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VerpackG Registrierung: So sichern Sie Ihre Rechtskonformität in 2025

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Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet fast jedes Unternehmen in Deutschland zur Registrierung. Wer die Fristen versäumt, riskiert empfindliche Strafen und Vertriebsverbote. Handeln Sie jetzt, um Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

Die EU-Richtlinien und das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) schaffen klare Regeln für das Inverkehrbringen von Verpackungen. Eine zentrale Pflicht ist die VerpackG Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der Datenbank LUCID. Diese Pflicht betrifft seit dem 1. Juli 2022 ausnahmslos alle Unternehmen, die erstmals gewerbsmäßig befüllte Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, unabhängig von Material oder Menge. Viele Unternehmen sind sich dieser weitreichenden Verantwortung noch nicht bewusst und riskieren Bußgelder von bis zu 200.000 € pro Fall. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Registrierung korrekt durchführen, welche Folgepflichten bestehen und warum Sie bereits jetzt aktiv werden müssen. Um die Regulatorik schnellstmöglich zu erfüllen, sollten sich besonders Unternehmen, die noch nicht aktiv geworden sind, bei der Deutschen Recycling melden.

Für Schnellleser

  • Jedes Unternehmen, das Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich ausnahmslos im Verpackungsregister LUCID registrieren.
  • Die Registrierung allein reicht nicht aus; für Verpackungen, die bei Privatkunden anfallen, ist eine kostenpflichtige Lizenzierung bei einem dualen System zwingend erforderlich.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 200.000 €, Vertriebsverbote und teure Abmahnungen durch Wettbewerber.

Die unausweichliche Pflicht: Wer muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren?

Das Verpackungsgesetz definiert den Begriff des „Herstellers“ sehr weit. Praktisch jedes Unternehmen, das erstmals eine mit Ware befüllte Verpackung gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt, ist registrierungspflichtig. Dies umfasst Hersteller, Händler, Importeure und auch Online-Händler. Seit der Gesetzesnovelle zum 1. Juli 2022 gilt die Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten. Dazu zählen nicht nur die klassischen Produktverpackungen im Supermarktregal.

Die Pflicht erstreckt sich explizit auch auf:

  • Versandverpackungen: Kartons, Füllmaterial und Klebeband aus dem E-Commerce.
  • Serviceverpackungen: Coffee-to-go-Becher oder Brötchentüten, die an der Theke befüllt werden.
  • Transportverpackungen: B2B-Verpackungen wie Palettenfolien oder Kisten, die typischerweise nicht beim privaten Endkunden anfallen.
  • Umverpackungen: Zusätzliche Verpackungen, die mehrere Verkaufseinheiten bündeln.

Auch Fulfillment-Dienstleister und Marktplatzbetreiber stehen in der Pflicht. Sie müssen seit Juli 2022 prüfen, ob ihre Auftraggeber bzw. Händler korrekt im Verpackungsregister LUCID registriert sind. Ohne gültige Registrierung droht ein sofortiges Vertriebsverbot. Die Registrierung muss dabei höchstpersönlich durch das Unternehmen selbst erfolgen und kann nicht an Dritte delegiert werden. Diese Regelung unterstreicht die direkte Verantwortung, die jedes Unternehmen für seine VerpackG Registrierung trägt. Die Komplexität der Pflichten macht eine genaue Analyse der eigenen Verpackungsströme unumgänglich.

Schritt für Schritt zur LUCID-Nummer: Der Registrierungsprozess

Die Registrierung selbst erfolgt online über das LUCID-Portal der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und ist gebührenfrei. Der Prozess dauert in der Regel nur 15 bis 20 Minuten, erfordert aber eine sorgfältige Vorbereitung. Sie benötigen unter anderem Ihre Unternehmensdaten, eine vertretungsberechtigte Person und die Steuernummer bzw. USt-IdNr. Nach Abschluss erhalten Sie umgehend Ihre individuelle LUCID-Registrierungsnummer (auch EPR-Nummer genannt).

Der Ablauf der Registrierung umfasst mehrere Schritte:

  1. Zugangsdaten anfordern: Erstellen Sie ein Login für das LUCID-Portal.
  2. Antrag als Hersteller starten: Geben Sie die Stammdaten Ihres Unternehmens ein.
  3. Markennamen angeben: Listen Sie alle Markennamen auf, unter denen Sie Verpackungen in Verkehr bringen.
  4. Verpackungsarten deklarieren: Geben Sie an, ob Sie systembeteiligungspflichtige und/oder nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen nutzen.
  5. Daten prüfen und absenden: Nach der finalen Prüfung wird Ihre Registrierung wirksam.

Die erhaltene LUCID-Nummer ist öffentlich einsehbar. Dies schafft Transparenz und ermöglicht es Wettbewerbern, Kunden und Behörden, Ihren Compliance-Status jederzeit zu überprüfen. Ohne diese Nummer dürfen Sie keine Verpackungen mehr in Umlauf bringen. Die korrekte LUCID Verpackungsregister Anmeldung ist somit die Grundlage für alle weiteren Schritte. Als Nächstes folgt die Lizenzierung Ihrer Verpackungsmengen.

Mehr als nur Registrierung: Die Systembeteiligungspflicht

Mit der reinen VerpackG Registrierung ist nur die erste Pflicht erfüllt. Für alle Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen (sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen), müssen Sie zusätzlich eine Systembeteiligung nachweisen. Das bedeutet, Sie schließen einen Lizenzvertrag mit einem dualen System ab. Damit finanzieren Sie die Sammlung und das Recycling Ihrer Verpackungen.

Zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zählen fast alle Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen. Die Kosten für die Lizenzierung, das sogenannte Lizenzentgelt, richten sich nach dem Material und dem Gewicht der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen. Ohne gültigen Systemvertrag begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 200.000 € geahndet werden kann. Ihre LUCID-Nummer müssen Sie Ihrem dualen System mitteilen, damit ein Datenabgleich zwischen dem System und der ZSVR stattfinden kann. Dieser Abgleich ist ein zentraler Kontrollmechanismus des Gesetzes. Informationen zur Meldepflicht nach dem Verpackungsgesetz sind entscheidend für die fortlaufende Compliance. Die korrekte Mengenschätzung und -meldung ist der nächste logische Schritt.

Laufende Pflichten: Datenmeldung an LUCID und das duale System

Ihre Verpflichtungen enden nicht mit der Registrierung und Lizenzierung. Sie müssen regelmäßig Daten über Ihre Verpackungsmengen melden. Diese Datenmeldung erfolgt an zwei Stellen: an Ihr duales System und an das Verpackungsregister LUCID. Die gemeldeten Mengen müssen an beiden Stellen exakt übereinstimmen. Die ZSVR gleicht die Daten systematisch ab, um Unstimmigkeiten und Trittbrettfahrer aufzudecken.

Die Meldefristen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrem dualen System, üblicherweise quartalsweise oder jährlich. Eine verspätete oder fehlerhafte Datenmeldung kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 € nach sich ziehen. Unternehmen, die bestimmte Mengenschwellen überschreiten (z.B. 80 Tonnen Glas pro Jahr), müssen zusätzlich eine jährliche Vollständigkeitserklärung (VE) abgeben. Diese muss von einem registrierten Sachverständigen, Prüfer oder Steuerberater geprüft und hinterlegt werden. Die genauen Pflichten zur Zentralen Stelle Verpackungsgesetz sind komplex. Die kontinuierliche Überwachung dieser Pflichten ist für die Rechtssicherheit unerlässlich.

Hohe Risiken bei Nichtbeachtung: Bußgelder und Vertriebsverbote

Die Missachtung des Verpackungsgesetzes ist kein Kavaliersdelikt. Die Behörden und die ZSVR verfolgen Verstöße konsequent. Bereits das Fehlen einer gültigen VerpackG Registrierung führt zu einem sofortigen Vertriebsverbot für alle Ihre Produkte. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden. Die fehlende Systembeteiligung kann sogar bis zu 200.000 € kosten.

Zusätzlich zu den behördlichen Sanktionen drohen zivilrechtliche Konsequenzen. Wettbewerber können Sie kostenpflichtig abmahnen, was oft mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden ist. Die öffentliche Natur des LUCID-Registers macht es für Konkurrenten sehr einfach, Verstöße zu identifizieren. Die finanzielle Belastung durch Bußgelder und die Abschöpfung unrechtmäßig erzielter Gewinne kann existenzbedrohend sein. Eine Abmahnung zum Verpackungsgesetz ist ein reales Risiko. Umso wichtiger ist es, die gesetzlichen Anforderungen nicht nur national, sondern auch auf europäischer Ebene zu verstehen.

Blick nach vorn: Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verschärft die Regeln

Die regulatorischen Anforderungen werden weiter zunehmen. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die bisherige Richtlinie ersetzen und ab 2026 EU-weit unmittelbar gelten. Sie zielt darauf ab, Verpackungsabfälle bis 2040 um 15 % zu reduzieren und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Die PPWR führt strengere Vorgaben für alle Unternehmen ein.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Verpflichtende Rezyklatanteile: Verpackungen müssen einen bestimmten Anteil an recyceltem Material enthalten.
  • Verbesserte Recyclingfähigkeit: Bis 2030 müssen alle Verpackungen in der EU recyclingfähig sein.
  • Minimierung von Verpackungen: Leerräume und unnötiges Verpackungsgewicht werden reglementiert.
  • Mehrwegquoten: Für viele Bereiche, wie den Versandhandel, werden verbindliche Mehrwegquoten eingeführt.

Unternehmen müssen sich bereits jetzt auf diese Änderungen vorbereiten. Die PPWR erfordert eine Neugestaltung von Verpackungen und Lieferketten. Wer die neuen EU-weiten EPR-Anforderungen ignoriert, verliert den Marktzugang. Die Komplexität steigt, und damit auch der Bedarf an professioneller Unterstützung.

Ihre Lösung für Compliance: So unterstützt Sie die Deutsche Recycling

Die Einhaltung aller Pflichten aus dem Verpackungsgesetz und der kommenden PPWR ist komplex und zeitaufwendig. Sie bindet wertvolle Ressourcen, die Sie für Ihr Kerngeschäft benötigen. Hier kommt die Deutsche Recycling ins Spiel. Wir bieten Ihnen einen 100% rechtssicheren und unkomplizierten Service für Ihre Umwelt-Compliance. Wir übernehmen die Analyse Ihrer Pflichten, unterstützen Sie bei der Lizenzierung und kümmern uns um die fristgerechten Datenmeldungen.

Sie müssen sich nicht selbst durch den Gesetzesdschungel kämpfen. Als Ihr Partner stellen wir sicher, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und teure Sanktionen vermeiden. Wir garantieren Ihnen volle Konformität, damit Sie sich auf Ihr Wachstum konzentrieren können. Die Zeit zu handeln ist jetzt. Jede nicht registrierte Verpackung stellt ein akutes Risiko dar. Melden Sie sich bei uns, um Ihre Verpflichtungen schnellstmöglich zu erfüllen und Rechtssicherheit zu erlangen. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten.

Muss ich mich auch für B2B-Transportverpackungen registrieren?

Ja. Seit der Gesetzesnovelle vom 1. Juli 2022 gilt die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungsarten, also auch für rein im B2B-Bereich anfallende Transportverpackungen. Eine Systembeteiligung (Lizenzierung) ist für diese jedoch nicht erforderlich, aber Sie müssen deren Rücknahme und Verwertung sicherstellen.

Kann ein Dienstleister die Registrierung für mich übernehmen?

Nein, die Registrierung bei der ZSVR muss ‚höchstpersönlich‘ durch einen Vertreter Ihres Unternehmens erfolgen. Dienstleister wie die Deutsche Recycling können Sie jedoch umfassend beraten und durch den Prozess leiten sowie alle weiteren Pflichten wie die Systembeteiligung und Datenmeldung für Sie übernehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Registrierung und Systembeteiligung?

Die Registrierung bei LUCID ist der erste, grundlegende Schritt, bei dem Sie Ihr Unternehmen als Inverkehrbringer von Verpackungen anmelden. Die Systembeteiligung (oder ‚Lizenzierung‘) ist der zweite Schritt, bei dem Sie einen Vertrag mit einem dualen System schließen und für das Recycling Ihrer Verpackungen bezahlen. Beide Schritte sind für systembeteiligungspflichtige Verpackungen obligatorisch.

Ich kaufe meine Serviceverpackungen bereits ‚vorlizenziert‘. Muss ich mich trotzdem registrieren?

Ja. Auch wenn Sie als Letztvertreiber von Serviceverpackungen (z. B. Bäckerei, Metzgerei) die Lizenzierungspflicht an Ihren Lieferanten delegiert haben, müssen Sie sich seit dem 1. Juli 2022 trotzdem eigenständig im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Wie oft muss ich meine Verpackungsmengen melden?

Die Mengenmeldung an Ihr duales System erfolgt in der Regel nach Vertragsvereinbarung (z.B. quartalsweise oder jährlich). Die identischen Mengen müssen Sie dann auch im Verpackungsregister LUCID melden. Die Fristen für die Meldung bei LUCID orientieren sich an denen Ihres Systems.

Was ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine neue EU-Verordnung, die die nationalen Gesetze wie das VerpackG ab 2026 schrittweise verschärfen und harmonisieren wird. Sie bringt neue Pflichten wie verbindliche Rezyklat-Einsatzquoten, strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und Mehrweg-Ziele mit sich.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) Die offizielle Webseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet detaillierte Informationen zum Verpackungsgesetz, dem LUCID-Register und den Registrierungs- sowie Meldepflichten.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) informiert über die gesetzlichen Grundlagen und politischen Rahmenbedingungen des Verpackungsgesetzes in Deutschland.

Umweltbundesamt Das Umweltbundesamt (UBA) stellt wissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen zur Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft und den Umweltauswirkungen von Verpackungen bereit.

Europäische Kommission Die Europäische Kommission bietet Einblicke in die Entwicklung und die Ziele der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sowie weitere europäische Umweltinitiativen.

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