Die sogenannte Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel ist für viele Unternehmen längst kein Randthema mehr – ab 2026 wird sie zum zentralen Compliance-Faktor im EU-Onlinehandel. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss Mengen, Materialarten und weitere Verpackungsdaten strukturiert erfassen und diese melden.
Gleichzeitig verschärfen Marktplätze, Fulfillment-Dienstleister und Behörden ihre Kontrollen. Hierfür wurden bereits Strukturen geschaffen, die eine lückenlose und korrekte Datenerfassung möglich machen. Die Mengenmeldung nach EPR wird sowohl für kleine Online-Händler als auch für Großunternehmen ein essenzieller Baustein für den konfliktfreien Handel.
Warum ist die EPR-Meldepflicht für den Online-Handel relevant?
Online-Handel bedeutet Versand – und Versand bedeutet Verpackung. Genau hier setzt die Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel an. Unternehmen, die Verpackungen erstmals gewerblich in einem Land in Verkehr bringen, gelten als „Producer“ und müssen sich registrieren, Mengen melden und Entgelte (Eco-Fees) zahlen. Bisher glich die EPR-Reportingpflicht innerhalb der EU mehr einem Flickenteppich. Dies soll sich 2026 mit der Vereinheitlichung essenzieller Prozesse ändern.
Die Meldepflicht wird für den Online-Handel somit nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein operatives Thema. Sie betrifft die Datenbasis Ihres Shops, Ihre Versandprozesse und die Zusammenarbeit mit Logistik und Marktplätzen. Wer zu spät reagiert, riskiert Sperren, Lieferstopps und unnötige Kosten.
So unterschiedlich sind EPR-Regeln in Europa
Auch wenn die EU harmonisieren will, ist die Ausgangslage unterschiedlich. In manchen Ländern sind EPR-Systeme seit Jahren etabliert und streng, in anderen werden sie erst ausgebaut. Durch die jeweils unterschiedlichen inländischen Entwicklungen kommt es zu starken Unterschieden im Handling von EPR-Meldepflichten. Dies zeichnet sich bereits dadurch ab, dass in manchen Ländern ein bevollmächtigter Vertreter des Ziellandes Pflicht ist und in anderen nicht. Das Ergebnis sehen Sie hier:

Während Sie sich also bisher auf die individuellen Regelungen einzelner Länder einstellen mussten, wird dies mit der geplanten Vereinheitlichung wegfallen. Daraus ergeben sich einfachere Prozesse, effizientere Abläufe und klare Strukturen.
Was ändert sich mit der EPR-Meldepflicht 2026?
Mit der EPR-Meldepflicht kommt 2026 ein deutlicher Kurswechsel. Künftig sollen alle Remote Seller – also Händler ohne Sitz im Zielland – in jedem EU-Land einen bevollmächtigten Vertreter (Authorized Representative) benennen. Dieser übernimmt Registrierung, Meldungen und Zahlungen. Auf diese Weise soll die Einhaltung geltender Regularien nicht nur im Heimatmarkt, sondern auch in anderen Märkten gesichert werden.
Bereits heute sind in einigen Ländern Vertreter verpflichtend – etwa in Österreich, Spanien, Finnland und Portugal. In Deutschland war dies bisher optional, doch dies wird sich mit der neuen Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel ändern. Die gesamte EU wird mit den Neuerungen wichtige Ziele verfolgen und das Bewusstsein für Umwelt und Nachhaltigkeit stärken.
Fulfillment & Versanddienstleister: Neue Gatekeeper der Compliance
Ein zentraler Punkt der neuen EU-Regeln ist die stärkere Rolle von Fulfillment-Dienstleistern. Diese werden künftig aktiv prüfen, ob ihre Kunden die Anforderungen der Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel erfüllen. Fehlen Daten oder sind sie unvollständig, können Services ohne Vorankündigung ausgesetzt werden.
Marktplätze als aktive Vollstrecker: Amazon, eBay & Co.
Auch die Kontrollpflicht der Online-Marktplätze wird ab 2026 verschärft. Sie sollten die EPR-Konformität ihrer Verkäufer prüfen und bei fehlendem Nachweis Verkäufe stoppen oder Accounts einfrieren. Diese Entwicklung stärkt die Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel massiv, weil Marktplätze nicht nur Plattform, sondern faktisch Kontrollinstanz werden.
Harmonisierte Datensätze: Einheitlicher Standard für Verpackungsdaten
Ein weiterer Meilenstein ist der EU-weit harmonisierte Datensatz, der für alle Mitgliedstaaten gelten soll. Das Ziel: gleiche Datenfelder, gleiches Reportingformat, weniger Verwaltungsaufwand. Das Verpackungsregister – welches bis Februar 2026 finalisiert werden soll – bringt einige Vorteile. Bei frühzeitiger Datensortierung können Prozesse so effizienter und geordneter verlaufen.
Rechnungen, Listings & Registrierungsnummern: Compliance im Tagesgeschäft
Eine besonders praxisnahe Änderung betrifft Dokumente und Listings. Produzenten müssen künftig ihre nationale EPR-Registrierungsnummer auf Verkaufsunterlagen angeben – also auch auf Rechnungen und Marktplatz-Listings. Damit wird die Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel sichtbar im operativen Alltag.
Welche Daten müssen gemeldet werden – und warum Genauigkeit zählt
Viele Händler unterschätzen, wie detailliert die EPR-Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel inzwischen ausgestaltet ist. Hier geht es um die Erfassung einschlägiger und aussagekräftiger Daten. Die Meldungen umfassen typischerweise:
- Materialart (z. B. Papier, Kunststoff, Glas, Verbunde)
- Gewicht je Materialfraktion
- Verpackungskategorie (Transport, Verkaufs-, Versandverpackung etc.)
- Land, in dem die Verpackung erstmals in Verkehr gebracht wird
- Zeitraum der Meldung (monatlich/vierteljährlich/jährlich je System)
Gerade wenn Sie in mehrere EU-Länder liefern, wird die Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel schnell zur Datenmanagement-Aufgabe. Eine präzise, umfassende und Pflege der Artikel-, Versand- und Verpackungsdaten vermindert nicht nur das Risiko, sondern erleichtert ebenfalls Prozesse. Das Datenmanagement wird daher ausgehend von 2026 zu einer zentralen Aufgabe.
Mengenmeldung für Verpackung: wie funktioniert das in der Praxis?
Die Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel wird praktisch über eine Mengenmeldung erfüllt. Dabei melden Sie, wie viel Verpackungsmaterial Sie in einem bestimmten Land in Verkehr gebracht haben. Wichtig: Es geht nicht um Ihre Einkaufsmenge, sondern um die Verpackung, die tatsächlich beim Endkunden bzw. im jeweiligen Markt landet.
Ein praxistauglicher Ansatz ist, pro Produkt eine Verpackungsstückliste aufzubauen. Diese besteht aus folgenden Elementen:
- Produktverpackung
- Versandkarton
- Füllmaterial
- Etiketten
Daraus ergibt sich eine belastbare Basis, um Mengen in Kilogramm je Materialart zu berechnen.
Ihr nächster Schritt um die Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel sauber umzusetzen
Die Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel ist ab 2026 nicht mehr nur eine Formalität – sie wird zur Voraussetzung, um in der EU zuverlässig verkaufen und versenden zu können. Mit einem klaren Datenmodell, sauberer Mengenlogik und den richtigen Nachweisen erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern reduzieren auch operative Risiken.
Setzen Sie daher frühzeitig auf eine ordnungsgemäße und lückenlose Datenerfassung und gestalten Sie die Transformation für Ihren Handel so einfach wie möglich. So meistern Sie nicht nur geltende Verpackungsgesetze, sondern auch die Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel.
FAQ: Meldepflicht zu Verpackungen im Online-Handel
Wie oft müssen Online-Händler ihre Mengen melden?
Die Häufigkeit hängt vom jeweiligen nationalen EPR-System ab. Einige Länder verlangen jährliche Meldungen, andere quartalsweise oder monatlich – oft abhängig von der Menge oder Unternehmensgröße. Grundsätzlich gilt: je größer die Mengen, desto engmaschiger das Reporting. Für Sie ist es entscheidend, Meldetermine früh zu planen und Ihre Daten laufend zu aktualisieren. So gelingt die Einhaltung der Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel stressfrei.
Wie gestalten sich die Marktseller Anforderungen für das Melden von Verpackungsdaten?
Die Marketseller-Anforderungen für das Melden von Verpackungsdaten werden zunehmend strenger. Marktplätze müssen vor dem Verkauf prüfen, ob Händler ihre EPR-Registrierung abgeschlossen haben und gültige Registrierungsnummern vorlegen können. Fehlen Nachweise oder sind Daten unvollständig, können Plattformen Angebote sperren, Transaktionen stoppen oder Accounts vorübergehend einfrieren. Gleichzeitig erwarten viele Marktplätze, dass Sie Verpackungsdaten strukturiert hinterlegen (z. B. Registrierungsnummern je Land, ggf. Mengen-/Berichtsinfos), damit die EPR-Pflichten nachvollziehbar erfüllt werden.
Für wen gilt die Meldepflicht für Verpackung im EU-Online-Handel?
Die Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Verpackungen an Endkundinnen und Endkunden liefern und damit Verpackungsmaterial in Umlauf bringen. Besonders relevant ist sie für Remote Seller, also Online-Händler ohne Sitz im Zielland. Auch wenn Sie nur über Marktplätze verkaufen, bleiben Sie in der Regel melde- und registrierungspflichtig. Spätestens ab 2026 wird die Meldepflicht in vielen Ländern ein zwingender Standard.
Welche Auswirkungen hat die EPR-Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel auf Händler?
Die Meldepflicht bringt 2026 einen klaren Kurswechsel: Remote-Seller sollen in jedem EU-Land, in dem sie Verpackungen in Verkehr bringen, einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Dieser übernimmt Registrierung, Meldungen und Zahlungen im jeweiligen Land. Das erhöht die organisatorischen Anforderungen, sorgt aber auch für klare Verantwortlichkeiten. Für Sie bedeutet die EPR Meldepflicht, dass eine lückenlose Datenerfassung noch wichtiger wird.
Welche Daten müssen bei der Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel gemeldet werden?
Bei dieser Frage stehen typischerweise Materialarten (Papier, Kunststoff, Glas etc.), Gewichte pro Materialfraktion und die Verpackungskategorie im Mittelpunkt. Zusätzlich wird meist verlangt, in welchem Land die Verpackung erstmals in Verkehr gebracht wurde und welcher Zeitraum gemeldet wird. Je nach System können auch Artikel- oder Registrierungsnummern erforderlich sein. Je präziser Sie diese Daten pflegen, desto einfacher erfüllen Sie die Meldepflicht für Verpackungen im Online-Handel.
