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Verpackungsgesetz: Sind Sie betroffen? So sichern Sie Ihre Compliance in 3 Schritten

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Viele Unternehmen sind unsicher, ob das Verpackungsgesetz (VerpackG) für sie gilt. Diese Unsicherheit kann teuer werden, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafen von bis zu 200.000 € pro Verstoß. Finden Sie mit diesem Leitfaden heraus, ob Sie betroffen sind und welche Schritte zur vollständigen Rechtskonformität notwendig sind.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet jeden, der erstmals gewerbsmäßig verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringt, zur Verantwortung. Dies betrifft Hersteller, Online-Händler, Importeure und sogar Kleinunternehmer – eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Die Regelungen sind komplex und die Konsequenzen bei Nichteinhaltung gravierend. Viele Unternehmen müssen jetzt aktiv werden, um die EU-Richtlinien zu erfüllen und empfindliche Sanktionen zu vermeiden. Dieser Artikel erklärt klar, wer betroffen ist, welche drei Kernpflichten Sie erfüllen müssen und wie Sie rechtssicher handeln. Wenn Sie feststellen, dass Sie noch nicht aktiv geworden sind, sollten Sie sich umgehend bei der Deutschen Recycling melden, um alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen.

Für Schnellleser

  • Jeder, der erstmals gewerbsmäßig befüllte Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, ist vom Verpackungsgesetz betroffen, unabhängig von der Unternehmensgröße.
  • Die drei Kernpflichten sind die Registrierung im LUCID-Register, die Beteiligung an einem dualen System (Lizenzierung) und die regelmäßige Datenmeldung der Verpackungsmengen.
  • Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 200.000 €, Vertriebsverboten und Abmahnungen geahndet werden, weshalb sofortiger Handlungsbedarf besteht.

Grundlagen: Wer gilt als Erstinverkehrbringer laut Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die eine mit Ware befüllte Verpackung erstmals in Deutschland gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Entscheidend ist nicht, wer die leere Verpackung herstellt, sondern wer sie als Erster befüllt und anbietet. Dies schließt Produzenten, Händler, Importeure und Online-Händler gleichermaßen ein. Seit dem 1. Juli 2022 wurde die Registrierungspflicht auf alle Verpackungsarten ausgeweitet, auch auf solche im B2B-Bereich. Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) verpflichtet Sie, für die Rücknahme und Verwertung Ihrer Verpackungen zu sorgen. Diese Regelung zielt darauf ab, das Recycling zu stärken und die Transparenz im Markt zu erhöhen. Die zentrale Kontrollinstanz ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die das öffentliche Register LUCID führt. Die Komplexität dieser Pflichten erfordert eine genaue Prüfung Ihrer individuellen Situation.

Analyse der Betroffenheit: Welche Verpackungen fallen unter das Gesetz?

Grundsätzlich unterliegen alle Verpackungen dem Gesetz, sobald sie mit Ware befüllt sind. Das Gesetz unterscheidet jedoch zwischen systembeteiligungspflichtigen und nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Systembeteiligungspflichtig sind alle Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Dazu zählen auch Versandverpackungen aus dem Online-Handel inklusive Füllmaterial. Selbst wenn Sie nur vorlizenzierte Serviceverpackungen nutzen, besteht seit dem 1. Juli 2022 eine eigene Registrierungspflicht. Folgende Verpackungen sind typischerweise betroffen:

  • Verkaufsverpackungen (Produktverpackungen im Regal)
  • Serviceverpackungen (z.B. Brötchentüten, Coffee-to-go-Becher)
  • Versandverpackungen (Kartons, Klebeband, Füllmaterial)
  • Umverpackungen (zusätzliche Verpackung um die Verkaufsverpackung)

Nicht systembeteiligungspflichtig sind reine B2B-Transportverpackungen oder Mehrwegverpackungen, für die aber dennoch eine Registrierungs- und Nachweispflicht besteht. Die korrekte Einstufung Ihrer Verpackungen ist der erste Schritt zur Compliance.

Die 3 Kernpflichten des Verpackungsgesetzes im Detail

Wenn Sie als betroffenes Unternehmen identifiziert wurden, müssen Sie drei zentrale Pflichten erfüllen, um rechtskonform zu handeln. Diese Pflichten bauen aufeinander auf und sind für die meisten Unternehmen obligatorisch. Ein Versäumnis bei nur einer dieser Pflichten führt bereits zur Ordnungswidrigkeit. Die Erfüllung dieser Pflichten ist keine einmalige Aufgabe, sondern erfordert kontinuierliche Aufmerksamkeit. Hier sind die drei unumgänglichen Schritte:

  1. Registrierungspflicht: Sie müssen Ihr Unternehmen vor dem Inverkehrbringen der ersten Verpackung im Verpackungsregister LUCID der ZSVR registrieren. Diese Registrierung ist kostenfrei und muss persönlich durch einen Vertreter des Unternehmens erfolgen.
  2. Systembeteiligungspflicht (Lizenzierung): Für alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen Sie einen Vertrag mit einem dualen System schließen. Sie zahlen Lizenzentgelte für die gemeldeten Verpackungsmengen und -materialien.
  3. Datenmeldepflicht: Die bei einem dualen System lizenzierten Verpackungsmengen müssen Sie 1:1 und periodisch an das LUCID-Register melden. Große Inverkehrbringer müssen jährlich bis zum 15. Mai zusätzlich eine Vollständigkeitserklärung abgeben.

Diese drei Säulen bilden das Fundament für Ihre Compliance nach dem Verpackungsgesetz.

Risikominimierung: Konsequenzen bei Verstößen aktiv vermeiden

Die Missachtung des Verpackungsgesetzes ist kein Kavaliersdelikt und wird streng geahndet. Das LUCID-Register ist öffentlich einsehbar, was Kontrollen durch Behörden und Abmahnungen durch Wettbewerber erleichtert. Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 € nach sich ziehen. Bei fehlender Systembeteiligung drohen sogar Strafen von bis zu 200.000 € pro Einzelfall. Zusätzlich zu den Bußgeldern besteht ein sofortiges Vertriebsverbot für nicht konforme Verpackungen. Ein aktueller Fall einer Versandapotheke führte zu Nachzahlungen von mindestens zwei Millionen Euro für eine versäumte Systembeteiligung über fünf Jahre. Solche finanziellen Belastungen können die Existenz eines Unternehmens gefährden. Daher ist eine proaktive Vermeidung von Rechtsrisiken unerlässlich.

Handlungsaufforderung: Warum Sie jetzt aktiv werden müssen

Die gesetzlichen Anforderungen des Verpackungsgesetzes sind seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und wurden seither mehrfach verschärft. Spätestens seit der Novelle vom Juli 2022 sind nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen nutzen, von mindestens der Registrierungspflicht betroffen. Marktplatzbetreiber wie Amazon und Fulfillment-Dienstleister sind seitdem verpflichtet, die Compliance ihrer Händler zu prüfen und diese bei Verstößen zu sperren. Untätigkeit ist keine Option mehr und führt unweigerlich zu rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Die Erfüllung der Pflichten ist ein fortlaufender Prozess, der eine sorgfältige Dokumentation und fristgerechte Meldungen erfordert. Wenn Sie bisher noch keine Schritte unternommen haben, ist der Handlungsdruck enorm. Es ist entscheidend, dass Sie die EU-Richtlinien erfüllen und sich umgehend um Ihre Pflichten kümmern. Der nächste Schritt ist die Wahl eines zuverlässigen Partners, der Sie durch diesen Prozess führt.

Ihre Lösung: Compliance mit der Deutschen Recycling sicherstellen

Die Komplexität des Verpackungsgesetzes und die drohenden Sanktionen machen eine professionelle Unterstützung für viele Unternehmen unumgänglich. Die Deutsche Recycling Service GmbH bietet Ihnen als spezialisierter B2B-Dienstleister für Umwelt-Compliance einen 100% rechtssicheren Service. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Analyse Ihrer Betroffenheit über die Registrierung bei LUCID bis zur laufenden Datenmeldung. Mit unserem Know-how sparen Sie wertvolle Zeit und interne Ressourcen. Wir stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Fristen und Anforderungen zuverlässig erfüllen. Viele Unternehmen, die noch nicht aktiv geworden sind, wenden sich an uns, um ihre Regulatorik schnellstmöglich zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung und ein unverbindliches Angebot. Sichern Sie Ihr Unternehmen ab und konzentrieren Sie sich wieder voll auf Ihr Kerngeschäft.

Muss ich mich auch als Kleinunternehmer an das Verpackungsgesetz halten?

Ja, das Verpackungsgesetz kennt keine Ausnahmen für Kleinunternehmer oder geringe Verpackungsmengen. Sobald Sie gewerbsmäßig auch nur eine einzige befüllte Verpackung in Deutschland in Verkehr bringen, müssen Sie die gesetzlichen Pflichten erfüllen.

Was sind systembeteiligungspflichtige Verpackungen?

Das sind Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher (oder vergleichbaren Stellen wie Gastronomie oder Verwaltungen) als Abfall anfallen. Dazu gehören Produkt-, Versand- und Serviceverpackungen. Für diese müssen Sie sich an einem dualen System beteiligen (lizenzieren).

Ich kaufe meine Verpackungen bereits lizenziert ein. Muss ich trotzdem etwas tun?

Ja. Auch wenn Sie Serviceverpackungen nutzen, die Ihr Lieferant bereits „vorbeteiligt“ hat, müssen Sie sich seit dem 1. Juli 2022 selbst im Verpackungsregister LUCID registrieren. Die alleinige Lizenzierung durch den Vorlieferanten reicht nicht mehr aus.

Wie kann mir die Deutsche Recycling helfen, die Vorschriften zu erfüllen?

Die Deutsche Recycling bietet einen kompletten EPR-Service. Wir analysieren Ihre individuellen Pflichten, übernehmen die Registrierung und die fristgerechten Mengenmeldungen und sorgen für eine 100%ige Rechtskonformität. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und vermeiden hohe Strafen.

Wie schnell kann ich mit Ihrer Hilfe gesetzeskonform werden?

Nachdem Sie uns kontaktiert und die notwendigen Informationen bereitgestellt haben, können wir die erforderlichen Schritte wie die LUCID-Registrierung und die Systembeteiligung umgehend für Sie einleiten. Unser Ziel ist es, Ihre Compliance so schnell wie möglich sicherzustellen, um Ihr Geschäftsrisiko zu minimieren.

Was ist der Unterschied zwischen Registrierung und Lizenzierung?

Die Registrierung ist die Anmeldung Ihres Unternehmens im öffentlichen Register LUCID. Die Lizenzierung (oder Systembeteiligung) ist der kostenpflichtige Vertrag mit einem dualen System, mit dem Sie die Sammlung und das Recycling Ihrer Verpackungen finanzieren. Beides ist für systembeteiligungspflichtige Verpackungen verpflichtend.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die zentrale Instanz für die Registrierung und Kontrolle der Pflichten nach dem Verpackungsgesetz und bietet umfassende Informationen im LUCID-Register.

Das Bundesministerium der Justiz stellt den vollständigen und aktuellen Gesetzestext des Verpackungsgesetzes (VerpackG) online bereit.

Auf EUR-Lex finden Sie die ursprüngliche EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die die Grundlage für nationale Verpackungsgesetze bildet.

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