EU-Batterieverordnung: Neue Vereinbarung seit 2023
Seit dem 14.06.2023 ist die lang erwartete EU-Batterieverordnung verabschiedet worden. Sie wurde als neue Batterieverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union am 28.07.2023 veröffentlicht und trat 20 Tage später am 17.08.2023 in Kraft.
Die europäische Batterieverordnung hatte erhebliche Auswirkungen auf Hersteller, Importeure, Exporteure und Händler aus der Batterieindustrie, die sich immer noch mit den Änderungen auseinandersetzen müssen. Mit dem Erlass der neuen EU-Batterieverordnung werden die bisherige Europäische Batterierichtlinie 2006/66/EG und das Batteriegesetz (BattG) abgelöst.
Einen Überblick über die Auswirkungen der EU-Batterieverordnung 2023 auf Akteure aus der Batterieindustrie liefert das Europäische Parlament in seinem Presseraum. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen für Hersteller, Importeure, Exporteure und Händler aus der Batterieindustrie in diesem Beitrag zusammen und unterstützen Sie mit unserer Expertise bei der Umsetzung der EU-Batterieverordnung.
Für Schnell-Leser
Die neue EU-Batterieverordnung 2023 verpflichtet dazu, alle Batterien so zu kennzeichnen, dass Verbraucher Informationen zu Kapazität, Performance, Langlebigkeit und chemischer Zusammensetzung der Batterien erhalten. Dies soll sowohl über Labels als auch über QR-Codes vollzogen werden. Des Weiteren werden große Unternehmen einer allgemeinen Sorgfaltspflicht unterliegen. Ferner gelten weitere Pflichten, die Unternehmen einhalten müssen, die innerhalb der EU Batterien in Verkehr bringen. Bei der kosteneffizienten und gesetzestreuen Umsetzung der Vorschriften aus der EU-Batterieverordnung 2023 berät die Deutsche Recycling GmbH.
Welche Änderungen gehen mit der neuen Batterieverordnung einher?
Mit der neuen EU-Batterieverordnung soll der „Green Deal“ Aktionsplan der EU langfristig mitgetragen werden. Daher stellen die neuen Vorschriften der EU-BattVO neben besonderen Ansprüchen an das Design einer Batterie auch Anforderungen an deren Entwicklung und der Entsorgung. Ziel der EU-Batterieverordnung ist es, den gesamten Lebenszyklus abzudecken.
Neben den herkömmlichen Gerätebatterien gibt es in der bisher gültigen Batterierichtlinie zwei weitere Batteriearten. In der neuen EU-Batterieverordnung wurden zwei Batteriearten zusätzlich aufgenommen, was insgesamt fünf Batteriearten ergibt. Hersteller, Importeure, Exporteure und Händler haben nun in Abhängigkeit vom Batterietyp verschiedene neue Pflichten zu erfüllen.
Die fünf Batteriearten aus der neuen EU-Batterieverordnung im Überblick:
- Herkömmliche Gerätebatterien (portable batteries)
- Neu: Batterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. E-Bikes) als neue Batterieart (LMT batteries)
- Fahrzeugbatterien für das Anlassen, die Beleuchtung und die Zündung von Fahrzeugen (SLI batteries)
- Neu: Traktionsbatterien für den Antrieb von E-Autos und anderen Straßenfahrzeugen (electric vehicle batteries; EV batteries)
- Industriebatterien zur Energiespeicherung und zum Antrieb von Industriefahrzeugen (industrial batteries)
Die neue Batterieverordnung der EU gilt einheitlich in allen Mitgliedstaaten. Die Umsetzung erfolgte mit einer Frist von sechs Monaten ab dem 18.02.2024. Allerdings gelten weitestgehend längere Übergangsfristen. Die Übergangsfristen reichen bis ins Jahr 2030 hinein.
Wir von der Deutschen Recycling GmbH stehen Ihnen gerne für Fragen zum Batteriegesetz oder der neuen EU-Batterieverordnung zur Verfügung. Mit unseren umfassenden Lösungen und unserem Full-Service-Angebot sorgen wir dafür, dass Sie auf der sicheren Seite sind und jene Anforderungen erfüllen, zu denen Sie verpflichtet sind. Gemeinsam finden wir ein Konzept, mit dem Sie Ihre Produktverantwortung sicher umsetzen können, entwickeln ein auf Sie abgestimmtes Rücknahmesystem und gehen das Thema Umwelt-Compliance vollumfassend mit Ihnen an.
EU-Batterieverordnung: Beispiele für spezifische Pflichten, die vom Batterietypen abhängen
Die neue Batterieverordnung sieht vor, dass der Austausch alter Gerätebatterien einfacher wird. Gemäß der EU-Batterieverordnung 2023 müssen die herkömmlichen Gerätebatterien (portable batteries) spätestens 3,5 Jahre nach Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung so gestaltet sein, dass Verbraucher sie selbstständig entfernen und wieder einsetzen können. Beispiele für die herkömmlichen Gerätebatterien sind jene, die in Haushaltsgeräten und kleinen Elektronikgeräten eingesetzt werden, also unter anderem AA- und AAA-Batterien.
Auch andere Batterietypen sind von Neuerungen durch die EU-Batterieverordnung betroffen. So müssen sämtliche LMT-Batterien, EV-Batterien und wiederaufladbaren Industriebatterien mit einer Energiekapazität von über 2 Kilowattstunden (kWh) mit einem digitalen Batteriepass ausgestattet werden. In diesem Batteriepass muss eine Information zum CO2-Fußabdruck der Batterie enthalten sein. Dieser gilt verpflichtend ab 2027.
EU-Batterieverordnung: Beispiele für allgemeine und typenunabhängige Pflichten
Abgesehen von den spezifischen Pflichten, die bei bestimmten Batteriearten greifen, erhalten mit der EU-Batterieverordnung 2023 auch neue allgemeine Pflichten für alle Batteriearten Einzug.
Alle Batterien müssen im Zuge des digitalen Produktpasses Labels und QR-Codes tragen, die Informationen zu ihrer Kapazität, Performance, Langlebigkeit und chemischen Zusammensetzung liefern.
Ferner müssen Batterien mit einem Symbol gekennzeichnet sein, das auf die Pflicht zur getrennten Entsorgung (separate collection) hinweist. Ebenso verpflichtet die EU-Batterieverordnung zur Kennzeichnung mit dem CE-Symbol.
Ebenfalls unabhängig vom Batterietyp ist mit der EU-Batterieverordnung die Einführung einer Sorgfaltspflicht für die Batterieindustrie, die mit Ausnahme von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) für alle Unternehmen gilt, die auf dem EU-Markt mit Batterien handeln.
Die im Originaltext des Entwurfs zur EU-Batterieverordnung als „due diligence policy“ bezeichnete Sorgfaltspflicht soll sich nach internationalen Standards richten. Im Rahmen dieser Sorgfaltspflicht sind Unternehmen dazu aufgerufen, bei ihrem unternehmerischen Handeln den Einfluss der Beschaffung, Verarbeitung und des Handels mit Rohstoffen auf den Menschen und die Umwelt zu berücksichtigen.
Dazu müssen Sie eine Strategie implantieren. Betroffen von der Sorgfaltspflicht sind vor allem Lieferketten. Zudem sollten Sie bedenken, dass Sie dazu angehalten sind, spezifische Sicherheitstests durchzuführen. Wir sind Spezialisten im Bereich der Umwelt Compliance und stehen Ihnen dabei beratend und verwaltungstechnisch zur Seite.
EU-Batterieverordnung: Erhöhte Sammelziele und veränderte Angaben zum Mindest-Rezyklatgehalt
Für die neue Batterieverordnung der EU ist eine Erhöhung der Sammelziele vorgesehen. Bei Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT batteries) belaufen sich die Sammelziele bis 2028 auf 51 % und bis 2031 auf 61 %. Für Gerätebatterien (portable batteries) werden die Sammelziele wie folgt definiert:
- 2023: 45 %
- 2027: 63 %
- 2030: 73 %
Ein Faktor, der das Erreichen der Sammelziele anregt, ist die Rücknahmepflicht für Hersteller und Händler, die in Deutschland gemäß § 9 des Batteriegesetzes (BattG) gilt. Die Rücknahmepflicht bestimmt, dass jedes Unternehmen, das Batterien verkauft, diese auch zurücknehmen muss.
In Deutschland wurde 2023 das formulierte Sammelziel für Batterien vorzeitig überschritten, weil die Händler ihrer Pflicht zur Batterierücknahme nachkamen und die Verbraucher die Möglichkeit zur Entsorgung der Batterien bei Händlern nutzten.
Jeder Inverkehrbringer von Batterien ist nach BattG verpflichtet, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) zu registrieren, um unter anderem die Menge der in Verkehr gebrachten Batterien zu dokumentieren. Zudem wird die Rücknahme von verbrauchten Batterien von der Stiftung EAR festgehalten. Mit unserem EAR-Service erhalten Sie bei Bedarf professionelle Unterstützung.
Neben der Erhöhung der Sammelziele treten mit der EU-Batterieverordnung 2023 neue Vorschriften zum Mindest-Rezyklatgehalt ein. Diese Vorschriften sollen das Recycling fördern und werden ab Ende 2027 relevant. Die neue EU-Batterieverordnung enthält die Vorgabe, dass sich neue Batterien – je nach chemischem System – in folgenden Anteilen aus recycelten Materialien zusammensetzen müssen: 16 % Kobalt, 85 % Blei, 6 % Lithium und/oder 6 % Nickel. In diesem Zusammenhang empfehlen wir einen Blick in unseren informativen Beitrag: „5 Möglichkeiten, das Batterierecycling zu verbessern“. Zudem verlangt die neue Batterieverordnung eine überarbeitete Berichtspflicht, um mehr Transparenz zu schaffen und die Rückverfolgbarkeit zu verbessern.
Was bedeutet die neue Batterieverordnung der EU für Unternehmen aus der Batterieindustrie?
Die neue EU-Batterieverordnung betrifft alle Hersteller, Exporteure, Importeure und Händler, die Batterien auf dem EU-Markt platzieren. Für Unternehmen bedeutet die EU-Batterieverordnung eine Neugestaltung der Betriebsabläufe für die Batterieproduktion und das Recycling. Im Fokus stehen dabei die Implementierung digitaler Prozesse, die Optimierung der Lieferketten und die Einführung moderner Recyclingtechnologien.
Obwohl die allgemeine Sorgfaltspflicht für KMUs entfällt, sind auch sie von den weitreichenden Neuerungen betroffen. Zahlreiche Betriebsprozesse in Unternehmen müssen an die neuen Anforderungen der EU-Batterieverordnung angepasst werden. Verstöße gegen die Verordnung können Geldbußen zur Folge haben. Außerdem ist es denkbar, dass Produkte der Unternehmen vom Markt ausgeschlossen werden.
Unternehmen aus der Batterieindustrie sind gut damit beraten, sich von einem Spezialisten auf dem Gebiet der Umwelt-Compliance betreuen zu lassen. Dafür stellen sich unsere Experten von der Deutsche Recycling GmbH in ihren Dienst. Unser Personal ist mit der gesetzlichen Lage vertraut und bietet Unternehmen ein Full-Service-Angebot rund um die EU-Batterieverordnung 2023 und die damit einhergehenden gesetzlichen Auflagen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, lassen Sie sich den bürokratischen Aufwand abnehmen und gewinnen Sie Gewissheit darüber, wie Sie Ihr unternehmerisches Handeln den Vorschriften der EU-Batterieverordnung und den nationalen Batteriegesetzen anpassen!