Österreich und das „Plastiksackerl“
Informationen zur Novelle der Verpackungsverordnung bezüglich der Tragetaschenverordnung
Im Herbst 2018 wurde in Österreich die Verpackungsverordnung mit Blick auf Tragetaschen, auf österreichisch auch „Plastiksackerl“ genannt, novelliert und eingeführt.
Die Verpackungsverordnung trat mit sofortiger Wirkung in Kraft und war somit bereits für das gesamte Jahr 2018 also auch rückwirkend für alle Warenvertreibende „Inverkehrbringer, Hersteller, Händler“ verpflichtend.
Betroffen sind Kunststofftragetaschen mit oder ohne Tragegriff aus Kunststoff, welche den Verbrauchern in Verkaufsstellen oder bei der Übergabe von Waren angeboten werden.
Rücknahme & Recycling im E-Commerce
Der Leitfaden für Onlinehändler
Der Onlinehandel boomt. Was gerade jetzt besonders wichtig ist: Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann. Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher. Leitfaden herunterladen
Welche Kategorien gibt es?
Kategorisiert sind diese Tragetaschen in:
- „Sehr leichte Kunststofftragetaschen“ mit einer Wandstärke < 0,015 mm
- „Leichte Kunststofftragetaschen“ mit einer Wandstärke ≥ 0,015 mm
Seither ist einmal jährlich, zusätzlich zur bisher üblichen Mengenmeldung in Kilogramm, die Stückzahl der in Verkehr gebrachten Tragetaschen je Kategorie zu melden.
Welche Strafen drohen?
Bei verordnungswidrigem Verhalten sind Geldstrafen von 450,00 € bis zu 8.400,00 € möglich. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung verlangt das Ministerium zusätzlich zur Geldstrafe:
- die Kosten der Kontrolle (Honorar des Wirtschaftsprüfers)
- die „ungerechtfertigte Bereicherung“ (Kostenersparnis durch die Nicht-Entpflichtung) bis zur doppelten Höhe.
Was gerade jetzt besonders wichtig ist: Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann.
Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher.
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