PPWR: Neue Regeln, bestehende Pflichten

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verschärft die Regeln für Verpackungen. Viele Pflichten gelten schon heute. Wir zeigen Ihnen, was Sie jetzt tun müssen, um rechtssicher zu handeln und für die Zukunft gewappnet zu sein.

PPWR: Was sich ändert und was schon heute gilt

  • Die EPR Pflichten bestehen bereits jetzt
  • PPWR verschärft die Pflichten
  • Neue Kennzeichnungs- und Berichtspflichten
  • Reduktionsziele für Verpackungsabfall

Die PPWR kommt – Handeln Sie jetzt!

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Regeln für Verpackungen in Europa vereinheitlichen und verschärfen. Viele Unternehmen glauben, dass bis zum Inkrafttreten noch Zeit sei. Das ist ein Irrtum. Die PPWR baut auf der bestehenden Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) auf. Das bedeutet, dass Sie als Inverkehrbringer von Verpackungen bereits heute konkrete Pflichten erfüllen müssen. Dazu gehören die Registrierung bei den zuständigen nationalen Behörden, der Anschluss an ein Lizenzierungssystem für Verpackungen, die regelmäßige Meldung Ihrer Verpackungsmengen und unter Umständen die Benennung eines Bevollmächtigten in EU-Ländern, in denen Sie nicht niedergelassen sind. Diese Pflichten sind keine Übergangsregelung, sondern geltendes Recht. Die PPWR wird die Anforderungen lediglich weiter konkretisieren und verschärfen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert schon heute rechtliche Konsequenzen.

Unsere Services

Ihr Weg zur PPWR-Compliance

PPWR-Analyse

Wir prüfen Ihre Verpackungen und Prozesse auf Konformität mit den neuen EU-Regeln und zeigen Handlungsbedarf auf.

EPR-Management

Wir sichern Ihre bestehenden Pflichten wie Registrierung, Lizenzierung und Mengenmeldung ab.

Lizenzierung

Wir übernehmen die rechtssichere Lizenzierung Ihrer Verpackungen bei den passenden Systemen.

Bevollmächtigung

Als Ihr Bevollmächtigter erfüllen wir Ihre gesetzlichen Pflichten überall.

Mengenmeldung

Wir sorgen für die korrekte, detaillierte und fristgerechte Meldung Ihrer Verpackungsmengen gemäß PPWR.

Recycling-Check

Bewertung der Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen gemäß den neuen Kriterien der PPWR.

Rezyklat-Nachweis

Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation und dem Nachweis der eingesetzten Rezyklatanteile.​

Strategieberatung

Wir entwickeln mit Ihnen eine langfristige Strategie zur Umstellung auf nachhaltige Verpackungslösungen.

International

Wir steuern Ihre weltweite Umwelt-Compliance zentral und stellen den Marktzugang sicher.

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um sowohl die heutigen EPR-Anforderungen als auch die zukünftigen PPWR-Vorgaben sicher zu erfüllen.

Bereit für die PPWR?
Handeln Sie jetzt!

Vermeidung und Wiederverwendung: Die neuen Reduktionsziele

Ein Kernziel der PPWR ist die drastische Reduzierung von Verpackungsabfällen. Bis 2040 soll die Abfallmenge pro Kopf um 15 % im Vergleich zu 2018 sinken. Um das zu erreichen, setzt die Verordnung auf zwei Hebel: Abfallvermeidung und die Förderung von Mehrwegsystemen. Unnötige Verpackungen, wie zum Beispiel Umverpackungen oder Füllmaterial, das keinen Schutzzweck erfüllt, sollen verboten werden. Gleichzeitig werden für bestimmte Branchen und Verpackungsarten verbindliche Wiederverwendungsquoten eingeführt. Das betrifft vor allem den Transportsektor sowie Anbieter von To-Go-Speisen und -Getränken. Unternehmen müssen ihre Verpackungsstrategien überdenken und verstärkt auf Mehrweg- und Nachfülllösungen setzen, um die neuen Vorgaben zu erfüllen.

Recyclingfähigkeit im Fokus: Design for Recycling

Ab 2030 müssen alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein. Die PPWR definiert hierfür klare Kriterien. Eine Verpackung gilt nur dann als recyclingfähig, wenn sie für das Recycling konzipiert („Design for Recycling“), getrennt gesammelt und in großem Maßstab („at scale“) zu Sekundärrohstoffen verarbeitet werden kann. Das stellt hohe Anforderungen an das Verpackungsdesign. Materialien müssen leicht trennbar sein, und der Einsatz von Verbundstoffen oder bestimmten Additiven, die das Recycling stören, wird stark eingeschränkt. Unternehmen sind gefordert, ihre Verpackungen zu analysieren und gegebenenfalls neu zu gestalten, um die Konformität sicherzustellen.

Rezyklatanteil: Pflichten für Kunststoffverpackungen

Um die Kreislaufwirtschaft zu stärken, schreibt die PPWR verbindliche Mindestanteile für den Einsatz von Rezyklaten in neuen Kunststoffverpackungen vor. Diese Quoten sind gestaffelt nach Verpackungsart und Zeitplan. Beispielsweise müssen PET-Getränkeflaschen ab 2030 einen bestimmten Anteil an recyceltem Material enthalten. Diese Vorgabe zwingt Hersteller, ihre Lieferketten anzupassen und den Einsatz von recyceltem Kunststoff nachweisbar zu dokumentieren. Dies schafft eine stabile Nachfrage nach Rezyklaten und fördert Investitionen in moderne Recyclingtechnologien.

Kennzeichnungspflichten: Was auf Ihre Verpackung muss

Die PPWR führt EU-weit einheitliche Kennzeichnungspflichten ein. Zukünftig müssen Verpackungen klare Informationen über ihre Materialzusammensetzung und die korrekte Entsorgung tragen. Ziel ist es, die Mülltrennung für Verbraucher zu vereinfachen und die Recyclingquoten zu erhöhen. Zusätzlich wird es ein Label für wiederverwendbare Verpackungen geben. Bestehende nationale Kennzeichnungssysteme, wie zum Beispiel der „Grüne Punkt“ in Deutschland oder der „Triman“ in Frankreich, könnten durch die neuen EU-Label abgelöst werden, um den Binnenmarkt zu harmonisieren.

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EPR unter der PPWR: Strengere Regeln, detailliertere Meldungen

Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist das Fundament der PPWR. Die bestehenden Pflichten zur Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen bleiben nicht nur bestehen, sondern werden verschärft. Die Meldungen über in Verkehr gebrachte Verpackungsmengen müssen zukünftig deutlich detaillierter ausfallen. So müssen Unternehmen beispielsweise genaue Angaben zur Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen und zum Anteil der verwendeten Rezyklate machen. Diese Daten dienen als Grundlage für die Kontrolle der neuen Vorschriften und für die Berechnung der Lizenzentgelte.

Der Bevollmächtigte: Ihre Vertretung im EU-Ausland

Unternehmen, die Produkte in ein EU-Land versenden, in dem sie keine Niederlassung haben, müssen in der Regel einen Bevollmächtigten benennen. Diese Anforderung besteht in vielen Ländern bereits heute und wird durch die PPWR EU-weit verankert. Der Bevollmächtigte agiert als offizieller Vertreter vor Ort und stellt sicher, dass alle nationalen EPR-Pflichten, wie Registrierung und Meldung, erfüllt werden. Ohne einen Bevollmächtigten drohen Verkaufsverbote und empfindliche Strafen. Die Deutsche Recycling bietet diesen Service an und sichert Ihre Compliance im gesamten EU-Binnenmarkt.

So unterstützen wir Sie bei der PPWR-Umstellung

Die PPWR bringt komplexe Herausforderungen mit sich. Als Ihr Partner für Umwelt-Compliance analysieren wir Ihre individuellen Verpflichtungen. Wir prüfen die Konformität Ihrer Verpackungen, unterstützen Sie bei der Umstellung auf recyclingfähige Materialien und optimieren Ihre Prozesse. Von der EPR-Analyse über die internationale Lizenzierung bis zur Benennung eines Bevollmächtigten – wir bieten Ihnen eine Komplettlösung für Rechtssicherheit und eine reibungslose Umstellung auf die neuen Anforderungen. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung.

Internationale Compliance: PPWR im globalen Kontext

Die PPWR ist eine EU-Verordnung, hat aber globale Auswirkungen. Alle Unternehmen, die Produkte in den EU-Markt importieren, müssen die neuen Regeln vollständig erfüllen. Dies betrifft Hersteller und Händler aus der ganzen Welt. Die Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und Kennzeichnung gelten für alle Verpackungen, die die EU-Grenze überschreiten. Für international tätige Unternehmen ist es daher entscheidend, einen Partner zu haben, der die komplexen europäischen Vorschriften versteht und die Compliance für alle Zielländer zentral steuern kann.

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Häufige Fragen

Alles Wichtige zur PPWR

Was ist die PPWR und wann tritt sie in Kraft?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine neue EU-Verordnung, die die bisherige Verpackungsrichtlinie ersetzt. Sie schafft EU-weit einheitliche und verbindliche Regeln für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Nach einer Übergangsfrist wird sie ab 2026 schrittweise verbindlich.

Muss ich wegen der PPWR jetzt sofort handeln?

Ja, unbedingt. Viele Pflichten, die die PPWR verschärft, wie Registrierung, Lizenzierung und Mengenmeldung, gelten bereits heute im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Ein Aufschieben kann schon jetzt zu rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldern oder Verkaufsverboten führen.

Was bedeutet „erhöhte Recyclingfähigkeit“ konkret?

Erhöhte Recyclingfähigkeit bedeutet, dass eine Verpackung nach klaren Kriterien bewertet wird. Sie muss so gestaltet sein, dass sie sich leicht in ihre einzelnen Materialbestandteile zerlegen lässt und diese Materialien in großem Maßstab recycelt werden können. Schlecht trennbare Verbundstoffe oder bestimmte Farben und Etiketten können die Recyclingfähigkeit negativ beeinflussen.

Wer braucht einen Bevollmächtigten für Verpackungen?

Einen Bevollmächtigten benötigt jedes Unternehmen, das verpackte Waren direkt an Endverbraucher in einem EU-Land verkauft, in dem es selbst keine Niederlassung hat. Der Bevollmächtigte ist der lokale Ansprechpartner für die Behörden und stellt die Einhaltung der nationalen EPR-Gesetze sicher.

Welche Verpackungen sind von der PPWR betroffen?

Grundsätzlich sind alle Verpackungsarten betroffen, unabhängig vom Material. Das schließt Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen im B2C- und B2B-Bereich ein. Die spezifischen Anforderungen, wie Rezyklatquoten oder Wiederverwendungsziele, können sich je nach Verpackungstyp und Anwendungsbereich unterscheiden.

Wie hilft mir die Deutsche Recycling bei der PPWR?

Wir bieten einen 360-Grad-Service für Ihre PPWR-Compliance. Wir beginnen mit einer Analyse Ihres Handlungsbedarfs, übernehmen die operative Umsetzung aller Pflichten wie Registrierung und Meldung in ganz Europa und beraten Sie strategisch bei der Umstellung auf nachhaltige Verpackungen. So sichern Sie Ihre Rechtssicherheit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.