Erweiterte Herstellerverantwortung lt. Französischem Umweltgesetzbuch:
Zahlen Sie den Umweltbeitrag für Ihre importierten Textilien in Frankreich?
Wer heute Waren und Produkte ins Ausland vertreibt, muss sich auch um Recycling, Entsorgung und Lizenzierung kümmern. Das ist nicht neu, wird aber gern vernachlässigt. Als Inverkehrbringer von Waren sehen sich Unternehmen in Deutschland sowie europa- und weltweit zahlreichen, komplexen Entsorgungsbestimmungen gegenüber, die neben Kosten auch Zeitaufwand bedeuten.
Neben der Produzentenverantwortung für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien hat Frankreich unter anderem auch eine erweitere Herstellerverantwortung für Druckerzeugnisse, Textilien sowie Einrichtungsgegenstände etabliert. Das heißt betroffene Unternehmen müssen für die Abfallbewirtschaftung der auf dem Markt gebrachten Produkte sorgen oder die Finanzierung des Recyclingsystems sicherstellen.
Für Frankreich gelten besondere umweltrechtliche Verpflichtungen für das Inverkehrbringen von Textilien. Grundlage hierfür ist der Artikel L.541-10-3 des französischen Umweltgesetzbuchs.
Gilt das für alle Arten von Textilien?
Betroffen sind Kleidung, Haushaltswäsche und Schuhe, die für den privaten Haushalt bestimmt sind. Ausgenommen sind beispielsweise Lederbekleidung, Puppen, Spielzeug, Artikel für Haustiere usw., medizinische und orthopädische Artikel, Sportartikel wie Skischuhe oder Inlineskates usw.
Rücknahme & Recycling im E-Commerce
Der Leitfaden für Onlinehändler
Der Onlinehandel boomt. Was gerade jetzt besonders wichtig ist: Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann. Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher. Leitfaden herunterladen
Welche Pflichten muss ich als Hersteller erfüllen, um gesetzeskonform zu handeln?
Der Inverkehrbringer muss entweder ein zugelassenes eigenes internes Sammel- und Recyclingsystem einrichten oder einem zugelassenen kollektiven Rücknahmesystem beitreten, an welches ein Ökobeitrag gezahlt wird. Außerdem müssen jährlich die Mengen des Vorjahres gemeldet werden.
Wie wird die Umweltabgabe berechnet?
Der Umweltbeitrag wird jährlich festgesetzt, basierend auf dem letztjährigen Volumen der auf dem Markt in Verkehr gebrachten Textilien und der Größe der einzelnen Teile. Bei recyclingfähigen Textilien wird der Beitrag bei Vorliegen der Voraussetzungen reduziert.
Wir unterstützen Sie dabei!
Die Deutsche Recycling hilft Ihnen Ihre Produkte gemäß den französischen Umweltvorgaben zu melden und zu entsorgen. Sprechen Sie uns an!