Startseite » EU-Batterieverordnung: Alles, was Sie wissen müssen (Update 2025)
EU-Batterieverordnung – Richtlinien für Batterien für mehr Nachhaltigkeit

EU-Batterieverordnung: Alles, was Sie wissen müssen (Update 2025)

6 Minuten
Jetzt persönliche Beratung erhalten
Erhalten Sie Ihr Angebot

EU-Batterieverordnung: Alles, was Sie wissen müssen (Update 2025)

Seit dem 18. Februar 2024 ist die neue EU-Batterieverordnung (2023/1542) in Kraft. Sie ersetzt die bisherige EU-Richtlinie 2006/66/EG und ist Teil des European Green Deals. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit von Batterien zu verbessern, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Vorschriften in der gesamten EU zu vereinheitlichen.
Anders als die alte Richtlinie, die von den Mitgliedsstaaten individuell in nationales Recht umgesetzt wurde, ist die neue Verordnung direkt in allen EU-Ländern gültig, lässt jedoch Raum für nationale Anpassungen. In Deutschland wird das bisherige Batteriegesetz (BattG) durch das Batterie-Recht-Durchführungsgesetz (BattDG) am 18. August 2025 ersetzt.

Für Schnell-Leser

Die neue EU-Batterieverordnung ersetzt die bisherige Richtlinie und legt den Fokus auf Nachhaltigkeit, Recycling und Transparenz. Unternehmen müssen sich auf neue Vorschriften einstellen, darunter die Einführung neuer Batteriekategorien, eine verpflichtende CO₂-Offenlegung ab 2025 sowie striktere Sammelquoten. Zudem gelten neue Kennzeichnungspflichten, darunter QR-Codes und ein digitaler Batteriepass, der die Rückverfolgbarkeit erleichtert. Ab 2027 müssen Batterien leichter austauschbar sein, und Ersatzteile müssen mindestens fünf Jahre verfügbar bleiben. Die Verordnung bringt zahlreiche Fristen mit sich, die Unternehmen genau beachten müssen, um gesetzeskonform zu bleiben.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die neue EU-Batterieverordnung führt zahlreiche Neuerungen ein, die den gesamten Lebenszyklus von Batterien betreffen. Dazu gehören strengere Vorschriften für Herstellung, Nutzung und Recycling. Besonders relevant sind folgende Punkte:

  • Neue Batteriekategorien: Neben den bisherigen Batteriearten wurden neue Kategorien eingeführt, darunter Batterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. E-Bikes) und Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge.
  • CO₂-Fußabdruck: Ab dem 18. Februar 2025 müssen Hersteller den CO₂-Ausstoß ihrer Batterien offenlegen. Bis 2033 sollen zudem CO₂-Grenzwerte eingeführt werden.
  • Erhöhte Sammelziele: Die Rücknahmequote für Gerätebatterien soll bis 2030 auf 73 % steigen. Für Batterien in leichten Verkehrsmitteln gelten Sammelziele von 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031.
  • Mindestrezyklatgehalte: Ab 2028 müssen Hersteller den Anteil recycelter Materialien in Batterien dokumentieren, und ab 2031 gelten Mindestvorgaben für Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.
  • Austauschbarkeit von Batterien: Ab 2027 müssen Gerätebatterien vom Verbraucher selbst entnommen und ersetzt werden können. Für andere Batterietypen gelten ebenfalls strengere Austauschregeln.
  • Erweiterte Kennzeichnungspflichten: Batterien müssen mit QR-Codes versehen werden, die wichtige Informationen zu Kapazität, Haltbarkeit und Recycling enthalten. Zudem gilt ab August 2025 eine Pflicht zur Kennzeichnung mit dem Symbol „Getrennte Sammlung“.
  • Digitaler Batteriepass: Dieser wird ab 2027 für bestimmte Batterietypen verpflichtend und soll Informationen zur Herkunft, CO₂-Bilanz und Materialzusammensetzung bereitstellen.
  • Neue Sorgfaltspflichten: Unternehmen mit einem Umsatz über 40 Millionen Euro müssen zusätzliche Maßnahmen zur Überwachung ihrer Lieferketten einführen.

EU-Batterieverordnung – Richtlinien für Batterien für mehr Nachhaltigkeit

Neue Batteriekategorien

Die bisher bekannten Batterietypen wurden erweitert, um den technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Neben Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien gibt es nun zusätzliche Kategorien:

  • Gerätebatterien: Versiegelte Batterien unter 5 kg, die nicht für industrielle Zwecke genutzt werden (z. B. AA-, AAA- oder Knopfzellen).
  • Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien): Für E-Bikes, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge, mit einem Maximalgewicht von 25 kg.
  • Autobatterien (SLI): Batterien für Start, Beleuchtung und Zündung von Fahrzeugen.
  • Industriebatterien: Batterien mit mehr als 5 kg, die für industrielle Anwendungen bestimmt sind.
  • Elektrofahrzeugbatterien: Batterien, die in Elektro- oder Hybridfahrzeugen verwendet werden.
  • Stationäre Batteriespeichersysteme: Batterien, die zur Speicherung von Energie in Haushalten oder Unternehmen genutzt werden.

CO₂-Fußabdruck und Recyclingziele

Ein zentrales Ziel der neuen Verordnung ist die Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks von Batterien. Ab dem 18. Februar 2025 sind Hersteller verpflichtet, den CO₂-Ausstoß ihrer Batterien offenzulegen. In den folgenden Jahren werden Grenzwerte und CO₂-Leistungsklassen eingeführt.
Auch die Recyclingziele wurden verschärft, um wertvolle Rohstoffe wie Lithium, Nickel und Kobalt wiederzuverwenden. Die Sammelziele für Altbatterien steigen schrittweise:
  • Gerätebatterien: 63 % bis 2027, 73 % bis 2030.
  • Batterien für leichte Verkehrsmittel: 51 % bis 2028, 61 % bis 2031.
Hersteller sind verpflichtet, Sammelsysteme für alle Batterien bereitzustellen, unabhängig von Typ oder Zustand.

Neue Kennzeichnungspflichten und QR-Codes

Die Verordnung schreibt detaillierte Kennzeichnungspflichten vor, um Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten. Ab 2026 müssen Batterien Informationen zu Kapazität, Haltbarkeit und Recycling enthalten. Ein QR-Code wird ab 2025 verpflichtend und führt zu weiterführenden Produktinformationen.
Zudem müssen Batterien mit dem Symbol „Getrennte Sammlung“ gekennzeichnet werden, um auf die fachgerechte Entsorgung hinzuweisen.

Austauschbarkeit von Batterien

Um die Reparierbarkeit von Geräten zu verbessern, müssen Batterien in Elektrogeräten ab 2027 leicht entnehmbar und austauschbar sein. Zudem müssen Ersatzteile für mindestens fünf Jahre nach dem Verkauf eines Produkts verfügbar bleiben. Für Batterien in leichten Verkehrsmitteln gilt, dass der Austausch von einem Fachmann durchgeführt werden kann.

Digitaler Batteriepass: Mehr Transparenz in der Lieferkette

Ein bedeutender Bestandteil der neuen Verordnung ist die Einführung eines digitalen Batteriepasses. Er wird ab 2027 für bestimmte Batterietypen verpflichtend und enthält wesentliche Informationen zur Batterie, darunter:
  • Herkunft und Zusammensetzung der Materialien.
  • CO₂-Bilanz und Recyclinganteile.
  • Haltbarkeit und Leistungseigenschaften.
Dadurch soll die Nachverfolgbarkeit über den gesamten Lebenszyklus der Batterie hinweg verbessert werden.
Entdecken Sie jetzt weitere Artikel
Alle Artikel
TRIMAN LOGO RECYCLAGE Frankreich
Produktrecycling 2022 made in Frankreich
Jetzt mehr lesen
eu-textilstrategie
Die EU-Textilstrategie: Harmonisierung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Nachhaltigkeit in Europa
In diesem Artikel betrachten wir den aktuellen Stand der Textilindustrie...
Jetzt mehr lesen
Lampen-EPR – Ausgediente Lampen in dafür vorgesehenen Behältern korrekt entsorgen
Lampen-EPR: Vorschriften für Händler und Hersteller
Die Lampen-EPR bildet den Rahmen für die ordnungsgemäße Einführung sowie...
Jetzt mehr lesen
EPR in der Region Asien-Pazifik
Länder wie Vietnam, China, Indien, Japan, Südkorea, Singapur, Australien und...
Jetzt mehr lesen
Go to Top