Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller und Vertreiber nach dem ElektroG 2018
Pflichten für Hersteller und Vertreiber nach ElektroG 2018
Wer Elektrogeräte herstellt oder vertreibt, ist laut ElektroG an neue Anforderungen gebunden. Dazu gehören Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten, denen Hersteller und Vertreiber gleichermaßen nachkommen müssen. Mit Einführung des neuen ElektroG 2018 führen versäumte Fristen und Pflichten zu hohen Bußgeldern und nicht zu unterschätzenden Ahndungen für den betreffenden Hersteller oder Vertreiber. Die Besonderheit: Auch kleine Online Händler sind nicht von den Verpflichtungen gegenüber ihrer Kunden und der Umwelt befreit, sondern müssen sich ebenso wie Hersteller an das ElektroG halten.
Welche Verpflichtungen müssen eingehalten werden?
Die Anzahl an Verpflichtungen ist enorm und beginnt bereits mit der Mitteilung an die zuständige Behörde, dass man Hersteller oder Vertreiber elektrischer Geräte ist. Im Konkreten bestehen die Pflichten darin, einen umweltschonenden Prozess der Herstellung, Nachhaltigkeit und eine umweltverträgliche Entsorgung mit Fokussierung auf Recycling zu gewährleisten und alle Ziele darauf auszurichten. So müssen viele Angaben regelmäßig, monatlich und unter Berücksichtigung fest geltender Deadlines gemacht werden. Welche Angaben jeweils verpflichtend sind, regelt Abschnitt 5 des ElektroG.
Hersteller und Vertreiber, die zum Beispiel ihre Anmeldung übersehen, müssen nach Beendigung der Übergangsfrist mit hohen Bußgeldern rechnen. Fakt ist leider, dass die Anmeldung und Einhaltung aller Pflichten gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine Herausforderung darstellen können.
Was bedeutet die Pflicht für den Verpflichtenden?
Bei Verstößen gegen das ElektroG, insbesondere beim Inverkehrbringen und beim Entsorgen von Elektrogeräten, kann die Insolvenz durch utopisch hohe Bußgelder drohen. Jeder Hersteller, aber auch jeder Vertreiber neuer oder gebrauchter Elektrogeräte muss die Anmeldung mengenmäßig korrekt vornehmen. Das gilt sowohl für Anmeldungen zum Recycling, wie für die Lizenzierung und Entsorgung. In der Einhaltung der Anzeige- und Mitteilungspflichten, sowie der Informationspflichten gibt es keinen Spielraum für Unternehmer, die an der Anmeldung vorbei und ohne korrekte Angaben zur Menge wirtschaften. Die Einführung der gesetzlichen Regelung im Unternehmen bedarf viel Know-how und einer expliziten Vorbereitung. Da die Umsetzung des ElektroG nicht einfach ist, bietet die Deutsche Recycling eine Full-Service Lösung an.
Fristen kennen, Fristen einhalten!
Wie können Sie Fristen einhalten, die Ihnen bis dato gar nicht bekannt waren? Das ElektroG ist seit 2018 eingeführt und über die Übergangsphase hinaus gereift. Bei Nichteinhaltung von Fristen drohen Strafen von bis zu 100.000 Euro und damit Beträge, die einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen immense Risiken bescheren können. Informationen zu den Fristen finden Sie bei zuständigen Behörden, bei unterstützenden Stellen und bei der Deutschen Recycling, die sich seit Jahren mit den Themen Elektrogesetz, Verpackungsgesetz und Batteriegesetz beschäftigt. Wir sind Profis auf diesem Gebiet und können Sie bei internationalem und nationalem Handeln unterstützen.
Folgen bei Pflichtverletzung des Elektrogesetzes – hohe Kosten und Bußgelder drohen
Fahrlässige oder grobe Pflichtverstöße gehen mit Kosten zwischen 10.000 und 100.000 Euro einher. Dabei handelt es sich um eine Geldbuße, gegen die Widerspruch unnötig und deren Rücknahme ausgeschlossen ist. Vor allem im Bereich der Meldepflichtverletzung oder bei Falschangaben zur Menge, ist eine Kulanz ausgeschlossen und die Ordnungswidrigkeit wird zur Anzeige gebracht.
Was bedeutet das ElektroG für Online Händler von Elektrik und Elektronik?
Das ElektroG trifft auf alle Hersteller und Händler, unabhängig der Firmengröße und dem Firmenstatus zu. Online Händler werden nach dem gleichen Prinzip behandelt und verpflichtet wie Vertreiber, die Elektronik in lokalen Geschäften anbieten und zur Rücknahme, sowie zum sachkundigen Recycling und der umweltschonenden Entsorgung verpflichtet sind. Die Inanspruchnahme unterstützender Dienstleistungen lohnt sich, da die Fehlerquote hoch und begangene Fehler teuer werden können.