Jetzt handeln: EU-Batterieverordnung betrifft Sie als Hersteller oder Händler

Seit dem Inkrafttreten der neuen EU-Batterieverordnung (BattVO) gelten umfangreiche Verpflichtungen für Hersteller, Onlinehändler und Importeure – sowohl in der EU als auch außerhalb. Wer Batterien vertreibt oder in Verkehr bringt, muss jetzt handeln.

EU-Batterieverordnung – Richtlinien für Batterien für mehr Nachhaltigkeit

Ihre EPR-Pflichten im Überblick

  • Registrierungspflicht: Eintragung in nationale Batterieregister

  • Rücknahmesysteme: Einrichtung und Nachweis der Rücknahme

  • Bevollmächtigter: Für Unternehmen ohne Niederlassung in der EU erforderlich

  • Mengenmeldung & Reporting: Pflicht zur regelmäßigen Meldung

Welche Risiken bestehen bei Nichtumsetzung?

  • Bußgelder von bis zu mehreren Tausend Euro
  • Abmahnungen und Verkaufsverbote
  • Ausschluss vom EU-Markt

Unsere Lösung für Sie

✅ Beratung zu allen EPR-Pflichten
✅ Einrichtung von Rücknahmesystemen
✅ Stellung als Bevollmächtigter für ausländische Unternehmen
✅ Komplettservice: Registrierung, Meldung, Behördenkontakt

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DAS SAGEN UNSERE KUNDEN

FAQ: EU-Batterieverordnung

Wer ist von der EU-Batterieverordnung betroffen?

Alle Unternehmen, die Batterien oder Produkte mit Batterien in der EU verkaufen, importieren oder herstellen – auch Onlinehändler und Plattformbetreiber – unterliegen den neuen Pflichten.

Ab wann gilt die neue EU-Batterieverordnung?

Die Verordnung trat am 17. August 2023 in Kraft. Viele Vorschriften gelten bereits, weitere Fristen folgen stufenweise bis 2030.

Muss ich mich in jedem EU-Land einzeln registrieren?

Ja, aktuell besteht keine zentrale EU-weite Registrierung. Die Eintragung muss in jedem Mitgliedstaat erfolgen, in dem Sie Batterien vertreiben.

Was ist ein „Bevollmächtigter“ und wann brauche ich ihn?

Unternehmen ohne Sitz in der EU benötigen einen gesetzlichen Vertreter („Bevollmächtigten“), der die EPR-Pflichten in einem EU-Staat übernimmt – z. B. Registrierung, Rücknahme, Behördenkontakt.

Welche Batterietypen sind betroffen?

Die Verordnung gilt für alle Arten von Batterien: Haushaltsbatterien, Industriebatterien, Fahrzeugbatterien und Batterien in Elektrogeräten – inklusive Akkus & Lithium-Systeme.