Photovoltaik Rücknahmepflicht: Was Sie wissen müssen
Das Materialaufkommen beim Verwerten von Photovoltaik Modulen war bislang noch recht überschaubar, da es sich in der Regel hierbei um Module handelte, welche beim Transport oder der Installation beschädigt wurden. Mit Beginn der 2020er-Jahre werden jedoch zunehmend verschlissene und ausgediente Module der ersten Generation entsorgt. So gehen Experten mittlerweile davon aus, dass schon bald 2030 Millionen Tonnen an Modul-Schrott anfallen werden. Prognosen wie diese, sowie die hohe Ressourcenrelevanz der Solarmodule, machen eine rechtlich normierte Photovoltaik Rücknahmepflicht unabdingbar.
Die Photovoltaik-Rücknahmepflicht wird seit Oktober 2015 durch das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) geregelt. Demnach können Privatpersonen PV-Module kostenlos an öffentlich-rechtlichen Wertstoffhöfen abgeben, insofern diese nach Menge und Art typisch für einen Privathaushalt sind und somit einem B2C (Business to Costumer) Verhältnis entsprechen. Im Folgenden haben wir von der Deutsche Recycling GmbH alles Relevante zur Photovoltaik Rücknahmepflicht für Sie zusammengefasst und sämtliche relevanten Hintergrundinformationen zusammengetragen.
Sie sind sich noch unsicher, ob die rechtlichen Anforderungen zur Photovoltaik Rücknahmepflicht auch für Sie gilt? Machen Sie noch heute den Compliance Check und erfahren Sie auch über die Photovoltaik Rücknahmepflicht hinaus, welche Rechte und Pflichten für Sie als Unternehmen bestehen.
PV Module Rücknahmepflicht – Hintergründe zur Entsorgungspflicht
Bevor die Photovoltaik Rücknahmepflicht genauer thematisiert wird, empfiehlt es sich zunächst, die Hintergründe zu beleuchten, die eine derartige Rechtssetzung notwendig machen. Die ersten Solarmodule erfuhren in den 90er-Jahren Einzug in den deutschen Markt und feierten ihren großflächigen Durchbruch im Jahre 2000. Grundlage hierfür war das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dass auch heute noch von großer Tragweite ist (siehe EEG-Umlage). Mit einer durchschnittlichen Lebensdauer von etwas 25 Jahren erreichen immer mehr Module aus dieser Zeit das Ende ihrer Lebensdauer, wodurch die Frage nach einer fachgerechten Entsorgung sowie einer Photovoltaik Rücknahmepflicht zunehmend in den Vordergrund rückten. Solarmodule müssen nach einer gewissen Zeit ersetzt werden, da eine stetige Witterung auf Dauer ihre Spuren hinterlässt und dadurch die Leistung beeinträchtigt. Dieser Effekt der Leistungsminderung wird im Fachjargon auch Degradation genannt.
Für die Photovoltaik Rücknahmepflicht ist zu beachten, dass die Solarmodule sowohl Wert- als auch Schadstoffe enthalten. Damit werden sie zwar generell nicht zu den riskanten Abfällen gezählt, können jedoch vereinzelt Komponenten enthalten, welche als gefährlich eingestuft werden können. Dabei muss für die Photovoltaik Rücknahmepflicht vor allem zwischen folgenden Modulvarianten unterschieden werden:
- PV-Module mit Solarzellen aus kristallinem Silizium
- PV-Module mit Dünnschichtzellen aus amorphem Silizium, Cadmiumtellurid oder Zellen, welche Kupfer, Selen, Indium oder partiell Gallium enthalten, auch bekannt als (CI(G)S-Module)
- Weitere Technologien wie beispielsweise organische PV-Module
Die Unterscheidung der unterschiedlichen Technologien ist daher nicht zuletzt für die Photovoltaik Rücknahmepflicht so bedeutsam, weil giftige Bestandteile wie Blei oder Cadmium dringlichst fachgerecht und gewissenhaft entsorgt werden müssen. Ein Zugang der genannten Stoffe ins Grundwasser würde drastische Probleme verursachen. Auch eine unzureichende Lagerung der Altmodule kann die Umwelt möglicherweise belasten. Kein Wunder also, dass eine Photovoltaik Rücknahmepflicht einerseits absolut sinnvoll erscheint und andererseits ausführlich geregelt werden muss.
Rücknahmepflicht von Photovoltaik Modulen – Eingliederung in die Kreislaufwirtschaft
Um unsere Umwelt nachhaltig zu schützen und der Klimakrise des 21. Jahrhunderts adäquat entgegenzutreten, fordert die Deutsche Umwelthilfe, dass die Solarmodule wieder vollständig in eine Kreislaufwirtschaft integriert werden müssen. Aus diesem Grund ist die Umsetzung der Abfallhierarchie aus § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) obligatorisch. In Bezug auf die Photovoltaik Rücknahmepflicht ergibt sich somit folgender Ansatz:
- Grundlegend wird vor Inkrafttreten einer Photovoltaik Rücknahmepflicht versucht, dass Abfall zunächst vermieden wird. PV Module sind langlebig, robust und werden regelmäßig gewartet, um eine möglichst lange Lebensdauer zu gewährleisten.
- Bevor die PV Module entsorgt werden, wird überprüft, ob die ausrangierten Module wiederverwendet werden können. Ist dies der Fall wird ihnen ein zweites Leben geschenkt.
- Sind Module beschädigt und eine Reparatur kommt aufgrund erheblicher Mehrkosten nicht in Betracht, werden diese mithilfe modernster Recyclingverfahren entsorgt. Dadurch werden wertvolle Ressourcen zurückgewonnen und Schadstoffe separiert.
Photovoltaik Rücknahmepflicht – Rechtliche Grundlage
Wie gerade ausführlich dargestellt, fundiert die Photovoltaik Rücknahmepflicht auf diversen ökologischen Erwägungen. Aufgrund dieser und anderer umweltbezogenen Überlegungen trat am 13. August 2012 die europäische WEEE-Richtlinie in Kraft und musste bis Februar 2014 in allen EU-Staaten umgesetzt werden. Die WEEE-Richtlinie verpflichtet Produzenten zur kostenlosen Rücknahme von Solarmodulen und kreiert somit faktisch eine Photovoltaik Rücknahmepflicht.
Diese Richtlinie stellt sich insofern als problematisch dar, als dass die EU-Richtlinie lediglich die zu erreichenden Ziele vorgibt, jedoch nicht eindeutig regelt, wie eine dementsprechende Photovoltaik Rücknahmepflicht umzusetzen ist. Die spezifische Normierung und Geltung des Gesetzes werden vielmehr von den Ländern selbst ausgestaltet. So obliegt es auch den Ländern selbst, wem die Rücknahmepflicht der PV Module überhaupt auferlegt wird. Infrage kommen hier Hersteller, Händler sowie Importeure der jeweiligen Solaranlagen. Das Einzige, was die EU fordert, ist das für jedes Solarmodul ein Verantwortlicher existieren muss.
Photovoltaik Rücknahmepflicht – Fachgerechte Entsorgung der Solarmodule
Die Photovoltaik Rücknahmepflicht wurde 2015 in den Anwendungsbereich des ElektroG aufgenommen. Nach § 13 Nummer 3 sind Photovoltaik Module demnach elektrische Vorrichtungen, welche zur Verwendung in einem System bestimmt sind und zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie entworfen, zusammengesetzt und installiert werden. Damit gehören sie zur Gruppe 6 des Elektrogesetzes. Im März 2021 beschloss die Bundesregierung eine neue Verordnung für Elektro- und Elektronikaltgeräte, mithilfe der die Bestimmungen an die Schadstoffentfrachtung dem Stand der Technik angepasst werden sollen. Hiervon betroffen ist künftig auch die Solarindustrie, welcher erstmals feste Regeln zur Entsorgung bei der Photovoltaik Rücknahmepflicht auferlegt wurden.
Die Regeln zur fachgerechten Entsorgung bei der Photovoltaik Rücknahmepflicht lauten:
- Siliziumbasierte und nicht-siliziumbasierte Module müssen getrennt voneinander behandelt werden
- Bei siliziumbasierten Modulen darf in der Glasfraktion ein Bleigehalt von nicht mehr als 100 Milligramm je Kilogramm sowie ein Cadmium- und Selengehalt von nicht mehr als einem Milligramm je Kilogramm überschritten werden
- In anderen Fraktionen ist die Einhaltung eines Bleigehalts von 200 Milligramm je Kilogramm sowie die bekannten Höchstgrenzen für Selen und Cadmium vorgeschrieben
- Bei nicht-siliziumbasierten Modulen darf ein Bleigehalt von maximal 10 Milligramm je Kilogramm nicht überschritten werden sowie die oben genannten Höchstwerte für Cadmium und Selen
- Ausnahmsweise dürfen unterschiedliche PV Module gemeinsam behandelt werden, insofern ein maximaler Bleigehalt von 10 Milligramm sowie die bekannten Höchstgrenzen von Selen und Cadmium nicht überschritten werden
- Aluminium- sowie Cadmium-Tellurid-Anteile sind getrennt voneinander zu behandeln und einem entsprechenden Recycling zurückzuführen
Photovoltaik Rücknahmepflicht – Entsorgung privater und gewerblich genutzter Module
Die Entsorgung von Solarmodulen sowie die Photovoltaik Rücknahmepflicht hängen von ihrer Nutzungsherkunft ab. Anlagen aus privaten Haushalten nimmt der regionale Wertstoffhof in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei entgegen. Problematisch ist hierbei, dass dies noch nicht flächendeckend in jeder Kommune umgesetzt wird und andererseits faktisch jeder Grundlage entbehrt. Auch private Besitzer können durchaus größere Stückzahlen an PV-Modulen ausweisen. Die Photovoltaik Rücknahmepflicht könnte hier also durchaus ausgeweitet werden. Weiterhin nimmt längst nicht jeder Wertstoffhof Solarmodule an. Die abschließende Entsorgung erfolgt dann durch einen von der Kommune beauftragten Dienstleister.
Solarmodule von Solarparks beispielswiese gelten aufgrund ihrer Menge zu den Altgeräten anderer Nutzer als private Haushalte gemäß § 19 ElektroG. Nach eben jenem Paragraphen ist jeder Modul-Hersteller zur Photovoltaik Rücknahmepflicht angehalten. Diese Solarmodule Rücknahmepflicht bezieht sich jedoch nicht auf PV Module, die bis zum 24. Oktober 2015 in Verkehr gebracht wurden, insofern der Hersteller hierfür keine freiwillige Produktverantwortung übernimmt. Alle älteren Solarmodule muss der sogenannte entsorgungspflichtige Letztbesitzer eigenverantwortlich recyclen lassen, insofern der Wertstoffhof sich nicht um die Solarmodule kümmert. Dabei ist es ausdrücklich nicht gestattet, dass öffentlich-rechtliche Sammelstellen wie Wertstoffhöfe größere Mengen an Altgeräten gegen eine Gebühr annehmen.
Photovoltaik Rücknahmepflicht – Compliance mit der Deutsche Recycling GmbH
Da Solarmodule grundsätzlich unter die Kategorie von Elektro- und Elektronikaltgeräten fallen, sind Sie als Produzent dieser Waren von der erweiterten Produzentenverantwortung betroffen (EPR). Das heißt, für Sie gelten verschiedene gesetzliche Verpflichtungen, welche sich rund um die Entsorgung von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen ergeben. Sobald Sie die benannten Produkte in Verkehr bringen, sind Sie für die Registrierung, Photovoltaik Rücknahmepflicht, Entsorgung sowie Mengenmeldungen und Berichterstattung an die Behörden verantwortlich. Nicht nur die Photovoltaik Rücknahmepflicht, sondern bereits die Registrierung stellen viele Unternehmen regelmäßig vor große Herausforderungen. Hier können wir Ihnen weiterhelfen. Durch unsere langjährige Expertise im Bereich der Umwelt Compliance sorgen wir für die nachweisliche Einhaltung Ihrer umweltbezogenen Pflichten.
- Wir analysieren die Verpflichtungen und Vorschriften anhand Ihrer Unternehmensstruktur und Ihren Umsätzen in den jeweiligen Ländern
- Dadurch erhalten Sie ein umfassendes Bild über anfallende Pflichten, Kosten und Möglichkeiten
- Wir unterstützen Sie bei der Ausrichtung Ihrer Strategie und zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Verpflichtungen kostengünstig nachkommen
Sie profitieren nicht zuletzt bei der Photovoltaik Rücknahmepflicht und der hier anfallenden Registrierungspflicht von den zahlreichen Dienstleistungen unseres EAR Service:
- Internationale Umsetzung von prozessoptimierten Lizensierungslösungen
- Zentrales sowie effizientes Vertragsmanagement
- Wirtschaftlichkeitsanalysen
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