EPR in Finnland: Neue Verpackungsregelung
Das Verpackungsgesetz in Finnland nimmt Unternehmen in Bezug auf den Lebenszyklus der Verpackungen in die Pflicht. Man bezeichnet dies auch als erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Unternehmen, die Verpackungen auf den finnischen Markt bringen, müssen diese nach ihrem Lebenszyklus sammeln, entsorgen und wiederverwerten.
Die Verpackungs-EPR in Finnland soll dazu beitragen, dass weniger Verpackungsmüll anfällt. Dafür wird durch die Verpackungsregeln in Finnland für alle Inverkehrbringer von Verpackungen ein Anreiz geschaffen, den Rezyklatgehalt in Verpackungen zu erhöhen und das Anfallen von Verpackungsmüll zu mindern. Ab 2024 gelten in Finnland für Verpackungen neue Vorschriften, auf die sich Unternehmen schon jetzt einstellen sollten.
In diesem Blogbeitrag informieren wir Sie über die neuesten Entwicklungen der EPR in Finnland. Wir erklären Ihnen die wesentlichen Aspekte der Verpackungs-EPR in Finnland und wie wir von der Deutsche Recycling GmbH Sie unterstützen können.
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Für Schnell-Leser
Ab 2024 sind in Finnland alle Unternehmen, die Verpackungen auf den Markt bringen, zur Rücknahme, Entsorgung und zum Recycling verpflichtet. Diese EPR in Finnland gilt – unabhängig vom Unternehmen und seinem Umsatz, Größe und weiteren Faktoren – für alle Inverkehrbringer von Verpackungen. Das ELY-Zentrum Pirkanmaa (Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt) überwacht die Einhaltung der EPR in Finnland. An diese Behörde muss auch die jährliche Berichterstattung der Unternehmen erfolgen. Um den bürokratischen Aufwand zu senken und dennoch die Verpackungsregeln in Finnland zu erfüllen, können Unternehmen einen Full-Service-Dienstleister für Umwelt-Compliance wie uns von Deutsche Recycling mit dieser Aufgabe betrauen.
Finnland: EPR für Verpackungen gilt laut Gesetz ab 2024 für alle Unternehmen
Bis zum 31. Dezember 2023 sehen die Verpackungsregeln in Finnland vor, dass sich Unternehmen, die Verpackungen auf den finnischen Markt bringen und deren weltweiter Umsatz pro Jahr eine Million oder mehr beträgt, um die Rücknahme, Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen kümmern müssen. In Finnland entfällt diese Umsatzgrenze ab dem 1. Januar 2024. Von da an müssen sämtliche Firmen, auf die eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft, in Finnland Verpackungen gemäß Gesetz zurücknehmen, entsorgen und recyceln:
- Finnische Verpackungsunternehmen oder Importeure (Voraussetzungen: finnische Umsatzsteuer-ID und Sitz in Finnland)
- Ausländische Betreiber, die Produkte für den finnischen Markt verpacken oder verpackte Produkte für den finnischen Markt importieren (Voraussetzungen: fester Standort in Finnland und Eintragung als Zweigniederlassung im Handelsregister)
- Ausländische Unternehmer mit Niederlassungen in anderen Ländern als Finnland, die verpackte Produkte online an finnische Endkunden verkaufen
Nach Wegfall der Umsatzgrenze für Verpackungen in Finnland ab 2024 sind auch KMUs von der EPR in Finnland betroffen. Die Unternehmen müssen sich bei einem zuständigen kollektiven System wie Rinki Ltd. registrieren lassen oder ein individuelles System einrichten, wobei sie jedoch selbst Sorge dafür tragen, dass die Verpackungs-EPR in Finnland mitsamt allen geltenden Vorschriften umgesetzt wird.
Anforderungen der EPR in Finnland ohne Registrierung in einem kollektiven System
Unternehmen, die sich nicht bei einem kollektiven System wie Rinki Ltd. registrieren lassen, müssen ein eigenes System zum Sammeln, Entsorgen und Recyceln von Verpackungen in Finnland aufstellen. In einem jährlichen Bericht sind die Behörden darüber zu informieren, wie die Verpackungsabfälle landesweit gesammelt und verwertet werden. Zudem tragen Unternehmen die Verantwortung, bestimmte Kommunikationspflichten gegenüber den Behörden zu erfüllen.
In jährlichen Berichten an die finnischen Behörden ist darüber zu informieren, wie hoch die Menge der in Umlauf gebrachten Verpackungen ist. Auf Basis der in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen bestimmen die Behörden Voraussetzungen, die Unternehmen bei der EPR in Finnland zu erfüllen haben.
Ohne Registrierung in einem kollektiven System sparen die Unternehmen zwar Kosten, haben aber einen wesentlich größeren bürokratischen Aufwand.
Erfüllung der Verpackungs-EPR-Anforderungen in Finnland durch Registrierung bei Rinki Ltd.
Die meisten Unternehmen erfüllen ihre Verpflichtungen im Rahmen der finnischen Verpackungs-EPR, indem sie sich bei dem kollektiven System Rinki Ltd. registrieren lassen.
Die Registrierung umfasst die folgenden Gebühren:
- Einmalige Registrierungsgebühr
- Jährliche Kundengebühr
- Individuelle und materialspezifische Recycling-Gebühren
Die Recycling-Gebühren werden von der Rinki Ltd. in Rechnung gestellt und basieren auf dem Verpackungsvolumen des Unternehmens aus dem Vorjahr. Um die Berechnung der Gebühren zu ermöglichen und darüber hinaus den Pflichten aus der EPR in Finnland nachzukommen, müssen Unternehmen ein Mal im Jahr die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an die Rinki Ltd. melden.
Die Rinki Ltd. nimmt sowohl B2C- als auch B2B-Verpackungen an mehreren hundert Sammelstellen an. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, sind die Sammelstellen der Rinki Ltd. die am weitesten verbreitete Abgabestelle für Verpackungen. Darüber hinaus können die Kommunen das Sammelstellen-Netz der Rinki Ltd. ergänzen.
Professionelle Beratung und Unterstützung rund um die Verpackungs-EPR in Finnland
Die Verpackungs-EPR in Finnland stellt hohe Anforderungen an Unternehmen. Es erfordert Kenntnisse des finnischen Rechts, um sämtliche Vorgaben zu berücksichtigen und akkurat zu erfüllen.
Wir von der Deutsche Recycling GmbH unterstützen Unternehmen in ganz Europa in sämtlichen Belangen der Umwelt-Compliance. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen oder konkrete Anliegen bezüglich der Verpackungs-EPR in Finnland oder anderer erweiterter Herstellerverantwortungen in Finnland haben. Denn sowohl für die WEEE-Richtlinie als auch für die EU-Batterieverordnung gibt es eine weitere EPR in Finnland.