EPR in Finnland 2025: Neue Anforderungen für Hersteller und Importeure
Das Verpackungsgesetz in Finnland verpflichtet Unternehmen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte. Diese Regelung stellt sicher, dass Unternehmen, die Verpackungen auf den finnischen Markt bringen, diese nach ihrem Lebenszyklus sammeln, entsorgen und wiederverwerten müssen.
Die Verpackungs-EPR in Finnland soll dazu beitragen, Verpackungsmüll zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dies wird durch strengere Vorschriften und höhere Anforderungen an die Materialauswahl, Recyclingfähigkeit und Rücknahme von Verpackungen erreicht. Seit 2024 gelten in Finnland für Verpackungen neue Vorschriften, die Unternehmen bei der Einhaltung ihrer Verpackungspflichten berücksichtigen müssen.
In diesem Blogbeitrag informieren wir Sie über die neuesten Entwicklungen der EPR in Finnland. Wir erklären Ihnen welche Änderungen auf Sie zukommen und wie wir von der Deutsche Recycling GmbH Sie bei der Einhaltung Ihrer Pflichten unterstützen können.
Für Schnell-Leser
- Seit 2024: Alle Unternehmen, die Verpackungen auf den Markt bringen, müssen diese gemäß der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sammeln, entsorgen und recyceln.
- Ab 2025: Neue EPR-Regelungen für Batterien, Fischereiausrüstung, Bücher, Textilien, Kosmetika und Arzneimittel treten in Kraft.

Finnland: EPR für Verpackungen gilt seit 2024 für alle Unternehmen
Bis zum 31. Dezember 2023 galt in Finnland eine Umsatzgrenze für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen. Diese Grenze lag bei einem weltweiten Jahresumsatz von einer Million Euro. Seit dem 1. Januar 2024 ist diese Umsatzgrenze jedoch entfallen. Nun müssen alle Unternehmen, die Verpackungen in Finnland in Verkehr bringen, unabhängig von ihrer Größe, die gesetzlichen EPR-Pflichten erfüllen. Diese Pflichten umfassen die Rücknahme, Entsorgung und das Recycling von Verpackungen.
Betroffen sind insbesondere:
- Finnische Verpackungsunternehmen oder Importeure (Voraussetzungen: finnische Umsatzsteuer-ID und Sitz in Finnland)
- Ausländische Betreiber, die Produkte für den finnischen Markt verpacken oder verpackte Produkte für den finnischen Markt importieren (Voraussetzungen: fester Standort in Finnland und Eintragung als Zweigniederlassung im Handelsregister)
- Ausländische Unternehmer mit Niederlassungen außerhalb Finnlands, die verpackte Produkte online an finnische Endkunden verkaufen
Verpflichtung zur Benennung eines Bevollmächtigten für ausländische Unternehmen
Ausländische Unternehmen, die keine Niederlassung in Finnland haben, aber verpackte Produkte in den finnischen Markt einführen oder online an finnische Endkunden verkaufen, sind verpflichtet, einen in Finnland ansässigen Bevollmächtigten zu benennen. Dieser Bevollmächtigte übernimmt die Pflichten des Unternehmens im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und fungiert als Ansprechpartner für finnische Behörden. Die Benennung eines Bevollmächtigten ist essenziell, um die Einhaltung der EPR-Vorschriften sicherzustellen, insbesondere bei Registrierung, Berichterstattung und der Organisation der Rücknahme und Verwertung von Verpackungen.
Wichtige EPR-Änderungen in Finnland ab 2025
Batterien
Ab dem 18. August 2025 tritt die neue EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) in Kraft. Diese Vorschrift verlangt, dass Hersteller von Batterien, die in Finnland verkaufen, bestimmte EPR-Pflichten erfüllen, wie z.B. die Registrierung, Berichterstattung und korrekte Kennzeichnung. Auch ausländische Hersteller müssen einen autorisierten Vertreter in Finnland benennen. Zusätzlich werden strengere Anforderungen an die Rücknahme und das Recycling von Altbatterien eingeführt.
Fischereiausrüstung
Seit dem 1. Januar 2025 fallen Fischereiausrüstungen, die Kunststoff enthalten, ebenfalls unter die EPR-Pflichten. Hersteller müssen die Sammlung und Entsorgung dieser Produkte finanzieren und sicherstellen, dass diese nicht in die Umwelt gelangen.
Textilien
Auch für Textilien, Kosmetika und Arzneimittel sind in den kommenden Jahren (2025-2026) neue EPR-Vorgaben geplant. Diese werden voraussichtlich zusätzliche Melde- und Recyclingpflichten sowie Anforderungen an die Materialzusammensetzung mit sich bringen.
Einwegkunststoffe (SUP)
Seit dem 1. Januar 2025 sind Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte, wie Feuchttücher und Luftballons, verpflichtet, die Kosten für Reinigung und Entsorgung dieser Produkte zu tragen. Zudem müssen diese Produkte klar gekennzeichnet werden, um die Verbraucher über ihre korrekte Entsorgung zu informieren.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen oder konkrete Anliegen bezüglich der EPR in Finnland haben. Wir von der Deutsche Recycling GmbH unterstützen Sie gerne bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer EPR-Pflichten und stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen effizient erfüllen.