Green Claims Directive – Transparenz für Verbraucher
Schon im März 2023 legte die Europäische Kommission einen Gesetzesentwurf vor, der das Greenwashing in der Werbung und im Marketing eindämmen sollte. Auf Verpackungen verwirrten ungeschützte Begriffe wie „Öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“ die Verbraucher zusehends. Am 26. März 2024 ist die Green Claims Directive in Kraft getreten, die auf der „Directive on Empowering Consumers for the Green Transition“ (ECGT) basiert. Ziel ist es, Unternehmen in Hinblick auf wahrheitsgemäße und transparente Umweltaussagen in die Pflicht zu nehmen.
Übertragen auf nationale Ebene ergeben sich die Änderungen mit der neuen „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“. Gestärkt und ergänzt werden damit auch die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU).
Für Schnell-Leser
Die Green Claims Directive verpflichtet Unternehmen zu transparenten und wissenschaftlich fundierten Umweltaussagen. Allgemeine Begriffe wie „grün“ oder „Öko“ sind ohne konkrete Begründung verboten. Nachhaltigkeitssiegel müssen staatlich anerkannt oder zertifiziert sein. Alle Umweltaussagen müssen im Zuge der Verordnung auf wissenschaftlichen Standards basieren. Ziel der Green Claims Directive ist es, Verbraucher und Verbraucherinnen zu schützen und Greenwashing zu vermeiden. Die EU-Richtlinie trat am 26. März 2024 in Kraft, mit einer Umsetzungsfrist in nationales Recht bis 2026. Betroffen sind alle Unternehmen in der EU, die umweltbezogene Aussagen nutzen, einschließlich Werbung und Marketing. Kleinunternehmen sind ausgenommen.
Was sind Green Claims und was ist die Green Claims Richtlinie?
Grundsätzlich bezieht sich ein Green Claim auf umweltbezogene Aussagen, die in der Werbung und dem Marketing zum Einsatz kommen. Sie sollen die Wahrnehmung von Produkten und Dienstleistungen als besonders umweltfreundlich fördern. Allerdings: Bisher mussten diese Behauptungen von nachhaltigen Maßnahmen oder umweltschonenden Herstellungsprozessen nicht untermauert werden. In diesem Kontext ist vom sogenannten Greenwashing die Rede.
Greenwashing bezeichnet den Versuch von Unternehmen, sich umweltfreundlicher oder nachhaltiger darzustellen, als sie tatsächlich sind. Dabei werden gezielt Marketingstrategien eingesetzt, um ein „grünes“ Image zu erzeugen, ohne jedoch ernsthafte Maßnahmen für den Umweltschutz zu ergreifen.
Das soll die EU Green Claims Directive nun ändern. Dafür werden klare und einheitliche Standards für umweltbezogene Angaben auf Produkten und für Dienstleistungen verlangt, die mehr Transparenz schaffen sollen.
Warum wurde die Green Claims Verordnung eingeführt?
Im Jahr 2020 führt die Europäische Kommission eine Umfrage durch. Ergebnis: Mehr als 50 % der geprüften Umweltangaben waren nicht begründbar, irreführend, schwammig und zu vage. Darüber hinaus konnten 40 % der Unternehmen diese nicht belegen oder nur schwach beweisen. Aufgrund der Täuschung der Verbraucher sah die Kommission schnellen Handlungsbedarf.
Es folgten Ausarbeitungen, Entwürfe und letztlich das Inkrafttreten der Green Claims Verordnung.
Das Ziel der Green Claims Directive in der EU:
- Greenwashing verhindern
- Transparenz in Bezug auf Umweltaussagen und die tatsächlichen Maßnahmen
- Informierte Kaufentscheidungen fördern
- Zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen
Die Einhaltung der in der EU Green Claims Directive verankerten Kontroll- und Verifizierungsstandards für Umweltaussagen wird von unabhängigen, zertifizierten Prüfinstanzen überwacht.
Der aktuelle Stand der Green Claims Directive
Am 19. September 2023 kam es zu einer vorläufigen Einigung. Der Berichtsentwurf der Green Claims Directive wurde im Oktober veröffentlicht. Die EU-Richtlinie trat offiziell am 26. März 2024 in Kraft. Bis zum 27. März 2026 haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit, diese ins nationale Recht zu übertragen. Die Anwendung erfolgt dann ab dem 27. September 2026.
Was bedeutet die Green Claims Directive für Betriebe?
Die Green Claims Directive sieht vor, dass umweltbezogene Aussagen nur zulässig sind, wenn sie wissenschaftlich fundiert sind. Im Fokus als Bewertungsinstrument stehen Lebenszyklusanalysen (LCA) und der „Product Environmental Footprint“ (PEF) der EU. Unternehmen müssen zunächst nachweisen, dass ihre Aussagen auf wissenschaftlichen Standards basieren, und anschließend ein Prüfsystem durchlaufen. Externe, akkreditierte Stellen sollen dann die Angaben kontrollieren und Konformitätsbescheinigungen ausstellen. Erst nach diesem Prozess dürfen umweltbezogene Aussagen getätigt werden. Darunter fallen auch klimabezogene Angaben zur Kompensation von Treibhausgasemissionen. Diese müssen getrennt von den übrigen Emissionen ausgewiesen werden.
Zudem gilt mit der Änderung in der Liste der unlauteren Geschäftspraktiken/ Anhang I:
Allgemeine Umweltaussagen wie „grün“ oder „Öko“ sind, bis auf wenige Ausnahmen, mit klarer Spezifizierung untersagt. Nachhaltigkeitssiegel, die nicht von staatlichen Stellen stammen oder auf Drittzertifizierungssystemen basieren, dürfen nicht mehr verwendet werden und müssen transparent sein. Umweltaussagen, die sich nur auf Teile des Produkts beziehen, aber das gesamte Produkt betreffen, sind ebenso verboten. Werbung mit gesetzlich vorgeschriebenen Standards als Besonderheit ist ebenfalls untersagt.
Ökologische, soziale und zirkuläre Merkmale wie Haltbarkeit und Reparierbarkeit dürfen ferner nicht irreführend dargestellt werden. Aussagen über künftige Umweltleistungen müssen transparent und überprüfbar sein. Vergleichende Umweltaussagen sollen objektiv und einheitlich methodisch erfolgen. Irrelevante Merkmale oder solche ohne direkten Bezug zum Produkt dürfen nicht beworben werden.
Die EU Green Claims Directive legt damit klare Vorgaben fest, wie Unternehmen Umweltaussagen nutzen, sie handhaben und nachweisen müssen.
Sind Sie von den Richtlinien der Green Claims in der EU betroffen?
Wirksam ist die Green Claims Directive für alle Unternehmen in der EU, die Green Claims in ihrer Werbung und ihrem Marketing, auf ihren Produkten oder bei ihren Dienstleistungen anwenden. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz. Auch Nicht-EU-Unternehmen, die mit ihrer Werbung EU-Verbraucher ansprechen, sind von der Green Claims Directive nicht betroffen.
Die Green Claims Richtlinie stellt neue Herausforderungen an Unternehmen, die ohnehin schon alle Hände voll zu tun haben, die gesetzlichen Verpflichtungen der WEEE Richtlinie, Verpackungsrichtlinie und Batterierichtlinie eigenständig zu erfüllen.
Was wir für Sie tun können? Für unsere Kunden gewährleisten wir eine rechtssichere Beratung und analysieren Ihre aktuellen Strukturen hinsichtlich Ihrer Umsetzungspflicht der Green Claims Directive. Als unabhängiger Anbieter unterstützen wir von der Deutsche Recycling GmbH Sie mit unserem umfassenden Know-how und jahrelanger Expertise. So können Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir als ausgelagerte Umweltabteilung alle gesetzlichen Anforderungen effizient und kostenoptimiert erfüllen.