Open Scope – auch ein Export-Thema!
Seit heute, 15. August 2018 ist die zweite Novellierung der WEEE-Richtlinie in Kraft getreten. Dadurch wird im ElektroG der sog. „offene Anwendungsbereich“ eingeführt. Zukünftig werden also grundsätzlich alle Elektro-und Elektronikgeräte erfasst, z.B. auch elektrische Möbel oder Textilien. Das bedeutet, dass ab sofort alle elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes fallen, außer sie sind ausdrücklich davon ausgeschlossen.
Daraus ergibt sich die Situation, dass alle Hersteller und/oder Inverkehrbringer von sämtlichen elektrischen Geräte der Registrierungspflicht lt. § 6 Abs. 1 S. 1 Elektrogesetz unterliegen. Zu beachten ist, dass als Hersteller auch Personen oder Unternehmen gelten, die erstmalig aus einem anderen Land der europäischen Union oder Drittland stammende Elektro- oder Elektronikgeräte auf dem deutschen Markt anbieten und somit in den Geltungsbereich des Elektrogesetzes fallen.
Wer einer Registrierung nicht nachkommt und somit gegen diese Registrierungs-verpflichtung verstößt, handelt wettbewerbswidrig und riskiert Abmahnungen oder Strafen seitens der Vollzugsbehörden. Dabei reicht es bereits aus, wenn Produkte aus anderen EU-Staaten angeboten werden, die nicht bei der Stiftung EAR registriert sind.
Auch in den anderen europäischen Ländern gilt eine Registrierungspflicht seit Bestehen der WEEE-Richtlinie und der sogenannte Open Scope wird gemäß der europäischen WEEE Richtlinie 2012/19/EU mit den neuen Kategorien umgesetzt. Wobei einige Länder wie z.B. Österreich dies bereits erfüllt haben. Weitere Länder planen die Einführung der neuen Gesetzesvorgaben mit 01.01.2019. Da die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben in den Ländern sehr unterschiedlich und Landes-Sache ist, informieren Sie sich über die jeweiligen Gesetze, bevor Sie Ihre Waren im Ausland verkaufen.
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