Photovoltaik Registrierungspflicht – Alles Wichtige
Photovoltaik-Module sind eine der zurzeit umweltfreundfreundlichsten Energiequellen. Gleichzeitig zählen sie jedoch auch zu den ressourcenrelevantesten Abfallprodukten. Gemäß der eigenen Produktverantwortung sowie der erweiterten Herstellerverantwortung sind Hersteller und Händler für die fachgerechte Entsorgung der Solarmodule verantwortlich. Mehr noch besteht für die Photovoltaik-Module eine Registrierungspflicht.
Seit Inkrafttreten des Elektrogesetzes (ElektroG) sind Hersteller von Elektro- und Elektronikaltgeräten dazu verpflichtet, ihre Produkte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register zu registrieren. Wird diese Photovoltaik Registrierungspflicht missachtet, drohen erhebliche Abmahnungen und Bußgelder ungeachtet der eigenen Kenntnisse über die rechtliche Situation. Damit Sie gar nicht erst Gefahr laufen, eine solche Strafe zu kassieren, haben wir von der Deutsche Recycling GmbH im Folgenden alles Wichtige zur Photovoltaik Registrierungspflicht für Sie zusammengetragen.
Sind Sie sich noch gar nicht sicher, welche Vorschriften nun eigentlich speziell für Sie gelten? Dann machen Sie jetzt den Compliance Check!
Registrierungspflicht von Solarmodulen – Richtlinien und Vorschriften
Nach der EU-Richtlinie (2012/19/EU) über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist jeder Produzent und Inverkehrbringer dazu verpflichtet, sich an der anschließenden Verwertung der in den Umlauf gebrachten Produkte zu beteiligen. Der erste Schritt hierzu drückt sich mithin in der Photovoltaik Registrierungspflicht aus. Seit dem 24.10.2015 fallen PV-Module unter das ElektroG.
Die Sammelquote für das Recycling von PV-Modulen beträgt zurzeit 85 %. 80% müssen sogar in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Die Produzenten haben hierbei sicherzustellen, dass die ausgegebenen Sammelquoten auch tatsächlich eingehalten werden. Dabei gelten je nach Nutzung der Module (Business to Business oder Business to Costumer) unterschiedliche Vorschriften für die Produzenten:
- Photovoltaik-Registrierungspflicht (B2B & B2C)
- Direkte Rücknahme der Module (B2B)
- Abholung von B2C Geräten an den Wertstoffhöfen
- Sachgerechte Entsorgung der verkauften Module (B2B & B2C)
- Stellung einer insolvenzsicheren Garantie (B2B)
Bisher war das Materialaufkommen beim Recycling der Photovoltaikanlagen noch recht überschaubar. Im Wesentlichen handelte es sich bei den zurückgegebenen Modulen um Anlagen, die beim Transport oder der Installation beschädigt wurden. Mit Beginn der 2020er-Jahre wurden zunehmend ausgediente Module der ersten Generation entsorgt. Mithin handelt es sich hierbei um die Geräte, welche vor gut 20 Jahren erstmals in Betrieb genommen wurden und nun ausgedient haben. Bis 2030 müssen nach Expertenmeinung mehrere Millionen Tonnen Photovoltaik-Module entsorgt werden. Diese Masse an Müll ist eine große Herausforderung für das deutsche Entsorgungssystem. Die Photovoltaik Registrierungspflicht leistet hier einen wichtigen Beitrag, um die Entsorgung fachgerecht zu koordinieren.
Die Photovoltaik Registrierungspflicht bereitet Ihnen Kopfzerbrechen?
Es drohen erhebliche Abmahnungen und Bußgelder, auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die Deutsche Recycling unterstützt Sie bei nationalen und internationalen Recycling-Gesetzgebungen, mit flexibel auf Ihre Produkte und Regionen zugeschnittenen Services mit Fokus auf Verpackung, Batterien und Elektrogeräte.
Photovoltaik Registrierungspflicht mit Deutsche Recycling Service GmbH
Neben der generellen Photovoltaik Registrierungspflicht ist vor allem das sachgerechte Recycling entscheidend bei PV-Modulen. Dies ist notwendig, um die ausgegebenen Klimaziele zu erreichen und mehr noch sinnvoll, um die bereits verwendeten Ressourcen nicht unnötigerweise zu verschwenden. Doch selbst bei bestem Willen fällt es vielen Unternehmen schwer, den an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Jetzt bedarf es fachkundiger Expertise, um nicht den Überblick zu verlieren. Wir kümmern uns nicht nur darum, dass Sie Ihrer Photovoltaik Registrierungspflicht nachkommen, sondern implementieren darüber hinaus ein effizientes Rücknahmesystem zur wirtschaftlichen Entsorgung und Wiederverwendung Ihrer alten PV-Module. Hierfür ziehen wir unsere jahrelange Erfahrung im Bereich der Umwelt Compliance heran.
Damit sichergestellt werden kann, dass die Kosten für die Entsorgung von Elektroaltgeräte nach ihrer Nutzung, durch die Hersteller und Händler gedeckt sind, besteht gemäß der WEEE-Richtlinie eine Photovoltaik Registrierungspflicht. Die Registrierungspflicht für Photovoltaikmodule weist die Hersteller und Händler dazu an, sich bei der zuständigen nationalen Behörde einzutragen. In Deutschland übernimmt dies die stiftung ear. Die stiftung ear ist die gemeinsame Stelle der Hersteller nach dem ElektroG.
Wenn Sie Hersteller von PV-Modulen sind, gilt für Sie die Photovoltaik Registrierungspflicht bei der stiftung ear, bevor Sie diese auf dem Markt platzieren dürfen. Bei unserem ear Service können Sie selbst entscheiden, wie sehr Sie in den Prozess der Registrierung eingebunden werden möchten. Die Photovoltaik Registrierungspflicht gliedert sich in mehrere Teilschritte, die wir auf Wunsch auch komplett für Sie übernehmen können:
- Aufbereitung sowie Einreichung der für die Registrierungspflicht von Solarmodulen bei der stiftung ear erforderlichen Dokumente
- Die Bestimmung der für die Photovoltaik Registrierungspflicht entscheidenden Geräteart Ihres Produktes
- Anfertigung einer Glaubhaftmachung für den B2B-Verkehr, die nachweist, dass Ihr Produkt nur in anderen als privaten oder gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt wird
Bei weiteren Fragen zur Photovoltaik Registrierungspflicht dürfen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und antworten Ihnen schnellstmöglich.
Leitfaden:
Rücknahme & Recycling im E-Commerce
Auflagen zu Entsorgungs- und Recycling-Pflichten des Handels:
Diese gelten allgemein und insbesondere für den E-Commerce. Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit und vermeiden Sie Sanktionen und Bußgelder mit diesem Leitfaden.