Die Vorgaben für Rezyklat für Verpackungen gewinnen im Zuge neuer europäischer Umweltvorgaben stark an Bedeutung. Die vielfältigen Verpackungsmaterialien im Umlauf verursachen einen erheblichen Anteil des gesamten Abfallaufkommens und stehen daher im Fokus regulatorischer Maßnahmen.
Mit der EU-Verordnung zum Rezyklat-Anteil in Verpackungen und Verpackungsabfällen werden Unternehmen künftig stärker in die Verantwortung genommen. Ein klares Ziel dieses Vorgehens sind die Schonung von Ressourcen und der Ausbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Wir geben Ihnen im Zuge dieses Beitrages umfangreiche Informationen zu diesem Themenbereich.
Wie gestalten sich die Rezyklat-Vorgaben für Verpackungen in der EU?
Der steigende Verbrauch von Verpackungen hat in den vergangenen Jahrzehnten zu einer wachsenden Belastung für Umwelt und Entsorgungssysteme geführt. Moderne Recycling-Systeme sind aus diesem Grund so essenziell wie je zuvor. Ein Stoff, der bei diesen Prozessen entsteht, ist das sogenannte Rezyklat.
Als Stoff, der in den Kreislauf zurückgeführt werden kann, braucht es für die Materialien von Verpackungen spezifische Rezyklat-Vorgaben. Ziel ist es hier die Verwendung neuer Rohstoffe zu minimieren und stattdessen auf eine erhöhte Wiederverwertbarkeit zu setzen.
Dabei geht es nicht allein um die Menge eingesetzter Rezyklate, sondern um ein grundsätzliches Umdenken im Verpackungsdesign. Verpackungen sollen so konzipiert werden, dass sie nach ihrer Nutzung effizient gesammelt, sortiert und wiederverwertet werden können und auch den Anforderungen des Verpackungsgesetzes standhalten.
Einige der zentralen Anforderungen für die Regelung des Rezyklat-Anteils für Verpackungen in der EU sind 2026:
- Reduktion des Verpackungsvolumens bereits bei der Produktentwicklung
- Verzicht auf nicht recycelbare oder problematische Materialien
- Erhöhung des Rezyklat-Anteils von Verpackungen
- Verbesserung der tatsächlichen Recyclingfähigkeit im Praxisbetrieb
Die PPWR als neues Fundament der europäischen Verpackungspolitik
Mit der neuen Rezyklat-Vorgabe für Verpackungen ersetzt die EU die bisherige Richtlinie aus den 1990er-Jahren, die über viele Jahre den rechtlichen Rahmen bildete. Die Neuerungen sind ein zentraler Bestandteil des European Green Deals und verfolgen somit einen deutlich umfassenderen Ansatz. Hier ist eine flächendeckende Vereinheitlichung der wichtigen Prozesse für alle Mitgliedstaaten angedacht – ähnlich wie die Waste Framework Directive.
Die PPWR betrachtet Verpackungen erstmals ganzheitlich entlang ihres Lebenszyklus. Dies bedeutet, dass nicht nur die Entsorgung von Verpackungen festen Rezyklat-Vorgaben unterliegt, sondern auch bei der Konzeption, des Designs und der Herstellung müssen sie berücksichtigt werden. Einheitliche Kennzeichnungen, standardisierte Begriffe und harmonisierte Designanforderungen sorgen für Transparenz und erleichtern die Umsetzung für international tätige Unternehmen. Mit diesen Maßnahmen wird auch die Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel berücksichtigt und erleichtert.
Recyclingfähigkeit und Mindest-Rezyklatanteile
Ein zentrales Element der Rezyklat-Vorgaben für Verpackungen ist die Einführung verbindlicher Mindestquoten für Recyclingmaterial, insbesondere bei Kunststoffverpackungen. Der konkrete Rezyklat-Anteil wird abhängig von Verpackungstyp und Einsatzzweck festgelegt und schrittweise erhöht. Unternehmen sind somit nicht mehr nur in der Pflicht, das LUCID-Verpackungsregister und EPR-Registrierungsnummern zu nutzen, sondern die notwendigen Daten müssen intensiv aufbereitet und digitalisiert werden.
Parallel dazu wird der Begriff der Recyclingfähigkeit präzisiert. Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die klar definierten technischen Kriterien entsprechen. Dazu zählen insbesondere:
- Sortierbarkeit in bestehenden Sammel- und Trennsystemen
- Materialkompatibilität mit etablierten Recyclingverfahren
- Verzicht auf schwer trennbare Verbundmaterialien
- Ausschluss bestimmter schädlicher Stoffe ab 2026
Ergänzend wird europaweit ein Klassifizierungssystem eingeführt, das die Einhaltung der Rezyklat-Vorgaben für Verpackungen prüft und die Recyclingperformance einzelner Verpackungen bewertet. So bestehen auf lange Sicht lediglich Materialien, die die Vorgaben einhalten.
Einführung und Zeitplan der neuen Vorgaben
Die Rezyklat-Vorgaben für Verpackungen werden schrittweise umgesetzt. Ab August 2026 sind Rezyklat-Verpackungen in der EU verbindlich. In dieser ersten Phase treten zentrale Pflichten in Kraft, darunter Verbote bestimmter Verpackungsformate, eine harmonisierte Kennzeichnung sowie erste Kontrollmechanismen.
Zwischen 2027 und 2029 folgen technische Konkretisierungen, etwa zu Berechnungsmethoden für Abfallvermeidung oder zur Bewertung alternativer Rohstoffe. Ab 2030 ist eine vollständige Recyclingfähigkeit aller Verpackungsmaterialien im Umlauf angedacht. Die Reduktion von Abfällen und die damit verbundene Ressourcenschonung sollen ebenfalls weiter ausgebaut werden. Hierbei handelt es sich um langfristige Ziele, bei denen die Rezyklat-Verordnungen für Verpackungen einen essenziellen ersten Schritt darstellen.
Welche Unternehmen und Branchen sind von den Rezyklat-Vorgaben für Verpackungen betroffen?
Die Rezyklat-Verordnungen für Verpackungen betreffen alle Unternehmen, die Verpackungen auf dem europäischen Markt bereitstellen. Dazu zählen Hersteller, Händler, Importeure sowie Unternehmen mit Eigenmarken. Besonders stark betroffen sind Branchen mit hohem Verpackungsaufkommen, etwa E-Commerce, Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie und Take-away-Konzepte. Künftig sollen sämtliche Instanzen auf der gesamten Lieferkette stärker in die Verpflichtung genommen werden. So besteht ein verstärkter Fokus auf die Kontrollpflicht von Online-Marktplätzen und Vertriebsverbote nach EPR-Verstößen.
Für Unternehmen ergeben sich daraus konkrete Handlungsfelder:
- Anpassung bestehender Verpackungslösungen
- Überprüfung von Lieferanten und Materialquellen
- Dokumentation von Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteilen
- Abstimmung interner Prozesse auf neue Kontroll- und Nachweispflichten
Auch Verpackungen aus Drittstaaten unterliegen künftig denselben Anforderungen. Dies ist besonders wichtig für international aufgestellte Branchen wie die Textilbranche. Mehr Informationen zur EPR von Textilien und EPR von Matratzen finden Sie auf unserem Blog.
Mehrweg, Stoffverbote und Kreislaufwirtschaft
Neben den Rezyklat-Vorgaben für Verpackungen rückt die Wiederverwendung stärker in den Fokus. Für bestimmte Anwendungsbereiche werden Mehrwegverpackungen verpflichtend eingeführt. Einheitliche Formate für Transportverpackungen wie Kisten, Boxen oder Paletten sollen den Austausch zwischen europäischen Marktteilnehmern erleichtern und die Wiederverwendung fördern.
Zusätzlich liegt ein verstärkter Fokus auf der Minimierung und einem Verbot gesundheitsschädlicher Stoffe, die sowohl für Mensch als auch Tier eine deutliche Gefahr darstellen. Hier muss vor allem das Material von Händlern außerhalb der EU berücksichtigt werden. Mit einer frühzeitigen Prüfung und einer Abstimmung mit den Rezyklat-Vorgaben für Verpackungen können Sie Konflikte vermeiden und die Neuerungen optimal händeln.
Rezyklat-Vorgaben für Verpackungen als strategische Herausforderung
Die neuen Anforderungen sind nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern entwickeln sich zunehmend zu einem strategischen Wettbewerbsfaktor. Die transparenten und belastbaren Rezyklat-Vorgaben für Verpackungen stärken das Nachhaltigkeitsprofil von Unternehmen und verbessern die Position gegenüber Geschäftspartnern, Kunden und Investoren.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an interne Prozesse, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit. Je früher Sie die Rezyklat-Vorgaben für Verpackungen in Ihre Prozesse und Entscheidungen integrieren, desto besser treffen Sie sichere Entscheidungen für sich und Ihr Unternehmen. Wir unterstützen Sie gern mit unserer Expertise bei all Ihren Fragen und Unklarheiten.
FAQ: Rezyklat-Vorgaben für Verpackungen
Was bedeuten die Rezyklat-Vorgaben für Verpackungen konkret für Unternehmen?
Die Rezyklat-Vorgabe für Verpackungen verpflichtet Unternehmen dazu, Verpackungen so zu gestalten, dass sie recyclingfähig sind und einen definierten Anteil an recyceltem Material enthalten. Ziel ist es, den Einsatz von Neu-Rohstoffen zu reduzieren und funktionierende Stoffkreisläufe zu fördern. Unternehmen müssen ihre Verpackungen künftig technisch, organisatorisch und dokumentarisch anpassen. Dies betrifft Design, Materialwahl und Nachweisführung gleichermaßen.
Welche Verpackungen fallen unter die Rezyklat-Vorgaben?
Die Vorgaben gelten für sämtliche Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Dazu zählen Verkaufs-, Versand- und Transportverpackungen. Auch Verpackungen aus Drittstaaten sind betroffen, sobald sie auf dem EU-Markt angeboten werden. Ausnahmen sind nur in klar definierten Sonderfällen vorgesehen.
Welche Branchen sind besonders von den Rezyklat-Vorgaben für Verpackungen betroffen?
Die Rezyklat-Vorgabe für Verpackungen in der EU betrifft alle Branchen, trifft einige jedoch besonders stark. Dazu zählen E-Commerce, Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie und Take-away-Angebote. Diese Bereiche nutzen große Mengen an Einwegverpackungen. Entsprechend hoch ist der Anpassungsbedarf bei Materialien und Prozessen.
Warum ist die Rezyklat-Vorgaben für Verpackungen auch ein strategisches Thema?
Die Vorgaben sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern beeinflussen die Marktposition von Unternehmen. Nachhaltige Verpackungslösungen stärken das Vertrauen von Kunden, Partnern und Investoren. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Transparenz und Datenqualität. Wer frühzeitig handelt, verschafft sich klare Wettbewerbsvorteile.
Welche Nachweispflichten entstehen durch die Rezyklat-Vorgaben für Verpackungen?
Durch die Vorgaben für Verpackungen in der EU entstehen umfassende Dokumentationspflichten für Unternehmen. Rezyklat-Anteile, Materialzusammensetzungen und Recyclingfähigkeit müssen belegbar sein. Diese Daten sind zentral für EPR-Meldungen und behördliche Kontrollen. Eine digitale Aufbereitung der Informationen wird damit unverzichtbar.
