Seit dem Inkrafttreten der neuen EU-Batterieverordnung (BattVO) gelten umfangreiche Verpflichtungen für Hersteller, Onlinehändler und Importeure – sowohl in der EU als auch außerhalb. Wer Batterien vertreibt oder in Verkehr bringt, muss jetzt handeln.

Ihre EPR-Pflichten im Überblick
Registrierungspflicht: Eintragung in nationale Batterieregister
Rücknahmesysteme: Einrichtung und Nachweis der Rücknahme
Bevollmächtigter: Für Unternehmen ohne Niederlassung in der EU erforderlich
Mengenmeldung & Reporting: Pflicht zur regelmäßigen Meldung
Welche Risiken bestehen bei Nichtumsetzung?
- Bußgelder von bis zu mehreren Tausend Euro
- Abmahnungen und Verkaufsverbote
- Ausschluss vom EU-Markt
Unsere Lösung für Sie
✅ Beratung zu allen EPR-Pflichten
✅ Einrichtung von Rücknahmesystemen
✅ Stellung als Bevollmächtigter für ausländische Unternehmen
✅ Komplettservice: Registrierung, Meldung, Behördenkontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre Registrierung – ganz ohne Aufwand
Vermeiden Sie Strafen, Verzögerungen oder Verkaufsstopps.
Unsere Expert:innen kümmern sich um alles – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
DAS SAGEN UNSERE KUNDEN

„Wir fühlen uns durch die Deutsche Recycling seit Jahren gut betreut. Die gute Beratung und die Abwicklung der Meldungen helfen uns dabei, die Komplexität im Bereich Umwelt-Compliance zu reduzieren.“

„Easee vertreibt innovative Ladestationen für Elektrofahrzeuge in ganz Europa. Mit der Einführung neuer EPR-Richtlinien in der EU sahen wir uns vor komplexen regulatorischen Anforderungen. Das Team der Deutschen Recycling hat uns schnell und kompetent durch den gesamten EPR-Prozess geführt. Dank der klaren Prozessstruktur und der hervorragenden Beratung konnten wir unsere gesetzlichen Verpflichtungen effizient und problemlos…

„Wir bei SUSHI Bikes möchten E-Bikes als nachhaltige Mobilitätslösung für eine breite Zielgruppe zugänglich machen und bieten entsprechend bezahlbare Pedelecs für den urbanen Raum an. Als Inverkehrbringer von Akkus, Fahrrädern und Verpackungen nutzen wir den Service von Deutsche Recycling. So können wir sicherstellen, dass wir zum fachgerechten Recycling beitragen und Nachhaltigkeit vollumfänglich leben. Es tut…

„Thorens ist, insbesondere durch hochwertige Plattenspieler, als eine der weltweit führenden Marken im analogen Hifi-Segment bekannt. Als ältestes Unterhaltungselektronikunternehmen der Welt stehen wir seit mehr als 135 Jahren für Tradition und hochwertige Technik. Bei der Sicherstellung der gesetzmäßigen Entsorgung unserer Elektrogeräte, Verpackungen und Batterien setzen wir auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Deutschen Recycling als…

„RZB ist als Global Player in allen wichtigen Exportmärkten vertreten. Die unterschiedlichen und sich ändernden Hersteller-Gesetze setzt die Deutsche Recycling für uns vollumfänglich um, so dass wir uns wieder auf unser Kerngeschäft konzentrieren können. Diese professionelle Unterstützung im regulatorischen Bereich wissen wir sehr zu schätzen.“

„Die Mares S.p.A. ist als Hersteller von professionellem Tauchequipment auf der Suche nach einem kompetenten und verlässlichen Partner gewesen, der die Herstellerpflichten in Deutschland umsetzen kann. Mit dem Service der Deutschen Recycling sind wir sehr zufrieden.“
FAQ: EU-Batterieverordnung
Wer ist von der EU-Batterieverordnung betroffen?
Alle Unternehmen, die Batterien oder Produkte mit Batterien in der EU verkaufen, importieren oder herstellen – auch Onlinehändler und Plattformbetreiber – unterliegen den neuen Pflichten.
Ab wann gilt die neue EU-Batterieverordnung?
Die Verordnung trat am 17. August 2023 in Kraft. Viele Vorschriften gelten bereits, weitere Fristen folgen stufenweise bis 2030.
Muss ich mich in jedem EU-Land einzeln registrieren?
Ja, aktuell besteht keine zentrale EU-weite Registrierung. Die Eintragung muss in jedem Mitgliedstaat erfolgen, in dem Sie Batterien vertreiben.
Was ist ein „Bevollmächtigter“ und wann brauche ich ihn?
Unternehmen ohne Sitz in der EU benötigen einen gesetzlichen Vertreter („Bevollmächtigten“), der die EPR-Pflichten in einem EU-Staat übernimmt – z. B. Registrierung, Rücknahme, Behördenkontakt.
Welche Batterietypen sind betroffen?
Die Verordnung gilt für alle Arten von Batterien: Haushaltsbatterien, Industriebatterien, Fahrzeugbatterien und Batterien in Elektrogeräten – inklusive Akkus & Lithium-Systeme.