EPR in der Elektromobilität – Alles was Sie wissen müssen
Der Klimawandel schreitet voran und die Ressourcen des Planeten sind endlich. Faktoren wie diese führen dazu, dass wir neue Formen der Mobilität kreieren müssen, welche gleichermaßen umweltfreundlich und nachhaltig sind. Elektromobilität ist eine Möglichkeit, um unseren Transport ökologischer zu gestalten. Doch auch hier bedarf es konkreter Regelungen und Methoden, um die verwendeten Ressourcen sinnvoll zu nutzen und Verschwendung zu minimieren.
Weiterhin handelt es sich in den Batterien um Stoffe, die hoch reaktiv und damit gefährlich sind. Mithin bleibt festzuhalten, dass die Erweiterte Produktverantwortung (EPR) in der Elektromobilität von übergeordneter Bedeutung ist. Oftmals jedoch reicht der Wille zur Umsetzung allein nicht aus. Zu komplex sind die vorgegebenen Gesetze und Rechtsprechungen. Jetzt benötigen Sie einen erfahrenen Partner im Bereich der Umwelt Compliance an Ihrer Seite.
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EPR in der Elektromobilität – Welche Batterien werden in Elektrofahrzeugen verbaut?
Die am häufigsten in Elektroautos verbauten Akku-Arten sind die sogenannten Lithium-Ionen-Akkus. Sie wiegen zwischen 400 und 700 kg und können acht bis zehn Jahre zum Antrieb eines Elektroautos genutzt werden. Hiernach verlieren sie langsam ihre Ladekapazität und die Reichweite des Fahrzeugs sinkt. Für viele Akkumulatoren beginnt nun ein zweites Leben als stationärer Speicher für Photovoltaik-Anlagen oder mobile Schnellladesäulen.
Die EPR für Elektromobilität ergibt sich unter anderem daraus, dass die Batterien der Elektroautos viele wertvolle Materialien bergen. Dadurch ist ihre Wiederverwertung im Rohstoffkreislauf essenziell. Dies wird noch dadurch bestärkt, dass das natürliche Vorkommen einiger dieser Stoffe begrenzt ist. Zu den äußerst seltenen Materialien gehören unter anderem das Aktivmaterial der Elektroden wie Kobalt, Nickel und Lithium.
Auch wenn der Recyclingprozess noch einige Fragen aufwirft, so steht fest, dass das Recycling der E-Auto-Batterien und die damit verbundene Rückgewinnung der Rohstoffe im Sinne der EPR Elektromobilität unerlässlich ist. Beispielhaft verdeutlichen lässt sich dies an einer Hochrechnung des Helmholz-Instituts in Ulm zum Vorkommen von Kobalt. Demnach könnten bei konstanter Nachfrage nach Antriebsbatterien die weltweiten Kobaltreserven bis zum Jahre 2050 um das doppelte überstiegen sein. Dementsprechend groß müssen die Bemühungen der Hersteller zur Rücknahme und dem sachgerechten Recycling der Batterien sein. Die EPR zur Elektromobilität spielt hier eine bedeutsame Rolle und wird vermutlich noch weiter ausdifferenziert. Auch wenn dieser Schritt die Hersteller vor zunehmend größere Herausforderungen stellt, so ist er doch unausweichlich, um die endlichen Ressourcen des Planeten zu schonen.
EPR in der Elektromobilität – Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen
Grundsätzlich ist die Entsorgung von Elektroautos eindeutig gesetzlich geregelt. So finden die Vorgaben der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) auch im Rahmen der EPR bei Elektromobilität Anwendung. Jene Verordnung regelt die sachgemäße und schadlose Verwertung sowie eine dem Allgemeinwohl dienliche Beseitigung von Altfahrzeugen. Dazu zählen Fahrzeuge, die zu einer Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen dienen sowie Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen. Entsprechend der EPR zur Elektromobilität verpflichtet die AltfahrzeugV Autohersteller zur kostenlosen Rücknahme und fachgerechten Entsorgung ihrer Fahrzeuge. Die anschließende Abwicklung erfolgt dann über eine anerkannte Rücknahmestelle oder einen von einem Hersteller bestimmten und anerkannten Demontagebetrieb.
Bedingt durch ihre Antriebskomponente, in Form einer bis zu 700 kg schweren, hochleistungsfähigen Lithium-Ionen-Batterie, kommt bei Elektroautos zusätzlich das Batteriegesetz (BattG) zum Tragen. Dort werden die Fahrzeugbatterien unter dem Begriff der Industriebatterien geführt. Gemäß der EPR für Elektromobilität verbietet das BattG die Deponierung oder gar Verbrennung der Altbatterien. Da diese als Teile mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial gelten, müssen sie ausgebaut und recycelt werden.
Die Hersteller der Elektrofahrzeuge verpflichtet das BattG zur kostenfreien Rücknahme und Verwertung der Batterien. Übernimmt dies ein Vertreiber, eine Behandlungseinrichtung oder ein Entsorger, gilt die Pflicht als Hersteller gemäß EPR für Elektromobilität als erfüllt. Aus Gründen der Transparenz wird der betreffende Vertragspartner im öffentlich zugänglichen Melderegister des Umweltbundesamts gelistet. Endnutzer von Industriebatterien müssen diese gemäß BattG und EPR Elektromobilität getrennt sammeln und an einen Vertreiber oder Entsorger übergeben.
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EPR in der Elektromobilität – Regelungen zum Transport
Da sich die Inhaltsstoffe von Lithium-Ionen-Akkus durch eine hohe Energiedichte, Reaktionsfreudigkeit und Entzündlichkeit auszeichnen, gelten sie als potenziell gefährlich. Daher benötigt nicht nur die Entsorgung selbst, sondern bereits der Transport eines ausgedienten E-Fahrzeugs klare Vorschriften, um die EPR zur Elektromobilität zu wahren. Lithiumbatterien gelten als sogenanntes Gefahrgut und unterliegen damit den Gefahrgutvorschriften des „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“ (Zu Deutsch: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Kurz: ADR).
Dieses führt Lithiumbatterien als Gefahrgut der Klasse 9. Um nun einen ordnungsgemäßen Gefahrguttransport zu gewährleisten, ist eine ADR-Zulassung für das Transportfahrzeug, eine entsprechende Kennzeichnung sowie das Mitführen einer Schutzausrüstung für den Notfall erforderlich. Mithin beginnt die EPR zur Elektromobilität bereits beim Transport, da es sich um hoch reaktive und damit gefährliche Chemikalien handelt.
Um die Sicherheit noch zu erhöhen, gelten seit dem 1. Januar 2020 neue Vorschriften für den Transport von Lithiumbatterien auf der Straße. So ist nunmehr ein Prüfungsbericht erforderlich, der Auskunft darüber gibt, ob eine Batterie zum Transport geeignet ist. Diese Transportfähigkeit wird vorab in mehreren Tests geprüft, die darauf abzielen, die Widerstandsfähigkeit der Batterie zu prüfen. Dieser Test wird auch UN-Report genannt und stellt einen weiteren Baustein zur Erfüllung der EPR für Elektromobilität dar.
EPR in der Elektromobilität – Das Recycling der Batterien
Der vermutlich bedeutendste Schritt zur Wahrung der EPR für die Elektromobilität besteht im sachgerechten Recycling der Akkumulatoren. Um hierbei eine möglichst hohe Verwertungsquote zu erzielen, werden verschieden Schritte und Verfahren angewandt. Eingeleitet wird der Prozess mit der händischen Demontage des Batteriesystems. Darauf folgen das Sortieren, Schreddern und die thermische Aufschmelzung. Am Ende des Prozesses steht dann schließlich die Materialtrennung, wodurch ein Großteil der Batteriematerialien zurückgewonnen werden kann.
Bis 2022 galt für das Recycling von Altbatterien noch eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 2006. Zu der Zeit hatten die Behörden und Gesetzgeber die kommenden Anforderungen hinsichtlich der Batterien aus Elektroautos und der daraus erwachsenden EPR für Elektromobilität noch nicht im Blick. Dementsprechend lasch waren auch die Anforderungen des Gesetzgebers. So mussten nur 50 Prozent des Materialanteils wiederverwendet werden. Die Krux an der Sache ist, dass allein die Entfernung von Gehäuse und Komponenten dazu reichte, die geforderten 50 Prozent zu erreichen. Dadurch wurde das Ziel, die kritischen Rohstoffe aus den Batterien wiederzugewinnen, natürlich verfehlt – eine EPR für Elektromobilität war schlichtweg nicht gegeben. Die neue EU-Batterie-Verordnung schlägt hier schon ganz andere Töne ein:
- Die verpflichtende Wiederverwendungsquote für Batterien beträgt zukünftig 90 statt 50 Prozent
- Neu produzierte Batterien müssen einen Mindestanteil von recyceltem Material enthalten
- Hersteller müssen Haltbarkeit und Lebensdauer ihrer Produkte genauestens berechnen und der Öffentlichkeit zugänglich machen
Die Rohstoffe der Akkus bis aufs letzte Gramm zu recyceln, ist nicht nur der wirtschaftlich vernünftigste Weg, sondern stellt darüber hinaus eine Möglichkeit dafür da, eine effiziente EPR für Elektromobilität zu etablieren. Die Implementierung in Second-Life-Anwendungen wird bereits durchgeführt und zeigt auf, welche Richtung in den nächsten Jahren maßgebend sein wird.
EPR-Micro Mobility – Leichtfahrzeug im alltäglichen Gebrauch
Die EPR zur Elektromobilität erstreckt sich nicht allein auf Elektrofahrzeuge, sondern auch auf sogenannte Mikromobile, Leichtfahrzeuge, Mobilitätsinfrastrukturen und -dienstleistungen. Der Einzug der Micro Mobility ist den meisten von uns vor allem durch die zahlreichen E-Scooter im urbanen Raum bekannt. Der Begriff der Mikromobilität bezieht sich dabei auf eine Reihe kleiner, leichter Fahrzeuge, welche typischerweise unter 25 km/h fahren und gewöhnlicherweise von den Nutzern selbst gesteuert werden. Dabei können mikromobile Geräte sowohl von Menschen angetrieben als auch elektrisch sein. Da auch hier Batterien und Akkus eingesetzt werden, bedarf es einer Rücknahmepflicht sowie dienlichen Rücknahmekonzepten, um die EPR der Elektromobilität zu wahren. Geregelt wird dies im Elektrogesetz 3 (ElektroG3), das zum 01.01.2022 novelliert wurde.
EPR Elektromobilität – Registrierungspflicht bei der Stiftung EAR
Als Hersteller von Elektrogeräten erwächst Ihnen die EPR zur Elektromobilität. So sind Sie gemäß ElektroG §7a (§19) dazu verpflichtet, eine Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) vorzunehmen und darüber hinaus geeignete Rücknahmekonzepte zu implementieren. Diese Micro Mobility Registrierungspflicht besteht bereits bevor Sie das fragliche Produkt auf den Markt bringen. Andernfalls drohen hohe Strafen. Wir von der Deutsche Recycling GmbH helfen Ihnen bei der Wahrung Ihrer EPR der Elektromobilität und unterstützen Sie bei der Registrierung bei der Stiftung EAR.
Der anfallende Registrierungsprozess besteht aus mehreren Schritten, die wir Ihnen auf Wunsch komplett abnehmen. So umfasst unser ear Service:
- Die Aufbereitung und Einreichung der für die Registrierung erforderlichen Dokumente
- Die für die Registrierung unerlässliche Bestimmung der Geräteart des Produkts
- Die Registrierung im EAR Portal
- Die Anfertigung einer Glaubhaftmachung für den B2B-Verkehr, welche belegt, dass Ihr Produkt ausschließlich in nicht privaten Haushalten genutzt wird
Bei weiteren Fragen zur EPR Elektromobilität dürfen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.