EPR in der Niederlande: Alle Infos auf einen Blick
Als einer von 27 EU-Staaten sind die Niederlande dazu verpflichtet, die von der EU erlassenen Verordnungen in nationale Gesetze zu überführen. Dies führt dazu, dass in den Niederlanden mehrere EPRs gelten. Die EU hat bisher drei EPR-Verordnungen erlassen, die dazu beitragen sollen, dass Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg möglichst geringe Umweltbelastungen verursachen:
- EPR für Verpackungen und Verpackungsmüll
- EPR für Elektro- und Elektronikartikel
- EPR für Batterien
Da es für die EU-Staaten verpflichtend ist, wurden zu den Verordnungen EPR-Gesetze in den Niederlanden erlassen. Abgesehen von der Umsetzung der EU-Verordnungen in nationales Recht hat die Regierung zudem auf Eigeninitiative eine Textilien-EPR in den Niederlanden beschlossen. Somit gelten vier EPRs in den Niederlanden.
Im vorliegenden Blogbeitrag gehen wir im Detail darauf ein, welche Verpflichtungen aus den verschiedenen EPRs in den Niederlanden für Unternehmen resultieren. Dabei nehmen wir Bezug auf die EPRs in den Bereichen Verpackungen, Elektro und Elektronik, Batterien sowie Verpackungen.
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Für Schnell-Leser
Von den EPRs in den Niederlanden sind Hersteller, Importeure und Händler betroffen, die Produkte herstellen, importieren bzw. verkaufen, die unter die Bestimmungen der EPRs in den Niederlanden fallen. Bei sämtlichen EPRs in den Niederlanden sind verschiedene Vorschriften zu erfüllen, die je nach Produkt anders ausfallen. Was sämtliche EPR-Gesetze in den Niederlanden gemeinsam haben, ist die erforderliche EPR-Registrierung, bei der Unternehmen eine EPR-Nummer erhalten und jährlich Meldungen erstatten müssen.
Das Wichtigste zur Verpackungs-EPR in den Niederlanden
Seit 2014 gelten die Vorschriften des Verpackungsmanagementerlasses (Besluit Beheer Verpakkingen). Sie gelten für diverse Verpackungskategorien wie Getränkekartons, Verbundverpackungen, Mehrwegverpackungen und Elemente der Verpackungen (Etiketten und Ähnliches). Alle Unternehmen, die mehr als 50.000 Kilo Verpackungsmaterial auf den niederländischen Markt bringen, sind an die Vorschriften dieser EPR in den Niederlanden gebunden. Daraus ergeben sich unter anderem folgende Pflichten:
- Registrierung und Erhalt einer EPR-Nummer
- Meldung der Verpackungsmengen für das Vorjahr
- Zahlung des jährlichen Verpackungsbeitrags
Die Meldung der Verpackungsmengen hat zum 31. Juli März zu erfolgen. Neben der Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an den Verpackungsabfallfonds (Afvalfonds Verpakkingen), bei dem die EPR-Registrierung in den Niederlanden erfolgt, ist auch eine Meldung an das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft erforderlich.
Die Zahlung des jährlichen Verpackungsbeitrags bei der Verpackungs-EPR in den Niederlanden geht an den Verpackungsabfallfonds, der eine Schlussrechnung für das Vorjahr versendet. Nach dem Versenden der Schlussrechnung für das Vorjahr erhalten Unternehmen auch eine Rechnung für das laufende Jahr, die auf Schätzungen basiert. Dies ist sozusagen eine Vorauszahlung auf das laufende Jahr, die im kommenden Jahr mit den tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen verrechnet wird. Daraufhin erfolgt entweder eine Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge oder eine Nachzahlung bei zu wenig gezahlten Beträgen.
Abgesehen von der EPR-Registrierung und dem Erhalt einer EPR-Registrierungsnummer in den Niederlanden stellt die Verpackungs-EPR weitere Anforderungen an Unternehmen. Sie betreffen unter anderem das Verpackungsdesign, bei dem eine möglichst hohe Recycling-Fähigkeit angestrebt wird.
Das Wichtigste zur Elektro- und Elektronik-EPR in den Niederlanden
In der EU wurde die WEEE-Richtlinie erlassen. Im Gegensatz zu Verordnungen (in Bezug auf Verpackungen und Verpackungsmüll wurde in der EU eine Verordnung erlassen) sind Richtlinien nicht in all ihren Bestandteilen verbindlich. Somit unterscheiden sich die nationalen Gesetze zu den EU-Richtlinien zwischen den EU-Staaten tendenziell stärker.
Die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in den Niederlanden erfordert von den Unternehmen eine Registrierung bei der Stiftung OPEN. Nach Erhalt einer WEEE-Nummer müssen Unternehmen jährlich Bericht über ihre Anstrengungen zur Gewährleistung der Anforderungen der Elektro- und Elektronik-EPR in den Niederlanden erstatten. Dieser Bericht ist an das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft zu verschicken. Darüber hinaus sind Unternehmen dazu verpflichtet, die jährlich in Verkehr gebrachte Menge an Elektro- und Elektronikartikeln zu melden.
Um das Recycling zu fördern, besteht bei dieser EPR in den Niederlanden eine Pflicht zur Entwicklung eines Rücknahmekonzepts für B2B-Geräte. Es ist außerdem verpflichtend, den B2C-Kunden eine kostenlose Rückgabe von Altgeräten zu ermöglichen. Die Verbraucher sollen durch ein vorgegebenes Label auf den Geräten darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein Produkt recyclingfähig ist und abgegeben werden kann. Durch das Monitoring der Gerätemengen und die unkomplizierte Rücknahme durch die Hersteller oder Händler soll mit der Elektro- und Elektronik-EPR in den Niederlanden das Recycling gefördert werden.
Das Wichtigste zur Batterien-EPR in den Niederlanden
Eine hohe Recycling-Quote bei Altbatterien ist ein wesentliches Ziel der Umwelt-Compliance. Die Recycling-Effizienzen der meisten Batterietypen belaufen sich auf mindestens 80 Prozent. Gemäß der Recyclingeffizienz-Verordnung (EU) 493/2012 hat das deutsche Umweltbundesamt im Jahr 2021 folgende Recyclingeffizienzen genannt:
- Blei-Säure-Batterien: 84,5 %
- Nickel-Cadmium-Batterien: 79,4 %
- Sonstige Batterien: 80,9 %
In Anbetracht dieser Effizienzen werden auch bei der EPR in den Niederlanden die Hersteller, Händler und Importeure in die Pflicht genommen. Händler, die vom Ausland an Verbraucher in den Niederlanden verkaufen, sind ebenfalls von der EPR in den Niederlanden betroffen. Um den Verpflichtungen aus der Batterie-EPR nachzukommen, können die betroffenen Unternehmen Organisationen wie Stibat beitreten.
Betroffene Unternehmen müssen ein landesweites Netzwerk zur Rückgabe von Altbatterien installieren oder einem solchen Netzwerk beitreten. Ferner müssen Endverbraucher über die Bedeutung und die Möglichkeit zur Rückgabe von Altbatterien in Kenntnis gesetzt werden. Die Vorschriften der EPR in den Niederlanden gelten nicht nur für lose Batterien, sondern auch für Geräte mit fest verbauten Batterien.
Welche Vorschriften aus dieser Batterien-EPR in den Niederlanden im Detail resultieren, können Sie im Rahmen einer Beratung von uns erfahren. Wir ziehen eine persönliche Beratung zur Batterie-EPR in den Niederlanden vor, da 2023 Änderungen in der EU-Batterieverordnung eintreten werden, aus denen neue Pflichten für Unternehmen hervorgehen.
Textilien-EPR in den Niederlanden ab 1. Juli 2023
Nach der Zustimmung der niederländischen Regierung tritt ab dem 1. Juli 2023 die EPR für Textilien in den Niederlanden in Kraft. Sie sieht vor, dass sich Unternehmen, die Textilien in den Niederlanden auf den Markt bringen, bei einem gesetzlich anerkannten EPR-System registrieren. Dort müssen sie die voraussichtliche Menge der in Verkehr gebrachten Textilien angeben. Auf Basis dieser Menge erhalten die Unternehmen bei der Textilien-EPR in den Niederlanden Recycling-Vorgaben, die einzuhalten sind. Darüber hinaus müssen Unternehmen Sammelbehälter zur Abgabe von Alttextilien bereitstellen. Für Online-Händler gilt eine Pflicht zur Rücknahme von Alttextilien per Versand.
Die Einführung der Textilien-EPR in den Niederlanden erfolgt auf Eigeninitiative. Zwar arbeitet die EU an einer Verordnung zur Textilien-EPR, die alle Mitgliedsstaaten in nationales Gesetz überführen müssten, doch noch existiert eine solche Verordnung nicht. Die Niederlande kommt damit einer eventuellen EU-Verordnung zuvor und nimmt derzeit die Hersteller, Händler und Importeure stärker in die Pflicht, als es die EU verlangt.
Unternehmen, die in Bezug auf das neue EPR-Gesetz in den Niederlanden Unterstützung und Beratung möchten, können sich an wir von der Deutsche Recycling GmbH wenden. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, um sich individuell beraten zu lassen, einen Compliance-Check durchführen zu lassen oder anderweitig Unterstützung zu erhalten.