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Abmahnung zum Verpackungsgesetz: So vermeiden Sie Bußgelder bis 200.000 €

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Eine Abmahnung zum Verpackungsgesetz kann für Ihr Unternehmen existenzbedrohend sein. Die Verstöße sind durch das öffentliche LUCID-Register für jeden einsehbar und werden konsequent verfolgt.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet jeden Hersteller und Händler, der Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, zu Registrierung und Lizenzierung. Verstöße sind keine Kavaliersdelikte, sondern führen zu empfindlichen Strafen von bis zu 200.000 € pro Fall und sofortigen Vertriebsverboten. Viele Unternehmen sind sich ihrer Pflichten nicht bewusst und werden zur leichten Zielscheibe für Konkurrenten und Abmahnvereine. Dieser Artikel zeigt Ihnen die Risiken auf und erklärt, wie Sie durch sofortiges Handeln Rechtssicherheit erlangen. Warten Sie nicht auf eine Abmahnung – werden Sie jetzt aktiv, um die EU-Richtlinien zu erfüllen. Die Deutsche Recycling unterstützt Sie dabei, alle Regulatoriken schnellstmöglich umzusetzen.

Für Schnellleser

  • Verstöße gegen das Verpackungsgesetz (z.B. fehlende LUCID-Registrierung) sind öffentlich einsehbar und führen zu Abmahnungen, Bußgeldern bis 200.000 € und Vertriebsverboten.
  • Jedes Unternehmen, das verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringt, ist ohne Ausnahme zur Registrierung und Lizenzierung verpflichtet.
  • Sie müssen sofort handeln, um die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und Ihr Unternehmen zu schützen. Die Deutsche Recycling bietet Ihnen hierfür eine Komplettlösung.

Verpackungsgesetz: Warum die Zahl der Abmahnungen steigt

Seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes 2019 ist die Zahl der Abmahnungen stark gestiegen. Der Grund liegt in der Transparenz des Verpackungsregisters LUCID, das von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geführt wird. Jeder kann hier mit wenigen Klicks prüfen, ob ein Unternehmen seine Registrierungspflicht erfüllt hat. Fehlende oder fehlerhafte Einträge sind eine offene Einladung für Abmahnungen durch Wettbewerber. Das Verpackungsgesetz gilt als Marktverhaltensregel, weshalb Verstöße nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geahndet werden können. Allein im Juli eines Jahres entfielen 43 % der Abmahnungen auf eBay-Händler und 14 % auf Amazon-Händler, oft wegen Verstößen gegen das VerpackG. Diese Entwicklung zeigt, dass die passive Haltung vieler Unternehmen ein hohes finanzielles Risiko birgt.

Wer ist vom Verpackungsgesetz betroffen und muss handeln?

Die Pflichten des Verpackungsgesetzes treffen jeden „Erstinverkehrbringer“ von mit Ware befüllten Verpackungen. Das Gesetz definiert diesen Begriff sehr weit und umfasst Hersteller, Importeure, Online-Händler und sogar Fulfillment-Dienstleister. Es gibt keine Bagatellgrenze; die Pflichten gelten ab der ersten Verpackung. Seit der Novelle zum 1. Juli 2022 müssen sich ausnahmslos alle Unternehmen registrieren, die jegliche Art von Verpackungen in Verkehr bringen, auch im B2B-Bereich. Viele übersehen, dass auch bereits lizenzierte Serviceverpackungen eine eigene LUCID-Registrierung erfordern. Die ZSVR hat bereits in einer Aktion 86.000 unvollständig registrierte Unternehmen verwarnt. Zögern Sie nicht, Ihre Pflichten zu prüfen, denn Unwissenheit schützt vor den Konsequenzen nicht.

Die häufigsten Verstöße, die zu einer Abmahnung führen

Die meisten Abmahnungen zum Verpackungsgesetz resultieren aus leicht überprüfbaren Fehlern. Eine fehlende Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist der häufigste und schwerwiegendste Verstoß. Aber auch kleine Abweichungen können teuer werden. Ein häufiger Fehler ist die Nichtübereinstimmung des Firmennamens im Impressum mit dem Eintrag im LUCID-Register. Schon eine Abkürzung oder ein Tippfehler kann eine Abmahnung rechtfertigen. Ein weiterer kritischer Punkt ist die fehlende Systembeteiligung (Lizenzierung) der Verpackungsmengen bei einem dualen System. Die Pflichten im Überblick:

  • Registrierungspflicht: Eintragung im Verpackungsregister LUCID vor dem Inverkehrbringen.
  • Systembeteiligungspflicht: Abschluss eines Lizenzvertrags mit einem dualen System für alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.
  • Datenmeldepflicht: Regelmäßige Meldung der lizenzierten Mengen an das duale System und an LUCID.
  • Prüfpflicht für Händler: Sicherstellen, dass Lieferanten ihre Pflichten erfüllt haben, um nicht selbst in Haftung genommen zu werden.

Diese Pflichten müssen Sie jetzt erfüllen, um die EU-Richtlinien einzuhalten. Die Beratung zum Verpackungsgesetz hilft Ihnen, Fallstricke zu erkennen.

Finanzielle Risiken: Bußgelder und Kosten einer Abmahnung

Ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz kann existenzbedrohende Kosten verursachen. Die zuständigen Landesbehörden können empfindliche Bußgelder verhängen. Allein eine fehlende Registrierung kann mit bis zu 100.000 € geahndet werden. Bei einer unterlassenen Systembeteiligung drohen sogar Strafen von bis zu 200.000 € pro Einzelfall. Zusätzlich zu den behördlichen Strafen kommen die Kosten für die anwaltliche Abmahnung selbst, die schnell mehrere tausend Euro betragen können. Ein deutscher Lebensmittelhersteller musste kürzlich 35.750 € Bußgeld zahlen, weil er vier Jahre lang seine Vollständigkeitserklärung nicht abgegeben hatte. Eine ausländische Versandapotheke musste sogar über 2 Millionen Euro für eine jahrelang versäumte Systembeteiligung nachzahlen. Diese Beispiele zeigen, dass die finanziellen Folgen weitreichend sind und sofortiges Handeln erfordern.

Vertriebsverbot: Die unmittelbare Folge bei Verstößen

Neben den finanziellen Strafen ist das Vertriebsverbot die schärfste Waffe des Gesetzgebers. Unternehmen, die ihre Pflichten nach § 9 VerpackG (Registrierung) nicht erfüllen, unterliegen einem sofortigen Vertriebsverbot für alle ihre Produkte in Deutschland. Dieses Verbot gilt, bis der Verstoß behoben ist. Für Online-Händler bedeutet dies eine Sperrung auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay, die seit dem 1. Juli 2022 zur Überprüfung der LUCID-Registrierung ihrer Händler verpflichtet sind. Ein Vertriebsverbot kann den Umsatz von einem Tag auf den anderen auf null reduzieren. Die Konsequenzen sind oft gravierender als das Bußgeld selbst. Warten Sie nicht, bis Ihr Geschäft stillsteht. Werden Sie jetzt aktiv und melden Sie sich bei der Deutschen Recycling, um Ihre Verpflichtungen schnellstmöglich zu erfüllen.

So handeln Sie jetzt richtig und sichern Ihr Unternehmen ab

Um eine Abmahnung zum Verpackungsgesetz zu vermeiden, müssen Sie umgehend handeln. Der Prozess zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten ist klar strukturiert und lässt sich in drei Schritten umsetzen. Zuerst müssen Sie Ihr Unternehmen im Verpackungsregister LUCID registrieren, was eine eindeutige EPR-Nummer generiert. Danach schließen Sie einen Vertrag mit einem dualen System ab, um Ihre Verpackungsmengen zu lizenzieren. Abschließend melden Sie diese lizenzierten Mengen und Ihren Systembetreiber an LUCID. So erfüllen Sie die grundlegenden Anforderungen:

  1. Sofortige Registrierung bei LUCID: Erstellen Sie Ihr Konto bei der ZSVR und erhalten Sie Ihre persönliche EPR-Nummer.
  2. Systembeteiligung beauftragen: Schließen Sie einen Lizenzvertrag für Ihre für 2024 geplanten Verpackungsmengen ab.
  3. Datenmeldung durchführen: Hinterlegen Sie Ihre Systembeteiligung im LUCID-Register.
  4. Prozesse implementieren: Stellen Sie sicher, dass Sie jährlich Ihre Mengen melden und die Meldepflichten einhalten.

Jeder Tag des Zögerns erhöht Ihr Risiko. Die Deutsche Recycling übernimmt diesen gesamten Prozess für Sie und sorgt für 100%ige Rechtssicherheit.

Ihre Lösung: Compliance mit der Deutschen Recycling sicherstellen

Die Komplexität des Verpackungsgesetzes und die drohenden Sanktionen erfordern einen professionellen Partner. Die Deutsche Recycling bietet Ihnen einen kompletten Service, um alle gesetzlichen Anforderungen schnell und rechtssicher zu erfüllen. Wir übernehmen für Sie die Registrierung, die Systembeteiligung und die laufenden Datenmeldungen. Mit unserer Expertise schützen Sie sich wirksam vor einer Abmahnung zum Verpackungsgesetz und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Über 90 % der Unternehmen benötigen externe Hilfe, um Compliance sicherzustellen. Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung zu Ihren EPR-Pflichten und erfüllen Sie die EU-Richtlinien ohne weiteren Aufschub.

Ich habe eine Abmahnung zum Verpackungsgesetz erhalten, was soll ich tun?

Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall, aber unterzeichnen Sie auch nichts voreilig. Prüfen Sie sofort Ihre Pflichten: Registrieren Sie sich umgehend bei LUCID und lizenzieren Sie Ihre Verpackungen. Suchen Sie rechtlichen Rat und kontaktieren Sie uns. Die Deutsche Recycling hilft Ihnen, die Anforderungen schnellstmöglich zu erfüllen und zukünftige Abmahnungen zu vermeiden.

Ich bin nur ein kleiner Online-Händler, gilt das Verpackungsgesetz auch für mich?

Ja, das Verpackungsgesetz gilt ausnahmslos für alle, die gewerbsmäßig verpackte Waren an Endverbraucher in Deutschland versenden. Es gibt keine Ausnahmen für Kleinunternehmer, geringe Mengen oder niedrige Umsätze. Sie müssen sich registrieren und Ihre Verpackungen lizenzieren.

Was ist der Unterschied zwischen Registrierung und Lizenzierung?

Die Registrierung ist die Eintragung Ihres Unternehmens in das öffentliche Register LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die Lizenzierung (oder Systembeteiligung) ist der Vertrag mit einem dualen System, über den Sie für das Recycling Ihrer Verpackungen bezahlen. Sie müssen beide Pflichten erfüllen.

Wie kann die Deutsche Recycling mir helfen, eine Abmahnung zu vermeiden?

Die Deutsche Recycling bietet einen EPR-Full-Service. Wir analysieren Ihre individuellen Pflichten, übernehmen die vollständige Registrierung bei LUCID, schließen die notwendigen Lizenzverträge für Sie ab und kümmern uns um die fristgerechten Datenmeldungen. So stellen wir Ihre 100%ige Rechtskonformität sicher.

Wie lange dauert es, die Pflichten zu erfüllen?

Die Registrierung bei LUCID kann innerhalb eines Tages erfolgen. Der Abschluss eines Lizenzvertrages ist ebenfalls kurzfristig möglich. Wichtig ist, dass Sie alle Pflichten erfüllt haben, *bevor* Sie Verpackungen in Verkehr bringen. Wenn Sie bereits aktiv sind, sollten Sie keine Zeit verlieren. Kontaktieren Sie uns jetzt, um den Prozess sofort zu starten.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet die offizielle Plattform für das Verpackungsregister LUCID, wo Unternehmen ihre Verpackungsmengen registrieren und melden müssen. Hier finden Sie umfassende Informationen zum Verpackungsgesetz und dessen Anforderungen.

Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz) stellt den vollständigen Text des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) bereit, das die Inverkehrbringung, Rücknahme und Verwertung von Verpackungen regelt.

Europäische Kommission informiert detailliert über die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR), die neue EU-weite Anforderungen an Verpackungen und deren Abfallmanagement festlegt.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) listet alle offiziell zugelassenen dualen Systeme und Branchenlösungen in Deutschland auf, die für die Sammlung und Verwertung von Verpackungen zuständig sind.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet detaillierte Anleitungen zu den Anforderungen und dem Einreichungsprozess der Vollständigkeitserklärung, die für bestimmte Verpackungsmengen verpflichtend ist.

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