Duales System nach VerpackG – Aufgabe und Struktur
Mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sollen die Umweltbelastungen durch Verpackungsabfälle drastisch reduziert werden. Hersteller und Händler tragen im Rahmen der Richtlinien die Verantwortung darüber, Abfälle am besten gänzlich zu vermeiden oder so aufzubereiten, dass sie wiederverwertbar oder recyclefähig werden. Die fachgerechte Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen übernehmen die Dualen Systeme, mit denen verpflichtete Unternehmen einen sogenannten Systembeteiligungsvertrag schließen.
Was genau ist die Aufgabe eines Dualen Systems, wer muss sich bei diesem registrieren und wie geht das? In diesem Artikel beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu Dualen Entsorgungssystemen.
Für Schnell-Leser
In Deutschland sind Hersteller, Importeure oder Online-Händler, die Waren in Verpackungen für den privaten Endverbrauch anbieten, durch das Verpackungsgesetz verpflichtet, sich an einem Dualen System zu beteiligen. Das gesetzliche Rahmenwerk umfasst die Teilnahme an einem bundesweit etablierten Rücknahmesystem, welches die verantwortungsvolle Sammlung und Entsorgung von Verpackungsabfällen gewährleistet. Die flächendeckende Abholung dieser Abfälle wird von den Betreibern der Dualen Systeme organisiert und durchgeführt.
Was hat ein Duales System in Deutschland für eine Funktion?
Wer als Unternehmen, Hersteller und Händler Verpackungen zum ersten Mal in den Verkehr bringt, hat die Pflicht, die kostenfreie Rückgabe mittels einer Beteiligung an einem Dualen System sicherzustellen. Die Dualen Systeme organisieren dann für alle Beteiligten die Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung bzw. das Recycling. Zudem tragen sie Sorge für eine gesetzeskonforme Dokumentation.
Die Grundlage, warum Duale Systeme überhaupt existieren, ist die Produktverantwortung von Herstellern und Produzenten, die im Verpackungsgesetz (VerpackG) verankert ist. Daher obliegt ihnen ergänzend ein Aufklärungsauftrag, um die Recyclingquoten nach VerpackG zu erfüllen. Umgesetzt wird dies etwa durch Kampagnen.
Kernaussagen aus dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) – Abschnitt 3 – Sammlung, Rücknahme und Verwertung:
Laut § 14 sind Sammelsysteme verpflichtet, im Bereich der beteiligten Hersteller eine umfassende und für den privaten Endverbraucher kostenlose Sammlung aller restentleerten Verpackungen, getrennt vom gemischten Siedlungsabfall, zu gewährleisten. Dies kann durch Holsysteme direkt bei den Verbrauchern, Bringsysteme in deren Nähe oder eine Kombination beider Ansätze erfolgen. Die Systeme müssen in der Lage sein, alle anfallenden restentleerten Verpackungen regelmäßig aufzunehmen, wobei sich die Sammlung ausschließlich auf Abfälle von privaten Endverbrauchern beschränkt.
Die gesammelten Abfälle müssen einer Verwertung zugeführt werden, die den Anforderungen bestimmter gesetzlicher Vorgaben entspricht. Darüber hinaus sind die Systeme dazu verpflichtet, die privaten Endverbraucher angemessen über den Sinn und Zweck der getrennten Sammlung, die eingerichteten Sammelsysteme und die erzielten Verwertungsergebnisse zu informieren.
Wer muss sich bei einem Dualen Entsorgungssystem registrieren?
Gemäß Verpackungsgesetz müssen Sie als sogenannter „Erstinverkehrbringer“ sich seit dem ersten 01.07.2022 beim öffentlichen LUCID-Verpackungsregister registrieren, woraufhin Sie eine Kennnummer, auch LUCID-Registrierungsnummer genannt, erhalten. Neben der Registrierung bei der Zentralen Sammelstelle schließen Sie einen Beteiligungsvertrag bei einem oder mehreren der Dualen Systeme. So kommen Sie Ihrer Herstellerverantwortung nach, eine flächendeckende Rücknahme von gebrauchten Verpackungen zu gewährleisten.
Wichtig: Sie müssen nicht nur die LUCID-Anmeldung durchführen, sondern sich auch bei einem Dualen System lizenzieren. Duale Systeme für Müll organisieren die Kreislaufwirtschaft und das Recycling, während LUCID eine kontrollierende Funktion über die Einhaltung des Verpackungsgesetzes übernimmt. Wir wissen, dass die unterschiedlichen Anforderungen teilweise überfordernd und verwirrend wirken können. Als Experte für Umwelt-Compliance stehen wir Ihnen beratend zur Seite, finden für Sie das passende Rücknahmesystem und kümmern uns um die entsprechende Lizenzierung.
Was gilt für Online-Händler?
Wer als Online-Händler aktiv ist, gilt laut § 7 VerpackG immer dann als systembeteiligungspflichtiger Hersteller, wenn er seine Waren mit Versandverpackungen an seine privaten Endkunden nach Deutschland versendet. Damit ist eine Beteiligung in einem der Dualen Systeme notwendig. Ausnahmen gelten hingegen für Dropshippingdienstleister. Hier reicht lediglich eine Verpackungslizenzierung.
Welche Angaben sind für den Abschluss eines Beteiligungsvertrags bei einem Dualen System nötig?
Wer einen Beteiligungsvertrag mit einem Dualen System abschließt, muss neben den üblichen Kontaktdaten etwa die Menge an Verpackungen angeben, die im Jahr voraussichtlich anfallen und den Weg auf den Markt finden. Im Anschluss werden die korrekten Zahlen monatlich, quartalsweise oder jährlich gemeldet.
Das Schließen eines Beteiligungsvertrags bei einem Dualen System ist zwar kostenfrei, es fällt allerdings ein Lizenzentgelt für die Menge an Verpackungen von Endverbrauchern an, die vom Dualen System gesammelt, sortiert und verwertet werden.
Daneben geben Sie in Ihrem Beteiligungsvertrag Ihre individuelle LUCID-Registrierungsnummer an, damit die Zentrale Stelle die lizenzierten Verpackungsmengen mit jenen abgleichen kann, die beim Dualen System gemeldet werden.
Welche Arten von Verpackungen unterliegen einem Duales System laut Verpackungsgesetz?
Jede Verpackung, die nach dem Gebrauch des Endkunden als Abfall anfällt, unterliegt der Organisation durch das Duale System. Dazu gehören:
- Verkaufsverpackungen(Konservendose, Kunststoffflaschen, Beutel, etc.)
- Umverpackungen(Getränkekartons, Bündelungen, etc.)
- Serviceverpackungen (Brötchentüten, Coffee-to-go-Becher, Take-Away-Boxen, etc.)
- Versandverpackungen(Kartons, Umschläge, etc.)
Welche Aufgaben übernehmen Duale Systeme?
Duale Systeme müssen sich um die Bereitstellung von kostenfreien Entsorgungsmöglichkeiten für den Endverbraucher kümmern, wie öffentliche Altglas-Container. Zudem wird Recycling oder die Wiederverwertung von den in Papiertonnen, Gelben Säcken oder Tonnen gesammelte Verpackungen organisiert.
Die Beteiligung an einem Dualen System in drei einfachen Schritten
Bevor Sie als Erstinverkehrbringer Verpackungen auf den Markt bringen, müssen Sie diese lizenzieren. Eine Untergrenze gibt es dabei nicht. Sie müssen sich, egal bei welcher Menge, an einem Dualen System beteiligen.
So kommen Sie Ihrer Pflicht nach:
- Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID)
- Auswahl eines oder mehrerer Dualer Systeme
- Angaben aller Daten inklusive Mengenangaben und Abschluss des Beteiligungsvertrags
Ihre Verpackungen können Sie unmittelbar bei uns lizensieren lassen. Wir identifizieren im Vorfeld alle Produkte, die bei Ihnen in den verschiedenen Kategorien eine EPR-Registrierungsnummer tragen müssen. Im Anschluss übernehmen wir für Sie als „Erstinverkehrbringer“ die Registrierung und kümmern uns auf Wunsch um alle weiteren Verpflichtungen, die Sie im Rahmen Ihrer Herstellerverantwortung nachkommen müssen. Sollten Sie zum Beispiel zusätzlich Elektro- oder Elektronikgeräte vertreiben, so bedarf es einer Anmeldung bei der Stiftung EAR, bevor Sie diese auf dem Markt anbieten dürfen.
In dem Zusammenhang übernehmen wir die:
- Aufbereitung aller Dokumente,
- Bestimmung der Geräteart all Ihrer Produkte,
- Registrierung bei der Stiftung EAR sowie
- Einholung der Glaubhaftmachung für den B2B-Verkehr.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei sämtlichen Anliegen beratend zur Seite. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie überhaupt systembeteiligungspflichtig sind, nutzen Sie unseren Compliance-Check.
Was wir für Sie noch leisten
Wir von der Deutsche Recycling GmbH sind Ihr Partner, wenn es um die Erfüllung der Umwelt-Compliance geht. Profitieren Sie von einem Full-Service-Angebot, das weit über den Branchenstandard hinausgeht. Sie erhalten bei uns eine professionelle Unterstützung aus einer Hand.
In Zusammenhang mit Dualen Systemen empfehlen wir Ihnen, gemeinsam mit unseren Experten einen Blick auf freiwillige Lösungen zu werfen, die sich mit gesetzlichen Rücknahmelösungen kombinieren lassen. Dazu steht Ihnen unser Recyclingservice zur Verfügung. Was Sie dabei an Leistungen erwartet?
- Maßgeschneiderte Rückgabelösungen – national und international
- Koordination von externen Dienstleistern
- Organisation von Containern für die Abholung und Entsorgung von Elektrogeräten orientiert an den Pflichten der WEEE-Richtlinie
- Umfassende Beratung zu Dualen Systemen und eine fundierte Bewertung der Entsorgungs- und Rücknahmesysteme
Da wir vollkommen unabhängig von Konzernen, Dualen Systemen, Entsorgungsunternehmen und Branchen sind, können Sie sich auf unsere Empfehlungen verlassen. Gerne prüfen wir alle weiteren, gesetzlichen Verpflichtungen, die Sie im Rahmen der Umwelt-Compliance möglicherweise erfüllen müssen. Unsere Spezialisten übernehmen bei Bedarf Mengenmeldungen, Verpackungslizenzierungen oder die Registrierung Ihrer Elektrogeräte. Dazu halten wir ein attraktives Komplett-Servicepaket bereit. Indem wir die vollständige Verantwortung übernehmen, können Sie sich voll und ganz auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren und sorgenfrei sowohl hierzulande als auch grenzüberschreitend Ihr Geschäft aufbauen. So einfach geht Erfolg mit Rechtssicherheit mit uns.