WEEE für Möbel – Begriffsdefinition und Grundlagen
Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU regelt den Vertrieb und die Rücknahme sowie sachgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten innerhalb des europäischen Währungsraums. Die Richtlinie ist am 13. August in Kraft getreten und stellt eine Novellierung der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG dar. Dabei steht die Abkürzung WEEE für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“. Die WEEE-Richtlinie wird durch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in nationales Recht implementiert. In Deutschland wurde dies durch die Einführung des Elektrogesetzes getan. Die WEEE-Richtlinie und das Elektrogesetz gehen so gewissermaßen Hand in Hand.
Möbel enthalten heutzutage oftmals elektronische Komponenten, bspw. in Form von elektrischen Lehnen oder LED-Beleuchtungen. Viele Hersteller wissen jedoch gar nicht, dass WEEE auch für Möbel mit elektrischen Komponenten gilt, und riskieren hohe Strafen. Aus diesem Grund haben wir von der Deutsche Recycling GmbH für Sie alles Wichtige zur Richtlinie WEEE und Möbeln zusammengetragen.
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WEEE für Möbel – Die WEEE-Richtlinie und das Elektrogesetz
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die umweltschonende Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten – kurz: Elektrogesetz (ElektroG) – regelt die Pflichten beim Vertrieb von Elektrogeräten und deren Entsorgung. So werden durch das ElektroG Hersteller dazu verpflichtet, ihre elektrischen Produkte vor dem Verkauf innerhalb Deutschlands bei der zuständigen Behörde zu registrieren und die verkauften Mengen regelmäßig zu melden. Mehr noch müssen die betroffenen Unternehmen dafür Sorge tragen, dass ihre verkauften Geräte über ein Entsorgungsunternehmen umweltgerecht entsorgt werden. Am 15. August 2018 wurde die Definition von Elektrogeräten erweitert und der sogenannte offene Anwendungsbereich ist in Kraft getreten. Seitdem fallen alle Geräte, die in irgendeiner Weise elektrische Funktionen besitzen, unter den Geltungsbereich des Elektrogesetzes. Damit kann WEEE auch für Möbel gelten, wenn diese über eine elektrische Komponente verfügen. Für Verbraucher bedeutet dies, dass solche Produkte nunmehr bei einer entsprechenden Sammelstelle entsorgt werden müssen. Für Händler gilt gemäß WEEE für Möbel indes, dass sie eine dementsprechende Sammelstelle einrichten müssen. Hersteller müssen darüber hinaus alle Produkte mit elektronischen Teilen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) registrieren.
Wann gilt die WEEE Richtlinie für Möbel?
Zur Beurteilung, inwieweit das ElektroG und WEEE für Möbel relevant sind, ist dabei immer im Einzelfall zu beurteilen. Ausschlaggebend sei dabei nach Aussage der Stiftung EAR, ob es sich bei dem Produkt mit elektrischen Funktionen tatsächlich auch um eine Funktion des zu beurteilenden Produkts handelt, oder ob gegebenenfalls zwei voneinander getrennte Produkte vorliegen. Letzteres könnte in Bezug auf die WEEE für Möbel dann der Fall sein, wenn in einem Schlafzimmerschrank eine Leuchte montiert ist, die jedoch einfach ausgebaut oder ausgetauscht werden kann. Hier wird der Schrank durch die Leuchte nicht zum Elektro- und Elektronikgerät. Vielmehr liegen nach WEEE für Möbel zwei getrennte Produkte vor. So fällt die Leuchte, nicht aber der Schrank in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes. Dahingegen wird bspw. ein Badezimmerschrank mit leuchtendem Spiegel einheitlich als Elektro- und Elektronikgerät gewertet. Zur Bestimmung, inwieweit das Elektrogesetz und WEEE für Möbel gelten, bestehen einige Richtlinien.
So handelt es sich nur dann um ein einheitliches Produkt, das insgesamt als Elektro- und Elektronikgerät gewertet werden kann, wenn:
- die betreffenden Produkte körperlich verbunden sind und nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand voneinander getrennt werden können oder
- eine dauerhafte Verbindung dadurch besteht, dass das Elektrogerät funktional an die Nutzungsdauer des anderen Produktes gebunden ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Gebrauch des Gesamtprodukts vom Elektrogerät abhängig ist und das Elektrogerät nicht nur in Sonderfällen der Nutzung des Gesamtobjektes dient.
Ob hiervon die Rede sein kann und WEEE für Möbel gilt, ist im Einzelfall zu beurteilen.
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EPR für Möbel – Grundlagen der erweiterten Herstellerverantwortung
Neben der WEEE für Möbel ist auch die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bei Möbeln relevant. Hierbei handelt es sich um einen umweltrechtlichen Grundsatz, welcher den Hersteller für den gesamten Lebenszyklus des Produktes zur Verantwortung zieht. So beginnt die EPR ähnlich wie die WEEE bei Möbeln bereits beim Produktdesign bis hin zur Abfallsammlung, der Sortierung und dem Recycling. Die EPR wurde erstmal in den 1990er-Jahren in Deutschland und Schweden eingeführt. Seither hat sie sich zu einem Eckpfeiler der europäischen Abfallpolitik entwickelt. In der EU wird die EPR ebenfalls über Richtlinien eingeführt, welche dann in nationales Recht implementiert werden müssen. Daher kann die konkrete Umsetzung der EPR zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten teils stark divergieren.
WEEE für Möbel – Der WEEE-Full-Service der Deutsche Recycling GmbH
Als Hersteller oder Händler von Elektrogeräten sind Sie den verschiedensten Richtlinien unterworfen, die dabei helfen sollen, die uns umgebende Umwelt zu schützen. Erreicht werden soll dies durch die Regelung und Koordinierung einer umweltfreundlichen Entsorgung der betroffenen Geräte. Nach den neuen Regelungen zur WEEE gelten Möbel auch als Elektro- oder Elektronikgeräte, insofern sie elektronische Komponenten verbaut haben, die mit dem Möbelstück eine dauerhafte und zweckdienliche Verbindung eingehen. Die Anforderungen, die aus den Regularien der WEEE für Möbel entstehen, umfasst folgende Punkte:
- Registrierung
- Garantieleistung
- Management
- Rücknahme & Recycling
- Selbsteinschätzung
- Verbraucherhinweise
- Kennzeichnung
- Angabe der Registrierungsnummer
Diesen Anforderungen standzuhalten, ist teilweise nur schwerlich zu meistern. Jetzt brauchen Sie einen Partner an Ihrer Seite, der über Erfahrung im Bereich der Umwelt Compliance verfügt und Sie adäquat berät. Vertrauen Sie jetzt auf den WEEE-Full-Service der Deutsche Recycling GmbH. Wir übernehmen für Sie auf Wunsch die volle Verantwortung für die WEEE Konformität Ihrer Möbel, sodass Sie sich wieder voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können. In unserem WEEE-Full-Service Angebot unterstützen wir Sie beim Vertrieb sowie der Entsorgung Ihrer Elektro- und Elektronikgeräte. Im Detail bieten wir Ihnen in Bezug auf WEEE für Möbel folgende Dienstleistungen:
- Legal Monitoring (Prüfung der Einhaltung von rechtlichen Vereinbarungen, Verfahren und Bestimmungen)
- Individuelle Beratung hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtungen zur WEEE für Möbel
- Analyse der Verpflichtungen nach Gerätearten, Mengen und Vertriebsstruktur in der Europäischen Union sowie dem globalen Markt
- Ausführliche Kostenübersicht und damit verbundenes Potenzial hinsichtlich der Kostenoptimierung zur Einhaltung der WEEE bei Möbeln.
- Registrierung bei der Stiftung EAR und Beantragung der WEEE-Nummer in der jeweiligen Kategorie (hier: Möbel)
- Reporting, also Mengenmeldung der verkauften Elektro- und Elektroaltgeräten
- Bereitstellung von Containern zur Abholung und Entsorgung von Elektro- oder Elektronikaltgeräten gemäß der Richtlinie WEEE für Möbel
- Rechnungsprüfung
- Jahresstatistiken
- Garantieherstellung über ein kollektives Garantiesystem
Durch unseren Full Service können wir Ihnen eine weltweite Rechtssicherheit, Kosteneffizienz und eine vollumfängliche Haftungsübernahme für die WEEE von Möbeln garantieren. Sie können bereits jetzt den ersten Schritt gehen und noch heute Ihre WEEE-Nummer beantragen.
WEEE für Möbel – Registrierung bei der Stiftung EAR
Wie bereits umfassend erläutert, können gemäß Richtlinie der WEEE, Möbel unter bestimmten Umständen als Elektro- bzw. Elektronikgeräte gelten. Mit Inkrafttreten der nationalen Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Form des ElektroG ist jeder Hersteller eben jener Produkte dazu verpflichtet, seine Produkte bei der Stiftung EAR zu registrieren. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die betreffenden Produkte nach ihrer Nutzung eine sachgerechte Entsorgung erfahren. Die Registrierung bei der Stiftung EAR ist in Deutschland eine zwingende Voraussetzung, um Elektro- und Elektronikgeräte auf dem deutschen Markt vertreiben zu dürfen. Der Registrierungsprozess kann sich jedoch mitunter recht zeitintensiv darstellen und bedarf der Berücksichtigung unterschiedlichster Aspekte. Auch hier bieten wir Ihnen einen umfassenden Service!
Der Registrierungsprozess bei der Stiftung EAR besteht aus mehreren Schritten, die wir Ihnen in unserem ear Service zu 100% abnehmen. Unser ear Service umfasst dabei:
- Die Aufbereitung und Einreichung der für die Registrierung – und damit auch für die Compliance der Richtlinie WEEE für Möbel – erforderlichen Dokumente
- Die für die Registrierung erforderliche Bestimmung der Geräteart Ihres Produktes
- Die Registrierung im ear Portal
- Die Anfertigung einer Glaubhaftmachung für den B2B-Verkehr, welche nachweist, dass die vertriebenen Produkte ausschließlich in anderen als privaten Haushalten oder gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden
Mehr noch bieten wir Ihnen einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Sie zu allen rechtlichen Anforderungen adäquat berät und hierdurch unnötige Strafen oder Sanktionen verhindert.
Bei weiteren Fragen zur WEEE für Möbel oder Fragen zur Umwelt Compliance dürfen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.