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Photovoltaik-Module: Registrierungspflichten und neue Anforderungen

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Photovoltaik-Module sind eine der umweltfreundlichsten Energiequellen, gleichzeitig gehören sie nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer zu den ressourcenrelevanten Abfallprodukten. Hersteller und Händler tragen daher nicht nur eine Produktverantwortung, sondern auch eine erweiterte Herstellerverantwortung. Dazu gehört sowohl die fachgerechte Entsorgung als auch die Pflicht zur Registrierung von PV-Modulen und -Komponenten.

Registrierungspflicht nach dem Elektrogesetz (ElektroG)

Bereits seit Inkrafttreten des Elektrogesetzes (ElektroG) sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, ihre Produkte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) zu registrieren. Auch Photovoltaik-Module fallen seit dem 24. Oktober 2015 unter diese Regelung.

Wer seiner Registrierungspflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und Abmahnungen – Unwissenheit schützt hier nicht. Die Stiftung ear fungiert als gemeinsame Stelle der Hersteller und koordiniert Rücknahme, Sammlung und Recycling.

Neu ab 2025: ZEREZ – Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate

Seit dem 1. Februar 2025 gilt eine weitere Pflicht:

  • Hersteller von PV-Komponenten (z. B. Module, Wechselrichter, Speicher) müssen ihre Produkte im ZEREZ registrieren und eine ZEREZ-ID vorweisen.
  • Ohne diese ID dürfen neue PV-Anlagen nicht ans Netz angeschlossen werden.
  • Betreiber von PV-Anlagen müssen bei Neuinstallationen oder beim Austausch von Komponenten sicherstellen, dass ausschließlich ZEREZ-zertifizierte Produkte verwendet werden.

Ausnahmen: Kleine Balkonkraftwerke bleiben teilweise von dieser Pflicht befreit (z. B. ≤ 2 kW Leistung, Wechselrichter ≤ 800 VA).

Die Pflicht zur Anmeldung entfällt bei autarken Balkonkraftwerken ohne jeglichen Anschluss ans öffentliche Stromnetz.

Recyclingquoten und Pflichten

Nach der EU-WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) gilt weiterhin:

  • 85 % der Altmodule müssen gesammelt werden.
  • 80 % der Materialien müssen in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden.
  • Hersteller sind verpflichtet, ein funktionierendes Rücknahmesystem bereitzustellen und die Quoten einzuhalten.

PV-Module sind s.g. „Dual-Use“ Geräte und sind unabhängig des Vertriebsweges als B2C-Module anzumelden: Abholung über kommunale Sammelstellen (Wertstoffhöfe).

Weitere gesetzliche Neuerungen (EEG 2023, Solarpaket I & II, Solarspitzengesetz)

Neben ElektroG und ZEREZ gibt es zusätzliche Anforderungen:

  • Beschleunigung des Netzanschlusses
  • Mieterstrom-Modell wird ausgeweitet
  • Anmeldung für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber fällt weg, nicht jedoch die Anmeldung beim Marktstammdatenregister (MaStR)
  • gleiche Einspeisevergütung beim Austausch alter Module
  • es werden mehr Freiflächen geschaffen, um Solarparks zu errichten
  • die Einspeisung für Balkonkraftwerke erhöht sich von 600 auf 800 Watt
  • flexiblere Gestaltung der Solarstrom-Direktvermarktung

Praxis: Was passiert bei Verstößen?

  • Kein Netzanschluss: Ohne gültige ZEREZ-ID verweigern Netzbetreiber die Inbetriebnahme.
  • Bußgelder: Verstöße gegen das ElektroG oder WEEE-Richtlinie können teuer werden.
  • Reputationsrisiken: Fehlende Compliance kann Abmahnungen und Imageschäden nach sich ziehen.

Unterstützung durch die Deutsche Recycling

Die Vielzahl an Vorschriften macht es für Unternehmen oft schwierig, den Überblick zu behalten. Die Deutsche Recycling GmbH unterstützt Sie dabei, Ihre Pflichten rechtskonform zu erfüllen – von der Registrierung bei der Stiftung ear über die Dokumentation mit Verwertungsnachweisen und den Aufbau von Rücknahmesystemen bis hin zur Einhaltung aller nationalen und internationalen Recyclinggesetze.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um sicherzustellen, dass Ihre PV-Produkte auch ab 2026 gesetzeskonform im Markt platziert werden können.

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