Novellierung des ElektroG3: Handel soll stärker in die Pflicht genommen werden
Im Zuge der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG3) sollen ab Anfang nächsten Jahres mehr Händler zur Rücknahme und Entsorgung von E-Schrott verpflichtet werden. Das betrifft insbesondere den Onlinehandel aber auch den Lebensmittelhandel. Zudem werden Maßnahmen geprüft, mit denen Hersteller außerhalb der EU zur Einhaltung der Vorschriften in Deutschland verpflichtet werden können. Geplant ist die Ausweitung der Haftung von Online-Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleistern für angebotene oder gelagerte E-Geräte.
Hintergrund der ElektroG3 Novelle aus Sicht des Gesetzgebers: Die Bundesregierung muss weitere Anstrengungen unternehmen, um in den kommenden Jahren die Sammelquote für Altgeräte von 65 Prozent zu erreichen, die durch die europäische WEEE-Richtlinie vorgegeben ist. Mit nur 44,3 Prozent im Jahr 2019 hat sie dieses Ziel bisher nicht erreicht. Um die Quote zu erhöhen, sollen mit dem neuen Gesetz insbesondere die Händler im In- und Ausland stärker in die Pflicht genommen werden.
Das Elektrogesetz bereitet Ihnen Kopfzerbrechen?
Es drohen erhebliche Abmahnungen und Bußgelder, auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die Deutsche Recycling unterstützt Sie bei nationalen und internationalen Recycling-Gesetzgebungen, mit flexibel auf Ihre Produkte und Regionen zugeschnittenen Services mit Fokus auf Verpackung, Batterien und Elektrogeräte.
Neues Elektrogesetz, neue Anforderungen für Händler
Der Gesetzesentwurf zum neuen Elektrogesetz sieht vor, die Rücknahmepflicht für Altgeräte im Handel deutlich auszuweiten: Künftig sollen nicht nur Elektronikhändler mit einer Verkaufsfläche ab 400 Quadratmetern Altgeräte kostenlos von Verbrauchern zurücknehmen müssen, sondern auch Supermärkte, die Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und über eine Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen.
Die bereits verpflichteten Händler sollen künftig auch größere Elektrogeräte als bisher zurücknehmen, beispielsweise Mikrowellen und elektrische Küchenhelfer. Derzeit müssen nur Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm angenommen werden.
Diese Regelung gilt auch, wenn kein neues Elektro- oder Elektronikgerät gekauft wurde. Für den Onlinehandel bedeutet das, dass sie bis zu fünf Altgeräte auch ohne einen Neukauf bei Verbrauchern auf ihre (Versand-)kosten abholen und ordnungsgemäß verwerten lassen müssen.
Ihnen sitzt das Elektrogesetz im Nacken?
Bei uns erhalten Sie Beratung, Analyse und Umsetzung zum Elektrogesetz aus einer Hand.
Im Dschungel der Vorschriften zum Elektrogesetz/WEEE kann man sich leicht verlieren – mit schwerwiegenden finanziellen Folgen.
Die Deutsche Recycling übernimmt die Abwicklung sämtlicher damit verbundener Verpflichtungen und senkt dabei Aufwand und Kosten für Ihr Unternehmen, verhindert mögliche Strafen und Abmahnungen und reagiert auf die stetigen Veränderungen der Gesetzeslage. Unser Expertenteam freut sich darauf, Sie persönlich zu unterstützen.
Auswirkung für Online-Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister
Der Gesetzgeber will außerdem bei den Haftungen für Online-Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleistern nachjustieren. So soll die Haftung von reinen Marktplatz-Betreibern wie Amazon, Ebay, den chinesischen Plattformen AliBaba/AliExpress oder Wish auf die von Ihren Händlern angebotenen Elektro- und Elektronikgeräte ausgeweitet werden.
Das soll auch für die Fulfillment-Dienstleister gelten, die für E-Geräte im Rahmen des so genannten Dropshipping oder Warehousing alle Prozesse des Lagerns, Verpackens sowie Versand und Retour anbieten. Künftig soll es für sie untersagt sein, nicht ordnungsgemäß registrierte Produkte zu vertreiben oder zu versenden. Neben den Anbietern solcher Produkte drohen damit auch Plattformbetreibern und Dienstleistern bei Nichtbefolgung der Vorschriften hohe Bußgelder und weitere Strafen.
Neue Hinweis- und Kennzeichnungspflichten für Hersteller und Erstinverkehrbringer
Um die Rückgabemengen weiter zu erhöhen, sollen Hersteller und Erstinverkehrbringer auch zu mehr Aufklärung der Verbraucher über die Möglichkeiten der kostenlosen Rückgabe von E-Geräten verpflichtet.
Dazu sollen auch neue Hinweis- und Kennzeichnungspflichten dienen: Elektro- und Elektronikgeräte mit Batterien und Akkus müssen mit Informationen über deren Typ und chemisches System versehen werden. Auch Elektro- und Elektronikgeräte für den Profibereich müssen künftig mit dem Symbol des durchgestrichenen Mülleimers ausgestattet sein, das im EU-Ausland vielerorts bereits verpflichtend ist. Für professionelle E-Geräte gilt ebenfalls künftig die Pflicht, über die Rückgabemöglichkeiten von Altgeräten sowie die Eigenverantwortung der Nutzer zum Löschen ihrer privaten Daten vor der Entsorgung aufzuklären.
Leitfaden: Rücknahme & Recycling im E-Commerce
Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann.
Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher.
[1] © Monkey Business/ #253767245 / stock.adobe.com
[2] © DigitalGenetics/ #212121143 / stock.adobe.com