Photovoltaik Pflichten im Online-Handel: eine Übersicht
In den vergangenen zwanzig Jahren war das Materialaufkommen beim Recycling von Photovoltaik Modulen noch recht gering und meistens handelte es sich um Geräte, welche beim Transport oder der Installation beschädigt wurden. Seit einigen Jahren werden jedoch zunehmen mehr ausgediente und defekte Module aus der ersten Generation entsorgt. Diese Entwicklung veranlasst diverse Experten zu der Prognose, dass bereits im Jahr 2030 Millionen Tonnen an Modul-Schrott entstehen werden. Annahmen, wie diese sorgen dafür, dass neue juristische sowie ökologische Wege gesucht werden, wie die ressourcenrelevanten Solarmodule bestmöglich entsorgt werden. In Zeiten der neuen Distributionswege stellt sich daher auch die Frage nach den Photovoltaik-Pflichten im Online-Handel. Besonders die Frage nach der eventuell anfallenden Rücknahmepflicht der Solarmodule ist hier interessant.
Wenn Sie sich noch unsicher sind, welche Photovoltaik Pflichten speziell für Ihren Online-Handel bestehen, können Sie sich gerne jederzeit von uns beraten lassen. Machen Sie noch heute den Compliance-Check und erfahren Sie mehr über Ihre umweltbezogenen Rechte und Pflichten. Im folgenden Beitrag haben wir von der Deutsche Recycling GmbH alles Wissenswerte rund um die Photovoltaik Pflichten im Online-Handel zusammengetragen.
PV Modul Pflichten im Online Handel – Geschichte und Hintergründe
Die Technologie der Photovoltaik Module kam erstmals in den 1990er Jahren auf den deutschen Markt, lange bevor überhaupt an Photovoltaik Pflichten für den Online-Handel zu denken waren. Seinen großen kommerziellen Durchbruch feierten die Solarmodule dann 10 Jahre später in den frühen 2000ern. Grund hierfür war das neue, in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gute 20 Jahre später erreicht ein Großteil der damals gekauften Solarmodule das Ende seiner Lebensdauer. Hierdurch stellt sich generell die Frage nach Photovoltaik Pflichten und mehr noch perspektivisch, nach dem Umgang hiermit im Online-Handel.
Stetige Wetterumschwünge, starke Kälte oder Hitze setzen den Photovoltaik-Modulen schwer zu, weswegen sie nach einer bestimmten Zeit zwangsläufig ersetzt werden müssen. In einem Prozess, welcher auch Degradation genannt wird, vermindert sich die Leistung der Module. Dabei ist für die Photovoltaik Pflichten im Online-Handel besonders zu beachten, dass die Solarmodule sowohl Schad- als auch Wertstoffe enthalten. Zwar werden sie generell nicht als riskante Abfälle eingestuft, faktisch können sie jedoch trotzdem vereinzelt giftige Stoffe enthalten, die als gefährlich gelten. Für die Photovoltaik Pflichten im Online-Handel ist daher vor allem die Differenzierung zwischen den folgenden Modulvarianten erforderlich:
- PV-Module mit Solarzellen aus kristallinem Silizium
- PV-Module mit Dünnschichtzellen aus amorphem Silizium, Cadmiumtellurid oder Zellen, welche Kupfer, Selen, Indium oder partiell Gallium enthalten
- Weitere Technologien wie beispielsweise organische PV-Module
Die Differenzierung der einzelnen Bestandteile ist für die Photovoltaik Pflicht im Online-Handel daher so bedeutsam, da Stoffe wie Cadmium oder Blei fatale Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Gelangen die Stoffe ins Grundwasser, hätte das dramatische Folgen für uns alle. Aus diesem Grund ist die Regelung von Photovoltaik Pflichten im Online-Handel äußerst sinnvoll und vor allem auch notwendig.
Auch wenn der Vertrieb von Solarmodulen an den Endnutzer selten über einen stationären Handel erfolgt, bestehen selbstredend verbindlich normierte Photovoltaik Pflichten für den Online-Handel. Sowohl der übliche Handel als auch Online-Shops müssen die alten Module zurücknehmen, insofern die Verkaufsfläche oder Lager- und Versandfläche größer als 400 m² sind. Die gesammelten Module können die Vertreiber nach vorheriger Abstimmung an zertifizierten Wertstoffhöfen, einem herstellereigenen Rücknahmesystem oder eine Erstbehandlungsanlage für Elektrogeräte abgeben. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Elektrofachgeschäfte.
PV Module, Rücknahmepflicht und Kreislaufwirtschaft im Online Handel
Zum Schutz der umgebenden Umwelt und zur Bewältigung der Pariser Klimaziele verlangt die Deutsche Umwelthilfe, dass die Photovoltaik Module wieder vollständig in eine Kreislaufwirtschaft integriert, werden müssen. Daher ist die Umsetzung der Abfallhierarchie aus § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtend. Übertragen auf die Photovoltaik Pflichten im Online-Handel zeigt sich hier folgende Strategie:
- Generell soll ein Großteil des Abfalls präventiv vermieden werden, was auch die Photovoltaik Pflichten im Online-Handel reduziert. Solarmodule sind von Grund auf robust, langlebig und widerstandsfähig. Durch eine regelmäßige Wartung wird darüber hinaus eine lange Lebenszeit garantiert. Dadurch behalten die Module lange Ihre erwünschte Leistung und fallen erst später als Müll an.
- Die PV Module werden nicht einfach weggeschmissen. Vielmehr wird überprüft, ob die zurückgegebenen Module noch ein zweites Leben erhalten können. Auch hier wird eine Menge an Aufwand und Müll gespart.
- Ist die Wiederverwendung der Module aufgrund erheblicher Mehrkosten nicht möglich, werden die ausrangierten Solarmodule mithilfe neuster Technik auseinander gelegt. Hierdurch können wertvolle Ressourcen zurückgewonnen werden.
Das System der Kreislaufwirtschaft in Zusammenspiel mit der Photovoltaik Pflicht im Online-Handel versucht mithin, den anfallenden Müll auf ein Minimum zu reduzieren und dort wo es geht, Ressourcen zu erhalten.
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Photovoltaik Pflichten im Online-Handel – rechtliche Umsetzung
Die Photovoltaik Pflichten im Online-Handel basieren auf diversen ökologischen und ökonomischen Erwägungen. Erstmal normiert wurden diese Argumentationen in der WEEE-Richtlinie, welche am 13. August 2012 in Kraft getreten ist. Die Länder der Europäischen Union hatten fortan bis Februar des darauffolgenden Jahres Zeit, die europäische Richtlinie umzusetzen. Die WEEE-Richtlinie verpflichtet die Hersteller von Solarmodulen zur Rücknahme eben jener und regelt damit auch die Photovoltaik Pflichten im Online-Handel.
Das Problem hierbei ist, dass diese europäische Richtlinie nur die ausgegebenen Ziele definiert, allerdings nicht abschließend regelt, wie die dementsprechenden Photovoltaik-Pflichten im Online-Handel samt Rücknahme umzusetzen sind. Die Ausgestaltung der Ziele obliegt viel mehr den Ländern selbst. Alles, was seitens der EU gefordert wird, ist, dass ein Verantwortlicher für die Rücknahme und Entsorgung der anfallenden Module verantwortlich sein muss.
Photovoltaik Pflichten im Online-Handel – Grenzwerttabellen
Die Photovoltaik Pflichten im Online-Handel zählen zum Anwendungsbereich des ElektroG. Dort gelten nach § 13 Nummer 3 Solarmodule als elektrische Vorrichtungen, die zur Verwendung in einem System bestimmt sind und zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie konstruiert, zusammengesetzt und installiert werden. Damit gehören PV Module zur Gruppe 6 des ElektroG. Seit März 2021 gilt eine neue Verordnung für Elektro- und Elektronikaltgeräte, mithilfe der die Bestimmungen an die Schadstoffentfrachtung den Stand der neueren Technik angepasst werden sollen. Davon betroffen ist jetzt auch erstmals die Solarindustrie, bei der feste Photovoltaik Pflichten für den Online-Handel und die fachgerechte Entsorgung festgehalten wurden.
Die Photovoltaik Pflichten für den Online-Handel und die Entsorgung lauten:
- Siliziumbasierte und nicht-siliziumbasierte Module müssen getrennt voneinander behandelt werden
- Bei siliziumbasierten Modulen darf in der Glasfraktion ein Bleigehalt von nicht mehr als 100 Milligramm je Kilogramm sowie ein Cadmium- und Selengehalt von nicht mehr als einem Milligramm je Kilogramm überschritten werden
- In anderen Fraktionen ist die Einhaltung eines Bleigehalts von 200 Milligramm je Kilogramm sowie die bekannten Höchstgrenzen für Selen und Cadmium vorgeschrieben
- Bei nicht-siliziumbasierten Modulen darf ein Bleigehalt von maximal 10 Milligramm je Kilogramm nicht überschritten werden sowie die oben genannten Höchstwerte für Cadmium und Selen
- Ausnahmsweise dürfen unterschiedliche PV Module gemeinsam behandelt werden, insofern ein maximaler Bleigehalt von 10 Milligramm sowie die bekannten Höchstgrenzen von Selen und Cadmium nicht überschritten werden
- Aluminium- sowie Cadmium-Tellurid-Anteile sind getrennt voneinander zu behandeln und einem entsprechenden Recycling zurückzuführen.
Photovoltaik Pflichten im Online Handel – bestens beraten mit der Deutsche Recycling GmbH
Solarmodule fallen grundsätzlich unter die Kategorie der Elektro- und Elektronikgeräte. Damit entstehen auch Ihnen bestimmte Photovoltaik Pflichten in Ihrem Online-Handel. So sind Sie unter anderem von der erweiterten Produzentenverantwortung betroffen (EPR). Für Sie gelten also verschiedene Gesetze zur Entsorgung von Elektrogeräten, Batterien sowie deren Verpackungen. Besonders die Registrierung und Lizenzierung der Produkte kommt häufig zu kurz bei den Photovoltaik-Pflichten im Online-Handel. Darüber hinaus sind Sie ebenfalls meldepflichtig für die abgegebenen Mengen. Die diversen Photovoltaik-Pflichten für den Online-Handel stellen viele Distributoren regelmäßig vor eine große Herausforderung. Damit Sie nicht verzagen und effizient handeln können, braucht es einen erfahrenen und fachkundigen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen jetzt fundierte Lösungen präsentiert. Wir helfen Ihnen weiter! Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Umwelt Compliance wissen wir bestens um die Photovoltaik Pflichten im Online-Handel sowie die dringend notwendige Registrierung und Lizenzierung Ihrer Produkte.
Wir sorgen für die nachweisliche Einhaltung Ihrer umweltbezogenen Auflagen:
- Wir analysieren die Verpflichtungen und Vorschriften für Sie in den jeweiligen Ländern
- Sie erhalten ein ganzheitliches und umfassendes Bild, auf Grundlage dessen Sie begründete Entscheidungen fällen können
- Wir unterstützen Sie bei der Ausrichtung Ihrer Strategie und zeigen auf, wie Sie Ihren Verpflichtungen kosteneffizient nachkommen.
Sie vertreiben Solarmodule in Ihrem Online-Handel? Dann müssen Sie sich bei der Stiftung EAR im Sinne der PV Modul Registrierungspflicht für den Online-Handel registrieren. Auf Wunsch übernehmen wir Ihre Verbindlichkeiten bei absoluter Rechtssicherheit. Die Dienstleistungen unseres EAR Service lauten im Einzelnen:
- Aufbereitung und Einreichung der für die Registrierung erforderlichen Dokumente
- Bestimmung der Geräteart (obligatorisch für die Registrierung)
- Registrierung im Portal der Stiftung EAR
Bei weiteren Fragen zu Photovoltaik Pflichten im Online-Handel dürfen Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.