Niederlande: Änderungen in der Verpackungsverordnung 2023
Welche Unternehmen im neuen Jahr registrierungs- und meldepflichtig sind.
Im neuen Jahr werden die Niederlande Regelungen in Bezug auf die Verpackungsverordnung erlassen, die strengere Regeln für die Verpackung von Produkten festlegt.
Die Verordnung wird die Verwendung bestimmter Materialien einschränken und strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und die Lebensmittelsicherheit stellen.
Darüber hinaus wird die Verordnung auch Anforderungen an die Verpackungsdesigns stellen, um den Verbrauchern eine einfachere Identifizierung und Recycling der Produkte zu ermöglichen.
Änderungen an der niederländischen Verpackungsverordnung ab 01. Januar 2023
- Wenn ein Hersteller in den Niederlanden unter einer Marke produziert und diese in den Niederlanden vertreibt, ist der Markeninhaber der Verantwortliche, nicht wie vorher der Produzent.
- Bei Produktion oder Import von leeren Serviceverpackungen (Verkooppuntverpakking – „Verkaufspunktverpackung“, z. B. Pommes Schalen, Kaffeebecher, usw.) und deren Vertrieb in den Niederlanden ist jetzt der Produzent/Importeur der leeren Serviceverpackungen verantwortlich, nicht wie vorher der eigentliche Inverkehrbringer (z. B. Schnellimbiss).
- Planmengen müssen eingereicht werden (basierend darauf werden quartalsweise die Entsorgungskosten fakturiert). Die Planmenge soll die tatsächliche Menge an Verpackungen widerspiegeln, die ein Unternehmen pro Jahr in Umlauf bringt. Daher müssen Unternehmen ihre internen Produktions- und Verkaufsprognosen genauestens kennen.
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Einführung eines Pfandsystems
Keine Mengengrenzen für Inverkehrbringer von Getränkedosen, diese sind ab dem 1 Stück meldepflichtig und beitragspflichtig (zu melden als Aluminium).
Umgang mit SUP – Single Use Plastics
Wenn eine Verpackung zur Kategorie SUP (Grundlage dafür ist der SUP-Katalog) gezählt werden kann, ist es irrelevant, wie hoch der Plastikanteil in dieser Verpackung ist. Diese ist damit ein SUP und meldepflichtig (zu melden als Plastik) und ab 2023 beitragspflichtig.
- Prinzipiell ist eine Verpackung als SUP einzustufen, wenn diese Plastik beinhält (egal wie viel) und das Produkt direkt aus der Verpackung ohne weitere Zubereitung konsumiert werden kann.
- Für das Jahr 2022 sind SUP meldepflichtig, jedoch nicht beitragspflichtig.
- Ab 2023 sind SUP meldepflichtig & beitragspflichtig
Wenn ein Hersteller unter 50 Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr liegt, jedoch SUP-Produkte darunterfallen (SUP = Single Use Plastics) ist er dennoch verpflichtet diese SUP Mengen zu melden (ab 1 Stück, in Stück und Gewicht), die restlichen Verpackungen können auch gemeldet werden müssen aber nicht gemeldet werden. (Die zusätzlich gemeldeten Mengen sind nicht beitragspflichtig)
Für wen sind die Änderungen relevant?
Die Verpackungsverordnung legt fest, wie Verpackungen in den Niederlanden hergestellt, verwendet und entsorgt werden dürfen. Sie hat zum Ziel, die Menge an Müll zu reduzieren, die in den Niederlanden anfällt. Jedes Jahr werden in den Niederlanden fast 10 Millionen Tonnen Verpackungsmüll produziert. Davon landet ein großer Teil auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen. Das ist schlecht für die Umwelt. Die Produktion von neuem Kunststoff verbraucht Rohstoffe und Energie und verpollutiert Luft und Wasser. Auch der Transport von Verpackungsmüll kostet Ressourcen und belastet die Umwelt.
Es ist für Unternehmen, die in den Niederlanden tätig sind oder in die Niederlande exportieren und Verpackungen herstellen oder verwenden, relevant.
Das Gesetz gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen. Auch Online-Händler sind damit betroffen. Es gilt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung.
Durch die im Januar 2023 in Kraft tretenden Veränderungen sind auch Unternehmen in der Verantwortung, die mit diesem Thema bislang nichts zu tun hatten.
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Beispiele für Verpackungsarten
- Voedselverpakkingen (Verpackung von Nahrungsmitteln): (Teilweise o. komplett) aus Kunststoff gefertigte, formfeste Behälter sowie Schalen/Eimer mit/ohne Deckel für Nahrungsmittel.
- Drinkbekers (Trinkbecher): Becher für den einmaligen Gebraucht, teilweise oder komplett aus Kunststoff, Drehverschlüsse und Deckel mit einbegriffen.
- Drankenverpakking < 3 Liter: Teilweise oder komplett aus Kunststoff hergestellte Getränkeverpackung bis maximal 3 Liter Fassungsvermögen, Drehverschlüsse und Deckel mit einbegriffen.
- Zakjes en wikkels (Säcke/Tüten): Aus flexiblem (teilweise o. komplett) Kunststoff hergestellte kleine Einzelverpackungen, die Nahrungsmittel beinhalten und dafür gedacht sind, unverzüglich und ohne weitere Zubereitung aus der Verpackung heraus konsumiert zu werden.
- Lichte plastic draagtassen (leichte Kunststofftragetaschen): Tragetaschen aus Plastik mit einer Wandstärke < 50 Mikromillimeter
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Selbstredend übernehmen wir die volle Haftung. Die Deutsche Recycling greift bei ihrer Arbeit auf geballte Fachkompetenz und ein weltweites Netzwerk zurück. Wir agieren in 12 unterschiedlichen Sprachen und verfügen über Bevollmächtigte auf der ganzen Welt.
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