EU-Verpackungsverordnung: PPWR

  • EPR-Registrierung und Reporting gemäß der gesetzlichen Anforderungen
  • Bevollmächtigung für die Registrierung in allen EU-Ländern
  • Nachweis der Recyclingfähigkeit
  • Kennzeichnungspflichten erfüllen
  • Anpassung an Verpackungsstandards

Die EU-Verpackungsverordnung „Packaging & Packaging Waste Regulation“ (PPWR) trat offiziell am 11. Februar 2025 in Kraft. Ab dem 12. August 2026 wird sie verbindlich und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie. Einige Vorschriften, etwa zur Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung, gelten früher. Unternehmen sollten die Übergangsfrist nutzen und frühzeitig umstellen.

Die größten Herausforderungen der PPWR für Unternehmen

  • Erhöhte Anforderungen an die Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen zunehmend leichter recycelbar sein, was oft mit Änderungen im Design und Materialeinsatz verbunden ist. Dazu gehören recyclingfähige Verpackungen sowie biologisch abbaubare Kunststoffverpackungen.

  • Erweiterte Herstellerverantwortung: Unternehmen tragen mehr Verantwortung für die Sammlung, Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen. Die Herstellerregister und die erweiterte Herstellerverantwortung sind zentrale Elemente der PPWR.

  • Verwendung von recyceltem Material und biobasierten Rohstoffen in Kunststoffverpackungen: Die PPWR fordert eine verstärkte Nutzung nachhaltiger Materialien, was Unternehmen vor logistische und preisliche Herausforderungen stellt.

  • Strikte Berichtspflichten: Unternehmen müssen regelmäßig Daten zu ihren Verpackungen und Recyclingquoten melden. Hierbei spielen Prüf-, Mess- und Berechnungsmethoden eine wichtige Rolle.

  • Anpassung an neue Verpackungsstandards: Die Implementierung neuer Verpackungsdesigns erfordert Investitionen in Forschung, Entwicklung und Maschinen.

  • Harmonisierung der Vorschriften: Unterschiedliche nationale Vorschriften könnten die grenzüberschreitende Einhaltung erschweren.

  • Verbraucheraufklärung: Unternehmen müssen die Akzeptanz neuer Verpackungspraktiken und nachhaltiger Lösungen bei ihren Kunden fördern. Hierzu zählen auch Etikettierungs-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen, beispielsweise durch QR-Codes.

Wir helfen Ihnen, diese Herausforderungen zu meistern!

Als erfahrener EPR-Full-Service-Dienstleister unterstützen wir Sie dabei, sich effektiv und rechtzeitig auf die Anforderungen der PPWR einzustellen. Vom Design nachhaltiger Verpackungen bis hin zur Erfüllung der neuen Berichtspflichten bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Prozesse optimieren und sicherstellen, dass Sie gesetzliche Vorgaben problemlos erfüllen.

Unser Service:

Registrierung und Lizensierung

Die Verpackungsverordnung verlangt, dass Hersteller sich in den nationalen Verpackungsregistern anmelden.

✅​Wir bieten Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, die Bevollmächtigung für die Registrierung in allen EU-Ländern.

Recycling und ökologische Gestaltung

Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen recyclingfähig sind (Kriterien folgen bis 2028).

✅​ Wir unterstützen bei der Berechnung und Einhaltung von Mindestrezyklatanteilen in Kunststoffverpackungen.

Mengenmeldungen und Berichterstattung

Unternehmen müssen regelmäßig Daten zu ihren in Verkehr gebrachten Verpackungen melden.

✅​ Wir unterstützen bei der korrekten Klassifizierung und Dokumentation für die Behörden.

Konformitätsprüfung und Marktüberwachung

Erzeuger müssen vor dem Inverkehrbringen Konformitätsprüfungen durchführen.

✅​ Wir helfen bei der Erstellung der technischen Dokumentation und der Nachweise und unterstützen bei Audits. Dazu gehören auch Konformitätsbewertungsverfahren und Konformitätserklärungen.

Was Unternehmen wissen müssen

Die PPWR verpflichtet Unternehmen, Verpackungen recyclingfähig oder wiederverwendbar zu gestalten, den Materialverbrauch zu minimieren und Mehrwegverpackungen zu fördern. Zudem müssen Verpackungen klar gekennzeichnet sein, um den Recyclingprozess zu unterstützen.

Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringen – sei es als Hersteller, Erzeuger, Importeur oder Händler – müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen den neuen EPR-Vorgaben entsprechen. Dies kann durch optimierte Gestaltung und den Einsatz von Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR) erfolgen.

Die Verordnung ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Warum Sie jetzt handeln sollten!

  • Rechtssicherheit und Vermeidung von Strafen: Frühzeitige Maßnahmen minimieren das Risiko von Bußgeldern und Marktbeschränkungen.
  • Wettbewerbsvorteil und Nachhaltigkeit: Wer jetzt auf umweltfreundliche Verpackungen umstellt, stärkt sein Image und bleibt attraktiv für Kunden und Geschäftspartner.
  • Planungssicherheit für Lieferketten: Eine rechtzeitige Umstellung verhindert Engpässe und hohe Umstellungskosten.
  • Zukunftssicherheit und Innovation: Nachhaltige Verpackungslösungen sind die Basis für langfristige Marktchancen und neue Geschäftsmodelle.

Auswirkungen der PPWR auf den Online-Handel

Nicht nur Hersteller und Unternehmen betrifft die PPWR, auch Online-Händler müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen den neuen Vorgaben entsprechen. Dazu gehört die Auswahl von Materialien, die leicht recycelbar sind, sowie die Reduzierung der Verpackungsgrößen, um Materialverschwendung zu vermeiden. Was bedeutet das konkret in Bezug auf die Verpackungen im E-Commerce?

  • Recyclingorientierte Gestaltung: Die Bestandteile von Recycling-Verpackungen sollten trennbar und als Einzelkomponenten recycelbar sein, orientiert am bekannten Sammeln, Sortieren und Recyclen.
  • Minimierung von Gewicht und Volumen: Das Gewicht und Volumen der Verpackungen sollten auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Ziel ist es, die Funktionalität zu sichern und dennoch den Materialverbrauch zu reduzieren.
  • Verbot unnötiger Vergrößerungen: Verpackungen, die das wahrgenommene Produktvolumen durch Doppelwände, falsche Böden oder ähnliche Elemente künstlich erhöhen, sind nicht zulässig.
  • Leerraumverhältnis maximal 50 %: Der Leerraum in Verpackungen, gefüllt mit Materialien wie Luftpolstern oder Schaumstoff, darf maximal 50 % des Gesamtvolumens ausmachen.

Darüber hinaus sieht die europäische Verpackungsverordnung PPWR vor, dass die Menge an eingesetzten Chemikalien, die etwa beim Aufdruck entstehen, auf das Minimum begrenzt oder gänzlich ausgeschlossen werden.

Während die bisherige EU-Richtlinie 94/62/EG, die seit 1994 in Kraft war, von den Mitgliedstaaten individuell umgesetzt werden konnte, hat die PPWR als Verordnung unmittelbare Gültigkeit in allen 27 EU-Staaten. Damit entfällt die nationale Umsetzung, und Unternehmen müssen sich auf einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen in der gesamten EU einstellen.

Fristen der EU-Verpackungsverordnung PPWR

  • Bis 2030 müssen alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt angeboten werden, recycelbar sein.
  • Bis 2035: Die meisten Verpackungen müssen umfassend recycelbar nachgewiesen werden.
  • Ab 2035: Hersteller müssen eine umfassende Recyclingquote für Verpackungen nachweisen.

EPR (Erweiterte Herstellerverantwortung) und die PPWR

Die EPR zieht Unternehmen nicht nur für die Herstellung und den Vertrieb ihrer Produkte, sondern auch für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen zur Verantwortung. Online-Händler müssen sich in nationalen Verpackungsregistern anmelden und entsprechende Gebühren zahlen.

Unternehmen, die Produkte ohne Niederlassung in mehreren EU-Ländern vertreiben, müssen zudem einen EU-bevollmächtigten Vertreter benennen, der die EPR-Compliance sicherstellt.

Die PPWR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Effizienz in der Verpackungsgestaltung. Unternehmen sollten jetzt mit der Umsetzung beginnen, um die neuen Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.

Ihr Ansprechpartner

John Lange

Key Account Manager International

FAQs zur PPWR

In welchem Jahr wurde die EU-Verpackungsverordnung PPWR eingeführt?

Die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, die 2018 durch die Richtlinie (EU) 2018/85 novelliert wurde, regelt das Recycling von Verpackungen in den EU-Mitgliedstaaten. Mit der im Dezember 2024 verabschiedeten neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulations) wird diese Richtlinie abgelöst. Die PPWR trat am 11.02..2025 in Kraft und bringt ab dem 12.08.2026 verbindliche Vorgaben für alle 27 EU-Mitgliedstaaten mit sich. Unternehmen müssen sich innerhalb der 18-monatigen Übergangsfrist auf die neuen Regelungen einstellen.

Wie wirkt sich der Verpackungsmüll auf die Umwelt aus?

Verpackungsmüll trägt signifikant zur Verschmutzung von Ökosystemen sowohl auf dem Land als auch in den Ozeanen bei. Der Grund: Viele Verpackungsmaterialien sind nicht biologisch abbaubar. Vor allem die Meere sind heute bereits stark belastet. Nach Schätzungen des Umweltprogramms der vereinten Nationen (UNEP) befinden sich auf jedem Quadratkilometer Meeresoberfläche rund 18.000 Plastikteile in unterschiedlichster Größe. Allerdings: Gut 90 % aller Abfälle sinken auf den Meeresboden.

Zudem beansprucht die Produktion von Verpackungen beträchtliche Mengen an natürlichen Ressourcen, wie Wasser und Energie, und ist damit für eine erhebliche Emission von Treibhausgasen verantwortlich, die den Klimawandel weiter vorantreiben.

Obwohl Recyclingmaßnahmen einige dieser Auswirkungen mildern können, bleiben auch weiterhin die Herausforderungen bestehen, da nicht alle Materialien effektiv recycelt werden können. Genau hier setzt die PPWR an.

Wie viele Verpackungen werden jedes Jahr weggeworfen?

Mit den schwankenden Gewohnheiten und Lebensweisen steigt auch die Menge an Verpackungsmüll jedes Jahr konsequent an. Seit 1991, wo die Gesamtanzahl sich auf 15,6 Millionen Tonnen im Jahr belief, ist diese bis 2021 auf 19,7 Millionen Tonnen angestiegen. Neben Füllgrößen sowie Verzehr- und Konsumgewohnheiten spielt auch der vermehrte Online-Handel eine beachtliche Rolle bei der Erhöhung des Verpackungsverbrauchs. Auch hier soll künftig die PPWR zum Einsatz kommen und neue Richtlinien für Verpackungsmaterial im Versandhandel definieren.

Was sind die gesetzlichen Pflichten in Bezug auf die Abfallwirtschaft?

In Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), neben ergänzenden Regularien, das zentrale Gesetz, das die Abfallwirtschaft regelt. Das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz, das am 29. Oktober 2020 in Kraft trat, aktualisiert das deutsche Recht gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie.

Das oberste Ziel des KrWG und auch der kommenden europäischen Verpackungsverordnung PPWR ist es, die Abfallerzeugung generell zu vermeiden. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind angehalten, Prozesse und Produkte so zu gestalten, dass Abfälle von vornherein minimiert werden. Kern des Gesetzes ist zudem die Produktverantwortung gemäß § 23 KrWG, die Hersteller und Händler dazu auffordert, Produkte umweltgerecht zu gestalten. Auch die Abfalltrennung und -sammlung, die Abfallentsorgung und die Dokumentation und Nachweisführung sind wesentliche Inhalte und Pflichten, die im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert sind.

Zusätzlich zu diesen gesetzlichen Vorgaben gibt es spezifische Verordnungen, die auf bestimmte Abfallarten abzielen, wie die Verpackungsverordnung, die Elektro- und Elektronikgeräte-Verordnung und die Batterieverordnung.

Warum wurde die PPWR überarbeitet?

Die PPWR wurde überarbeitet, um die Ziele des Green Deal der EU zu unterstützen und eine nachhaltigere Wirtschaft zu fördern.

Wann trat die PPWR in Kraft?

Die PPWR trat am 11.02.2025 in Kraft und wird nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 12.08.2026 verbindlich gelten.

Was besagt die EU-Verpackungsverordnung PPWR?

Im Jahr 2020 setzte die Europäische Kommission das Ziel, bis 2030 70 % aller Verpackungen wiederverwendbar und recyclingfähig zu gestalten. Der legislative Vorschlag der Kommission soll den EU-Rechtsrahmen für Verpackungen aktualisieren und ist Teil des European Green Deals. Es sollen Maßnahmen eingeführt werden, um die Wiederverwendung von Verpackungen zu fördern und die Verwendung von schädlichen Chemikalien in Lebensmittelverpackungen zu beschränken.

Unternehmen sind durch die erweiterte Herstellerverantwortung im Rahmen der PPWR verpflichtet, die Kosten für die Sammlung und das Recycling ihrer Verpackungen zu tragen. Zusätzlich müssen Online-Händler sicherstellen, dass ihre Verpackungen die Vorgaben erfüllen.