Pfandpflicht 2024 für Milcheinweggetränkeflaschen
Seit dem Jahr 2022 besteht für den Großteil der Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff die Pfandpflicht in Deutschland. Gleiches gilt für Getränkedosen. Ausgenommen waren davon bisher jene, die mit mindestens 0,1 bis 3 Litern Milch, Milchmischgetränken und Milchprodukten befüllt sind. Mit der Pfandpflicht 2024 hat sich das mit unmittelbarer Wirksamkeit ab dem 1. Januar 2024 geändert. Sofern normale Milch, Milchmischgetränke, die einen Milchanteil von mindestens 50 Prozent mitbringen, und Milcherzeugnisse wie Joghurt in Einwegkunststofflaschen daherkommen, muss ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben werden.
Laut aktuellen Zahlen werden ca. 5 Milliarden Liter Milch produziert, wovon 10 Prozent in Kunststoffflaschen verpackt werden. Das entspricht etwa 455 Millionen Liter Milch, die von der Pfandpflicht 2024 betroffen sind. Pfandfrei bleiben hingegen weiterhin Getränkekartons, in denen sich Milch befindet.
Für Schnell-Leser
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Pfandpflicht auch für Einweg-Kunststoffflaschen mit Milch, Milchmischgetränken und anderen Milcherzeugnissen. Ein Pfand von mindestens 25 Cent muss erhoben und deutlich gekennzeichnet werden. Diese Regelung dient dazu, Einwegverpackungen verstärkt in den Recyclingkreislauf zurückzuführen und Plastikmüll zu reduzieren. Hersteller, Importeure und Händler sind verpflichtet, sich an das DPG-Pfandsystem anzuschließen und ihre Produkte ordnungsgemäß zu registrieren. Für ungekennzeichnete Restbestände wird vorübergehend ein „Vollzug mit Augenmaß“ geduldet. Verstöße gegen die Pfandpflicht werden mit hohen Bußgeldern bestraft.
Was bedeutet die Pfandregelung 2024 für Hersteller?
Die Übergangsfrist für die Pfandpflicht in Deutschland auf Kunststoffflaschen mit Milch und Milcherzeugnissen endete 2024. Das bedeutet, die Richtlinie muss nun offiziell umgesetzt werden. Warum die Pfandpflicht 2024 sich so lange verzögerte? Aufgrund der Hygiene mussten zunächst einige Hürden gemeistert werden, was eine längere Vorbereitungszeit nach sich zog.
Mit der Pfandpflicht 2024 muss die Rückgabe von Einweggetränkeflaschen mit Milch oder Milchprodukten in Pfandautomaten erfolgen. Bisher war die fachgerechte Entsorgung über den Gelben Sack oder in der gelben Tonne gängig, worum sich im Anschluss die dualen Systeme gekümmert haben.
Laut dem Verpackungsgesetz müssen Hersteller mit der Pfandpflicht auf Milch in Einweggetränkeverpackungen Pfand in Höhe von mindestens 0,25 € erheben. Die Umsatzsteuer ist bereits eingeschlossen. Das Pfand wird über den gesamten Vertriebsweg an den Endverbraucher weitergereicht. Damit das auch transparent kommuniziert wird, sind die Einweggetränkeflaschen als pfandpflichtig zu kennzeichnen.
Zusätzlich müssen sich Hersteller oder Erstinverkehrbringer an dem einheitlichen Pfandsystem in Deutschland (DPG Deutsche Pfandsystem GmbH und Systempartner) beteiligen. Dieses wickelt hierzulande die Pfanderstattungsansprüche ab.
Für Milchgetränke gelten im Rahmen der Pfandpflicht folgende Beträge:
Welche Ziele hat die Pfandpflicht 2024 auf Einwegkunststoffflaschen für Milch, Milchmischgetränke und andere trinkbare Milcherzeugnisse?
Mit der neuen Pfandregelung in Deutschland sollen auch Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit Milch und Milcherzeugnissen in den nachhaltigen Rohstoffkreislauf zurückgeführt werden. Ziel ist es, den Plastikmüll zu reduzieren, das Recycling zu fördern, die Umwelt zu schützen und das Bewusstsein für einen nachhaltigen Konsum zu schärfen.
Wie gestaltet sich die Kennzeichnung bei der Pfandpflicht 2024?
Das Verpackungsgesetz sieht keine weitere Übergangsregelung vor. Verpackungen, die unter die Pfandpflicht 2024 fallen, dürfen nur noch mit DPG-Pfandkennzeichen verkauft werden. Seit März 2023 war bereits eine frühzeitige Registrierung in der DPG-Stammdatenbank möglich, sodass Unternehmen ausreichend Zeit für den Übergang hatten. Aufgrund einer fehlenden, bundesweit einheitlichen Übergangsregelung hatten die Behörden über die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) einen „Vollzug mit Augenmaß“ für Anfang 2024 angekündigt. Der Abverkauf ungekennzeichneter Restbestände wird demnach für eine nicht genau definierte Zeit geduldet.
Woher wissen Sie, ob Sie dem Verpackungsgesetz unterliegen, und was müssen Sie bezüglich der Pfandregelung in Deutschland noch beachten?
Unternehmen, die in Deutschland gewerblich Getränke vertreiben, gelten als „Erstinverkehrbringer“, da sie mit ihrem Markteintritt den ersten Schritt zum Endverbraucher machen – unabhängig davon, ob die Getränke aus eigener Produktion stammen oder importiert wurden. Nach dem deutschen Verpackungsgesetz sind alle Erstinverkehrbringer seit dem 1. Juli 2022 verpflichtet, sich im LUCID Verpackungsregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ordnungsgemäß zu registrieren.
Unsere Verpackungsgesetz-Beratung unterstützt Sie umfassend in allen Belangen der Verpackungslizenzierung, der Rücknahme und dem Recycling Ihrer Verpackungen – effizient, differenziert und rechtskonform. Verpackungen gelten als wertvolle Ressourcen, die gesammelt, sortiert und recycelt werden, darunter Verkaufsverpackungen wie Joghurtbecher, Kartonagen oder Plastiktüten. Entsprechend der erweiterten Herstellerverantwortung gemäß EU-Richtlinie sind Hersteller, Händler und Importeure zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
Nicht nur innerhalb der EU, sondern auch international – etwa in Ländern wie Mazedonien, Israel, China und Japan – gelten zunehmend vergleichbare Verpackungsgesetze. Die landesspezifischen Anforderungen im Blick zu behalten, stellt dabei viele Unternehmen vor Herausforderungen. Hier kommt unsere Verpackungsgesetz-Beratung ins Spiel: Wir stehen Ihnen als erfahrener Partner zur Seite, um Verpackungen gemäß den jeweiligen nationalen und internationalen Vorgaben korrekt zu lizenzieren, zu registrieren und zu entsorgen. Auch in Hinblick auf die Pfandregelung 2024 stehen wir von der Deutschen Recycling GmbH Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Mit langjähriger Expertise sorgen wir für Klarheit und schaffen praxisnahe Lösungen. Beginnend mit einer detaillierten Bedarfsanalyse übernehmen wir für Sie sämtliche Mengenmeldungen, Reportings und Abrechnungen. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Wahl geeigneter Rücknahmesysteme und beim Recycling sämtlicher in Umlauf gebrachten Verpackungen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Legal Monitoring und rechtliche Analysen für optimale Kosteneffizienz
- Detaillierte Beratungen zu nationalen und internationalen Verpackungslizenzen
- EU- und weltweite Analysen der Verpflichtungen nach Verpackungsart
- Ermittlung und Umsetzung von Verwertungs- und Recyclingverpflichtungen
- Mengenmeldungen und internationales Reporting
- Übernahme der Bevollmächtigung im Ausland
- Bewertung von Entsorgungs- und Rücknahmesystemen nach fachlichen und finanziellen Gesichtspunkten
- Bereitstellung geeigneter Container und Jahresstatistiken zur Dokumentation
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung der Pfandpflicht 2024?
Wenn Milcherzeugnisse ohne Pfand gemäß der Pfandpflicht 2024 in Umlauf gebracht werden, wird das mit hohen Bußgeldern geahndet. Gehen Sie daher keine Kompromisse ein und erfüllen Sie die Anforderungen. Gerne prüfen wir Ihre Umwelt Compliance.