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E-Bike Recycling Lithium-Ionen-Batterien und Akkus

Recycling von Lithium-Ionen-Batterien & Akkus: Was Unternehmen der Elektromobilität 2025 wissen müssen

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Der Trend zur Elektromobilität hält an – und E-Bikes stehen in Deutschland weiterhin an der Spitze. Auch wenn die Verkaufszahlen seit dem Rekordjahr 2022 stagnieren, bleibt der Markt stark: Rund 2,1 Millionen E-Bikes wurden 2024 verkauft – nahezu auf Vorjahresniveau. Damit wurden zum zweiten Mal in Folge mehr E-Bikes als herkömmliche Fahrräder verkauft, und E-Bikes machen inzwischen über 50 % des gesamten Fahrradabsatzes aus. Besonders beliebt sind E-Mountainbikes. Interessant: Während die Nachfrage hoch bleibt, ist der Anteil importierter E-Bikes gesunken. 2024 wurden nur noch etwa 860.000 E-Bikes importiert – ein deutlicher Rückgang gegenüber den Vorjahren.

Mit der wachsenden Zahl an E-Bikes steigt jedoch auch das Volumen gebrauchter Lithium-Ionen-Batterien – und damit die regulatorischen, logistischen und ökologischen Anforderungen an Unternehmen, die diese Produkte herstellen, importieren, vertreiben oder verkaufen. In diesem Artikel erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über Ihre rechtlichen Pflichten im Jahr 2025 und wie Sie die Einhaltung deutscher und EU-weiter Batterie-Vorschriften sicherstellen.

Was hat sich seit 2021 geändert?

Neue EU-Batterieverordnung (Verordnung EU 2023/1542)

Die im August 2023 in Kraft getretene EU-Batterieverordnung ersetzt die veraltete Batterierichtlinie von 2006. Ab 2025 gilt sie vollständig und bringt deutlich strengere Regeln für den gesamten Lebenszyklus von Batterien, darunter: 

  • Verpflichtende Recyclingquoten für Lithium, Kobalt und Nickel bis 2031
  • Digitale Batterie-Pässe für Batterien über 2 kWh (Industrie- und EV-Batterien).
  • Austauschbarkeitspflicht für tragbare Batterien sowie Batterien in leichten Elektrofahrzeugen (LMT) wie E-Bikes und E-Scootern.
  • CO₂-Fußabdruck-Deklaration für bestimmte Batterietypen.
  • Sorgfaltspflichten für Unternehmen bei der Rohstoffbeschaffung.

Deutsches Batteriegesetz (BattG) – Umsetzung bis 18.08.2025

Deutschland hat das Batteriegesetz (BattG) 2023-2024 an die EU-Vorgaben angepasst. Wichtige Neuerungen:

  • Strengere Registrierungspflichten für Hersteller – auch bei grenzüberschreitendem Vertrieb.
  • Erhöhte Sammel- und Recyclingquoten.
  • Verpflichtungen für Online-Händler und ausländische Anbieter über Fulfillment-Dienstleister.

Wer in Deutschland E-Bikes, E-Scooter oder deren Batterien erstmalig in Verkehr bringt – egal ob Hersteller, Importeur, Online-Händler oder Leasing-Anbieter – gilt rechtlich als „Hersteller“ und hat umfangreiche Pflichten.

Ihre Pflichten als Unternehmen 2025

1. Registrierung bei EAR und einem Rücknahmesystem

Unternehmen, die Batterien (auch fest verbaute) in Verkehr bringen, müssen:

  • sich bei der Stiftung EAR für Elektrogeräte registrieren.
  • sich einem Batterie-Rücknahmesystem (ab 2026 einer Organisation für Herstellerverantwortung) anschließen
  • Batterien mit dem durchgestrichenen Mülltonnensymbol und chemischen Kürzeln kennzeichnen.
  • Mengennachweise für in Verkehr gebrachte und zurückgenommene Batterien führen.

2. Produktdesign: Austauschbare Batterien sind Pflicht

Die EU-Batterieverordnung schreibt vor: Batterien in LMTs wie E-Bikes und E-Scootern müssen austauschbar sein. Ab 2027 sind nicht-austauschbare Designs bei diesen Batteriekategorien grundsätzlich verboten (Ausnahmen sind selten). Die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien werden ebenfalls verschärft. Bis auf wenige Ausnahmen, müssen diese ab 2027 durch Endnutzer oder unabhängige Wirtschaftsakteure austauschbar sein.

3. Rücknahme- und Recyclingpflichten

  • Annahme von Altbatterien kostenlos im Handel oder über alternative Rücknahmesysteme
  • Rückgabe von Industrie-Batterien (z.B. aus E-Bikes) an zertifizierte Recycler
  • Sicherer Transport und Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien gemäß ADR-Vorschriften
  • Online-Händler müssen Verbraucher über Rückgabemöglichkeiten informieren. Anbieter aus dem Ausland sind über einen Bevollmächtigten oder Fulfillment-Partner verantwortlich

Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten:

❌​ Ersatzbatterien nicht registriert

Separat verkaufte Ersatzakkus sind nicht durch die ursprüngliche Produktregistrierung abgedeckt. Jede Batterie muss einzeln registriert werden.

❌ ​Non-Compliance im Online-Handel

Viele Online-Anbieter erfüllen weder Registrierungs- noch Kennzeichnungspflichten. Behörden gehen aktiv dagegen vor: Bußgelder bis zu 100.000€, Importverbote und Marktplatzsperren.

Unzureichende Rücknahmesysteme bei Sharing-Diensten

Betreiber von E-Scooter- oder E-Bike-Flotten müssen einfache Rückgabemöglichkeiten anbieten – auch wenn Fahrzeuge aus dem Verkehr genommen werden.

Entsorgung Lithium Ionen Akkus von e-Scootern
FAQ

Batterien und Akkus

Wer gilt nach dem BattG als Hersteller?

Als „Hersteller“ gelten alle, die erstmals Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien in Deutschland in Verkehr bringen – unabhängig davon, ob es sich um Hersteller, Importeure, Online-Händler, Leasing- oder Sharing-Anbieter handelt.

Was muss ich als Unternehmen bis August 2025 erledigen?

  • Registrierung bei der Stiftung EAR.
  • Anschluss an ein Rücknahmesystem (ab 2026: Herstellerverantwortungsorganisation).
  • Kennzeichnung der Batterien mit Symbolen und chemischen Kürzeln.
  • Dokumentation über Mengen in Verkehr gebrachter und zurückgenommener Batterien.

Gelten die Pflichten auch für fest verbaute Batterien?

Ja. Auch Produkte mit fest verbauten Batterien (z. B. E-Bikes, E-Scooter) müssen registriert und den Rücknahmesystemen gemeldet werden.

Muss ich Ersatzbatterien separat registrieren?

Ja. Jede Batterie gilt rechtlich als eigenständiges Produkt und muss einzeln registriert werden – auch Ersatzakkus, die unabhängig vom Gerät verkauft werden.

Welche Designpflichten für Batterien kommen auf Hersteller zu?

Ab 2027 müssen Batterien in Geräten und leichten Elektrofahrzeugen (z. B. E-Bikes, E-Scooter) austauschbar sein. Nicht-austauschbare Designs sind grundsätzlich verboten (Ausnahmen selten).

Welche Recycling- und Rücknahmepflichten gibt es?

  • Händler und Hersteller müssen Altbatterien kostenlos zurücknehmen.
  • Industrie- und Fahrzeugbatterien dürfen nur an zertifizierte Recycler zurückgegeben werden.
  • Transport und Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien müssen ADR-konform erfolgen.
  • Online-Händler müssen Kunden über Rückgabemöglichkeiten informieren.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

  • Bußgelder bis 100.000 €
  • Importverbote
  • Sperrungen auf Online-Marktplätzen

Welche Sammel- und Recyclingquoten gelten?

  • Sammelquote tragbare Batterien: 63 % bis 2027
  • Recycling-Effizienz: 65 % für Lithium, 95 % für Kobalt, Nickel und Kupfer (Ziel 2030)

Was ist der Batteriepass?

Für Batterien mit mehr als 2 kWh Kapazität wird bis 2026 ein digitaler Batteriepass verpflichtend, der Informationen über Herkunft, Zusammensetzung und Nachhaltigkeit enthält.

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