Aktuelle Verpflichtungen für Händler in Großbritannien
Bei der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) geht es darum sicherzustellen, dass Unternehmen, die diese Produkte herstellen, importieren und verkaufen, für ihre Umweltauswirkungen am Ende ihrer Lebensdauer verantwortlich sind.
Die Vorschriften verlangen von den Unternehmen die Minimierung der durch diese Produkte entstehenden Abfälle und die Förderung ihrer Wiederverwendung. Die EPR soll erwirken, dass die Hersteller Produkte entwickeln, bei denen der Materialverbrauch reduziert und die Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit verbessert ist.
(Online-) Händler unterliegen weltweit zahlreichen komplexen Recyclingbestimmungen in jedem Versandzielland. Diese beinhalten Verpflichtung zur Registrierung, Mengenmeldung und Rücknahme der von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte. Zudem gelten unterschiedliche Regelungen zur Beteiligung an Rücknahmesystemen. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf den Markt in Großbritannien.
Wenn Sie nach Großbritannien exportieren, dann besteht die große Herausforderung für darin, die gesetzlichen Vorschriften zur EPR Regelung im Auge zu behalten. Wir möchten Ihnen diese Arbeit erleichtern. Deshalb erhalten Sie hier einen Überblick darüber, von welchen gesetzlichen Regelungen Sie in Großbritannien direkt betroffen sind, wie Sie diese umsetzen und welche Strafen drohen. Aufgeteilt nach WEEE, Batterien und Verpackungen.
Erweiterte Herstellerverantwortung – WEEE
Verpflichtet zur Meldung von Elektro- und elektronischen Geräten sind Hersteller, die Produkte für folgende Anwendungsorte in Verkehr bringen:
Privathaushalt
Professioneller Einsatz
Photovoltaik-Anlagen
Nachfolgend finden Sie die Kategorien, für die in Großbritannien die EPR gilt. Für diese Kategorien müssen Sie beispielsweise Amazon die entsprechende(n) Registrierungsnummer(n) mitteilen.
- Kat. 1: Große Haushaltsgeräte – z. B Waschmaschinen, Fußbodenheizung, Elektrische Möbel, Gasheizkessel
- Kat. 2: Kleine Haushaltsgeräte – z.B. Staubsauger, Bügeleisen, Fahrradlampe, Schalter
- Kat. 3: IT- und Telekommunikationsgeräte – z. B. PCs, festinstallierte GPS, USB-Sticks, SIM-Karten
- Kat. 4: Unterhaltungselektronik – z. B. Fernseher, Hi-Fi-Geräte, nicht festeingebaute Car-Entertainment
- Kat. 5: Beleuchtungseinrichtungen – z. B. Haushaltsleuchten, Leuchten mit Bewegungsmeldern
- Kat. 6: Elektrische und elektronische Werkzeuge (außer festinstallierte Industrie-Großwerkzeuge) Elektrozäune, Pumpen, Filter und Springbrunnen für Gartenteiche
- Kat. 7: Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte – z.B. Fitnessgeräte, Spielkonsolen, E-Zigaretten
- Kat. 8: Medizinprodukte – z. B. Blutmessgeräte, Hörgeräte, Röntgengeräte
- Kat. 9: Überwachungs- und Steuerungsgeräte – z. B. Rauchmelder, Thermostate und Heizungsregler
- Kat. 10: Automatische Ausgabegeräte, Automaten – z.B. Heißgetränkespender und Geldspender
- Kat. 11: Bildschirmgeräte – z.B. Fernseher, Informationstafel
- Kat. 12: Geräte, die Kältemittel enthalten – z.B. Kältemittelhaltige Kessel, Wärmepumpe, Wäschetrockner
- Kat. 13: Gasentladungslampen und LED-Lichtquellen- z.B. Bewegungssensor oder programmierbare Lautsprechersmarte Lampen
- Kat. 14: PV-Module (Sonnenkollektoren) – Alle PV-Module sind EEE-Produkte
Hersteller-Pflichten
Als Hersteller im Sinne des Gesetzes gelten alle Erst Inverkehrbringer. Dazu zählen: Hersteller, Händler, Distributoren, ausländische Unternehmen mit Niederlassung und Direktversender. Als Hersteller müssen einige Pflichten erfüllt werden:
- Registrierungspflicht
- Rücknahmepflicht
- Beitrittspflicht
- Informationspflicht – Wiederverwendung und fachgerechte Behandlung binnen 1 Jahr
- Herstellerregistrierungsnummer für Ihre Händler
- Nachweis über Mengen mind. 4 Jahre aufbewahren
Die Bereitstellung von Informationen über die Wiederverwendung und umweltverträgliche Behandlung der Produkte und Komponenten (einschließlich Materialien, gefährliche Stoffe und Zubereitungen) innerhalb eines Jahres nach deren Inverkehrbringen. Hersteller müssen sicherstellen, dass die von Ihnen belieferten Händler über Ihre Herstellerregistrierungsnummer verfügen. Aufzeichnungen über die Menge der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte nach Kategorien müssen für mindestens 4 Jahre aufbewahrt werden.
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Erweiterte Herstellerverantwortung – Batterien & Akkus
Anders als bei WEEE gibt es keine große Anzahl an Kategorien. Bei Batterien und Akkus wird unterschieden in:
- Tragbare – Batterien unter oder bis 4 kg inkl. Integrierte Batterien z.B. in Laptop, Handy
- KFZ (nicht E-Mobility) – Zum Starten/Zünden eines Fahrzeugmotors oder für die Beleuchtung eines Fahrzeugs
- Industrie – Batterie ab 4 kg – ausschließlich für eine industrielle oder professionelle Verwendung
Hersteller-Pflichten
Für Nationale Erst Inverkehrbringer (Hersteller, Händler, Distributoren, Niederlassung) gelten folgende Pflichten:
Ab 1 Tonne
- Rücknahmepflicht
- Lizenzpflicht
Unter 1 Tonne
- Registrierungs- und Mengenmeldungspflicht
Eine freiwillige Übernahme durch Unternehmen aus anderen Ländern ohne eigene Niederlassung ist nicht möglich. Zur unentgeltlichen Rücknahme von Industrie-Altbatterien von jedem Endnutzer sind Sie verpflichtet,
- wenn Sie ihm neue Batterien liefern
- wenn es sich um Batterien der gleichen Chemie handelt, die Sie in Verkehr bringen
- wenn sie nicht an einen anderen Hersteller zurückgegeben werden können
Zudem müssen Hersteller dem Endnutzer Information zur Verfügung stellen, wie sie Industrie-Altbatterien zurückgeben können, z. B. durch Informationen auf der Website.
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Erweiterte Herstellerverantwortung – Verpackungen
Verpflichtet zur Meldung von Verpackungen sind sowohl Hersteller von Verpackungen für den privaten gebraucht (B2C) als auch für gewerbliche Anwendung (B2B)
Als Verpackung gilt Material zum Halten, Schützen, Handhaben, Liefern oder Präsentieren von Ware:
- Paletten
- Kisten
- Säcke
- Klebeband
- Rollen
- Schläuche
- Kleiderbügel
Hersteller-Pflichten
Nationale Erst Inverkehrbringer (Hersteller, Händler, Distributoren, Niederlassung) bei der zuständigen Umweltbehörde haben folgende Pflichten:
- Jährliche Registrierungspflicht bis 7. April
- Rücknahme- und Recyclingpflicht
- Bis zum 31.1. des Folgejahres muss ein Konformitätszertifikat bei der Behörde eingereicht werden (Certificate of Compliance – CoC)
- den Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung erbringen
Diese Pflichten bestehen erst ab 50 t in Verkehr gebrachter Verpackungen und einem Umsatz von über 2 Mio. GBP pro Jahr. Freiwillige Übernahme durch Unternehmen aus anderen Ländern ohne eigene Niederlassung anstelle des Händlers ist nicht möglich.
Kennzeichnungspflichten
Für Geräte:
Ab dem 01.10.22 muss auf Lebensmittelverpackungen eine britische Adresse angegeben werden. Bei Unternehmen ohne britischen Firmensitz ist die Adresse des britischen Importeurs anzugeben.
Ab dem 01.10.22 Herkunftsangabe bei Lebensmittel “UK” oder “Non-UK”.
Ab 1 Januar 2023 UKCA- Label ersetzt die Produktsicherheitskennzeichnungen, die vor dem „Brexit“ verwendet wurde, wie beispielsweise die CE-Kennzeichnung.
Auf Begleitdokumenten:
Keine Kennzeichnungs- oder Informationspflicht
Sonderregeln in Nordirland:
Weil Nordirland noch im EU-Binnenmarkt und der Zollunion bleibt, gelten noch die EU-Vorschriften. Eventuelle Änderungen hängen ab von Ankündigungen der britischen Regierung und müssen vom britischen Parlament bestätigt werden.
Sanktionen und Strafen
- Zivilrechtliche Sanktionen: „enforcement undertaking“
- Variable Geldstrafen: je nach Verstoß bis 250.000 GBP
- Strafverfolgung: nur bei schwersten Verstößen (Vorsätzlich / fahrlässig)
Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht, Rücknahme- und Recyclings Pflicht droht Strafverfolgung mit Geldstrafen je nach Art und Schwere des Verstoßes.
Zivilrechtliche Sanktionen – die in der Vergangenheit durch die Nichteinhaltung der Vorschriften vermiedenen Kosten werden berechnet und als Spende an eine Umweltorganisation gezahlt.
Geplante Änderungen und Erweiterungen für 2023
Im Jahr 2021 führte die Regierung Debatten zur Änderung der Verpackungsverordnung durch, die im Juni 2021 abgeschlossen wurden. Diese mündeten in der Reform der Elektronik und elektrischen Ausrüstung (EEE) im November 2021. Die Ergebnisse beider Debatten werden für Anfang 2022 erwartet. Eine weitere Debatte zur Batterieregulierung sollte noch vor Ende 2021 durchgeführt werden, verzögerte sich jedoch.
Es wird erwartet, dass die Debatte zu Elektro- und Elektronikgeräten ein breites Spektrum vorgeschlagener Verbesserungen abdecken wird, einschließlich der Daten- und Berichterstattungssysteme, der Abschreckung und Bestrafung von Trittbrettfahrern, der Zunahme der Sammlungen und der Verbesserung der Produktlebenszyklen von Elektro- und Elektronikgeräten.
Auch über die Einführung eines Systems für Batterien muss gesprochen werden. Hier gilt es die Fragen zu klären wie die Anzahl an Gerätebatterien, die auf Deponien landen, reduziert werden kann, wie Batterien aus Elektrofahrzeugen wiederverwertet werden und wie mit verschiedenen Blei-Säure-Typen umgegangen werden soll.
Im Strategiepapier für Ressourcen und Abfall vom Dezember 2015 legte das DEFRA (department for environment, Food & Rural affairs) auch die Absicht dar, bis Ende 2025 bis zu fünf neue Abfallregelungen in den britischen EPR-Rahmen aufzunehmen.
Folgende zusätzliche EPR sollen eingeführt werden:
- Textilien, einschließlich Bekleidung und handelsübliche Textilien (2022)
Angelgerät (2022) - Fahrzeugreifen (2023)
- Bau- und Abbruchmaterialien (2025);
- Sperrmüll, einschließlich Matratzen, Möbel und Teppiche
Leitfaden: Rücknahme & Recycling im E-Commerce
Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann.
Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher.