Berichts- und Informationspflichten für Hersteller
Informationspflichten nach dem Batteriegesetz (BattG)
Als Hersteller und Vertreiber von Batterien müssen Sie verschiedene Informationspflichten und Kennzeichnungsverpflichtungen erfüllen.
Hinweis- und Informationspflichten
Vertreiber müssen ihre Kunden über Folgendes informieren:
- Batterien können nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden.
- Der Endnutzer ist zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
- Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne und der Kürzel Pb, Hg und Cd.
Beim Verkauf im stationären Handel
Im stationären Handel müssen Vertreiber ihre Kunden durch „gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln“ auf die oben beschriebenen Punkte hinweisen.
Bei Verkauf von Batterien im Versandhandel gilt:
Die Hinweise sind im verwendeten Darstellungsmedium (Internet-Seite) anzugeben oder der Warensendung schriftlich beizufügen.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“ und der Kürzel Hg, Cd und Pb
Am Ende ihrer Lebensdauer dürfen nicht mehr gebrauchsfähige Batterien und Akkumulatoren nicht im Hausmüll entsorgt werden. Hierüber informiert das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Die ggf. unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne aufgebrachten chemischen Zeichen Hg (Quecksilber), Cd (Cadmium) oder Pb (Blei) weisen auf enthaltene Inhaltsstoffe hin.
Mögliche Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit
Batterien und Akkumulatoren können Inhaltsstoffe enthalten, die für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schädlich sind oder weitere Gefahren bergen. Insbesondere der Umgang mit lithiumhaltigen Batterien bedarf aufgrund verschiedener Risiken besonderer Vorsicht. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von alten Batterien und Akkumulatoren helfen Sie, negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden.
Verwertungsquoten für Industrie-Altbatterien
Hersteller von Industriebatterien sowie deren Bevollmächtigte sind gemäß § 15 (3) BattG verpflichtet, die im vorangegangenen Jahr erreichten Verwertungsquoten für Industrie-Altbatterien zu veröffentlichen.
Die an DR Deutsche Recycling Service angeschlossenen Hersteller und Vertreiber haben im Jahr 2023 eine Verwertungsquote von 100 % erreicht.