Frankreich: Recyclingpflicht für Yachten, Boote und Co.
Obwohl Plastikmüll aktuell zu den weltweit größten Umweltproblemen gehört und sich immer mehr Menschen dieser Problematik bewusst sind, wird lediglich ein Drittel des in Europa anfallenden Kunststoffmülls tatsächlich recycelt (Stand: 2018). Mit einem 50-Punkte-Maßnahmen-Plan will die französische Regierung die Wiederverwertung von Kunstoffen in immer mehr Branchen ankurbeln. Mit Jahresbeginn 2019 versucht sie auch, gegen das seit Jahren bestehende Problem der „Sportboote ohne Nutzung“ vorzugehen.
Seit dem 23. April 2018 verfolgt Frankreich einen „Fahrplan für die Kreislaufwirtschaft“ (Feuille de route économie circulaire). Seit diesem Jahr sind auch Bootshersteller von dieser Regelung betroffen. Für ungenutzte Boote von 2,5m – 24m gilt damit die Pflicht, diese ordnungsgemäß wiederzuverwerten oder dementsprechend dafür zu bezahlen. Doch nicht nur französische Schiffshersteller müssen von nun an dafür sorgen, dass nicht mehr genutzte Boote ordnungsgemäß recycelt werden. Auch ausländische Hersteller, die ihre Boote in Frankreich vertreiben, sind dazu verpflichtet, sich an den Recycling-Kosten zu beteiligen und Ihre Boote bei der zuständigen Stelle in Frankreich zu registrieren.
Das Problem mit den „ungenutzten Sportbooten“
Nach Angaben des französischen Schiffbauverband FIN (Fédération des industries nautiques) werden in Frankreich zwischen 40.000 und 45.000 Yachten nicht mehr genutzt und müssten demzufolge ordnungsgemäß entsorgt- oder besser gesagt- recycelt werden.
Die meisten Boote bestehen aus GFK, einem harten und glatten Kunststoff, der seit vielen Jahren im Schiffsbau eingesetzt wird. Laut den Schätzungen und Hochrechnungen der Non-Profit-Organisation APER und der Agentur für Umwelt und Energiewirtschaft ADEME handelt es sich in 62 Prozent aller Fälle um 6-8 Meter lange Boote und bei etwa einem Drittel um Segelboote. Dabei herrscht bei einem Großteil der Boote keine Klarheit über die Eigentumsverhältnisse. Auch das Recycling geschah bisher, wenn überhaupt, auf freiwilliger Basis.
Weniger Müll, mehr Wiederverwertung
Seit dem 23. April 2018 verfolgt Frankreich einen „Fahrplan für die Kreislaufwirtschaft“ (Feuille de route économie circulaire). Dieser umfasst unter anderem stärkere Kontrollen und finanzielle Sanktionen innerhalb der Branchen, für die es schon seit langem eine gesetzliche Recyclingpflicht gibt. Darüber hinaus wird die Recyclingpflicht nach und nach auf immer mehr Branchen ausgeweitet – darunter
- Sport- und Freizeitartikel
- Produkte aus dem Garten- und Heimwerkerbedarf
- Zigaretten
- Bauschutt
- oder Verpackungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe.
Hiermit folgt Frankreich dem so genannten „polluter-pays-principle„: Diese auf dem Weltgipfel 1992 in Rio de Janeiro beschlossene Vereinbarung besagt, dass derjenige, der in irgendeiner Form zur Verschmutzung von Luft und Umwelt beiträgt, sich dazu verpflichtet, die Kosten für die dadurch entstandene Umweltbelastung zu übernehmen. Demnach sind- im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung in immer mehr Branchen die Produzenten für die ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Produkte verantwortlich. In Frankreich sind seit diesem Jahr auch die Bootshersteller von dieser Regelung betroffen.
Recycling von alten GFK-Booten
Seit dem 01. Januar 2019 gilt auch für Hersteller von zulassungspflichtigen Booten ab einer Länge von 2,5 -24 Metern die Pflicht, alte und ungenutzte Boote ordnungsgemäß wiederzuverwerten oder dementsprechend dafür zu bezahlen. Das Recycling der Boote fällt seit Juni 2019 offiziell in den Zuständigkeitsbereich von APER. Bis 2023 will der vor 10 Jahren vom Schiffbauverband FIN gegründete Verein 20.000 oder gar 25.000 GFK-Boote wiederverwerten. Bootshersteller haben die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag per Online-Formular zu stellen.
Was passiert mit den alten Booten?
Für gewöhnlich werden die Boote zunächst zerlegt. Schließlich werden Rumpf und Deck geschreddert und schädliche Materialien entsorgt. Das übrigbleibende GFK-Laminat wird bevorzugt als Brennstoff in der Zementherstellung verwendet. Doch daneben gibt es auch kreative Wiederverwertungsideen: In der Nähe der Großstadt Nantes verwandelt eine Werft ausrangierte Yachten in Ferienwohnungen oder die Boote werden zu großen, ausgefallenen Sandkästen auf Spielplätzen umfunktioniert.
Wer trägt die Recycling-Kosten?
Finanziert wird das Recycling der „Schiffswracks“ zum einen durch die Beiträge der dem Verband APER angeschlossenen Mitgliedsorganisationen, zum anderen durch eine Ökoabgabe, die alle Bootshersteller seit diesem Jahr entrichten müssen. Die Kosten variieren dabei je nach Bootstyp. Die Bandbreite reicht von 5 Euro für ein kleines Schlauchboot bis hin zu 6500 Euro für ein großes Segelboot (mehr als 20 Meter Länge) mit mehreren Rümpfen. Abgesehen davon können die Schiffbauer auch ein eigenes Rücknahmesystem einführen. Hersteller, die bereits bei der Produktion ihrer Boote auf recycelbare und umweltfreundliche Materialien setzen, will das Umweltministerium mit einer speziellen Förderung entlohnen: Sie zahlen eine niedrigere Ökoabgabe.
Die Lösung: Zertifizierte Rückbauzentren
Für die Besitzer der Boote ist die Entsorgung in einem der zahlreichen Rücknahmezentren kostenlos. Doch auch wenn die Hersteller die Kosten für das Recycling der alten Boote tragen, müssen die Bootsbesitzer selbst für den Transport zum Rücknahmezentrum aufkommen. Aus diesem Grund sollen bis 2020 insgesamt 40 Rücknahmezentren in ganz Frankreich eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass Bootsbesitzer maximal 150 Kilometer zum nächsten Rücknahmezentrum zurücklegen müssen.
Ihre Pflichten als Exporteur von Booten nach Frankreich
Nicht nur französische Schiffshersteller müssen von nun an dafür sorgen, dass nicht mehr genutzte Boote ordnungsgemäß recycelt werden: Auch wenn Sie Ihren Firmensitz im Ausland haben und ihre Boote an französische Kunden vertreiben, sind Sie dazu verpflichtet, sich an den Recycling-Kosten zu beteiligen und Ihre Boote bei der zuständigen Stelle in Frankreich zu registrieren.
Wir von der Deutschen Recycling unterstützen Sie bei allen hierfür nötigen Schritten.
Sprechen Sie uns einfach an! Wir beraten Sie gern.