EPR in den Niederlanden: Was sich 2025 ändert und worauf Unternehmen jetzt achten müssen
Als EU-Mitglied ist die Niederlande verpflichtet, EPR-Verordnungen der EU in nationales Recht zu übertragen. Daraus ergeben sich für Unternehmen konkrete Verpflichtungen in mehreren Bereichen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR). Stand 2025 gelten in den Niederlanden vier EPR-Regelungen:
- Verpackungen & Pfandsystem
- Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE)
- Batterien
- Textilien
In diesem Beitrag fassen wir die aktuellen Pflichten für Unternehmen zusammen, beleuchten die jüngsten Änderungen (z. B. durch die neue EU-Batterieverordnung 2023/1542) und geben Tipps zur praktischen Umsetzung.
Für Schnell-Leser
- Wer ist betroffen? Hersteller, Händler und Importeure, die Produkte in den niederländischen Markt bringen.
- Was ist zu tun? Registrierung, Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen, Zahlung von Beiträgen, teilweise Rücknahme- und Informationspflichten
- Neu 2025: EU-Batterieverordnung bringt neue Vorgaben zu CO2-Bilanz, Batteriepass, Recyclingquoten und mehr

Das Wichtigste zur EPR für Verpackungen in den Niederlanden
Seit 2014 gelten die Vorschriften des Verpackungsmanagementerlasses Besluit Beheer Verpakkingen. Sie gelten für diverse Verpackungskategorien wie Getränkekartons, Verbundverpackungen, Mehrwegverpackungen und Elemente der Verpackungen (Etiketten und Ähnliches). Alle Unternehmen, die über 50.000 Kilo Verpackungsmaterial auf den niederländischen Markt bringen, müssen:
- sich beim Afvalfonds Verpakkingen registrieren
- jährlich die Verpackungsmengen für das Vorjahr melden
- einen jährlichen Verpackungsbeitrag entrichten (bestehend aus Vorabschätzung und Schlussabrechnung)
Die Meldung erfolgt elektronisch über das Portal des Afvalfonds. Unternehmen erhalten eine erste Rechnung auf Basis einer geschätzten Menge für das laufende Jahr. Nachträglich erfolgt die Korrektur durch eine Schlussrechnung, je nach tatsächlich in Verkehr gebrachter Verpackungsmenge.
Weitere Pflichten
- Meldung an das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft: Neben der Meldung an den Afvalfonds ist eine separate Mitteilung erforderlich.
- Produktkennzeichnungspflichten: Für bestimmte Verpackungen ist die Angabe von Materialzusammensetzung und Recyclinghinweisen verpflichtend.
- Designanforderungen: Verpackungen müssen recyclinggerecht gestaltet sein. Dazu gehören z. B. der Verzicht auf schwarze Kunststoffe oder die Nutzung von Monomaterialien.
- Nachweisführung: Unternehmen müssen alle relevanten Unterlagen und Berechnungen dokumentieren und bei Prüfungen vorlegen können.
Zudem wird erwartet, dass sich Unternehmen an der Finanzierung von Sammel-, Sortier- und Recyclinginfrastrukturen beteiligen – etwa durch Lizenzbeiträge, die vom Afvalfonds verwaltet werden.
EPR für Elektro- und Elektronikgeräte in den Niederlanden
Die Umsetzung der EU-WEEE-Richtlinie erfolgt in den Niederlanden über die Stiftung OPEN, die als zentrale Organisation für Herstellerverantwortung im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte fungiert.
Pflichten im Überblick:
- Registrierung: Unternehmen müssen sich bei der Stiftung OPEN registrieren, bevor sie Elektro- und Elektronikgeräte auf den niederländischen Markt bringen.
- Mengenmeldung: Jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen erfolgt über das Portal von OPEN.
- Berichtspflichten: Die gesetzlich geforderten Berichte werden über die Stiftung OPEN eingereicht, die diese an das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft weiterleitet.
- Rücknahmepflichten: Endkunden muss eine kostenlose Rückgabe ihrer Altgeräte ermöglicht werden. Unternehmen müssen ein Rücknahmekonzept für gewerbliche Kunden erarbeiten.
- Informationspflichten: Hersteller und Importeure müssen Endkunden über Entsorgungsmöglichkeiten und Recycling informieren. Es besteht jedoch keine einheitliche gesetzliche Pflicht zur Produktkennzeichnung mit einem bestimmten Label – Hinweise wie das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne sind aber gängige Praxis.
EPR für Batterien in den Niederlanden
Die neue EU-Batterieverordnung ersetzt seit Februar 2024 die bisherige Richtlinie und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Sie bringt einschneidende Änderungen:
Neue Pflichten ab 2025 ff.
- CO₂-Fußabdruck: Offenlegung ab 2025, Grenzwerte ab 2027.
- Recyclingziele: Zunehmende Quoten bis 2030 (z. B. Lithium-Batterien: 70 %).
- Rezyklat-Anteil: Mindestanteile für Kobalt, Lithium, Nickel, Blei ab 2031.
- Batteriepass & QR-Code: Elektronischer Produktpass für Industrie-, Traktions- und E-Bike-Batterien ab 2026.
- Entnehmbarkeit: Batterien müssen ab 2027 leicht austauschbar sein (auch für Endnutzer).
- Sorgfaltspflichten: Umwelt- und Menschenrechtsstandards entlang der Lieferkette.
Was Unternehmen beachten müssen
- Registrierung u. a. über Organisationen wie Stibat
- Rücknahmesysteme und Konsumenteninformation sind Pflicht
- Auch fest verbaute Batterien in Geräten sind betroffen
EPR für Textilien in den Niederlanden
Die Niederlande waren Vorreiter: Seit Mitte 2023 gilt eine EPR für Textilien auf nationaler Ebene. Unternehmen müssen:
- sich bei einem anerkannten EPR-System registrieren,
- voraussichtliche Mengen melden,
- Sammelbehälter bereitstellen,
- Rücknahme für Online-Kunden anbieten.
Eine entsprechende EU-Verordnung ist in Planung, aber noch nicht verabschiedet
Als Experten für internationale EPR-Compliance unterstützen wir Sie gern bei der Umsetzung Ihrer Verpflichtungen in den Niederlanden und darüber hinaus. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, einen Compliance-Check oder die operative Abwicklung Ihrer Registrierungen.