Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie – Check zur Gewährleistung sicherer Produkte

Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie

Die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) dient dem Zweck, innerhalb der EU ein einheitliches Schutzniveau für Verbraucher zu schaffen. Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten sollen durch die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit weniger Spielraum haben, um rechtliche Lücken auszunutzen und durch unsichere Produkte die Verbraucher zu gefährden oder den Wettbewerb zu verzerren.

Lampen-EPR – Ausgediente Lampen in dafür vorgesehenen Behältern korrekt entsorgen

Lampen-EPR: Vorschriften für Händler und Hersteller

Die Lampen-EPR bildet den Rahmen für die ordnungsgemäße Einführung sowie Entsorgung von Lampen und Leuchten. Dieser Bereich wurde seit der Einführung des Elektrogesetzes 2005 immer wieder stark verändert. Seit der Novellierung des neuen Elektrogesetzes im Jahr 2018 bilden Lampen eine eigene Kategorie im gesetzlichen Kontext. Die häufigen Anpassungen in diesem Bereich sind unter anderem auch auf den Beschluss, herkömmliche Leuchtmittel wie die 60W-Glühlampe nicht mehr nutzen zu dürfen, zurückzuführen.

Erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland – E-Waste-Tonne als Rückgabemöglichkeit

Erweiterte Herstellerverantwortung Deutschland

Mit der Erweiterten Herstellerverantwortung in Deutschland werden Produzenten für den gesamten Lebenszyklus ihres Produkts zur Verantwortung gezogen. Dies umfasst neben der Produktion die Rücknahme und Entsorgung der Produkte sowie Verpackungen. Sie soll zu mehr Nachhaltigkeit beitragen, indem Ressourcen geschont oder wiederverwendet werden.