RAEE: Bedeutung und Umsetzung der WEEE Richtlinie in Spanien
Unabhängig davon, ob Sie Ihre Elektro- oder Elektronikgeräte auf dem herkömmlichen Weg nach Spanien exportieren oder über einen Online-Shop an den Mann bringen – in jedem Fall unterliegen Sie dabei den landesspezifischen Regelungen zur Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Spanien. Wie in Deutschland gilt auch hier das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung, d.h. Sie sind nicht nur für einen fachgerechten Vertrieb Ihrer Ware verantwortlich, sondern auch für die anschließende Entsorgung und Wiederverwertung. In diesem Artikel erfahren Sie was Sie beim Export von elektronischen Geräten nach Spanien beachten müssen.
Die WEEE-EU-Richtlinie wird in Spanien in Form des „Königlichen Dekrets“ (Decreto Real II) umgesetzt. Auch als Exporteur von Elektrogeräten müssen Sie Ihrer Herstellerverantwortung nachkommen. Insolvenzsichere bzw. finanzielle Garantien sind in Spanien ebenso verpflichtend wie in Deutschland. Diese können Sie entweder individuell stellen oder hierfür einem Zusammenschluss von Unternehmen (SCRAP) beitreten.
Das Elektrogesetz bereitet Ihnen Kopfzerbrechen?
Es drohen erhebliche Abmahnungen und Bußgelder, auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die Deutsche Recycling unterstützt Sie bei nationalen und internationalen Recycling-Gesetzgebungen, mit flexibel auf Ihre Produkte und Regionen zugeschnittenen Services mit Fokus auf Verpackung, Batterien und Elektrogeräte.
RAEE 2: Die WEEE-Richtlinie in Spanien
Mithilfe der internationalen WEEE-Richtlinie sollen der ordnungsgemäße Vertrieb und eine fachgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten innerhalb der EU sichergestellt werden. Die konkrete Umsetzung der EU-Rahmenbedingungen in nationales Recht obliegt dabei jedoch den jeweiligen Mitgliedsstaaten. In Spanien erfolgt sie anhand der „Königlichen Verordnung über die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ – dem so genannten Real Decreto sobre residuos de aparatos eléctricos y electrónicos (kurz: RD RAEE). Mit der Reformierung der EU-Richtlinie am 15. August 2018 wurden die ursprünglichen 10 Produktkategorien auf 6 allgemeinere Kategorien reduziert. Seitdem lassen sich nahezu alle Arten von Elektrogeräten nun einer Kategorie zuordnen- und fallen somit in den WEEE-Geltungsbereich. Auch in Spanien wurde das bis dato gültige Gesetz überarbeitet und dementsprechend an die neue Richtlinie (RAEE 2) angepasst.
RAEE 2: Welche Verpflichtungen haben die Hersteller?
Obwohl Spanien mit zu den fünf größten Herstellern von Elektrogeräten gehört und nach Angaben des Global E-waste Monitors jährlich etwa 930 tausend Tonnen Elektroschrott produziert (Stand: 2017) – wurde im Jahr 2017 nur etwa ein Fünftel ordnungsgemäß an die zuständigen Sammelstellen zurückgegeben. Dabei ist nach dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung jede Person, die in Spanien Elektrogeräte auf den Markt bringt, ebenfalls dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die in den Umlauf gebrachten Elektroaltgeräte (E-Schrott) ordnungsgemäß und umweltschonend recycelt bzw. entsorgt werden. Ähnlich wie in Deutschland müssen Sie als Händler hierfür gewissen Verpflichtungen nachkommen:
- Anmeldepflicht: Als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen Sie sich zunächst in das staatliche Industrieregister (Registro Integrado Industrial) eintragen lassen. In dieser vom spanischen Industrieministerium (Ministerio de Industria, Comercio y Turismo) geführten zentralen Datenbank werden die Daten aller in Spanien tätigen Unternehmen erfasst.
- Rücknahmepflicht: Als Händler müssen Sie Ihren Kunden die Möglichkeit einräumen, beim Erwerb eines neuen Elektrogeräts, ihr altes Gerät kostenlos zurückzugeben – vorausgesetzt, es handelt sich hierbei um ein ähnliches Gerät mit den gleichen Funktionen.
- Insolvenzsichere Garantien: Eine Art „Finanzierungsvertrag“ stellt sicher, dass die Kosten, die bei der Entsorgung der Elektroaltgeräte entstehen, auch tatsächlich von denjenigen getragen werden, die sie in den Umlauf gebracht haben. Ohne die jährliche Stellung einer solchen insolvenzsicheren Garantie ist kein Hersteller oder Händler dazu berechtigt, elektronische Geräte innerhalb Spaniens zu vertreiben. Diese Garantien haben nur einen jährlichen Geltungsbereich und müssen daher regelmäßig neu gestellt werden.
Laut spanischem Umwelthaftungsgesetz werden dabei drei verschiedene Formen insolvenzsicherer Garantien akzeptiert:
- Versicherungsverträge, sofern der Vertrag bei einer in Spanien anerkannten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde
- Garantien/Bürgschaften, sofern diese von einem Finanzinstitut gewährt wurden.
- Ad-Hoc-Fonds
Es besteht auch die Möglichkeit, hierfür einem der eigens zu diesem Zweck ins Leben gerufenen Verbände, den „Sistemas Colectivos de responsabilidad ampliada del productor (SCRAP)“ beizutreten. Die Verwaltung der Garantien erfolgt dabei auf Landesebene. Demnach gelten in der der 19 Regiones Autónomas andere Regeln und Vorschriften.
Ihnen sitzt das Elektrogesetz im Nacken?
Bei uns erhalten Sie Beratung, Analyse und Umsetzung zum Elektrogesetz aus einer Hand.
Im Dschungel der Vorschriften zum Elektrogesetz/WEEE kann man sich leicht verlieren – mit schwerwiegenden finanziellen Folgen.
Die Deutsche Recycling übernimmt die Abwicklung sämtlicher damit verbundener Verpflichtungen und senkt dabei Aufwand und Kosten für Ihr Unternehmen, verhindert mögliche Strafen und Abmahnungen und reagiert auf die stetigen Veränderungen der Gesetzeslage. Unser Expertenteam freut sich darauf, Sie persönlich zu unterstützen.
Wichtige Deadlines gem. RAEE / WEEE in Spanien und der finanziellen Garantie:
Die finanzielle Garantie sichert die Finanzierung der Entsorgung von Elektro – und Elektronik – Altgeräten aus den vom Hersteller oder von den betroffenen Herstellern in Verkehr gebrachten Geräten, damit die Mindestziele des Systems der erweiterten Haftung erreicht werden. Mit der Umsetzung der Richtlinie wurde eine Priorisierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten festgelegt, für die wiederum definierten Fristen zur Umsetzung der finanziellen Garantie verbunden sind. Bis zum angegebenen Datum müssen diese jeweils hinterlegt sein.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der rechtskonformen Einhaltung der Richtlinie in Spanien? Sprechen Sie uns an! Die Deutsche Recycling als Full-Service-Partner unterstützt Sie gern.
Leitfaden: Rücknahme & Recycling im E-Commerce
Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann.
Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher.