Recycling von Lithium-Ionen-Batterien & Akkus: Das müssen Hersteller und Händler der Elektromobilität jetzt beachten!
Elektromobilität steht hoch im Kurs, was besonders für E-Bikes (Pedelecs) und E-Tretroller gilt. Die hohe Nachfrage nach E-Bikes treibt bei den Fahrradherstellern 2020 trotz der Coronakrise die Umsätze auf Rekordhöhe. So leben laut Statista inzwischen mehr als sieben Millionen Menschen über 14 Jahren in einem Haushalt mit einem Pedelec und auf deutschen Straßen sind seit 2018 mehr als 4 Mio. Pedelecs mehr unterwegs. Und damit mindestens ebenso viele Akkus. Der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge „Electric Empire“ gab für 2019 an, dass nach „konservativen Schätzungen“ bereits 200.000 bis 250.000 E-Scooter und ähnlichen Fahrzeuge (z.B. Hoverboard, Segway) in Deutschland unterwegs sind; deren Akkus kommen dann noch hinzu.
Lithium-Ionen-Batterien & Akkus müssen irgendwann entsorgt werden, um die enthaltenen Rohstoffe wie Lithium, Elektrolyt, Cobald, Nickel, Mangan zurückzugewinnen. Weil diese Materialien auch in anderen Akkus stecken, wird deren Recycling in Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen. Denn die Gewinnung der Rohstoffe ist ebenso aufwendig und energieintensiv wie die Produktion der Akkus. Es liegt aber allenthalben im öffentlichen Interesse, die Batterien und Akkus einer Sammlung und Recycling zuzuführen. Die Europäische Batteriedirektive (2006/66/EG) schreibt für Industriebatterien ein Recycling des Materials von mindestens 50 % vor. Hierzu wurden 2020 neue Maßnahmen auf Länderebene verabschiedet, um diese Vorgaben umzusetzen.
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Nur die wenigsten E-Bike-Batterien werden recycelt
Eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Bettina Hoffmann von den Grünen an das Bundesumweltministerium hat ergeben, dass nur 3,6 Prozent der genutzten Batterien von E-Bikes recycelt werden. Dabei steigt die Anzahl der E-Bike-Batterien im Verkehr konstant und allein 2018 wurden in Deutschland E-Bike-Batterien mit einem Gesamtgewicht von 3.152 Tonnen in Umlauf gebracht. Die Menge hat sich danach noch deutlich gesteigert, da 2020 mit ca. 2 Mio. verkauften Pedelecs eine Verdoppelung gegenüber 2018 erreicht wurde. Allerdings wurden bei insgesamt 3.152 Tonnen an E-Bike Batterien, die 2018 in Umlauf gebracht wurden, im gleichen Jahr nur 114 Tonnen recycelt.
Rechtliche Situation zum Recycling von Lithium-Ionen-Batterien & Akkus in Deutschland
Nach Paragraph 8 Batteriegesetz sind Händler und Hersteller von E-Bikes und E-Bike-Akkus zur kostenfreien Rücknahme von Industriebatterien verpflichtet, sofern sie diese in ihrem Sortiment führen. Diese schicken die Akkus dann weiter, damit sie von Entsorgungsunternehmen recycelt werden können. Das gilt auch für Baumärkte und Supermärkte, in denen Pedelecs verkauft werden. Die Inverkehrbringer (im Sinne des Batteriegesetzes) von Elektrofahrzeugen sind gesetzlich verpflichtet, Verträge über die Rücknahme und umweltverträgliche Verwertung von gebrauchten Industriebatterien aus Elektrofahrrädern gemäß Paragrafen 3 und 8 Batteriegesetz abzuschließen. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 140.000 Rücknahmestellen für Gerätebatterien im Einzelhandel. Da sollte der Verbraucher erwarten können, dass jeder qualifizierte E-Bike Händler hier mit aufgestellt ist und die Rücknahme ermöglicht.
Die rechtliche Situation in Deutschland ist dabei eindeutig: Elektrofahrräder ohne Typengenehmigung (das sind alle Pedelecs und E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h) gelten als Elektrogeräte. Auch E-Tretroller (auch E-Scooter genannt) ohne Sitz fallen als Elektrogeräte grundsätzlich in den Anwendungsbereich des „Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG), das Inverkehrbringer schon vor dem Verkauf der E-Scooter dazu verpflichtet, die sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register zu registrieren.
Händler von E-Bikes und E-Tretroller in der Pflicht
Das heißt im Klartext, dass die Händler von E-Bikes und E-Tretroller über die Hersteller bereits für die Registrierung und Lizenzierung der in den E-Bikes verbauten Akkus ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Im Allgemeinen gilt das auch für die bekannten Markenhersteller. Bei Eigenimport und insbesondere im E-Commerce ist das allerdings nicht gegeben und im Einzelnen durch die Händler sicher zu stellen. Auch schließt dies nicht den Handel mit Ersatzakkus ein. Ausgediente Akkus (Industriebatterien) von Elektrorädern und Pedelecs werden kostenfrei von Industriebatterie-Vertreibern zurückgenommen. Für die Herstellung und Versand von Ersatzakkus gilt daher, dass diese separat nach dem Batteriegesetz und im Sinne der erweiterten Produzentenhaftung registriert und lizenziert werden müssen. Bei Verleihern von E-Scootern sind grundsätzlich die Hersteller verpflichtet, zumutbare Möglichkeiten zur Rücknahme zu schaffen und diese im Anschluss ordnungsgemäß zu entsorgen.
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Recycling von Altbatterien und Altakkus: Gesetzliche Verpflichtung für Verbraucher
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und Altakkus – inklusive Knopfzellen – nicht im Hausabfall, sondern an entsprechenden Sammelstellen zu entsorgen (z.B. in Altbatterie-Sammelboxen im Handel). Aufgrund der Brandgefahr dürfen sie unter keinen Umständen eigenständig im Haus- oder Sperrmüll entsorgt werden. Die getrennte Sammlung hält Schadstoffe aus dem Hausabfall und der Umwelt fern und sichert die Führung wertvoller Metalle bzw. Stoffe im Kreislauf. Gesammelte Altbatterien werden ausschließlich dem Recycling zugeführt. Werthaltige Metalle wie Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium und sogar Silber können zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe erneut eingesetzt werden.
Die Verbraucher können die Akkus auch zu ausgewählten kommunalen Sammelstellen wie z. B. Wertstoffhöfen bringen. Und hier beginnt bereits das Problem. Altakkus und Batterien werden nach Arten unterschieden. Ausgediente größere Lithium-Ionen-Akkus (Hochenergie-Akkus) – beispielsweise aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern – gelten als Industriebatterien. Eine Verpflichtung seitens der Kommune, Industriebatterien anzunehmen, besteht nicht. Hier kommt es teilweise auch dazu, dass Pedelecs an Wertstoffhöfen entsorgt werden können, die Akkus jedoch nicht.
Altakkus aus Elektrowerkzeugen, Gartengeräten und Haushaltsgeräten wie Staubsaugrobotern werden hingegen den Gerätebatterien zugeordnet und daher von Gerätebatterie-Vertreibern und vielen kommunalen Sammelstellen zurückgenommen.
Entsorgung der Lithium-Ionen Akkus von E-Scootern
Das Umweltbundesamt warnt davor, ausgediente Elektrokleinstfahrzeuge, insbesondere E-Scooter, an gewerbliche Sammler abzugeben, z. B. Schrottsammler und -händler. Diese sind nicht zur Sammlung und Rücknahme von Elektroaltgeräten berechtigt. Nur wenn E-Scooter an den korrekten Sammel- und Rücknahmestellen abgegeben werden, ist die umweltgerechte Behandlung und das Recycling in zertifizierten Erstbehandlungsanlagen bzw. Recyclingbetrieben gesichert. Beispielsweise werden bei der Erstbehandlung der alten E-Scooter die restlichen noch vorhandenen festverbauten in der Regel Lithium-Ionen Akkus (Li-Ion Akkus), die die Verbraucher nicht selbst entnehmen konnten, zerstörungsfrei ausgebaut, sortiert gesammelt und dem Recycling zugeführt.
Zulassung für batteriebetriebene Kleinstfahrzeuge künftig nur mit wechselbaren Akkus?
Darüber hinaus hat der Deutsche Bundesrat bereits im November 2019 gefordert, dass Elektroroller und andere batteriebetriebene Kleinstfahrzeuge künftig nur noch dann zugelassen werden, wenn sie mit wechselbaren Akkus ausgestattet werden. Da E-Scooter häufig mit fest verbauten Batterien ausgestattet sind, müssen die Fahrzeuge bei einem Schaden an den Akkus komplett entsorgt werden. Elektrokleinstfahrzeuge ohne austauschbare Batterien oder Akkus sollten daher zukünftig keine Zulassung mehr erhalten. Wie die Länderkammer betont, liege dies nicht nur im Interesse der Verbraucher, sondern diene auch der Abfallvermeidung, dem Recycling sowie der Ressourcen- und Energieeffizienz.
Leitfaden: Rücknahme & Recycling im E-Commerce
Wer mit Produkten handelt, unterliegt verbindlichen Entsorgungs- und Recycling-Pflichten, deren Nichterfüllung zu erheblichen Sanktionen und Abmahnungen führen kann.
Das Problem: Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst. Doch nur wer rechtssicher handelt, ist vor ungeplanten Kosten und Bußgeldern sicher.
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