Batterieverordnung in Österreich
Neue Vorgaben für Onlineshops ab dem 01.01.2022
Für Onlineshop Betreiber ändert sich 2022 ziemlich viel. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die neue Batterieverordnung in Österreich.
Seit dem 8. Juli 2021 gilt eine Novelle der Batterieverordnung in Österreich. Die Batterieverordnung Österreich (aus 2021) dient zur Umsetzung der EU-Batterierichtlinie (2006/66/EG) in der Fassung des Kreislaufwirtschaftspakets Richtlinie (2018/849/EU) über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren in nationales Recht.
Wichtige Änderungen der Batterieverordnung in Österreich sind:
- Zusätzliche Informationspflicht für Letztvertreiber
- Regelungen bezüglich der Bestellung von Bevollmächtigten wie in der Elektroaltgeräte Verordnung
In der Novelle der Batterieverordnung Österreich wird der „Herstellerbegriff“ nun direkt definiert und umfasst neben Unternehmen, die ihren Sitz in Österreich haben und Batterien in Verkehr bringen auch ausländische Unternehmen, die in Österreich Batterien in Verkehr bringen.
Es gilt: Nicht österreichische Onlineshop Betreiber die österreichische privat Endverbraucher beliefern, sind laut der neuen Batterieverordnung in Österreich ab dem 01.01.2022, dazu verpflichtet ihre Batterien sowie Akkumulatoren zu registrieren.
Wozu dient die Novellierung der Batterieverordnung Österreichs?
Trotz der unternommenen Anstrengungen musste in den letzten Jahren, ähnlich wie in Deutschland, eine deutlich rückläufige Sammelquote für Gerätealtbatterien festgestellt werden (diese fiel von rund 55% im Jahr 2015 auf knapp über 45% im Jahr 2018). Das ist problematisch, deshalb gibt die EU Recycling- und Rücknahmequoten vor, die erreicht werden müssen. Diese sollen dann mit nationalen Verordnungen erreicht werden.
Ohne zusätzliche geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel das Batterie Recycling in Österreich, ist zu befürchten, dass die Mindestsammelquote in absehbarer Zeit nicht mehr erfüllt werden kann und zugleich durch unsachgemäß entsorgte Gerätealtbatterien, insbesondere Lithium-Altbatterien, zunehmend größere Schäden verursacht werden. Das versucht die Neuauflage der Batterieverordnung in Österreich zu verhindern.
Um eine verbesserte und sichere Sammlung von Gerätealtbatterien im Handel sicherzustellen soll ergänzend eine einheitliche Information der Konsumentinnen und Konsumenten selbst erfolgen und dem Konsumenten eine gut erkennbare Sammelmöglichkeit, die leicht gefunden werden kann, angeboten werden.
Damit soll das Wissen der Bevölkerung über das Batterie Recycling in Österreich und damit die Sammelmoral verbessert und Schäden durch unsachgemäß entsorgte Gerätealtbatterien, insbesondere Lithium Altbatterien vermieden werden.
Was beinhaltet die Novelle der Batterieverordnung in Österreich?
Für die Novelle der Batterieverordnung in Österreich wurden sehr klare Regelungen für ausländische Hersteller hinsichtlich der Bestellung von Bevollmächtigten eingeführt:
- Ausländische Fernabsatzhändler von Batterien müssen einen verantwortlichen Bevollmächtigten in Österreich bestellen.
- Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten, die Batterien an österreichische Importeure zum Weiterverkauf liefern, können auf freiwilliger Basis einen Bevollmächtigten bestellen.
Die Regelungen für Bevollmächtigte sollen mit dem 1. Januar 2022 wirksam werden.
Des Weiteren wird in dem Batteriegesetz in Österreich geregelt, dass alle österreichischen Unternehmen, die Batterien in andere europäische Länder liefern, die jeweils dort geltenden Bestimmungen zum Bevollmächtigten einzuhalten haben.
Neu eingeführt wird auch eine Informationsverpflichtung für Letztvertreiber von Gerätebatterien, so sieht es die neue Batterieverordnung in Österreich vor. Diese haben ab 1. Januar 2022 im Kassenbereich des Geschäftslokals die Letztverbraucher über die unentgeltliche Rücknahme von Gerätealtbatterien deutlich zu informieren.
Was bedeuten die Änderungen der Batterieverordnung in Österreich für ausländische Händler?
Die Batterieverordnung in Österreich bedeutet für alle ausländischen Versandhändler dies, egal ob online oder klassisch, dass der österreichische Markt nur dann beliefert werden darf, wenn ein Bevollmächtigter benannt wurde. Der Bevollmächtigte muss über einen Sitz im Inland mit einer entsprechenden Zustelladresse verfügen. Er übernimmt sämtliche Verpflichtungen des Herstellers gemäß § 3a Z 2 für jene Geräte- oder Fahrzeug- oder Industriebatterien oder -akkumulatoren, die dieser in Österreich vertreibt. Im BattG, dem Batteriegesetz für Deutschland, erfahren Sie alles rund um das Inverkehrbringen und die Rücknahme für deutsche Unternehmen.
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen zur Novellierung der Batterieverordnung in Österreich oder dem Batterie Recycling in Österreich ? Gerne unterstützt Sie die Deutsche Recycling mit ihrem langjährigen und umfassenden Know how sowie ihrem Full-Service.