Erweiterte Herstellerverantwortung im Spielwarenbereich
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Abfällen und Förderung des Recyclings vom vergangenen Jahr verschärft Frankreich die erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) im Spielwarenbereich für bestehende Produkte und erweitert gleichzeitig die Liste eben jener Produkte, die unter den Bereich der Herstellerverantwortung fallen.
Dadurch schreibt das französische Kreislaufwirtschaftsgesetz die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung in 2022 auch für Spielwaren vor.
Dabei wurde die gemeinnützige Organisation Eco-mobilier sowohl von Händlern als auch Herstellern der französischen Spielwarenbranche vorgeschlagen, den Sammelprozess im Rahmen der EPR im Spielwarenbereich zu übernehmen. Der französische Spielwarenverband (FJP) und Toy Industries of Europe (TIE) ermutigen Spielwarenunternehmen, welche auf dem französischen Markt handeln, sich jetzt zu registrieren. Durch die Einführung der EPR im französischen Spielwarenbereich sind die Hersteller nun auch für die Entsorgung der Produkte zuständig, die sie in den französischen Markt bringen.
Doch wie sehen die Regelungen in Deutschland aus?
Spielzeug, welches durch Batterien oder Akkus betrieben wird, zählt unter die Kategorie der Elektro- und Elektronikgeräte und ist damit registrierungspflichtig. Weiterhin zeigt sich die EPR im Spielwarenbereich hierzulande durch die sogenannte europäische Spielzeugrichtlinie, welche die Zusammensetzung der Produkte normiert. Sind Sie sich nicht sicher, welche Regelungen für Ihr Unternehmen gelten? Machen Sie noch heute den Compliance-Check. Wir von der Deutsche Recycling GmbH sind Experten im Bereich der Umwelt Compliance und beraten Sie bei absoluter Rechtssicherheit. Alle Hintergründe zur EPR im Spielwarenbereich sowie der hiesigen Rechtsprechung haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Compliance Check: Jetzt anfordern!
Wir überprüfen, ob Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ob Prozesse angepasst werden müssen und sich Kosten optimieren lassen.
Mit dem Compliance-Check von Deutsche Recycling sind Sie auf der sicheren Seite: So vermeiden Sie Abmahnungen und drohende Bußgelder.
EPR: Spielzeug-Richtlinie in der EU
Eine Grundlage der EPR im Spielwarenbereich stellt die europäische Spielzeug-Richtlinie dar. Durch diese werden seit 2009 Kinder vor gefährlichen Chemikalien und Stoffen in Spielwaren geschützt. Im Vergleich zu anderen Weltregionen gilt sie dabei als besonders streng.
2016 waren fast 60 000 Menschen unmittelbar in der europäischen Spielzeugbranche beschäftigt und der Wert des Spielwarenbereichs in der EU belief sich auf umgerechnet 18 Mrd. Euro. Mehr als 80 % der eingeführten Spielwaren stammen dabei aus China. Jedes dieser Spielzeuge, ob nun eingeführt oder in der EU gefertigt, muss der Spielzeug-Richtlinie entsprechen. Diese enthält Anforderungen für Produkte, welche dafür konzipiert sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.
Dabei unterliegen die Hersteller bestimmten Vorschriften im Sinne einer erweiterten Herstellerverantwortung, welche eine Pflicht zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) sowie die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) enthält.
Trotz dieser ausgreifenden Rechtsprechung und Behutsamkeit sind Spielwaren innerhalb der EU längst nicht sicher. Nach einem Jahresbericht aus dem Jahr 2020 handelt es sich bei 27 % aller über das System Safety Gate gemeldeten Produkte um Spielzeuge. Damit ist der Anteil von Spielzeugen im EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte überproportional hoch, während die Bezugsgruppe gleichzeitig die vulnerabelste darstellt.
Die Notwendigkeit einer EPR im Spielwarenbereich ist also einleuchtend. Wie wird die europäische Richtlinie nun in deutsches Recht implementiert?
EPR im Spielwarenbereich – Stiftung ear
Die deutschen Vorschriften beziehen sich für die EPR im Spielwarenbereich neben den europäischen Regularien zur Inhaltskontrolle vor allem auf die Registrierung und Lizenzierung sowie das Spielzeug Recycling, der in den Verkehr gebrachten Produkte. Eine entscheidende Institution im Zusammenhang mit elektronischem Spielzeug ist die Stiftung EAR.
Seit Inkrafttreten des Elektrogesetzes (ElektroG) sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten dazu verpflichtet, ihre Produkte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register zu registrieren. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Produkte nach ihrer Nutzung eine sachgerechte Entsorgung erfahren.
Die Registrierung bei der Stiftung EAR ist obligatorisch, um Elektro- und Elektronikgeräte auf den Markt bringen zu dürfen. Spielwaren stellen hier keine Ausnahme dar und zählen zu den haushaltstypischen Geräten nach dem ElektroG. Durch das ElektroG obliegt Ihnen auch eine sogenannte Spielzeug-Rücknahmepflicht. Somit müssen Sie für ausgediente Spielwaren eine adäquate Rückgabeoption anbieten können. Wenn Sie also elektronische Spielzeuge auf den Markt bringen möchten, gilt für Sie eine EPR im Spielwarenbereich, welche eine Registrierung bei der Stiftung EAR voraussetzt. Dieser Registrierungsprozess kann mitunter äußerst komplex werden. Damit Sie sich nicht im hiesigen Bürokratie-Dschungel verlieren, helfen wir Ihnen gerne.
Unser EAR Service richtet sich an alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. Um Ihre EPR im Spielwarenbereich zu wahren, übernehmen wir Ihre Umwelt-Compliance-Verpflichtungen bei absoluter Rechtssicherheit. Auf Wunsch kümmern wir uns auch um den kompletten Registrierungsprozess für Sie. Unsere Dienstleistungen beinhalten im Einzelnen:
- Aufbereitung sowie Einreichung der für die Registrierung bei der Stiftung EAR erforderlichen Dokumente
- Bestimmung der Geräteart Ihres Produktes (Voraussetzung für die Registrierung)
- Registrierung im EAR Portal
Vertrauen Sie bei der Registrierung für die Stiftung EAR sowie der Optimierung Ihrer EPR im Spielwarenbereich uns, als erfahrenen und fachkundigen Partner an Ihrer Seite.
EPR-Spielwarenbereich – REACH-Richtlinie
Eine ebenfalls übergeordnete Rolle zur Einhaltung der EPR im Spielwarenbereich spielt hierzulande die sogenannte REACH-Richtlinie. Denn werden Elektro- und Elektronikgeräte in den Verkehr gebracht, die Chemikalien enthalten oder dem Begriff des Erzeugnisses laut Chemikaliengesetz entsprechen, müssen Händler, Hersteller oder Importeure eine REACH Registrierung abschließen.
Auch dies ist eine Obligation, wenn Ihre Spielzeuge dementsprechende Stoffe enthalten. Bei Zuwiderhandlung und einer Verletzung der EPR im Spielwarenbereich, sowohl in Bezug auf die Stiftung EAR als auch REACH, drohen hohe Sanktionen und Bußgelder.
Durch die Einhaltung der REACH Richtlinie und dem damit verbundenen Chemikaliengesetz (ChemG) soll ein möglichst hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und uns umgebende Umwelt geschaffen werden. Gleichzeitig soll durch die Richtlinie der menschliche Innovationsgeist und positive Wandel in Bezug auf klimafreundlichere Produktion forciert werden. Kern der REACH Richtlinie zur Wahrung der EPR im Spielwarenbereich ist die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung verschiedener Chemikalien. Dabei müssen die Hersteller selbst garantieren, dass sie der Verantwortung im Sinne der EPR im Spielwarenbereich adäquat nachkommen.
EPR Spielwarenbereich – Gut beraten mit der Deutsche Recycling
Wie Sie sehen, ergeben sich die Forderungen hierzulande bezüglich der EPR im Spielwarenbereich vorrangig aus der Registrierung bei der Stiftung EAR und der Einhaltung der REACH-Richtlinie. Wir nehmen Ihnen auf Wunsch gerne beide Prozesse ab und sorgen hierdurch dafür, dass Sie auf der sicheren Seite stehen.
Als Inverkehrbringer von Elektro- und bzw. oder Elektronikgeräten haben Sie für die Entsorgung der Geräte, Batterien sowie Verpackungen Sorge zu tragen. Auch Mengenmeldungen und eine regelmäßige Berichterstattung sind dann für Sie Pflicht. Daher verzweifeln viele Unternehmer an der EPR im Spielwarenbereich, auch wenn Sie sie gerne umsetzen möchten. Aufgrund unserer langjährigen Expertise im Bereich der Umwelt Compliance helfen wir Ihnen spürbar weiter, indem wir:
- Ihre Verpflichtungen und Vorschriften anhand Ihres Unternehmensbildes sowie Ihren Umsätzen in den jeweiligen Ländern festhalten
- Ihnen dadurch ein umfassendes Bild bezüglich anfallender Pflichten, Kosten und Möglichkeiten offenlegen
- Sie bei der Ausrichtung Ihrer Strategie unterstützen und aufzeigen, wie Sie die an Sie gestellten Forderungen effizient umsetzen
Profitieren Sie jetzt bei der Wahrung Ihrer EPR im Spielwarenbereich von unseren diversen Vorzügen:
- Internationale Umsetzung von Lizenzierungslösungen
- Zentrales und effizientes Vertragsmanagement
- Stetige Analysen der Wirtschaftlichkeit
- Gewährleistung der Einhaltung aller nationalen Vorschriften, Meldepflichten und sonstigen Verpflichtungen, auch wenn die Gesetze sich kurzfristig ändern
Lästige Sanktionen und Bußgelder können Sie einfach vermeiden, indem Sie die Wahrung der EPR im Spielwarenbereich an einen versierten Partner abgeben. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Gerne beraten wir Sie jederzeit zur REACH-Richtlinie, der Stiftung EAR sowie der EPR im Spielwarenbereich.