Verpackungen findet man in unserem Alltag und Leben überall. Ständig treffen wir auf verpackte Produkte, zum Beispiel beim Verkauf oder Transport – Verpackungen sind immer Teil des Produkts. Dabei müssen bestimmte Auflagen und Vorgaben beachten werden, die zum Beispiel in der EU-Verpackungsrichtlinie vereinbart wurden.
Nicht zuletzt seit der „Fridays for Future“- Bewegung hat sich die hohe Bedeutung des Klima- und Umweltschutzes in der Bevölkerung gezeigt. Die EU-Verpackungsrichtlinie setzt dazu von der politischen Seite aus Vorgaben fest. Sie besagt im Sinne der Nachhaltigkeit beispielsweise, dass Verpackungen ressourcenschonend verwertet werden soll.
Was die Europäische Verpackungsrichtlinie konkret beinhaltet und was sie für die Hersteller bedeutet, erfahren Sie hier bei Deutsche Recycling. Ob auch Sie von der Europäischen Verpackungsrichtlinie betroffen sind, zeigt unser detaillierter Compliance Check.
Ein kurzer Überblick über die EU-Verpackungsrichtlinie 2021
Die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG (erneuert durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2018/851) regelt für alle Mitgliedsstaaten der EU den gemeinsamen europäischen Umgang mit Verpackungen.
Die Europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG schreibt vor, dass die EU-Länder Maßnahmen beschließen müssen, die die Menge an Verpackungsmüll und deren Auswirkung auf die Umwelt verringern sollen. Das kann in Form von nationalen Programmen oder auch anderen Systemen geschehen, die die Herstellerverantwortung betreffen. Verpackungsverordnung Europaweit, das können das Verpackungsgesetz Italien (Verpackungsverordnung Italien 97/129/Eg Italien), das Verpackungsgesetz Niederlande oder das Verpackungsgesetz Frankreich (Verpackungsordnung Frankreich) sein. In Deutschland gilt die Verpackungsordnung Deutschland.
Diesen Verpflichtungen als Hersteller, Händler oder Importeur aus alleiniger Kraft nachzukommen, kann zu zahlreichen Hürden und Herausforderungen führen, die Sie in Ihrem alltäglichen Geschäft ausbremsen können. Aus diesem Grund gibt es die Deutsche Recycling. Wir greifen Ihnen tatkräftig unter die Arme, übernehmen zu 100 % die Verantwortung und garantieren Ihnen so ein rechtskonformes Auftreten.
Die EU-Verpackungsrichtlinie und ihre Ziele
Die EU-Verpackungsrichtlinie (im Englischen „EU Directive 94/62/EC“) zielt darauf ab, die nationalen Richtlinien zum Umgang mit Verpackungen und deren Abfällen zu vereinheitlichen. Konkret soll die Umwelt geschützt werden, indem Verpackungsmüll verhindert oder vermieden wird.
Dahinter steht der Grundgedanke der Kreislaufwirtschaft und der damit verbundenen Abfallhierarchie. Diese besagt, dass die höchste Priorität darauf liegt, Abfall zu vermeiden. Ansonsten soll er zur Wiederverwertung vorbereitet oder recycelt werden. Wenn das nicht möglich ist, können andere Verwertungsarten wie die Müllverbrennung und -beseitigung in Betracht gezogen werden. Gleichzeitig wird Wert daraufgelegt, dass der Umgang mit Verpackungsabfällen gesundheitsschonend gestaltet ist.
EU-Verpackungsrichtlinie: Inhalte
Über die EU-Verpackungsrichtlinie sollen die EU-Länder dazu beitragen, dass der Anteil an Mehrzweckverpackungen steigt (durch Pfandsysteme, wirtschaftliche Anreize etc.). Außerdem werden mit der EU Verpackungsordnung 2021 bestimmte Anforderungen an die Verpackungen gestellt: Sie sollen umweltgerecht wiederverwendet werden und gleichzeitig nicht die Lebensmittelsicherheit und Gesundheit des Verbrauchers beeinträchtigen. Schwermetalle und chemische Substanzen enthaltene Kunststoffe werden deshalb von umweltfreundlicheren Verpackungen aus natürlichen Materialien abgelöst. Außerdem sollen die Länder mithilfe von Maßnahmen die jeweils geltenden Recyclingziele für die unterschiedlichen Verpackungsarten gewährleisten (z.B. EU Recycling Codes oder Recycling Code Italien). Nur wenn die Anforderungen eingehalten werden, darf die Verpackung in den Handel und in den Wirtschaftskreislauf eingeführt werden.
Verpackungsrichtlinie EU – für wen gilt sie?
Die EU-Verpackungsrichtlinie betrifft die Bereiche Industrie, Handel, Verwaltung, Gewerbe, Dienstleistung und Haushalte und die darin anfallenden Verpackungsabfälle – und das für alle Länder der Europäischen Union. Sie ist verbindlich für Sie als Hersteller und Händler und gilt auch für die Pharmaindustrie (Medizinprodukte Verpackungsverordnung) oder den Fall, wenn Sie Ihre Produkte bereits verpackt von einem Großhändler erwerben.
Um die EU-Verpackungsrichtlinie einzuhalten, achten Sie präzise auf die Kennzeichnung der Verpackung. Dort befinden sich nicht nur Informationen zum Produkt, auch die Materialien der Verpackung unterliegen einer Kennzeichnungs- und Identifizierungspflicht (z.B. Verpackungskennzeichnung Italien).
EU-Verpackungsrichtlinie erfolgreich umsetzen mit Deutsche Recycling
Sie sind sich unsicher bezüglich der EU-Verpackungsrichtlinie und den Verpackungsvorschriften in Deutschland? Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle erfüllt, ob Prozesse angepasst werden müssen und ob sich Kosten im Rahmen der Verpackungsrichtlinien optimieren lassen. Die Deutsche Recycling ist darauf spezialisiert, Sie im Rahmen der Umwelt Compliance mit unserem Service zu unterstützen und Ihnen bei der Einhaltung der für Sie geltenden Gesetze vertrauensvoll zur Seite zu stehen. Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.