Verbot von Kunststofftragetaschen in Österreich: Änderungen durch neues Gesetz
Über ein Verbot von Kunststofftragetaschen diskutiert nicht nur Österreich schon länger. Doch nun ist das neue Gesetz in Kraft getreten und bringt für Hersteller, Händler und Importeure von Taschen aus Kunststoffen einige Neuerungen mit sich. Der Österreicher spricht vom „Plastiksackerlverbot“, das mit wenigen Ausnahmen für jegliche Kunststofftüten und Beutel aus Plastik gilt. Folgende Verantwortungen kommen jetzt auf Hersteller und Händler zu.
Seit dem 01.01.2020 gilt das Plastiksackerlverbot in Österreich. Händler dürfen Kunststofftragetaschen-Restbestände noch bis zum 15.06.2020 an Kunden ausgeben. Für Hersteller gibt es ab dem 15.03.2020 ein Import- und Verkaufsverbot für alle Kunststoffbeutel, die unter die Gesetzgebung fallen. Weiter müssen Händler alle in 2019 nach Österreich gelieferten Kunststofftragetaschen in korrekter Menge melden. Eine Umstellung auf Mehrwegtaschen aus anderen Materialien wird den österreichischen Handel verändern.
Was ist eine Kunststofftragetasche? Die Definition zum Gesetz
Kunststofftragetaschen sind Tragetaschen mit Griff oder ohne Griff. Modelle ohne Griff verfügen über Grifflöcher. Sie dienen dem Zweck des Warentransports aus Verkaufsstellen und werden Kunden bei Waren- oder Produktübergabe angeboten. Explizit gilt das seit dem 01.01.2020 in Österreich eingeführte Gesetz für jegliche Form von Kunststofftragetaschen und Beutel, die bisher im Kassenbereich auslagen und entgeltlich oder unentgeltlich zum Verpacken von Waren an den Kunden übergeben wurden. Ausgenommen sind nur „sehr leichte“ Tüten, beispielsweise zur Verpackung von loser Ware am Obst- und Gemüsestand. Hier bleibt die Ausnahme auch bestehen, wenn der Kunststoffbeutel über einen Griff oder über Grifflöcher verfügt.
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Verbot gilt fürs „Inverkehrbringen“ von Kunststoffbeuteln
Dürfen noch im Handel befindliche Kunststofftragetaschen an Kunden ausgegeben werden? Vor dieser Frage stehen Ladenbesitzer seit dem 01. Januar diesen Jahres. Wie für alle gesetzlichen Änderungen besteht auch beim Tütenverbot eine Übergangsfrist. Noch in den Beständen befindliche Plastiksackerl mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern dürfen lediglich bis Mitte des Jahres ausgegeben werden. Eine Verteilung darüber hinaus führt zur Überziehung der Übergangfrist und wird laut Gesetz mit einem Bußgeld belegt. Anfänglich war von einer Fristverlängerung die Rede, der allerdings aufgrund des Zeitraumes der Verbotsankündigung nicht stattgegeben wurde. Händler und Hersteller wissen bereits seit dem Sommer 2019, dass die Veränderung im Verpackungsgesetz ab dem 01.01.2020 gilt. Eine Umstellung ist daher schon seit über einem halben Jahr möglich.
Ausnahmen bestätigen die Regel: Welche Kunststofftüten sind verbotsbefreit?
Das Kontingent an Ausnahmefällen ist gering. Es betrifft kleine, sehr leichte Beutel, deren Wandstärke unter 15 Mikrometern liegt. Ebenfalls vom Verbot befreit sind Kunststoffbeutel, die aufgrund fehlender Griffe oder Grifflöcher nicht in die Rubrik Kunststofftragetaschen einzuordnen sind. Hierbei geht es explizit um Verpackungen, die in tragbaren Kartons oder lediglich zum Schutz loser Produkte genutzt werden.
Rückwirkende Meldungen für im Jahr 2019 in den Verkehr gebrachte Kunststofftragetaschen
Während Händler bis zum 30.06.2020 Zeit haben, alle noch vorhandenen Kunststofftragetaschen auszugeben und ihre Bestände zu reduzieren, müssen Hersteller und Importeure bereits bis zum 15.03.2020 handeln. Meldepflichtig sind alle in 2019 nach Österreich importierten Kunststofftragetaschen. Von der Meldepflicht betroffen sind Hersteller, Importeure aber auch Online-Händler, die im vergangenen Jahr Taschen in bedruckter oder unbedruckter Form nach Österreich geliefert und demzufolge in den Verkehr gebracht haben. Bei Umgehung der Meldepflicht oder bei nachweislicher Falschmeldung müssen Inverkehrbringer mit hohen Geldbußen rechnen.
15.03.2020
Restbestände ausgeben (Hersteller & Importeure)
30.06.2020
Restbestände ausgeben (Händler)
Was soll das Tütenverbot bezwecken?
Die Begründung für das Verbot von Kunststofftragetaschen ist einfach und logisch. Jeder Österreicher nutzt pro Jahr mehr als 20 Plastiksackerl, die im Endeffekt nach dem einmaligen Gebrauch entsorgt werden. Mit dem Verbot soll der ineffzienten Ressourcennutzung vorgebeugt und die unsachgemäße Entsorgung vermieden werden. Die hohen Aufkommen an Kunststoffen in den Seen und Meeren sprechen dafür, dass dringender Handlungsbedarf ohne Aufschub und ohne Ausnahme besteht.
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