Das Verpackungsgesetz und die kommende EU-Verpackungsverordnung stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Fehlende Konformität kann zu Bußgeldern von bis zu 200.000 € und Vertriebsverboten führen. Handeln Sie jetzt, um alle gesetzlichen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.
Als Inverkehrbringer von verpackten Waren in Deutschland stehen Sie in der Verantwortung, die strengen Auflagen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zu erfüllen. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die ab 2026 in allen 27 EU-Staaten gilt, werden die Anforderungen nochmals verschärft. Viele Unternehmen sind sich der Dringlichkeit nicht bewusst und riskieren empfindliche Strafen. Dieser Artikel zeigt Ihnen die wichtigsten Pflichten auf und erklärt, warum eine professionelle Beratung zum Verpackungsgesetz unerlässlich ist, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren. Es ist entscheidend, dass Sie bereits jetzt aktiv werden – die Deutsche Recycling unterstützt Sie dabei, alle Regulatoriken schnellstmöglich und zu 100 % rechtssicher umzusetzen.
Für Schnellleser
- Das Verpackungsgesetz (VerpackG) und die neue EU-Verordnung (PPWR) verpflichten alle Inverkehrbringer von Verpackungen zu Registrierung, Lizenzierung und Datenmeldung.
- Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 200.000 € und Vertriebsverboten geahndet werden, weshalb sofortiges Handeln erforderlich ist.
- Professionelle Beratung durch die Deutsche Recycling sichert Ihre 100%ige Rechtssicherheit, minimiert Risiken und ermöglicht Ihnen die Konzentration auf Ihr Kerngeschäft.
Die rechtlichen Grundlagen des Verpackungsgesetzes verstehen
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet seit dem 1. Januar 2019 Hersteller, Händler und Importeure zur Verantwortung für ihre Verpackungen. Ziel ist die Reduzierung von Verpackungsabfällen und die Steigerung der Recyclingquoten, beispielsweise auf 63 % für Kunststoffe. Jedes Unternehmen, das verpackte Ware erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt, muss handeln. Es gibt keine Bagatellgrenzen für Kleinunternehmer, die Pflicht gilt ab der ersten Verpackung. Die Komplexität dieser Vorschriften macht eine fundierte Beratung zum Verpackungsgesetz zu einem strategischen Vorteil. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen sind die Basis für alle weiteren Schritte zur Compliance.
Ihre drei zentralen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz
Um gesetzeskonform zu handeln, müssen Sie drei Kernpflichten erfüllen, die jeweils mit Fristen und spezifischen Anforderungen verbunden sind. Die Nichterfüllung bereits einer dieser Pflichten kann zu Sanktionen von bis zu 100.000 € führen. Eine genaue Kenntnis dieser Schritte ist daher unerlässlich.
Hier sind die drei unumgänglichen Schritte zur Erfüllung Ihrer Herstellerverantwortung:
- Registrierungspflicht: Vor dem Inverkehrbringen müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID anmelden. Dieser Schritt ist kostenlos und die Voraussetzung für alle weiteren Maßnahmen.
- Systembeteiligungspflicht: Sie müssen Ihre mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, bei einem dualen System lizenzieren. Damit finanzieren Sie die Sammlung und das Recycling.
- Datenmeldungspflicht: Die lizenzierten Verpackungsmengen müssen Sie regelmäßig – mindestens jährlich – sowohl an Ihr duales System als auch an das LUCID-Register melden.
Die korrekte VerpackG Registrierung ist der erste kritische Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Rechtssicherheit.
Hohe Risiken bei Verstößen: Bußgelder und Vertriebsverbote
Die Missachtung des Verpackungsgesetzes ist kein Kavaliersdelikt und wird mit empfindlichen Strafen geahndet. Unternehmen, die ihre Verpackungen nicht oder unvollständig bei einem dualen System beteiligen, riskieren Bußgelder von bis zu 200.000 € pro Einzelfall. Eine fehlende oder fehlerhafte Registrierung im Verpackungsregister LUCID kann mit bis zu 100.000 € sanktioniert werden. Zusätzlich zu den finanziellen Strafen droht ein sofortiges Vertriebsverbot für nicht konforme Verpackungen. Wettbewerber können über das öffentliche Register Ihre Compliance prüfen und bei Verstößen eine Abmahnung zum Verpackungsgesetz erwirken. Diese Risiken verdeutlichen die Notwendigkeit, die gesetzlichen Anforderungen präzise zu erfüllen.
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was sich ab 2026 ändert
Die EU verschärft die Regeln mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), die ab August 2026 in allen Mitgliedstaaten gilt. Diese Verordnung zielt darauf ab, Verpackungsabfälle bis 2040 um 15 % zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Für Unternehmen bedeutet dies weitreichende neue Verpflichtungen.
Zu den wichtigsten Neuerungen der PPWR gehören:
- Verbindliche Rezyklatanteile: Kunststoffverpackungen müssen ab 2030 einen Mindestanteil an recyceltem Material von 30 % enthalten.
- Recyclingfähiges Design: Alle Verpackungen müssen ab 2030 recyclingfähig gestaltet sein.
- Minimierung von Leerraum: Der Leerraumanteil in Versandverpackungen darf ab 2030 maximal 50 % betragen.
- Neue Kennzeichnungspflichten: Einheitliche Etiketten zur Materialzusammensetzung und korrekten Entsorgung werden Pflicht.
Unternehmen müssen ihre Verpackungsstrategie bereits jetzt anpassen, um diese zukünftigen EU-weiten Anforderungen zu erfüllen. Die proaktive Auseinandersetzung mit diesen Regeln ist entscheidend für den zukünftigen Marktzugang.
Warum professionelle Beratung zum Verpackungsgesetz unverzichtbar ist
Die gesetzlichen Anforderungen sind komplex und ändern sich ständig, wie die Einführung der PPWR mit über 40 neuen Regelungen zeigt. Eine professionelle Beratung zum Verpackungsgesetz ist daher kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in Ihre Rechtssicherheit. Experten analysieren Ihre individuellen Pflichten und stellen sicher, dass Sie alle Anforderungen zu 100 % erfüllen. So sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit und interne Ressourcen, sondern vermeiden auch teure Bußgelder. Ein spezialisierter Partner wie die Deutsche Recycling navigiert Sie sicher durch den gesamten Prozess. Dies ermöglicht Ihnen, sich voll auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.
Ihr Weg zur Compliance mit der Deutschen Recycling
Die Deutsche Recycling bietet Ihnen als unabhängiger Dienstleister einen klaren und strukturierten Weg zur vollständigen EPR-Compliance. Wir übernehmen die Komplexität der gesetzlichen Pflichten für Sie, sodass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Unser Prozess sichert Ihre Konformität in nur 4 Schritten.
So unterstützen wir Sie konkret:
- Analyse und Bedarfsermittlung: Wir prüfen Ihre produktspezifischen Verpflichtungen nach VerpackG, ElektroG und BattG in über 30 Ländern.
- Strategieentwicklung: Sie erhalten eine maßgeschneiderte Strategie zur Erfüllung aller nationalen und internationalen Anforderungen.
- Umsetzung und Registrierung: Wir übernehmen die vollständige Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister und die Lizenzierung Ihrer Verpackungen.
- Laufendes Management: Wir kümmern uns um alle fristgerechten Datenmeldungen und stellen die dauerhafte Rechtssicherheit Ihres Unternehmens sicher.
Wenn Sie noch nicht aktiv geworden sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Melden Sie sich bei der Deutschen Recycling, um alle Regulatoriken schnellstmöglich zu erfüllen und rechtliche Risiken auszuschließen.
Was beinhaltet eine Beratung zum Verpackungsgesetz durch die Deutsche Recycling?
Unsere Beratung umfasst eine vollständige Analyse Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen, die Übernahme des gesamten Registrierungs- und Lizenzierungsprozesses, die fristgerechte Abwicklung aller Datenmeldungen sowie die kontinuierliche Überwachung von Gesetzesänderungen, um Ihre 100%ige und dauerhafte Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Muss ich mich auch als Kleinunternehmer an das Verpackungsgesetz halten?
Ja, das Verpackungsgesetz gilt ausnahmslos für alle Unternehmen, die verpackte Waren in Deutschland vertreiben. Es gibt keine Bagatell- oder Mindestgrenzen. Die Pflichten zur Registrierung und Lizenzierung gelten bereits ab der ersten in Verkehr gebrachten Verpackung.
Warum ist es wichtig, jetzt wegen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zu handeln?
Obwohl die PPWR erst 2026 vollständig in Kraft tritt, erfordern die neuen Anforderungen an Verpackungsdesign und Materialzusammensetzung langfristige Anpassungen in der Lieferkette und Produktion. Proaktives Handeln ist entscheidend, um rechtzeitig konform zu sein und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
Kann die Deutsche Recycling auch die Compliance für andere Länder übernehmen?
Ja, als Ihr Partner für europaweite EPR-Compliance unterstützen wir Sie nicht nur in Deutschland, sondern übernehmen die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nach Verpackungs-, Elektro- und Batteriegesetz in über 30 Ländern.
Was ist der Unterschied zwischen Registrierung und Lizenzierung?
Die Registrierung erfolgt einmalig bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) und ist eine grundlegende Anmeldepflicht. Die Lizenzierung (oder Systembeteiligung) ist ein fortlaufender Prozess, bei dem Sie Ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System anmelden und dafür Lizenzentgelte zahlen, um deren Sammlung und Verwertung zu finanzieren.
Wie kann ich Kontakt zur Deutschen Recycling aufnehmen?
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle und unverbindliche Beratung. Unser Expertenteam steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre spezifischen Anforderungen zu analysieren und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre EPR-Pflichten zu entwickeln.
Bundesministerium der Justiz bietet den vollständigen und aktuellen Gesetzestext des Verpackungsgesetzes (VerpackG), die rechtliche Grundlage für die Herstellerverantwortung in Deutschland.
Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist die offizielle Plattform LUCID für die Registrierung und Datenmeldung von Verpackungsmengen, unerlässlich für die Erfüllung der Pflichten nach dem Verpackungsgesetz.
Umweltbundesamt bietet umfassende Informationen und Hintergründe zur Produktverantwortung für Verpackungen, zum Recycling und zur Kreislaufwirtschaft in Deutschland.
Europäische Union (EUR-Lex) enthält den vollständigen und verbindlichen Text der neuen EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR), die weitreichende Änderungen für Unternehmen ab 2026 mit sich bringt.