Seit Inkrafttreten des Elektrogesetzes (ElektroG) sind Hersteller von Elektro- und Elektronikaltgeräten dazu verpflichtet, Ihre Produkte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (kurz Stiftung EAR) zu registrieren. Dieses Gesetz wurde 2022 aktualisiert und enthält nun eine Reihe diverser Neuerungen. Eines der Hauptbegriffe des ElektroG ist der Begriff der Geräteart.

Die Geräteart ist dabei Anknüpfungspunkt für die spezifischen Herstellerpflichten. So ist je nach Gerätekategorie und Marke eine andere Registrierung zu beantragen. Insofern wird unterschieden zwischen b2c (business to consumer) und b2b (business to business) Geräten. Während Erstere den Bereich privater Endgeräte meinen, stellen Letztere ausschließlich gewerblich genutzte Elektrogerät dar. Je nach der spezifischen Geräteart unterscheiden sich so für Sie die Herstellerpflichten.

Novellierung des ElektroG3: Handel soll stärker in die Pflicht genommen werden

Mit der Registrierung bei der Stiftung EAR soll sichergestellt werden, dass die Produkte nach Nutzung fachgerecht entsorgt werden. Der hier obligatorische Registrierungsprozess kann in Anbetracht der diversen Gerätearten jedoch sehr zeitintensiv und nervenaufreibend sein. So stellt sich das hiesige Rechtssystem als äußerst komplex dar. Damit Sie im Paragrafendschungel den Überblick bewahren, bieten wir von der Deutsche Recycling GmbH Ihnen einen umfassenden EAR-Service an. Hierbei übernehmen wir die Registrierung für Ihre Elektro- sowie Elektronikaltgeräte und das bei vollkommener Rechtssicherheit.

Unsere Leistungen zur Bestimmung und Registrierung der Gerätekategorie

Die Pflicht zur fachgerechten Entsorgung betrifft alle Hersteller von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Je nach der bestimmten Geräteart unterscheiden sich die Auflagen jedoch teils erheblich. Damit Sie erneut den Überblick gewinnen und sich wieder vollends auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können, empfehlen wir Ihnen unseren EAR-Service. Bei diesem dürfen Sie eigenständig entscheiden, ob und in welchem Umfang wir für Sie tätig werden sollen.

In Bezug auf den Registrierungsprozess der unterschiedlichen Gerätearten ergeben sich mehrere Schritte, die wir Ihnen auf Wunsch komplett abnehmen können. Unser Service umfasst diesbezüglich folgende Schritte:

  • Aufbereitung und Einreichung der für die Registrierung erforderlichen Dokumente
  • Die für die EAR Registrierung erforderliche Bestimmung der Geräteart
  • Gegebenenfalls Anfertigung einer Glaubhaftmachung für den b2b-Verkehr, welche nachweist, dass Ihr Produkt ausschließlich in anderen als privaten oder gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt wird

Da die Registrierung bei der Stiftung EAR derart wichtig ist, um einerseits Ihrer Produktverantwortung nachzukommen und andererseits etwaige Strafen zu vermeiden, brauchen Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir von der Deutsche Recycling GmbH verfügen über langjährige Expertise im Bereich der Umwelt Compliance und kümmern uns so um die nachweisliche Einhaltung der für Sie relevanten Gesetze bei voller Rechtssicherheit.

Geräteart bestimmen mit der Deutsche Recycling GmbH

Die Registrierung bei der Stiftung EAR unter Einbezug der jeweiligen Geräteart stellt Unternehmen häufig vor eine große Herausforderung. Gleichzeitig ist sie jedoch ein notwendiger Umstand in Anbetracht der klimatischen Entwicklungen des 21. Jahrhunderts. Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung dieser Aufgabe, indem wir für Sie die Geräteart spezifizieren, das Gerät registrieren und gegebenenfalls eine Glaubhaftmachung anfertigen.

Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema Geräteart oder Stiftung EAR haben, dürfen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und melden uns schnellstmöglich.