Jetzt handeln: EU-Batterieverordnung betrifft Sie als Hersteller oder Händler

Seit 2024 gilt die neue EU-Batterieverordnung 2023/1542 – mit deutlich erweiterten Anforderungen für Hersteller, Händler und Importeure.

Neben den bekannten Pflichten treten zusätzliche Kategorien und strengere Vorgaben in Kraft:

  • Neue Kategorien – z. B. für E-Bike-Akkus und Traktionsbatterien

  • CO₂-Offenlegung – verpflichtend ab 2025

  • QR-Code-Kennzeichnung – für volle Rückverfolgbarkeit jedes Akkus

  • Höhere Sammelquoten & Recyclingziele – strengere Vorgaben für Rücknahme und Recycling

  • Strafen – bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder bis in den fünfstelligen Bereich und Vertriebsverbote

Fazit: Ihre Pflichten nehmen zu – und wer jetzt nicht handelt, riskiert erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen.

EU-Batterieverordnung – Richtlinien für Batterien für mehr Nachhaltigkeit

Ihre EPR-Pflichten im Überblick

  • Registrierungspflicht: Eintragung in nationale Batterieregister

  • Rücknahmesysteme: Einrichtung und Nachweis der Rücknahme

  • Bevollmächtigter: Für Unternehmen ohne Niederlassung in der EU erforderlich

  • Mengenmeldung & Reporting: Pflicht zur regelmäßigen Meldung

Welche Risiken bestehen bei Nichtumsetzung?

Verpassen Sie Fristen oder melden Sie unvollständig, drohen:

  • Bußgelder von bis zu mehreren Tausend Euro
  • Abmahnungen und Verkaufsverbote
  • Ausschluss vom EU-Markt

Registrierung, Recycling, Reporting – wir übernehmen alles.

Unsere Lösung für Sie

Ihre Vorteile

✅ Individuelle Beratung & Risikoanalyse

✅ Registrierung & Systemwahl

✅ Rücknahme & Umweltgerechtes Recycling

✅ Reporting & Compliance-Monitoring

✅ Rechts-Update & Begleitung

✅ Sie erfüllen Ihre Pflichten ohne Aufwand

✅ Sie erfüllen Sammelquoten & Umweltziele

✅ Sie bleiben gesetzlich abgesichert

✅ Sie vermeiden Bußgelder & Markt­sanktionen

✅ Sie bleiben stets informiert und sicher

Sichern Sie sich jetzt Ihre Registrierung – ganz ohne Aufwand

Vermeiden Sie Strafen, Verzögerungen oder Verkaufsstopps.

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FAQ: EU-Batterieverordnung

Wer ist von der EU-Batterieverordnung betroffen?

Alle Unternehmen, die Batterien oder Produkte mit Batterien in der EU verkaufen, importieren oder herstellen – auch Onlinehändler und Plattformbetreiber – unterliegen den neuen Pflichten.

Ab wann gilt die neue EU-Batterieverordnung?

Die Verordnung trat am 17. August 2023 in Kraft. Viele Vorschriften gelten bereits, weitere Fristen folgen stufenweise bis 2030.

Muss ich mich in jedem EU-Land einzeln registrieren?

Ja, aktuell besteht keine zentrale EU-weite Registrierung. Die Eintragung muss in jedem Mitgliedstaat erfolgen, in dem Sie Batterien vertreiben.

Was ist ein „Bevollmächtigter“ und wann brauche ich ihn?

Unternehmen ohne Sitz in der EU benötigen einen gesetzlichen Vertreter („Bevollmächtigten“), der die EPR-Pflichten in einem EU-Staat übernimmt – z. B. Registrierung, Rücknahme, Behördenkontakt.

Welche Batterietypen sind betroffen?

Die Verordnung gilt für alle Arten von Batterien: Haushaltsbatterien, Industriebatterien, Fahrzeugbatterien und Batterien in Elektrogeräten – inklusive Akkus & Lithium-Systeme.