Recyclinggerechte Verpackungen als finanzielle Anreize
Wie lassen sich finanzielle Anreize für recyclinggerechte Verpackungen noch attraktiver gestalten? Darüber denkt die Bundesregierung schon länger nach. Noch in der aktuellen Legislaturperiode soll eine Fondlösung realisiert werden. Profitieren sollen Unternehmen, die sich an die Mindeststandards für recyclinggerechte Verpackungen halten, recyclinggerechte Designs entwickeln und Rezyklate einsetzen.
Analog dazu haben die Dualen Systeme ein Fondsmodell erarbeitet, das Hersteller belohnt, die recyclinggerechte Verpackungen auf den Markt bringen. Politiker betonen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen zügig verabschiedet werden müssen, um langfristig die Ziele zur Verringerung von Verpackungsabfällen sicherzustellen. Wie aber sieht es wirklich aus, wo stehen wir in Hinblick auf recyclinggerechte Designs von Verpackungen und was genau hat es mit dem Fondsmodell auf sich? Diese Fragen beleuchten wir in diesem Beitrag.
Für Schnell-Leser
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Verpackungsgesetz zu reformieren und ein Fondsmodell zu implementieren, das den Einsatz von recycelbaren Verpackungen und Rezyklaten finanziell unterstützt. Derzeit unterbindet der Wettbewerb zwischen den Dualen Systemen effektive Anreize, was durch die geplante Gesetzesänderung behoben werden soll. Die EU ermöglicht den Mitgliedstaaten bis Ende 2024, eigene Anreizsysteme zu gestalten, wobei in Deutschland Konsens darüber herrscht, dass Hersteller recyclingfähiger Verpackungen finanziell belohnt werden sollen. Dies soll nicht nur die Recyclingquoten verbessern, sondern auch die Kreislaufwirtschaft stärken.
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Was hat es mit dem Fondsmodell für recyclinggerechte Verpackungen auf sich?
Die Bundesregierung plant, das Verpackungsgesetz zu überarbeiten, um ein Fondsmodell einzuführen, das recyclinggerechte Designs von Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten finanziell fördert. Derzeit bietet § 21 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes keine ausreichenden Anreize für recyclingfähige Verpackungen, da der Wettbewerb zwischen den Dualen Systemen eine effektive Umsetzung behindert.
Gemäß EU-Recht soll bis Ende 2024 ein finanzielles Anreizsystem für alle recyclinggerechten Verpackungen und Verpackungsarten eingeführt werden. Die EU lässt den Mitgliedstaaten Freiraum bei der Gestaltung der Systeme.
In Deutschland besteht Konsens darüber, dass Hersteller, die recyclingfähige Verpackungen produzieren, finanziell belohnt werden sollen. Die Einnahmen aus dem Fonds, generiert durch weniger recyclinggerechte Verpackungen, sollen Projekte zur Förderung des Einsatzes von recycelten Materialien unterstützen.
Der aktuelle Stand der Novellierung?
Die Regierung arbeitet derzeit an der Ausgestaltung des Fondsmodells. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den Dualen Systemen zu überwinden und eine ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte zu ermöglichen. Dies soll eine umfassende Förderung von recyclingfreundlichen Designs entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherstellen.
Wie sehen recyclinggerechte Verpackungen aktuell aus?
In der Kreislaufwirtschaft hat die Vermeidung von Verpackungsmaterialien oberste Priorität. Die Reduktion von unnötigen Verpackungen, die Minimierung des Materialeinsatzes und die Förderung der Wiederverwendung bringt nicht nur Umweltvorteile mit sich, sondern sind auch ökonomisch sinnvoll.
Lassen sich Verpackungen nicht gänzlich vermeiden, liegt der Fokus auf der Herstellung von recyclinggerechten Verpackungen. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt hier erste, finanzielle Anreize: Gemäß § 21 VerpackG und EU-Verpackungsrichtlinie müssen die Systembetreiber für recyclinggerechte Designs von Verpackungen, den Einsatz von Rezyklaten und nachwachsenden Rohstoffen finanzielle Förderungen bereitstellen. Zwar steigt die Herstellung von recyclinggerechten Verpackungen, allerdings scheint vielen Unternehmen der Vorteil bisher als ungenügend.
Gut zu wissen: Ein recyclinggerechtes Design zielt darauf ab, die Recyclingfähigkeit einer Verpackung bereits bei der Konzeption und Herstellung zu maximieren, um die Materialien im Wertstoffkreislauf zu halten. Dies soll erreicht werden, indem Verpackungen so gestaltet werden, dass sie nach ihrer Nutzung möglichst vollständig zu einem materialgleichen Sekundärprodukt recycelt werden können.
Die Dualen Systeme schlagen nun vor, einen gesetzlich festgelegten, einheitlichen Zuschlag für nicht recyclinggerechte Verpackungen einzuführen. Dieser Zuschlag soll in den aktuell diskutierten Fond fließen, der privatwirtschaftlich organisiert sein muss. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister soll in ihrer privatrechtlichen Form als Träger dieses Fonds fungieren, um so die recyclinggerechte Gestaltung von Verpackungen weiter zu fördern.
Umsetzung und Herausforderungen bei recyclinggerechten Verpackungen
In Deutschland hat der intensive Wettbewerb zwischen den Dualen Systemen bisher die Einführung effektiver finanzieller Anreize für ökologische Verpackungen behindert. Eine geplante Reform des § 21 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) soll dies nun ändern und die Rahmenbedingungen verbessern.
Viele Hersteller nutzen die branchenweit anerkannten Mindeststandards für recyclinggerechte Verpackungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister zur Optimierung ihrer Produkte, wodurch 2022 etwa zwei Drittel, der in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungen erfolgreich recycelt wurden.
Problematisch für das Recycling sind jedoch Verbundverpackungen, die oft eine geringe Recyclingfähigkeit aufweisen und die Ziele der Kreislaufwirtschaft untergraben. Auch nicht standardmäßige Materialien wie Bambus, Holz, Jute, Keramik oder Kork, für die keine spezifischen Recyclingquoten bestehen, werden oft nicht recycelt.
Letztlich hängt der Erfolg des Recyclings auch von der korrekten Mülltrennung durch die Verbraucher ab. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, recyclinggerechte Verpackungen so zu gestalten, dass sie leicht richtig entsorgt werden können, um die Effektivität des Recyclingprozesses zu maximieren.
Um zukünftig vom Fond und den finanziellen Anreizen für recyclinggerechte Verpackungen zu profitieren, unterstützen wir von der Deutsche Recycling GmbH Sie bei der Einhaltung aller Richtlinien und beraten Sie fundiert zu recyclinggerechten Verpackungen. Gemeinsam mit unseren Experten stellen Sie eine individuelle Lösung innerhalb einer Verpackungsgesetz-Beratung sicher, die maßgeschneidert auf Ihre Ansprüche zugeschnitten ist.