Sowohl in der Unterhaltungselektronik als auch im Bereich der E-Mobilität haben sich wiederaufladbare Batterien aus Lithium inzwischen etabliert. Doch neben zahlreichen Vorteilen sind die Sicherheitsrisiken beim Transport besonders hoch, weshalb Hersteller und Vertreiber dazu verpflichtet sind, den sogenannten UN 38.3 Sicherheitstests durchzuführen. Erfahren Sie in unserem Beitrag, was Sie beim Versand von Li-Ionen-Akkus, -batterien und -zellen in Zukunft beachten müssen.
Seit dem 01.01.2020 sind Sie als Hersteller und Vertreiber von Li-Ionen Batterien und Akkus dazu verpflichtet, jeder Person innerhalb der Lieferkette eine ausführliche Prüfungszusammenfassung des UN 38.3-Tests zu überreichen. Je nach Transportweg gelten dabei unterschiedliche rechtliche Grundlagen.
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Was sind die Vorteile von lithiumhaltiger Akkus und Batterien?
Dass Li-Ionen-Akkumulatoren inzwischen als Standard bei der Produktion von Elektrogeräten gelten, ist kein Zufall. Schließlich haben lithiumhaltige Akkus und Batterien gegenüber herkömmlichen Akkutypen eine Reihe an Vorteilen:
- Kein Memory-Effekt: Anders als bei NiCd-Akkus können Lithium-Ionen-Akkus immer wieder aufgeladen werden, ohne dass Leistung und Kapazität des Akkus darunter leiden.
- Geringe Selbstentladung: Li-Ionen-Akkus zeichnen sich außerdem dadurch aus, dass sie sich bei Nicht-Benutzung kaum entladen. Hierdurch können sie wesentlich länger gelagert werden als andere Akkutypen.
- Hohe Energiedichte: Dadurch eignen sich Li-Ionen Akkus hervorragend für Geräte mit einer langen Nutzungsdauer. Hierzu gehören u. a. Mobiltelefone, aber auch E-Roller und E-Bikes.
Gibt es auch Nachteile bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus?
- Empfindlichkeit bei Überladung: Lithium-Ionen-Akkus reagieren empfindlich auf Überladung, wobei moderne Steuerelektronik in Geräten dies meist verhindert.
- Temperaturempfindlichkeit: Die optimale Nutzung liegt in einem Bereich von 5 °C bis 35 °C.
- Eingeschränkte Kältebeständigkeit: Standard-Li-Ionen-Akkus sind bei Minusgraden weniger leistungsfähig.
- Hohe Sicherheitsrisiken beim Transport: Strenge Vorschriften gelten für den Versand von Lithium-Batterien aufgrund von Brand- und Explosionsgefahren.
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Was ist der UN 38.3 Test?
Rechtlich betrachtet zählen Lithium-Batterien ab 100 Wh zur Gefahrgutklasse 9. Ihr Transport ist demnach ähnlich stark reglementiert. Der sogenannte UN 38.3 Test stellt sicher, dass Lithium-Batterien und -Zellen gefahrlos versandt werden können. Der Test soll daher die Bedingungen, denen Lithium-Batterien während eines Transports ausgesetzt sind, simulieren. Darunter fallen beispielsweise:
- Druck
- Quetschungen
- Aufprall
- Höhenunterschiede
- sowie Temperaturschwankungen.
Der UN 38.3 Test muss stets mehrmals durchgeführt werden, um die Nachweispflicht rund um lithiumhaltige Batterien zu erfüllen. Wie viele Prüflinge im konkreten Fall benötigt werden, ist immer eine Frage des Gewichts und der Art der zu testenden Batterien. Der Test umfasst 8 verschiedene Einzeltests – die Testmodule T.1 bis T.8.
Liegt kein Bericht über das erfolgreiche Bestehen des UN 38.3-Tests vor, können z. B. Spediteure den Transport des entsprechenden Produkts ablehnen, da eine sichere Beförderung des Gefahrguts nicht mehr gegeben ist.
Die 8 Einzeltests umfassen:
- Höhensimulation
- Thermischer Test
- Vibration
- Schock
- Externer Kurzausschluss
- Schlagwirkung
- Überlastungstest
- Erzwungene schnelle Entladung
Gesetzesänderung ab dem 1.Januar 2020
Da nach wie vor immer noch Batterien und Akkus aus nicht-vertrauenswürdigen Quellen in den Umlauf gebracht werden, kam es zu Beginn dieses Jahrs zu einer Änderung des Gefahrgut-Rechts.
Während bisher ein Hinweis auf das Bestehen des Tests im Sicherheitsblatt vollkommen ausreichend war (Punkt 14) sind Sie als Hersteller und Vertreiber von Li-Ionen Batterien und Akkus seit dem 01.01. 2020 dazu verpflichtet, jeder Person innerhalb der Lieferkette eine ausführliche Prüfungszusammenfassung des UN 38.3-Tests zu überreichen.
Die Art des Transportwegs oder die Größe der Batterien ist für die Anwendung der Gefahrgut-Vorschriften irrelevant. Dennoch gelten je nach Verkehrsträger unterschiedliche rechtliche Regelungen:
Transportweg | Gefahrgut-Vorschrift | Beschreibung |
Straße | ADR | Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße |
Schiene | RID | Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter |
Binnenschifffahrt | ADN | Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen |
Seeweg | IMDG-Code | Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen |
Luftweg | IATA-DGR | Regelwerk der International Air Transport Association für den Transport gefährlicher Güter |
FAQ: UN 38.3 Test
Welche Rolle spielt die UN 38.3 Prüfungszusammenfassung in der Lieferkette?
Die Prüfungszusammenfassung muss seit dem 01.01.2020 allen Beteiligten in der Lieferkette (z. B. Spediteuren, Händlern) bereitgestellt werden, um die Konformität der Lithium-Batterien nachzuweisen und einen sicheren Transport zu gewährleisten. Ohne diese kann der Transport verweigert werden.
Gibt es Ausnahmen von der UN 38.3 Testpflicht?
Ja, Ausnahmen gelten für Prototypen, Kleinserien (<100 Zellen/Batterien), defekte oder beschädigte Batterien sowie Batterien zur Entsorgung oder Recycling. Diese dürfen ohne UN 38.3 Prüfungszusammenfassung transportiert werden, sofern spezielle Bedingungen eingehalten werden.
Wie oft muss der UN 38.3 Test wiederholt werden?
Es gibt kein festes Ablaufdatum. Aber Änderungen am Batteriedesign, Materialien oder Transportvorschriften (z. B. neue ADR/RID-Versionen) können erneute Tests erfordern, um die Nachweispflicht von lithiumhaltigen Akkus sicherzustellen.
Welche Kosten entstehen für die Durchführung des UN 38.3 Tests?
Die Kosten variieren je nach Batterietyp, Gewicht und Testlabor, liegen aber typischerweise zwischen 1.000 und 5.000 Euro pro Testserie, abhängig von der Anzahl der Prüflinge und Einzeltests (T.1 bis T.8).