EAR-Registrierung

Wir kümmern uns um Ihre Registrierung und reduzieren Ihren Aufwand bei der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen des Elektrogesetzes in Deutschland.

Verpflichtungen gemäß dem ElektroG und der EU-Richtlinie WEEE

Das ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) setzt in Deutschland die EU-WEEE-Richtlinie um und regelt die Verantwortung von Herstellern, Importeuren und Händlern für Elektro- und Elektronikgeräte – von der Registrierung bis zur Entsorgung.

Jeder Hersteller und Inverkehrbringer von Elektrogeräten muss sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registrieren.
Die ear-Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung dafür, Elektrogeräte in Deutschland verkaufen zu dürfen.

Wer muss eine Registrierung bei der Stiftung ear beantragen?

  • Hersteller mit Sitz in Deutschland, die Elektrogeräte unter eigenem Namen oder Marke verkaufen.
  • Importeure, die Produkte aus dem Ausland nach Deutschland einführen – egal, ob für den Weiterverkauf oder Eigenbedarf.
  • Onlinehändler mit Sitz im Ausland, die direkt an deutsche Endkunden verkaufen (z. B. über einen Onlineshop, Amazon, eBay).
  • Private-Label-Anbieter, die Produkte von anderen Herstellern beziehen, aber unter eigener Marke vertreiben.
  • Bevollmächtigte, wenn der Hersteller keinen Sitz in Deutschland hat (Pflicht laut ElektroG § 8).

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Wir prüfen,

  • ob Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit Elektrogeräten erfüllt,
  • ob Prozesse angepasst werden müssen und
  • ob sich Kosten optimiert lassen.

Sie erhalten

  • eine Analyse Ihren Pflichten basierend auf der Struktur Ihres Unternehmens und den Umsätzen in den entsprechenden Ländern,
  • ein klares Bild von den Möglichkeiten und Kosten,
  • Unterstützung bei der Definition Ihrer strategischen Ausrichtung und zeigen Ihnen, was auf Ihre To-Do-Liste gehört.

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Das sagen unsere Kunden

FAQ: EAR-Registrierung

Was ist die EAR-Registrierung?

Die EAR-Registrierung ist die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung von Elektro- und Elektronikgeräten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear).
Sie ist Voraussetzung dafür, solche Produkte in Deutschland rechtssicher in Verkehr zu bringen und dient der Umsetzung des ElektroG (Elektrogesetzes).

Warum ist die EAR-Registrierung notwendig?

Die Registrierung bei der stiftung ear stellt sicher, dass Hersteller und Vertreiber ihrer gesetzlichen Produktverantwortung nachkommen.
Sie trägt dazu bei, dass Altgeräte ordnungsgemäß gesammelt, recycelt und entsorgt werden – im Sinne des Umweltschutzes und der Kreislaufwirtschaft.

Welche Informationen werden bei der Registrierung benötigt?

Für die Registrierung müssen u. a. folgende Angaben gemacht werden:

  • Gerätekategorie und Marke

  • Einordnung als B2B oder B2C

  • Rücknahmekonzept (bei B2C)

  • Angaben zur Garantie (bei B2C)

  • Mengenprognose

  • ggf. Bevollmächtigter für ausländische Unternehmen

Was ist der Unterschied zwischen B2B- und B2C-Geräten bei der EAR-Registrierung?

Das ElektroG unterscheidet zwischen:

  • B2C-Geräten (Business-to-Consumer):
    Geräte, die typischerweise in privaten Haushalten genutzt werden oder dort genutzt werden können (z. B. Toaster, Fernseher, Laptops).
    Pflichten: Registrierung, Kennzeichnung, Rücknahme, Mengenmeldungen und insolvenzsichere Garantie.

  • B2B-Geräten (Business-to-Business):
    Geräte, die ausschließlich für die gewerbliche Nutzung bestimmt sind und nicht im privaten Haushalt verwendet werden.
    Pflichten: Registrierung und Mengenmeldungen, aber keine Rücknahmepflicht oder Garantie, solange die gewerbliche Nutzung nachgewiesen werden kann.

Wichtig: Die Zuordnung erfolgt nicht durch den Hersteller allein, sondern wird von der stiftung ear überprüft.
Ein Gerät gilt im Zweifel als B2C, wenn es auch nur theoretisch im Haushalt verwendet werden kann.

Wie läuft die Registrierung ab?

Die Registrierung erfolgt online über das EAR-Portal. Nach vollständiger Antragstellung und Prüfung durch die Stiftung wird eine WEEE-Registrierungsnummer vergeben.

Da der Prozess komplex sein kann, ist es ratsam, mit spezialisierten Dienstleistern oder einem Bevollmächtigten zusammenzuarbeiten – besonders bei internationalen Geschäftsmodellen oder Unsicherheiten in der B2B/B2C-Zuordnung.