Ihre Verpackungsmengen melden. Diese Datenmeldung erfolgt in zwei Schritten und ist für die Rechtskonformität unerlässlich. Sie melden die lizenzierten Verpackungsmengen sowohl an Ihr duales System als auch identisch an das LUCID-Register. Der Meldezyklus (z.B. jährlich, quartalsweise) wird mit dem dualen System vereinbart und muss exakt eingehalten werden. Die bei LUCID und dem System gemeldeten Mengen müssen 1:1 übereinstimmen. Diese regelmäßigen Meldungen sind die Grundlage für die Überprüfung Ihrer Compliance. Eine korrekte Jahresabschlussmeldung ist dabei von zentraler Bedeutung. Für größere Mengen gelten zusätzliche Anforderungen.
Sonderfall Vollständigkeitserklärung: Wann sind Sie betroffen?
Unternehmen, die bestimmte Mengenschwellen überschreiten, müssen zusätzlich eine jährliche Vollständigkeitserklärung (VE) abgeben. Diese Pflicht greift, wenn Sie mehr als 80.000 kg Glas oder 50.000 kg Papier, Pappe und Karton im Jahr in Verkehr bringen. Die VE muss bis zum 15. Mai des Folgejahres bei der ZSVR hinterlegt werden. Sie fasst die gesamten im Vorjahr in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zusammen. Die Erklärung muss von einem registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater geprüft und bestätigt werden. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann gravierende Konsequenzen haben.
Risiken bei Verstößen: Hohe Bußgelder und Vertriebsverbote
Verstöße gegen das Verpackungsgesetz sind keine Kleinigkeit und können teuer werden. Fehlende oder fehlerhafte Registrierungen und Meldungen können Bußgelder von bis zu 200.000 € nach sich ziehen. Zudem droht ein sofortiges Vertriebsverbot für nicht ordnungsgemäß registrierte oder lizenzierte Verpackungen. Da das LUCID-Register öffentlich ist, können Wettbewerber und Verbraucherschützer Verstöße leicht aufdecken und Abmahnungen aussprechen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht; die Verantwortung liegt bei jedem einzelnen Unternehmen. Um diese Risiken zu vermeiden, ist proaktives Handeln und eine lückenlose Dokumentation Ihrer Compliance-Maßnahmen unerlässlich. Es ist daher entscheidend, jetzt zu handeln.
Jetzt handeln: Warum Sie keine Zeit verlieren dürfen
Die gesetzlichen Anforderungen des VerpackG sind komplex und erfordern kontinuierliche Aufmerksamkeit. Die Fristen sind strikt, und die Pflichten gelten ab dem ersten Gramm Verpackung. Viele Unternehmen haben die Umsetzung bereits begonnen, doch wer jetzt noch nicht aktiv ist, befindet sich in einer kritischen Lage. Die EU-Richtlinien werden konsequent durchgesetzt, und die Kontrollen nehmen zu. Jeder Tag des Zögerns erhöht Ihr Risiko für rechtliche Konsequenzen. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie sich umgehend mit Ihren Verpflichtungen auseinandersetzen. Wenn Sie noch nicht begonnen haben, Ihre Verpackung zu melden, ist jetzt der letzte Zeitpunkt, um eine Lösung zu finden. Die Deutsche Recycling steht bereit, um Ihnen zu helfen.
Ihre Lösung: Compliance-Sicherheit mit der Deutschen Recycling
Die Einhaltung des Verpackungsgesetzes muss kein Hindernis für Ihr Kerngeschäft sein. Die Deutsche Recycling bietet Ihnen als spezialisierter Partner einen umfassenden Service für Ihre Umwelt-Compliance. Wir übernehmen die komplexen Aufgaben der Registrierung, Lizenzierung und Datenmeldung für Sie. Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen zu 100 % erfüllen und Rechtssicherheit genießen. Melden Sie sich noch heute bei uns, um Ihre Pflichten schnellstmöglich zu erfüllen und sich auf Ihr Geschäft zu konzentrieren. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
Was kostet die Meldung von Verpackungen?
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist kostenlos. Kosten entstehen durch die Lizenzierungsentgelte, die Sie an ein duales System zahlen. Diese richten sich nach dem Gewicht und dem Material der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen.
Muss ich auch Füllmaterial und Klebeband melden?
Ja, alle Bestandteile einer Versandverpackung, die beim Endkunden anfallen, sind systembeteiligungspflichtig. Dazu gehören neben dem Versandkarton auch Füllmaterial wie Luftpolsterfolie, Packpapier und Klebebänder. Diese müssen Sie ebenfalls lizenzieren und melden.
Gilt das Verpackungsgesetz auch für B2B-Verpackungen?
Ja, seit der Novelle 2022 müssen sich auch Inverkehrbringer von reinen B2B-Verpackungen (z.B. Transportverpackungen) im LUCID-Register registrieren. Für diese Verpackungen gelten jedoch andere Rücknahme- und Verwertungspflichten als für B2C-Verpackungen, eine Systembeteiligung ist hier in der Regel nicht erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen der Meldung an LUCID und an das duale System?
Sie schließen einen Vertrag mit einem dualen System und melden diesem Ihre geplanten Verpackungsmengen für die Lizenzierung. Dieselben Mengen (Ist-Mengen) müssen Sie parallel auch an das Verpackungsregister LUCID melden. Die ZSVR gleicht die Daten ab, um die korrekte Teilnahme aller Unternehmen am System sicherzustellen.
Ich habe meine Pflichten bisher nicht erfüllt. Was soll ich jetzt tun?
Sie müssen umgehend handeln, um hohe Strafen zu vermeiden. Registrieren Sie Ihr Unternehmen sofort im Verpackungsregister LUCID und schließen Sie einen Lizenzvertrag mit einem dualen System ab. Melden Sie Ihre Mengen nach. Wir empfehlen dringend, sich professionelle Unterstützung zu suchen. Kontaktieren Sie die Deutsche Recycling, wir helfen Ihnen, Ihre Pflichten schnellstmöglich zu erfüllen.
Kann die Deutsche Recycling die Meldung für mich übernehmen?
Ja, die Deutsche Recycling bietet einen kompletten EPR-Full-Service an. Wir unterstützen Sie bei der Registrierung, übernehmen die Lizenzierung bei einem passenden System und führen die gesetzlich vorgeschriebenen Datenmeldungen fristgerecht und rechtssicher für Sie durch.
Das Umweltbundesamt (UBA) bietet umfassende Informationen und aktuelle Daten zum Verpackungsgesetz und den Recyclingquoten in Deutschland.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die zuständige Behörde für die Registrierung und Überwachung der Herstellerpflichten im Rahmen des Verpackungsgesetzes und stellt das LUCID-Register bereit.
Die Europäische Union (EU) informiert über die Gesetzgebung und Initiativen zur Kreislaufwirtschaft im Bereich Verpackungen, einschließlich der geplanten Verpackungsverordnung (PPWR).