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Verkaufsverpackungen im Dualen System: So sichern Sie jetzt Ihre Rechtskonformität

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Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Sie als Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen zum Handeln. Ohne korrekte Lizenzierung bei einem dualen System riskieren Sie Strafen von bis zu 200.000 € pro Fall. Dieser Artikel zeigt Ihnen die drei zentralen Schritte zur Gesetzeskonformität und wie Sie diese schnellstmöglich umsetzen.

Als Hersteller, Händler oder Importeur, der Waren in Verkaufsverpackungen auf den deutschen Markt bringt, stehen Sie in der Verantwortung. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) schreibt eine Beteiligung an einem dualen System vor, um das Recycling dieser Verpackungen zu finanzieren. Viele Unternehmen sind sich des vollen Umfangs ihrer Pflichten – von der Registrierung bis zur Datenmeldung – nicht bewusst und riskieren empfindliche Sanktionen. Die EU-Richtlinien sind klar und die Fristen verbindlich; ein Aufschieben ist keine Option. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Die Deutsche Recycling unterstützt Sie dabei, alle regulatorischen Anforderungen schnell und rechtssicher zu erfüllen.

Für Schnellleser

  • Jeder, der Verkaufsverpackungen (inkl. Versandkartons) erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich an einem dualen System beteiligen.
  • Die drei Kernpflichten sind: Registrierung bei LUCID, Lizenzierung bei einem dualen System und regelmäßige Datenmeldungen.
  • Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 200.000 € pro Fall, Vertriebsverboten und Abmahnungen geahndet werden.

Das duale System für Verkaufsverpackungen verstehen

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) überträgt die Produktverantwortung für Verpackungsabfälle auf deren Inverkehrbringer. Jedes Unternehmen, das erstmals gewerbsmäßig eine mit Ware befüllte Verkaufsverpackung in Umlauf bringt, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfällt, ist betroffen. Dazu zählen nicht nur klassische Produktverpackungen im Regal, sondern auch Versandkartons und Serviceverpackungen wie Brötchentüten. Das Gesetz fordert, dass sich diese Unternehmen an der Sammlung und Verwertung ihrer Verpackungen finanziell beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt über einen Lizenzvertrag mit einem sogenannten dualen System. Diese Systeme organisieren die bundesweite Abholung, Sortierung und das Recycling der lizenzierten Verpackungen. Ohne diese Systembeteiligung begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Die Regelungen betreffen zehntausende Unternehmen in Deutschland und der EU. Die korrekte Einordnung Ihrer Verpackungen ist der erste Schritt zur Rechtskonformität.

Ihre 3 zentralen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz

Um die Vorgaben des Verpackungsgesetzes vollständig zu erfüllen, müssen Sie drei unabdingbare Schritte befolgen. Diese Pflichten müssen zwingend vor dem ersten Inverkehrbringen Ihrer Verkaufsverpackungen erledigt sein. Die Reihenfolge ist dabei entscheidend für einen rechtssicheren Prozess.

  1. Registrierung im Verpackungsregister LUCID: Der erste Schritt ist die Registrierung Ihres Unternehmens bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre persönliche LUCID-Registrierungsnummer, die für alle weiteren Schritte benötigt wird.
  2. Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags: Mit Ihrer LUCID-Nummer müssen Sie Ihre geplanten Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren. Sie schließen einen Vertrag ab und entrichten Lizenzentgelte, die sich nach Materialart und Gewicht der Verpackungen richten.
  3. Regelmäßige Datenmeldung: Sie sind verpflichtet, die von Ihnen lizenzierten Verpackungsmengen sowohl an Ihr duales System als auch parallel dazu im LUCID-Register zu melden. Diese Meldungen müssen regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, erfolgen.

Die persönliche Durchführung dieser Meldungen ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht vollständig delegiert werden. Die Einhaltung dieser drei Pflichten ist die Grundlage für den legalen Vertrieb Ihrer Produkte in Deutschland.

Hohe Strafen und Vertriebsverbote bei Verstößen vermeiden

Die Missachtung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz ist kein Kavaliersdelikt und wird streng geahndet. Verstöße können zu Bußgeldern von bis zu 200.000 € für eine fehlende Systembeteiligung führen. Eine unterlassene Registrierung kann bereits mit bis zu 100.000 € geahndet werden. Ein aktueller Fall einer ausländischen Versandapotheke zeigt die Konsequenzen: Das Unternehmen musste für eine fünfjährige Versäumnis der Systembeteiligung mindestens zwei Millionen Euro an Lizenzgebühren nachzahlen. Zusätzlich zu den Bußgeldern droht ein sofortiges Vertriebsverbot für alle nicht konformen Verpackungen. Dies bedeutet einen kompletten Verkaufsstopp, bis die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände können zudem kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und die Behörden kontrollieren die Einhaltung aktiv über das transparente LUCID-Register. Zögern Sie nicht, sich bei der Deutschen Recycling zu melden, um diese Risiken schnellstmöglich auszuräumen.

Den passenden Systempartner für Ihre Verkaufsverpackungen auswählen

In Deutschland gibt es mehr als 10 anerkannte duale Systeme, bei denen Sie Ihre Verkaufsverpackungen lizenzieren können. Die Auswahl des richtigen Partners ist entscheidend für eine effiziente und kostengünstige Erfüllung Ihrer Pflichten. Die Kosten für die Lizenzierung können zwischen den Anbietern erheblich variieren, da sie ihre Preise eigenständig kalkulieren. Ein reiner Kostenvergleich ist jedoch nur ein Aspekt. Achten Sie auf transparente Vertragsbedingungen, verständliche Abrechnungen und einen kompetenten Kundenservice, der Sie bei Fragen unterstützt. Einige Anbieter fokussieren sich auf reine Online-Abwicklung für Kleinmengen, während andere umfassende Beratungsleistungen für komplexe Portfolios bieten. Die Deutsche Recycling agiert als unabhängiger Berater und hilft Ihnen, den für Ihre Bedürfnisse optimalen und < a href=“/blog/guenstigster-anbieter-duales-system“>günstigsten Anbieter
im dualen System zu finden. So stellen Sie nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch die Wirtschaftlichkeit Ihrer Entscheidung sicher. Die richtige Wahl des Partners vereinfacht die komplexen Anforderungen erheblich.

Warum Sie jetzt handeln müssen: Die EU-Richtlinien sind bindend

Die Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz sind keine rein deutsche Regelung, sondern basieren auf europäischen Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Die EU-Richtlinien zielen darauf ab, die Recyclingquoten in allen Mitgliedsstaaten zu erhöhen und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Anforderungen an die Entsorgung von Verkaufsverpackungen in Zukunft eher strenger werden. Die Fristen zur Umsetzung sind verbindlich, und die nationalen Behörden wie die ZSVR setzen diese konsequent durch. Jeder Tag, den Sie mit dem Inverkehrbringen von nicht lizenzierten Verpackungen warten, stellt ein aktives rechtliches Risiko dar. Die Erfüllung der Regulatorik ist eine Daueraufgabe, keine einmalige Handlung. Sie müssen Ihre Mengen jährlich melden und bei Änderungen Ihrer Verpackungen umgehend reagieren. Wer jetzt noch nicht aktiv ist, sollte umgehend handeln. Melden Sie sich bei der Deutschen Recycling, um die notwendigen Schritte zur Erfüllung der EU-Richtlinien schnellstmöglich einzuleiten und Ihre Geschäftstätigkeit abzusichern.

Compliance-Aufwand mit einem Partner minimieren

Die Anforderungen des Verpackungsgesetzes sind komplex und binden wertvolle Ressourcen in Ihrem Unternehmen. Von der korrekten Klassifizierung Ihrer Verpackungen über die fristgerechten Meldungen bis zur Überwachung von Gesetzesänderungen – der Aufwand ist erheblich. Hier bietet die Deutsche Recycling als Ihr Partner für Umwelt-Compliance eine umfassende Lösung. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess der Systembeteiligung und stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben zu 100 % erfüllen. Unser Service umfasst:

  • Analyse Ihrer individuellen Verpflichtungen
  • Unterstützung bei der Registrierung im LUCID-Register
  • Auswahl des passenden und kosteneffizientesten dualen Systems
  • Übernahme der fristgerechten Mengenmeldungen
  • Kontinuierliche Überwachung der Rechtslage

Mit unserem Service sparen Sie nicht nur Zeit und interne Kapazitäten, sondern gewinnen vor allem maximale Rechtssicherheit. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, während wir Ihre Compliance-Pflichten managen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten und erfahren Sie, wie wir Sie bei der Einhaltung der Vorschriften für Ihr duales System für Verkaufsverpackungen unterstützen können.

Muss ich auch als kleiner Online-Händler meine Versandkartons lizenzieren?

Ja, ausnahmslos. Versandverpackungen, die an den privaten Endverbraucher gehen, gelten als systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen. Die Pflicht zur Registrierung und Lizenzierung besteht ab dem ersten Karton, den Sie in Umlauf bringen.

Was kostet die Teilnahme am dualen System?

Die Kosten sind variabel und hängen von der Menge (Gewicht) und dem Material (z. B. Pappe, Kunststoff, Glas) Ihrer Verpackungen ab. Jeder Anbieter eines dualen Systems kalkuliert seine eigenen Preise. Die Deutsche Recycling hilft Ihnen, eine kosteneffiziente Lösung zu finden.

Ich importiere Waren. Wer ist für die Verpackungslizenzierung verantwortlich?

Verantwortlich ist immer derjenige, der die verpackte Ware erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt. Wenn Sie als Importeur die Ware nach Deutschland einführen und hier verkaufen, sind Sie der „Erstinverkehrbringer“ und somit für die Lizenzierung verantwortlich.

Kann die Deutsche Recycling die Registrierung bei LUCID für mich übernehmen?

Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID sowie die Datenmeldungen müssen aus rechtlichen Gründen stets persönlich durch einen Vertreter Ihres Unternehmens erfolgen. Wir leiten Sie jedoch Schritt für Schritt durch den Prozess und kümmern uns um alle anderen Aspekte Ihrer Systembeteiligung.

Was ist der Unterschied zwischen Verkaufsverpackungen und Transportverpackungen?

Verkaufsverpackungen landen typischerweise beim privaten Endverbraucher (z.B. Joghurtbecher, Versandkarton). Transportverpackungen dienen dem Schutz von Waren auf dem Weg zwischen Unternehmen (z.B. eine Palette mit Kisten) und fallen nicht beim Endverbraucher an. Nur Verkaufsverpackungen müssen bei einem dualen System lizenziert werden.

Ich habe die Fristen verpasst. Was soll ich jetzt tun?

Sie müssen umgehend handeln, um das Risiko von Sanktionen zu minimieren. Holen Sie die Registrierung und Lizenzierung schnellstmöglich nach. Kontaktieren Sie uns sofort – die Deutsche Recycling ist darauf spezialisiert, Unternehmen bei der schnellen und rechtssicheren Nach-Lizenzierung zu unterstützen und den Schaden zu begrenzen.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet auf ihrer offiziellen Webseite umfassende Informationen zum Verpackungsregister LUCID und den Pflichten nach dem Verpackungsgesetz.

Das Umweltbundesamt stellt detaillierte Informationen zum Verpackungsgesetz und dessen Bedeutung für die Produktverantwortung bereit.

Die IHK München bietet Unternehmen umfassende Informationen und Hilfestellungen zum Verpackungsgesetz und den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen.

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