Ökodesign-Richtlinie und Ökodesign-Verordnung im Check
Die Europäische Union erlässt Richtlinien und Verordnungen, die die EU-Mitgliedsstaaten in nationale Gesetze überführen müssen. Aktuell sorgen die Ökodesign-Richtlinie und Ökodesign-Verordnung für Aufsehen. Derzeit gilt die Ökodesign-Richtlinie, doch sie soll demnächst durch die Ökodesign-Verordnung ersetzt werden – ein entsprechender Vorschlag wurde am 30. März 2022 öffentlich gemacht.
Von den Gesetzen in Bezug aufs Ökodesign sind Hersteller und Inverkehrbringer von Waren auf dem gesamten EU-Markt betroffen. Auf alle Marktakteure, die sich bisher an die Ökodesign-Richtlinie halten mussten, kommen durch die gesetzlichen Änderungen aus der Ökodesign-Verordnung einige neue Anforderungen zu. Außerdem werden von der Ökodesign-Verordnung wesentlich mehr Produkte betroffen sein, was den Geltungsbereich der Ökodesign-Gesetze in jedem EU-Staat auf mehrere neue Produktgruppen erweitert.
Wir informieren Sie in diesem Artikel über die Ökodesign-Richtlinie und für welche Produkte sie gilt. Zudem geben wir Ihnen Auskunft darüber, welche Anforderungen Hersteller und Inverkehrbringer gestellt werden und welche Pflichten damit einhergehen. Was es dazu mit der Ökodesign-Verordnung auf sich hat, erfahren sie hier.
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Für Schnell-Leser
Die Ökodesign-Richtlinie der EU gilt seit 2009. Hersteller, Händler, Importeure und Exporteure, die energieverbrauchsrelevante Produkte auf dem EU-Markt anbieten, müssen die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie und außerdem die Ökodesign-Gesetze der EU-Mitgliedsstaaten erfüllen. Hierzu gehört beispielsweise die Einhaltung bestimmter und produktspezifischer Energieeffizienzwerte, um die Produkte überhaupt auf den Markt bringen zu dürfen.
Im Gegensatz zur Ökodesign-Richtlinie ist die Ökodesign-Verordnung noch nicht rechtskräftig. Ferner bezieht sich die Ökodesign-Verordnung nicht nur auf energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern auf mehrere weiteren Arten von Produkten, wie etwa Textilien und Verpackungen. Durch die Ökodesign-Verordnung soll die Herstellung von Produkten umweltfreundlicher und nachhaltiger werden.
Ökodesign-Richtlinie: Gilt für energieverbrauchsrelevante Produkte
Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ist seit dem 20. November 2009 in Kraft gesetzt. In Deutschland wurde sie verspätet zum 25. November 2011 in nationales Gesetz überführt. Das nationale Gesetz hört auf den Namen „Energiebetriebene-Produkte-Gesetz“ (EBPG) und muss von allen Herstellern und Inverkehrbringern von Waren auf dem deutschen Markt berücksichtigt werden.
Es ist für jeden EU-Mitgliedsstaat verpflichtend, die Vorgaben aus der Ökodesign-Richtlinie in nationales Gesetz zu überführen. Richtlinien haben eine „Durchführungswirkung“, was bedeutet, dass sie rechtlich verbindlich und sofort gültig sind. Eine Richtlinie hat sogar Vorrang gegenüber den nationalen Gesetzen der EU-Staaten.
Mit der Ökodesign-Richtlinie peilte die EU an, unionsweit gleiche Bedingungen für den Verkauf energieverbrauchsrelevanter Produkte zu schaffen. Zu diesen Bedingungen zählt beispielsweise, einheitliche Energieeffizienzvorgaben festzulegen. Sollten Verbraucher aus Deutschland einen Fernseher bei einem ausländischen Händler kaufen, dann sollten sie anhand der Energieeffizienzvorgaben zum Produkt – genauso wie in Deutschland und in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat – schlussfolgern können, welche Auswirkungen der Fernseher auf den Energieverbrauch haben wird.
Laut Angaben der Europäischen Kommission hat sich die Einführung der EU-Ökodesign-Richtlinie gelohnt. So konnten allein im Jahr 2021 dank der Ökodesign-Maßnahmen in 31 Produktgruppen 120 Milliarden Euro an Energieausgaben der EU-Verbraucher gespart werden und darüber hinaus wurde eine Reduktion des Energieverbrauchs der betreffenden Produkte um 10 Prozent erreicht.
Anforderungen an Hersteller, Händler, Importeure und Exporteure
Ausländische Unternehmen, die ihre Waren auf dem deutschen Markt anbieten, müssen sich an das EBPG halten. Dieses ist das deutsche Gesetz, mit dem die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie der EU umgesetzt werden. Ebenso müssen sämtliche deutsche Unternehmen, die ihre Waren in einem anderen EU-Mitgliedsstaat anbieten, dessen Gesetze zum Öko-Design erfüllen.
Kompliziert wird die Einhaltung der Gesetze dadurch, dass jeder Staat das Recht hat, Gesetze zu formulieren, die über die Vorgaben der EU-Ökodesign-Richtlinie hinausgehen. Es ist den Mitgliedsstaaten gestattet, beispielsweise noch schärfere Gesetze in Bezug aufs Öko-Design zu erlassen. Daher reicht es Ihnen als Hersteller oder Inverkehrbringer von Produkten keineswegs aus, lediglich die Vorschriften aus der EU-Ökodesign-Richtlinie zu kennen – sie müssen auch mit den nationalen Gesetzen jedes EU-Staates, auf dessen Markt sie Produkte in Verkehr bringen, vertraut sein.
Die Berücksichtigung aller nationaler sowie internationaler Gesetze steigert die Anforderungen an Hersteller, Händler, Importeure und Exporteure immens. Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie sämtliche für Ihre Produkte relevanten Gesetze erfüllen, bieten wir Ihnen einen Compliance-Check an. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Durchführung aller Maßnahmen, die zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus der Ökodesign-Richtlinie und nationalen sowie internationalen Gesetzen resultieren.
Beispiele für energieverbrauchsrelevante Produkte und Pflichten von Herstellern und Inverkehrbringern
Um einen konkreten Eindruck davon zu vermitteln, welche Konsequenzen die Ökodesign-Richtlinie der EU für Sie als Hersteller, Händler, Importeur oder Exporteur hat, führen wir nun einige Beispiele auf. Vorab möchten wir auf eine wesentliche Neuerung eingehen, die mit dem Erlass der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG eintrat:
- Schon vor dieser Richtlinie gab es eine Ökodesign-Richtlinie, die am 6. Juli 2005 in Kraft trat
- Bei der Ökodesign-Richtlinie von 2009 wurde der Geltungsbereich der vorigen Ökodesign-Richtlinie beträchtlich ausgeweitet
- Anstatt wie vorher lediglich für energiebetriebene Geräte zu gelten, betrifft die neue EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG nunmehr auch die Produkte, die energieverbrauchsrelevant und nicht energiebetrieben sind
In den neuen Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie fallen somit auch Produkte wie Dämmstoffe, Stromkabel und Fenster. Darüber hinaus gilt die neue Ökodesign-Richtlinie von 2009 nach wie vor für die energiebetriebenen Produkte, denen beispielsweise PCs, Fernsehgeräte, Kaffeemaschinen, Drucker, Wäschetrockner und Kühlschränke zugehören.
Das Ziel in Bezug auf sämtlichen energieverbrauchsrelevanten Produkten ist, das ökologische Design (Öko-Design) zu optimieren. Man wählt den Begriff „Design“ dabei bewusst, denn die Planungs- und Designphase bei der Entwicklung eines Produkts hat maßgebliche Auswirkungen auf dessen Umweltauswirkungen.
Um die Umweltverträglichkeit der energieverbrauchsrelevanten Produkte sowohl in deren Herstellungsprozess als auch bei der späteren Nutzung durch Verbraucher zu verbessern, gibt die Ökodesign-Richtlinie der EU einen Rahmen zur Festlegung von Mindestanforderungen fürs Öko-Design der Produkte vor.
Da es aufgrund der Vielzahl an Produktgruppen und deren unterschiedlichen Anwendungsbereichen sowie Eigenschaften unmöglich ist, für sämtliche energieverbrauchsrelevante Produkte einheitliche Anforderungen an deren Öko-Design zu stellen, wurden Produktgruppen und produktspezifische Durchführungsmaßnahmen zur Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie festgelegt. Wenn Sie z. B. Fernseher verkaufen, müssen Sie andere Energieeffizienzvorgaben einhalten als beim Verkauf von Raumheizgeräten. Auch im Herstellungsprozess sind bestimmte Effizienzwerte einzuhalten.
Trotz der unterschiedlichen Anforderungen an bestimmte Produktgruppen gibt es auch einheitliche Regelungen, die bei der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG für alle Produkte gelten. Beispielsweise ist die Dokumentation des Ressourcenverbrauchs (Stichwort: Ökobilanzierung) für alle energieverbrauchsrelevanten Produkte durchzuführen.
Fragen zur Umwelt-Compliance und zum Öko-Design? Die Deutsche Recycling berät!
Die Vielfalt an produktspezifischen Vorgaben aus der Ökodesign-Richtlinie und die unterschiedlichen Gesetze in den EU-Mitgliedsstaaten machen es für Hersteller und Inverkehrbringer auf dem EU-Markt zu einer anspruchsvollen Aufgabe, ein rechtskonformes Öko-Design ihrer Produkte zu gewährleisten.
Als Spezialisten für Umwelt-Compliance haben wir von der Deutsche Recycling GmbH den Überblick und bieten Ihnen ein Full-Service-Angebot an. Dieses Angebot reicht von dem Compliance-Check Ihrer Produkte über die Beratung zur Einhaltung von Gesetzen bis hin zur Durchführung von Maßnahmen, die Ihre Umwelt-Compliance herstellen.
Bei alledem beraten wir Sie auch zu anderen Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen als der Ökodesign-Richtlinie. Sie erhalten bei uns unter anderem eine Beratung zum Verpackungsgesetz und einen umfangreichen Battery Recycling Service. Melden Sie sich bei uns und holen Sie sich unverbindlich erste Informationen ein!
Ökodesign-Verordnung: Gilt noch nicht, aber wird künftig den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie erweitern
Mit Verweis auf die laut eigenen Angaben vorteilhafte Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG informiert die Europäische Kommission über eine neue EU-Ökodesign-Verordnung, die am 30. März 2022 vorgeschlagen wurde. Durch die Vorgaben aus der Ökodesign-Verordnung wird die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft, der Energieeffizienz und anderer Nachhaltigkeitsaspekte von Produkten anvisiert.
Im Entwurf der Ökodesign-Verordnung ist aufgeführt, welche Aspekte von Produkten durch die Ökodesign-Anforderungen der Verordnung betroffen sind:
- Haltbarkeit und Zuverlässigkeit von Produkten
- Wiederverwendbarkeit von Produkten
- Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit, Wartung und Überholung von Produkten
- Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten
- Rezyklatanteil in Produkten
- Wiederaufarbeitung und Recycling von Produkten
- Verringerung des CO2-Fußabdrucks und des Umweltfußabdrucks
- Menge der durch das Produkt voraussichtlich entstehenden Abfallstoffe
Darüber hinaus ist die Einführung eines digitalen Produktpasses ein Thema. Der Produktpass soll das Risiko, dass unverkaufte Verbrauchergeräte vernichtet werden, reduzieren. Außerdem ist geplant, dass die Ökodesign-Verordnung die derzeit geltende Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG für energieverbrauchsrelevante Produkte ablöst.
Falls Sie als Hersteller oder Inverkehrbringer von energieverbrauchsrelevanten Produkten derzeit die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie erfüllen, sollten Sie sich demnächst auf erweiterte und ggfs. veränderte Anforderungen an das Öko-Design Ihrer Produkte einstellen. Voraussichtlich wird die Ökodesign-Verordnung die Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte nicht nur um Aspekte wie die „Wiederverwendbarkeit“ und den „Rezyklatanteil“ (siehe Aufzählung oben) erweitert, sondern Änderungen an den bereits in der Ökodesign-Richtlinie geltenden Anforderungen beinhalten.
Gern können wir Sie in Bezug auf die voraussichtlichen Änderungen, die mit der Ökodesign-Verordnung der EU einkehren werden, individuell im Rahmen unseres Beratung & Legal Services beraten und bei der Umsetzung der Vorschriften unterstützen!